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Nr. 82
Dienstag, den 10. Juli 1S28
80. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
I.-Nr. 5795. In Ergänzung meiner Verfügung vom 16. Mail d. Js. — No. 4204 — Schlüchterner Zeitung Nr. 161 —< wstd Nachstehendes bekannt gegeben:
An Verwaltungsgebühren für Wandergewerbescheine zum Handel mit Pferden allein oder in Verbindung mst Vieh bei mittlerem Umfange sind 8 K^, bei großem Umfange 10i NM, sowie zum Handel mit Ziegen allein oder in Verbindung nstt anderen W-aren sind 3 ^/c zu erheben.
Schlächtern, den 5. Juli 1928.
Der Landrat. 3. D.: Schultheis.
Kreisausschuß.
Auf Grund der Verordnung über die Erhebung von Vorausleistungen für die Wegeunterhaltung vom 25. November 1923 (G. S. S. 540) wird gemäß Kreistagsbeschluß vom 25. Mai 1928 für den Kreis Schlächtern folgende ^bgabenordnung über die Erhebung von Vorausleistungen für diewegeunterhaltung nit Genehmigung des Bezirksausschusses erlassen.
§ 1.
Wer innerhalb des Kreises Schlächtern befestigte öffentliche Wege (Landstraßen, Landwege, Gemeindewege, also auch städtische Straften der nichtkreisfreien Städte) mit anderen Fahrzeugen als Kraftfahrzeugen über das gemeinübliche Maß hinaus (siehe § 3) benutzt oder durch Dritte benutzen läßt, hah an den Kreis für die Wegebenutzung einen Beitrag zu den Unterhaltungskosten zu entrichten (vorausleistungsbeitrag).
Der vorausleistungspflicht unterliegen auch die Unternehmer derjenigen Betriebe, welche nach ihrer Art eine über das gemeinübliche Maß hinausgehende Benutzung der Verkehrsanlagen verursachen, auch wenn nicht sie, ihre Ungehörigen oder im! vertraglichen Verhältnisse mit , ^ stehende! Drittes sondern sogar andere Personen ohne ver- tragliche Bindung mit! dem Betriebsunternehmer die Zu- und Abfuhr zu! und von ihren Betrieben ausführen.
Eine vorausleistungspflicht des Betriebsunternehmens ist auch dann gegeben, wenn eine Inanspruchnahme des Fuhrwerksbesitzers selbst nicht zu angemessenen Beiträgen für die Wegeunterhaltung führen würde, weil dessen Wegebenutzung im einzelnen unter der festgesetzten Freigrenze bleiben würde.
§ 2.
(1) Die Fuhren, die rein landwirtschaftlichen Zwecken dienen, bleiben bis zur Höhe des gemeinüblichen Matzes außer Ansatz. „Nein landwirtschaftlichen Zwecken" dienen die Fuhren zur Vorbereitung, Bestellung, Pflege und Hbern= tung des Landes, vollbeitragspflichtig sind aber alle Fuhren, die die Erzeugnisse der Landwirtschaft den Verbrauchern zuführen, sowie die Fuhren für alle Nebenbetriebe der Landwirtschaft wie Kaliwerke, Sandgruben, Molkereien, Brennereien, Lohnfuhren usw.
(2) hinsichtlich der Verteilung der Beitragspflicht auf die einzelnen Betriebe wird bestimmt:
a) Forstliche Betriebe haben die Beiträge für die eigene Abfuhr wie auch für die Abfuhr der übrigen verkauften Holzmengen au tragen, sofern nicht für letztere nach 'dem! Ermessen des Kreises die Käufer zur Veranlagung herangezogen werden.
b) Alle übrigen Unternehmungen und Betriebe haben die Beiträge für ihre gesamte An- und Abfuhr zu tragen. Bei Verfrachtungen zwischen zwei Betrieben fällt der Betrag zunächst dem Erzeuger oder doch dem zur Last, der in Produktion oder verbrauch dem anderen vorausgeht.
(3) Bei der Veranlagung sollen die Fuhren mit Holz und Braunkohlen an Selbstverbra-uher zu Hausbrandzwek- Ken frei bleiben, soweit die Freigrenze durch den Käusex: nicht überschritten wird.
(4) Der Beitrag ist jeweils nur von einem der verpflichteten zu zahlen.
§ 3-
Die Wegebenutzer werden beitragspflichtig, wenn sie die in § 1 bezeichneten Wege über das gemeinübliche Maß benutzen, bezw. eine über das gemeinübliche Maß hinausgehende Benutzung verursachen. Bis solche Benutzung gilt es, wenn innerhalb des laufenden Rechnungsjahres auf diesen Wegen insgesamt mindestens 1 500 Bruttotonnenkilo- meter geleistet werden. Werden die Veranlagungen vierte/- oder halbjährlich durchgeführt, so werden die Wegebenutzer für diesen Zeitabschnitt beitragspflichtig, wenn ein dement- sprechender Teil der 1 500 Bruttotonnenkilometer geleistet worden ist.
§4.
(1) Die Vorausleistungsbeitrüge werden nach einem Einheitssatz berechnet. Dieser wird für jeder Rechnungsjahr Dom Kreisausfchuß nach den Vorschriften der Verordnung in
der Weise festgesetzt, daß für jeden beförderten Bruttotonnen Kilometer -in bestimmter Geldbetrag zu entrichten ist.
(2) Der Einheitssatz wird alljährlich öffentlich bekannt gemacht.
(3) Der jährliche Gesamtbetrag der Vorausleistungsbei- träge darf 25 °/o der Unterhaltungskosten der öffentlichen Wege des laufenden Rechnungsjahres nicht überschreiten.
§ 5.
(1) Die nach § 1 und 2 Beitragspflichtigen haben dem Kreisausschuß oder dessen Beauftragten je nach dessen Bestimmung viertel- oder halbjährlich über chre tonnenkilo- metrische Verfrachtung im ab gelaufenen viertel- oder Halbjahr durch vollständige Ausfüllung eines Fragebogens bis zu dem vom Kreisausschuß oder dessen Beauftragten bestimmten Tage Auskunft zu erteilen, und den hiernach zu berechnenden Betrag binnen 14 Tagen nach Aufforderung an die näher bezeichnete Stelle abzuführen.
(2) Wird die Auskunft von Beitragspflichtigen verweigert, verzögert oder unrichtig erteilt, so erfolgt Veranlagung durch den Kreisausschuß.
§6.
vom Beitrag sind Fahrzeuge befreit, welche vom Rens), vom Land, von einem Gemeindeverband, einer Gemeinde oder von Beamten derselben zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch gehalten werden; ferner sind befreit die Verfrachtungen von Wegebaustoffen für die Unterhaltung der von Kommunalverbänden des Regierungs- bezirks! Kassel zu unterhaltenden Straften und Wege.
§ 7.
(1) Der Abschluß von Vereinbarungen mit den Beitragspflichtigen im Sinne -des § 13 Abs. 3 des Kommunal- abgabengesetzes (G. $. 1893 S. 152) ist zulässig.
(2) Bei Pauschalverträgen ist die Leistungsfähigkeit des Beitragspflichtigen angemessen zu berücksichtigen.
§ 8.
(1) Dem Beitragspflichtigen steht gegen die Heranziehung zu Vorausleistungsbeiträgen unter Ausschluß der gesetzlichen Rechtsmittel die Berufung an das Schiedsgericht zu. Die Berufung ist binnen 4 Wochen beim Kreisausschutz ein- zulegen.
■ * (2) Der Lauf der Frist beginnt mit den ersten Tagen nach der Aufforderung zur Zahlung. Durch die Berufung wird die Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht ausgeschoben.
§9.
Das Schiedsgericht fetztstich aus je einem vom Kreis- ausschuß zu wählenden Vertreter eines Unterhaltungspflich- tigen und der Beitragspflichtigen des Bezirks zusammen. Den Dbmann bestimmt der Regierungspräsident zu Kassel.
§ 10.
Zuwiderhandlungen gegen die Auskunftspflicht (s. § 5) werden mit Geldstrafen bis zu 150 NM. bestraft und zwar gemätz § 17 des Kreis- und Provinzialabgabengesetzes vom 23;. April 190ß in der «Fassung der Novelle vom 20. August 1921 in! Verbindung mit Artikel III der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924.
§ 11
Diese Verordnung tritt anstelle der Ordnung vom 9. Dezember? 1927 mit ihrer Verkündung in Kraft.
Schlächtern, den 25. Mai 1928.
Der Kreisausschuß des Kreises Schlächtern.
I .-Nr. 2871 K. A. vorstehende Abgabenordnung, zu welcher der Bezirksausschuß zu Kassel die Genehmigung bis zum! 3h; März 1929 und der Herr Gberpräsident der Provinz/ Hessen-Nassau die Zustimmung erteilt hat, wird hiermit veröffentlicht.
Schlächtern, den 4. Juli 1928.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
3. v.: Rang, Kreisdeputierter.
— Im Moskauer Schachtpprozeß wurden von den 53 Angeklagten l l zumt Tode verurteilt, 54 Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen von einem bis zu, 10 Jahren, 4 Angeklagte mürben unter Zubilligung von Bewährungsfristen verurteilt und vier freigesprochen.
— Als a,uf einem Gute in Johnsdorf bei Brieg (Negie- rungsbezirk Breslau) in der Wohnung zweier Arbeiterinnen ein verdächtiger Mann fostgenommen werden sollte, erschoß dieser den! 3nfpektor Rother und verletzte einen Landjägermeister lebensgefährlich. Man nimmt an, daß der Täter der Raubmörder Balzer ist, der wegen Raubmordes in der Gegend von ©ppeln verfolgt wird.
. — Nach einer Meldung der kommunistischen Humanste haben sich 500 Soldaten des in Tafablanca liegenden 57. Fliegerregiment geweigert;, zur Arbeitsstätte zu gehen, weil das Essen, zu- schlecht, zum Teil sogar verdorben sei, das den Soldaten gereicht würde.
— In einem Krefelder Taffe erschoß Sonntag morgen ein 24jähriger junger Mgnn seine dort als Servierfräulein ungeteilte ehemalige Braiut und dann sich selbst.
Räumungsfrage und Dawesplan.
Belgische und französische Stimmen.
Der belgische Außenminister Hymans hielt vor der Kammer eine Rede über die belgische Außenpolitik. Auf die Reichstagserklärung Hermann Müllers bezüglich der Ab- Änderung des Dawes-Planes eingehend, erklärte der Minister, daß Belgien das größte Interesse daran habe, einerseits seine Sicherheit, andererseits sein Anrecht auf die Reparationen, die ihm für die erlittenen Schäden Zuständen, gewahrt zu sehen. Die Art der Regelung der Reparationsfrage könne es pch aber auf keinen Fall vorschreiben lassen. Belgien werde stets bereit sein, alle Anstrengungen, die gemacht würden, rote Die endgültige Regelung der durch den Krieg aufgeworfenen Fragen, die Annäherung und den Wiederaufbau Europas, zu beschleunigen und zu unterstützen.
In der sich daran anschließenden Aussprache trat der che- malige Minister Vandervelde für die Rheinlandräumung ein. Er betonte, daß die Besetzung des Rheinlandes keinen Einfluß auf die Sicherheit Belgiens und die Ausführung des Dawes-Planes. habe und für Belgien nur lästig sei. Außerdem widerspreche die Aufrechterhaltung der Rheinland- besetzung dem Artikel 1 des Völkerbundspaktes. Der ehemalige Minister forderte außerdem die Revision des Dawes-Planes und fand bei den Sozialisten und den flämischen Katholiken reichen Beifall.
Die nationalistische „Victoire" für sofortige Räumung.
Eine in der Pariser Presse einzig dastehende Schlußfolgerung aus der Regierungserklärung der neuen deutschen Regierung zieht die nationalistische „Victoire", die die Regierung auffordert, die Erklärung der Reichsregierung mit "der sofortigen Räumung des linken Rheinufers zu beantworten. Die Geste Frankreichs würde ihren moralischen Wert und ihre Wirksamkeit verlieren, wenn sie der Abschluß eines Handelsgeschäftes wäre.
Die Pariser Blätter erörtern neuerdings wieder die ^^?'?'■^^;^^^ und besassen ji ■ insbesondere mit der Frage der vorzeitigen Räumung. „Demps" und „Journal des Debats" lehnen diese Räumung durchweg ab. Unter der Ueberschrift „Regelt zuerst die Schäden", schreibt der „Jntran- sigeant", die deutsche Wahl hätte im Reichstag eine neue Majorität gebracht. In der Frage der auswärtigen Politik fei aber keine Aenderung eingetreten.
Der Juni-Bericht Parker Gilberts.
Der Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen für den Monat Juni ist soeben erschienen. An verfügbaren Geldern weist er auf Bargrundlage umgerechnet in Goldmark insgesamt rund 122 Millionen Mark auf, womit sich die Gesamtsumme bis zum 30. Juni der vierten Jahresannuität auf 11- Milliarden Mark erhöht. An vorgenommenen Ueber- tragungen in ausländischer Währung ergibt sich eine Summe von rund 77 Millionen Mark.
Neue Anträge für die Landwirtschaft im Reichstag.
Berlin, 9. Juli. Von der Deutschen Volks- Partei wurde die Reichsregierung u. a. ersucht, dem Reichstag Vorschläge zu machen, wie die ungünstige Einwirkung der Arbeitslosenversicherung auf die Landarbeiter beseitigt werden könne, damit die Einbringung der Ernte durch Arbeitermangel nicht gefährdet wird. — Auf die Reichsbank und alle Kreditinstitute soll dahin gewirkt werden, daß bie Rückzahlungstermine unter Berücksichtigung des natürlichen Verlaufs des Verkaufs der landwirtschaftlichen Produkte festgesetzt werden. Ferner wird verlangt, daß zur weiteren Durchführung des landwirtschaftlichen Notprogramms ein besonderer Ausschuß eingesetzt werde. Schließlich soll die Reichsregierung prüfen, wie die ländliche Siedlung durch steuerliche Erleichterungen gefördert werden kann.
Der Empfang der Bremenflieger in Köln.
Köln a. Rh., 9. Juli. Bei der Landung auf dem Kölner Flugplatz am Sonnabend nachmittag wurden die Bremenflieger von der Menge lebhaft begrüßt. Bürgermeister Dr. Billstein überbrachte die Grüße der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters Dr. Adenauer, der, infolge sich widersprechender Meldungen über die Ankunft der Flieger, verhindert war, ;u erscheinen. Im Auftrage des Kölner Klubs für Luftfahrt brächte Dr. Krüger ein Hoch auf die Flieger aus. Die Musik intonierte das Deutschlandlied. Die Flieger begaben sich dann in die Stadt.
Hoover tritt zurück.
. New Nork, 9. Juli. Staatssekretär Hoover hat dem Präsidenten Coolidge sein Entlassungsgesuch unterbreitet. Als Nachfolger kommt William Butler in Frage.
- Das chilenische Eruppentransportschiff „Angqmas" ist in! der Bucht von Arabuco gesunken. Im ganzen sind ca. 290 Personen? ertrunken, darunter 80 Passagiere. Der Kapitan hat auf der Kommandobrücke Selbstmord verübt. Nur 4 Rekruten wurden gerettet, die schreckliche Einzelheiten! über die Vorgänge bei jdem Untergang erzählen.