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Kreis-Amtsblatt * Myemeiner mnUicherKazeLger für -vr Kerls -chlüchtem

M 82

Donnerstag, den 24. Mai 1828

88. Iahrg.

< Amtliche Bekanntmachungen.

1 Landratsamt.

I 3.=Hr. 4335. R m 1. 3 u n i b. 3 s. findet in Preußen eine Schweinezählung statt, deren Ergebnisse allge- il| meinen volkswirtschaftlichen und statistischen Zwecken dienen. Die näheren Anweisungen für die Durchführung dieser I Zahlung enthalten die den Herren Bürgermeistern und Guts- Vorstehern zugehenden Formulare zu den Zählbezirkslisten L und den Gemeindelisten E. Mit dem Inhalt dieser Rnwei- I Jungen und der Formulare wollen die Herren Bürgermeister | und Gutsvorsteher sich alsbald eingehend vertraut machen | und wegen der Ausführung öeir Zahlung das weitere H sofort veranlassen. Etwaiger Mehrbedarf an Formularen 4 ist alsbald hier anzumelden.

Die sorgfältig aufgestellten Zählbezirkslisten und Ge- G meindelisten sind vollzählig sobald wie Möglich, s p ä t e st e n s bis zum 5. Iuni d. Is. hierher einzureichen und zwar T die Zählbezirkslisten in zweifacher und die Gemeindelisten r in einfacher Ausfertigung. Der für die Einsendung der s Listen festgesetzte Termin darf nicht überschritten werden, da M zu deren Zusammensetzung und Nachprüfung hier nur we- > nige Tage zur Verfügung stehen.

H Da bei früheren Zählungen in einigen Fällen Tiere E verheimlicht worden sind, ersuche ich die Herren Bürger- I Meister und Gutsvorsteher, die Viehbesitzer darauf hinzu- L weisen, daß neben der Strafe (Gefängnis bis zu 6 Monaten I oder Geldstrafe bis zu 10 000. K^) die Beschlagnahme

der verheimlichten Tiere angeordnet werden kann. weiter mache ich darauf aufmerksam, daß die in den I Zählbezirkslisten aufgenommenen Angaben über den Vieh- I besitz der einzelnen Haushaltungen nicht für Zwecke der | Steuerveranlagung verwendet werden dürfen. Ueber diese M Angaben ist vielmehr das Amtsgeheimnis zu wahren.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorste- | her, für geeignete Bekanntgabe Sorge zu tragen, auch die | Zähler anzuweisen, die Einwohner ihrer Zählbezirke auf | diese Bestimmungen besonders aufmerksam zu machen. Schlüchtern, den 19. Mai 1928.

Der kom. Landrat: Dr. Müller.

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I.-Nr. 4433. In diesem Iahre findet wieder eine

gemeindeweise auszuführende Erhebung über den An= I bau der hauptsächlichsten Rckerfrüchte, sowie über die Ausdehnung der Wiesen, weiden und Weinberge I statt, wie sie auch in den Vorjahren vorgenommen worden ist. Durch Erlaß des Herrn Ministers für Landwirtschaft, - Domänen und Forsten ist zugleich im Namen des Herrn | Ministers des Innern angeordnet worden, daß ebenso wie 1925 und 1926 neben den landwirtschaftlich g e- D nutzten Flächen auch die übrigen Bodennutzungen wie Forsten und Holzungen, Haus- und Hofräume, Moor- stächen, sonstiges Ved- und Unland sowie Wegeland, Ge­wässer usw. anzugeben sind, sodaß die Gesamtfläche der Gemarkung jeder einzelnen Ortschaft nachzuweisen ist.

Zu diesem Zwecke werden den Herrn Bürgermeistern und Gutsvorstehern in den nächsten Tagen die erforderlichen R Formulare zugehen, die nach der auf der Rückseite abge- , druckten Anleitung sorgfältig auszufüllen sind.

Eine Ausfertigung der Anbauflächenerhebungsliste ist bis zum 5. Iuni d. I s. hierher einzusenden,' die andere Ausfertigung verbleibt bei den Grtsbehörden und ist dort aufzubewahren.

Unter Hinweis auf die Wichtigkeit dieser im Interesse sowohl des Staates, wie der Landwirtschaft selbst, statt- findenden Erhebung, ersuche ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher die Ermittlungen mit der größten Sorg= salt vorzunehmen. Ich mache noch daraus aufmerksam, daß diese Ergebnisse unter keinen Umständen zum Nach­teil der Landwirte aus der Hand gegeben, insbesondere auch nicht zu Steuerzwecken verwendet werden. Lchlüchtern, den 22. Mai 1928.

_ Der kom. Landrat. 3. V.: Schultheis.

Kreisausschuß.

Verordnung über Mieterschutz bei Neubauten.

Vom 16. März 1928.

Auf Grund des § 33 Abf. 3 des Gesetzes über Mieter­schutz und Mieteinigungsämter in der Fassung der Bekannt­machung vom 17. Februar 1928 (Reichsgefetzbl. I S. 25) wird folgendes angeordnet:

§ 1

1) Die Vorschriften der §§ 1 bis 31 des Gesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter finden auf Neubauten ader durch Um- oder Linbauten neu geschaffenen Räume Anwendung, die nach dem 1. IuU 1918 bezugsfertig ge= morden sind oder künftig bezugsfertig werden und für die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gegeben sind.

2) Dies gilt nicht für Räume der im § 33 Abf. 1 Sah 2 des Gesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungs­ämter bezeichneten Gesellschaften und Genossenschaften.

§2

AIs Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gelten nur a) Baukostenzuschüsse auf Grund der Bestimmungen des Bundesrats für die Gewährung von Baukostenzu­schüssen aus Reichsmitteln vom 31. Oktober 1918 lZentralblatt für das Deutsche Reich $. 1160),

b) Darlehen auf Grund der Bestimmungen des Reichs­rats über die Gewährung von Darlehen aus Reichs­mitteln zur Schaffung neuer Wohnungen vom 10. 3a= nuar 1920 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 56),

c) Darlehen auf Grund der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze vom 14. Ianuar 1921, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Abbürbung der Baukostenüberteuerung, vom 25. Februar 1921, 28. Februar 1922 und 17. April 1923 (Min. BL Volks­wohlfahrt 1921 S. 131, 1922 S. 169 und 1923 S. 255),

b) Hypotheken aus dem für die Neubautätigkeit bestimm­ten Anteil des Aufkommens der besonderen Steuer, die zur Durchführung des Geldentwertungsausgleichs bei bebauten Grundstücken erhoben wird (Hauszins­steuerhypotheken).

§3

Diese Verordnung tritt am 1. April 1928 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die zweite Ausführungs- oerorbnung zum Gesetz über Mieterschutz und Mieteini­gungsämter vom 7. April 1924 (preuß. Gesetzsamml. S. 220) außer Kraft.

Berlin, den 16. März 1928.

Der preußische Minister für Volkswohlfahrt: gez. hirtsiefer.

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wird veröffentlicht.

Schüchtern, den 15. Mai 1928.

Der Vorsitzende des Rreisausschusfes: Dr. Müller.

Stadt Schlüchtern. "

Oeffentliche Mahnung.

' An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Mai 1928 bezw. Vormonate fällig gewordenen Staatsfteuern Grundvermögens- und Hauszinssteuern an die mit dem Einzug derselben beauftragten Hebestelle in Schlüchtern Stadtkasse nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffent­liche Mahnung.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei nicht rechtzeitiger Zahlung der monatliche Einzug der Staats= steuern durch den Vollziehungsbeamten erfolgt, da die Ab= lieferung der Steuern an den Staat pünktlich erfolgen muß.

Anträge und Eingaben heben die Zahlungsverpflich­tung nicht auf, solange Stundung?- ober Fristbescheide nicht ergangen sind.

Schlüchtern, den 21. Mai 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Betrifft: Feueranzünder» und Rauche« im Wald.

In letzter Zeit kommen wieder Nachrichten über Wald­brände, die in den meisten Fällen durch das Anzünden von offenen Feuern, Rauchen und unachtsames Fortwerfen von glimmenden Zigarren, Zigaretten und Streichhölzern, Reste aus der Tabakspfeife usw. entstehen.

wir nehmen daher Veranlassung auf nachstehende Be­stimmungen ausdrücklichst hinzuweisen.

Nach § 40 des Feld- und Forstpolizeigesetzes wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Reichsmark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, wer

1. mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald oder Moor- oder Heideflächen betritt ober sich denselben in gefahrbringender Weise nähert,

2. in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Walde oder auf Moor- ober Heideflächen ohne Erlaubnis des Grundeigentümers oder seines Vertreters raucht,

3. im Walde oder auf Moor- ober Heideflächen bren­nende ober glimmende Gegenstände fallen läßt, fort= wirft ober unvorsichtig handhabt,

4. abgesehen von den Fällen des § 368 Nr. 6 des Straf­gesetzbuches. im Walde ober auf Moor- ober Beide­flächen ober in gefährlicher Nähe derselben im Freien ohne Erlaubnis des Grundeigentümers ober seines Ver­treters Feuer anzündet ober das aestattetermaßen ange- zündete Feuer gehörig zu beaufsichtigen ober auszu- löschen unterläßt.

Nach § 368 Ziffer 6 des Reichsstrafgesetzbuches wird mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit Haft bis zu 14 Ta­gen bestraft, wer an gefährlichen Stellen in Wäldern ober Beiden, ober in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuer- fangenden Sachen Feuer anzündet.

Außerdem ist der Täter ober seine Angehörigen für allen Schaden haftbar, der durch einen Waldbrand ent­steht.

Auf den in der Schlüchterner Zeitung wiederholt ver­öffentlichten Ministerialerlaß vom 25. Iuli 1924 betr. Be­lehrung über Feueranlagen beim Abkochen durch Wander­gruppen wird noch besonders hingewiesen.

Schlüchtern, den 7. Mai 1928.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

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Das Ergebnis der Wahlen vom 20. Mai wird in der ge- samten Presse des Inlands und des Auslands eifrig erörtert. Die großen Berliner Blätter kommentieren das Wahlresultat je nach ihrem Parteistandpunkt. In der s o z i a l d e m o - kratischen Presse kommt natürlich die Genugtuung über den Stimmenzuwachs dieser Partei lebhaft zum Ausdruck. Da alle übrigen Parteien, mit Ausnahme der Wirtschafts­partei und der Kommunisten, mehr oder minder starke Ver­luste erlitten haben, sind die Betrachtungen ihrer Organe auf einen ernsten Ton gestimmt. Die Blätter der Rechten be­klagen die Radikalisierung des Reichstags und üben eine scharfe Kritik an der Wahlmüdigkeit, die insbesondere in ver­schiedenen ländlichen Gebieten des Reiches zu Tage trat und sich dort in einer schlechten Wahlbeteiligung äußerte.

Was die Regierungsbildung anlangt, so wird in der Berliner Presse fast allgemein auf die Notwendigkeit hin­gewiesen, zunächst einmal die Möglichkeit einer Regierungs­bildung auf der Basis der sogenanntenGroßen Koalition" zu bilden. Ein Berliner Blatt gibt seiner Wahlbetrachtung bereits die NeberschriftReichskanzler Otto Braun", deutet also damit an, daß die Führung des künftigen Kabinetts an die Sozialdemokratie übergehen werde. Bon sozialdemokrati­scher Seite liegt indes noch keine Aeußerung darüber vor, ob diese Partei in die Reichsregierung einzutreten bereit ist. Wenn sie die Konsequenz aus dem Wahlresultat ziehen will. «mßr: . es zua. Tenu sie ist mit ihren .152 AbgeoedULteu hie weitaus stärkste Partei des Reichstags mehr als doppelt so stark, wie die dann folgende Deutschnationale Volkspartei, die nur noch 73 Abgeordnete hat. Nach dem bei der Bildung parlamentarischer Regierungen allgemein geübten Brauch müßte der Reichspräsident zunächst einmal den Führer der größten Fraktion das wäre also die sozialdemokratische' mit der Bildung einer neuen Regierung beauftragen. Wenn der Reichspräsident das tut, wird sich sofort zeigen, ob die Sozialdemokratie zur positiven Mitarbeit bereit ist.

Bezüglich der außenpolitischen Bedeutung der Reichstagswahlen wird allgemein darauf hingewiesen. daß die Abstimmung vom 20. Mai ein Bekenntnis zur Politik der Verständigung mit den ehemaligen Feindstaaten sei. Diese Austastung kommt auch in der ausländischen Presse überall zum Ausdruck. Sowohl die französischen, wie die englischen urck amerikanischen Blätter sprechen davon, daß die Politik des deutschen Außenministers vom deutschen Volke bestätigt worden sei und daß man darüber aufrichtige Genugtuung empfinden dürfe.

EinzÄnc Blätter bezeichnen als die Ursache der da und dort aufgetretenen Wahlmüdigkeit auch das jetzige Listen- ftvahlverfahren und meinen, es müsse zu den ersten AustÄbe« des neuen Reichstags gehören, einen anderen, volls- tümlicheren Aahlmodus zu schaffen, der die Persönlichkeit wieder mehr zur Geltung bringt. Man wird dieser Forderung durchaus zustimmen können. Es ist in der Tal so, daß das "heutige Wahlverfahren mn seinen Riesenwahlkreisen und Einest langen Listen die ganze Wahlbewegung entpersönlicht und daß sie außerdem die Parteizersplitterung ins Maßlose steigert. Beides Momente, die im Effekt auf eine geringere Anteilnahme bec I«ehe» WWermcHen am politischen Seite» und damit auch an der Wahl selbst hinauslaufen. Versuche, hier eine Aenderung zu schaffen, stirb bekanntlich schon wie­derholt gemacht worden, aber immer wieder in den Anfängen steckengeblieben. Ob das im neuen Reichstag anders wird, bleibt abzuwarten.

Es ist in diesem Zusammenhang nicht ohne Interesse, einmal die Stimmen zusammenzuzählen, die für kleine Grup. pen abgegeben worden find, auf die kein Mandat entfiel. E 8 sind nicht weniger als 815000 Stimmen, dle auf diese Weise verloren gingen. Alle diese Wähler haben sich also praktisch selber um ihr Wahlrecht ge­bracht, denn es ist, wie erwähnt, aus ihrer Abstimmung auch nicht ein einziges Reichstagsmandat hervorgegangen, während normalerweise auf die genannte Stimmenziffer nahezu vier­zehn Mandate hätten entfallen müssen. Selbstverständlich er­klärt sich aus dieser Stimmenzersplitterung zum Teil auch der Rückgang in den Stimmenziffern verschiedener Parteigrup­pen. Man darf gespannt sein, ob bei künftigen Wahlen aus diesen Ziffern die richtige Konsequenz seitens der Wählerschaft gezogen wird, wenn nicht bis dahin durch eine Aenderung des Wahlverfahrens die Bildung von Splittergruppen nicht schon an und für sich erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.

Reichstagsbeginn.

Artikel 23 der Weimarer Verfassung bestimmt, daß der Reichstag zum ersten Male spätestens am 30. Tage nach der Wahl Zusammentritt. Demnach hätte das Reichsparlament spätestens am 18. Juni mit seinen Arbeiten zu beginnen. Man wird jedoch in der Annahme kaum fehl gehen, baß der