Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner amUütierKnzeiger für Ken Kreis Lchlüchtem
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Nr. 92
Donnerstag, den 2. August 1928
80. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
L a n d r a t s a m t.
J.-Nr. 6505. Der Herr Kreismedizinalrat wird am Dienstag, den 7. August d. Js. von 930 Uhr ab im hiesigen Kreishause Sprechstunden abhalten.
Schlüchtern, den 30. Juli 1928.
Der Landrat. J. V.: Schult-is.
Kreisausschuß.
I.-Nr. 3262 K. A. Nach § 91 der Landgemeinde- ordnung ist die Gemeinderechnung binnen 6 Wochen nach 5chluß des Rechnungsjahres dem Bürgermeister einzurei- chen, von diesem binnen weiteren 6 Wochen der Gemeindevertretung vorzulegen, von letzterer feststellen zu lassen und sodann 14 Tage lang öffentlich auszulegen.
Mit Rücksicht darauf, daß die Unterlagen aus den Lemeinderechnungen für das Rechnungsjahr 1927 zur Aufstellung der bis zum 15. September d. 3s. dem preußischen statistischen Landesamt in Berlin einzureichenden Zinanz- statistik benötigt werden, veranlasse ich die Herren Bürger« Meister und Gemeinderechner der Landgemeinden, dafür zu sorgen, daß die Gemeinderechnung für 1927 unverzüglich aufgestellt und in einer Ausfertigung ohne die Belüge bis zum 25. August b. Js. hier eingeht. Diese Ausfertigung braucht zunächst nicht von der Gemeindevertretung festgestellt zu sein. Fristverlängerungen können nicht gewährt werben, worauf ich jetzt schon aufmerksam mache.
3m übrigen bestimme ich, daß die durch die Gemeindevertretung festgestellte und ausgelegte Gemeindercch- nung für 1927/28 nebst den dazu gehörigen Belägen bis, zum J. Oktober 1028 hier vorzulegen ist. Eine Verlängerung des Termins kann nur aus ganz besonderen Gründen erfolgen.
Lchlüchtern, den 28. Juli 1928.
Der Vorsitzende des Rreisausschusses: Dr. Müller.
Stadt Schlüchtern.
Betrifft: Berufsschulpflicht.
Zwei Sonderfälle veranlassen uns, folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen:
§ 120 Abs. 3 letzter Satz der Neichsgewerbe- ordnung:
Von der durch statutarische Bestimmung begründeten Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule sind diejenigen befreit, welche eine Jnnungs- oder andere Fortbil- dungs- oder Fachschule besuchen, sofern der Unterricht dieser Schule von der höheren Verwaltungsbehörde als einZ ausreichender Ersatz des allgemeinen Fortbildungsschulunterrichts anerkannt wird.
8 2 des OetsstaLuts betr. die gewerbliche Berufsschule in Schlüchtern:
Befreit von dem Besuch der gewerblichen Fortbildungs- schule sind solche gewerblichen Arbeiter, Lehrlinge pp., die den Nachweis führen, daß sie diejenigen Kenntnisse und Fertig- reiten besitzen, deren Aneignung das Lehrziel der Anstalt bil- oder die eine Jnnungs- oder eine andere Fortbildungsschule oder Fachschule besuchen, deren Unterricht von dem Re- ZUrungspräsidenten als ausreichender Ersatz des Unterrichts in ^ öffentlichen gewerblichen Fortbildungsschule anerkannt ist.
Danach gilt nicht etwa jeder Lehrling pp. ohne weiteres vom Besuch der Berufsschule befreit, der eine andere Fachschule besucht hat oder besucht, vielmehr muß in jedem Falle zunächst die Entscheidung des Herrn Regierungspräsidenten ""geholt werden, ob der Unterricht einer solchen Schule als ausreichender Ersatz des allgemeinen Fortbildungsschulunter- nchts anerkannt wird. Solange diese Entscheidung nicht avrliegt, müssen die betreffenden Lehrlinge pp. den Unterricht ”r gewerblichen Berufsschule besuchen.
Schlüchtern, den 27. Juli 1928.
Der Magistrat: Fenner.
In der Nähe von St. Etienne sind beim Brand eines Bauernhofes der Besitzer, seine beiden Kinder und ein Pfleg- ln9 in den Flammen umgekomnien.
. — Die Sowjetregierung hat an die rumänische Regierung "" Telegramm gerichtet, indem sie gegen die Versteigerung jemals russischen Besitzes protestiert und mit Vergeltungsmaßnahmen an rumänischem Eigentum in Rußland droht.
" Die britische Regierung hat eine offizielle Einladung von der französischen Regierung zur Unterzeichnung des Kel- Mpaktev in Paris erhalten.
Ein neues schweres Eisenbahnunglück in Vayern.
Augsburg, 1. August. In Dinkelscherben in Schwaben ereignete sich am Dienstag ein schweres Eisenbahnunglück. Der beschleunigte Personenzug 911 fuhr auf den Durchgangs- Güterzug 7535 in der Station Dinkelscherben auf. Hilfszüge wurden aus Augsburg und Neu-Ulm angefordert und bereits abgesandt. Der Präsident und die D^ernenten der Reichs- bahudirektion Augsburg sind an die Unglücksstelle abgefahren.
Das Unglück ist noch größer als das vom Münchener Hauptbahnhof. Der Ulm—Münchener Personenzug 911 stieß aus den in der Station stehenden Durchgangsgüterzug 7535 mit voller Wucht auf, und zwar wahrscheinlich infolge falscher Weichenstellung. Mehrere Wagen wurden wie Zündholzschachteln geknickt. Die Folgen des Auspralls waren furchtbar.
Bisher 16 Tote, 28 Schwer-, 23 Leichtverletzte.
Ueber das furchtbare Unglück berichtet die Reichsbahndirektion Augsburg gegen Vs10 Uhr abends:
Der aus der Pfalz kommende Personenzug 911 ist bei der Einfahrt in Station Dinkelscherben infolge falscher Weichenstellung auf den dort zur Ueberholung stehenden Durchgangsgüterzug 75z5 aufgestoßen. Bei dem Güterzug sind die drei letzten Wagen entgleist und zerstört. Bei dem Personenzug ist die Lokomotive mit Tender entgleist, ebenso der nachfolgende Eilgutwagen. Die folgenden sieben Personenwagen sind ebenfalls entgleist. Einer von diesen wurde zerquetscht, einer geknickt. Getötet wurden zehn Personen, schwerverletzt etwa 16, weniger schwer verletzt zwölf Personen, außerdem wurden 23 Personen leichter verletzt, die ihre Reise fortsetzen konnten. Von den Schwerverletzten wurden zwölf mit Rettungswagen nach Augsburg gebracht. Von diesen sind zwei ihren Verletzungen auf dem Transport erlegen. Die weniger schwer Verletzten wurden in ©ewüSNetiee* noch den K^nkenhZiHN« m ?"5:^ "'": s"p und Augsburg gebracht.
Nach den letzten Meldungen von der Unglücksstelle hat sich die Zahl derToten auf 16 erhöht. Die Zahl der Schwerverletzten beträgt 28, die der Leichtverletzten 23.
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Maßnahmen Dr. Dorpmüllers.
Berlin, 31. Juli. Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahngesellschaft, hat sofort nach Bekanntwerden dieses neuen Unfalles in Bayern, um volle Klarheit über die Gründe des Unfalles zu schaffen, zusammen mit dem Herrn Reichsverkehrsminister eine Kommission an die Unfallstelle entsandt. Zu dieser Kommission gehören die Reichsbahndirektoren Kilp und Stäckel sowie Ministerialrat Dr. Ebeling.
Wie man hört, ist Dr. Dorpmüller entschlossen, in rücksichtsloser Strenge im Interesse der Sicherheit auf der Reichsbahn durchzugreifen. Seine Maßnahmen werden sich erstrecken insbesondere auf das Gebiet des Sicherungswesens, auf die Vorschriften in der Durchführung des Betriebes und der Arbeitszeit und auf personelle Fragen.
Stefan Raditsch in Lebensgefahr.
Belgrad, 1. August. Das Befinden Stefan Raditfchs hat sich in der Nacht zum Dienstag bedeutend verschlechtert.
100 Londoner Schutzleute unter Vegiftungscrschcinungen erkrankt.
London, 1. August. Gegen 100 Londoner Schutzleute sind unter geheimnisvollen Umständen erkrankt. Ein Schutzmann ist bereits gestorben. Man nimmt Nahrungsinittelvergif- tung an.
50 Ortschaften überschwemmt.
Moskau, 1. August. Wie aus Thabarowsk (Amur) gemeldet wird, hat der Sejafluß über 50 Ortschaften überschwemmt. Starke militärische Streitkräste sind zur Rettung der vom Hochwasser bedrohten Einwohner herangezogen worden. Besonders bedroht ist die Stadt Blagaweschtschenst.
Massensturm auf ein amerikanisches Gefängnis.
R e w Y 0 r k, 1. August. Wie aus Newbedford (Massachusetts gemeldet wird, mußten dort Truppen aufgeboten werden, um eine 10 000köPfige Menge, die 256 wegen Streikausschreitungen im Gefängnis sitzende Textilarbeiter befreien wollte, zu zerstreuen. Das Militär mußte mit dem Bajonett gegen dre Stenge Vorgehen.
— Nach einer Meldung an? Karlsbad staffele Dr. Strese- mann dem Präsidenten Masaryk einen Besuch ab. Der Präsident verblieb mit ihm in länger dauerndem Gespräch.
— Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten ist gegenüber dem Vormonat um 0.8 v. H. gestiegen.
— Der Deutsche Franz Romer, der in Lissabon zur Uber- querung des Ozeans in einem Faltboot gestartet war, ist in St. Thomas auf den Virginischen Inseln wohlbehalten angekommen.
Das Auslieferungsverlangen
Ein politifdjts Spiel der srmziWen WArmA?
Kr. Kr. Gewiß, die deusche Reichsregierung ist durch das Rheinlandabkommen gebunden, jeden Deutschen, der sich gegen die Besatzung etwas hat zuschulden kommen lasten und der sich der Bestrafung durch die Flucht in das unbesetzte Gebiet entzogen hat, auf Verlangen den Ve- satzungsbehörden auszuliefern. Cin Paragraph, der vielleicht in den ersten Jahren der Besatzung politischen Verbrechern gegenüber kriminalistisch verständlich war, wenn man den egoistischen Standpunkt der Besatzungsmächte allein in Rechnung stellt. Sie wollte.» sich schützen gegen Angriffe einzelner, die sozusagen ihren Privatkrieg mit den früheren Feinden weiterführen wollten. Die da meinten, die ganze Besatzungspolitik sei eine direkte Fortsetzung des Krieges. Daß eine solche Anschauung Platz greifen konnte, dafür haben leider die Besatzungsmächte selbst wiederholt durch ihr Verhalten Anlaß gegeben. Richt allein deutsche Zeugnisse liegen dafür vor, wichtiger noch sind dafür die Zeugnisse von Amerikanern, die als Mitglieder der Rheinlandkommission genügend Einsicht in die merkwürdige Politik der — sagen wir es offen — französischen Militärs gewonnen habe.».
Der deutschen Bevölkerung stellt das beste Zeugnis die Tatsache aus, daß bisher dieser merkwürdige Paragraph wegen politischer Verbrechen nicht in Gang gesetzt wurde. Umso auffallender die plötzliche Berufung darauf, gleich in zwei Fälle.». Wobei der eine sehr ungeklärt liegt, der zweite, die Zweibrücker Flaggengeschichte, doch so bedeutungslos ist, daß er des Aufhebens kaum wert sein dürfte. Die Burschen reißen die Fahne von dem französische: Zivilkasino herunter, flüchten und werden in Abwesenheit zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Besatzungsbehörde verlangt, daß Deutschland diese jungen Leute ausliefert. Formaljuristisch ist angesichts der Existenz des Paragraphen nichts dagegen einzuwenden. Aber angesichts der Zeit- umstände darf wohl die rigorose Forderung nicht
:. nalsuristisÄe Angelegenheit angesehen wer
zu befürchten, daß hier die Tätigkeit einer französischen Rebenregierung ihr Spiel treiben möchte zum Schaden der großen Politik, die zwischen Deutschland und Frankreich im Gange ist. Gerade jetzt, wo sich im Grunde alle Welt darüber einig ist, daß die Besatzung als politischer Ansegen sobald als möglich liquidiert werden muß. Die Forderung der Besatzungsbehörde hat deshalb eine Bedeutung über den aktuellen Fall hinaus.
Auch der weniger Eingeweihte konnte das Nebeneinander der offiziellen Politik der französischen Regierung und derjenigen Tirards in Koblenz und der französischen Generäle schon deutlich in der Separatistenzeit erkennen. Wie weit da verborgene Fäden doch die beiden politischen Machtstellen verknüpfen, kann nur vermutet werden. Einige glauben bestimmte Gründe dafür zu haben, daß zu jener Zeit Poincare nicht ganz unbeteiligt in dem Spiel am Rhein und um den Rhein war. Bei dem Angriff Herriots seinerzeit gegen Poincare sollen solche Argumente keine geringe Rolle gespielt haben.
Interessant ist, daß Poincare gerade jetzt wieder hierüber das Wort ergreifen mußte. Der Häuptling einer jener Verbrecherbanden, die sich Separatisten nannten, der notorische Chrenabschneider und Erpresser Josef Matthes hat Poincare das Buch des Grafen Harry Keßler über Walter Rathenau zugesandt und ihm dabei geschrieben: der Autor behaupte, das Ziel der französischen Politik im Ruhrkampf sei die Annexion der Rheinlande gewesen. Poincare antwortete darauf: diese Behauptung sei falsch, Frankreich habe niemals danach gestrebt, das Rheinland zu annektieren. Diese Erklärung Poincare beantwortete jetzt Graf Keßler mit dem Hinweis, er habe keinesfalls behauptet, Frankreich habe annektieren wollen, sondern die französische Politik habe die Losreißung der Rheinlande von Deutschland angc- strebt, um daraus einen zwar äußerlich autonomen Staat zu Machen, der aber nichts anderes gewesen wäre, als ein politisch und wirtschaftlich von Frankreich abhängiges Gebilde wie Tunis.
Die Antwort Poincares steht hierauf noch aus. Sollte er antworten, so wird er sich darauf berufen, die offizielle Politik hätte nichts mit jenen Bestrebungen zu tun gehabt.
Gewiß, es waren Militärs, die als Einpeitscher dieser Separatistenpolitik auftraten. Aber ist das Militär, ist die französische Vesahimgsmacht nicht ein Instrument der französischen Regierung? Wird nickt gerade im Gegensatz zum Charakter des Militärs im vorrevolutionären Deutschland das französische Militär als der politiscken Zivilmacht unterstellt charakterisiert? Nur als ein Instrument der Re- gierung, nur als ausführendes Organ der Pariser Zentralmacht? Nach dem Sieg der französischen Militärs im Jahre 1918 ist sicher hier eine Aenderung eingetreten. Wtr wisten heute zu gut, welcher Machtfaktor das Militär im Frankreich Poincares bildet. Wir wisten, was Marschall Foch bedeutet. Es war gewiß eine Tat, als bei den Pariser Verhandlungen endlich die Militärs ausgeschaltet wurden. Aber wirkt der Plan Fochs, den er 1919 verfolgte, nicht heute noch in der militärischen Politik Frankreichs nach? Nachdem es mißlungen ist, die Rheinlande irgend- wie in die französische Militärmachtsphäre doch noch ernzu-
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