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Ar. 93 (1. Blatt) Samstag, den 4. August 1928
80. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
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Derfassungsfeier.
3 .=Hr. 6599 I. Anläßlich der Wiederkehr des ver- fassungstages soll am Sonnabend, dem 1 1. R u g u st ö. 3 s. 2 0 Vs Uhr in der Hula des Klosters zu. Schlüchtern eine öffentliche Feier stattfinden.
Dortragsfolge
Grgelvorspiel (Dol&mar),
Gesang, Thor (© Schutzgeist, Mozart), Musikvortrag (Trio für Violine, Tello, K(aoier), Festrede (Landrat Dr. Müller), Gesang, Thor (Kennt Ihr das Land, tjegar), Musikvortrag.(Trio für Violine, Tello, Klavier), Schlußwort,
Gemeinsamer Gesang — Deutschland-Lied —.
Ferner werden am Sonntag, dem 1 2. d. Mts. von 2^ Uhr ab auf dem Sportplatz „Huroiefe" in Schlüch- tern durch Iugendvereine des Kreises Sportkämpfe ausgetragen werden.
Programm:
2 .45 Uhr nachm. Aufmarsch der vereine.
■ | Begrüßung und Ansprache des
, Landrats.
3 Uhr nachm. Vorläufe der Stafette.
; 3.30-4.10 Uhr nachm. Faustballspiel: TurnvereinSchlüch- tern — Turnverein Steinau.
4 .15 Uhr nachm. Zwischenläufe der Stafette: Hn den Zwischenläufen nehmen die der Zeit nach 6 besten Stafetten des Vorlaufes teil.
4.30-5.15 Uhr nachm. Fußballspiel: Iugendmannschaft
; . Rinteriteinau — Wallroth.
“ 5.15—6.00 Uhr nachm. 3ugenöm. Salmünster - Steinau.
/ 6.00 - 6.45 Uhr nachm. Iugendm. Schlächtern-Tlm.
6 .45 Uhr nachm. Endlauf der Stafette : Hn dem Endlauf nehmen die derzeit nach 3 besten Mannschaften des Zwischenlaufes teil.
7 .00 Uhr nachm. Schlußansprache und Preisvertei- lung durch den Kreisjugendpfleger.
I Bei den Stafettenläufen wirken mit: die Iugendmann- fchaften von Schlüchtern (Fußballverein, Turnverein, Arbei- I ter-Turn- und Sportverein) Elm, Hintersteinau, Wallroth, | Steinau, Heubach, Hütten und Niederzell.
| , Die Herren Vorsteher, Beamten und Mitglieder der | hiesigen Neichs-, Staats- und Kommunalbehörden, die Bürgerschaft und die Vorstände und Ungehörigen der Kir= ; chen- und Schulgemeinden, der Arbeitgeber- und Arbeit- | nehmerverbände, der landwirtschaftlichen, Handels- und । Gewerbevereine, sowie alle übrigen Vereine, der Innun- I gen, Beamten- und Rngeftelltenorgajnifationen, einschließ- lich derjenigen der s. g. freien Berufe (Nechtsanwälte, Aerzte, Tierärzte, Apotheker usw.) werden zu dieser Feier ! hiermit eingeladen.
Schlüchtern, den 2. August 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 6599 II. (Es wird darauf aufmerksam ge- i E ^acht, daß der Beschluß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. 7. 1927 — St. M. I 8915 — (. B. i. v. S. 690/692), wonach sämtliche staatlichen Dienstgebäude am Verfassungs- tage in den Ueichs- und Landesfarben zu flaggen haben, d ^ch für dieses Jahr gilt (Nunderlaß des Herrn Ministers des Innern vom 18. v. Mts. — IV a I 435 — (M. BI. i. v. S. 708). Für eine gleiche Unordnung in Bezug auf die Gebäude der Gemeinden und Gemeindeverbände fehlt die i ^chtsgrundlage, nachdem der Staatsgerichtshof des deutschen Ueiches die Verordnung über die Beflaggung der ge= feindlichen Dienst- und Schulgebäude vom 8. 8. 1927 — i S. $. 164 — für nicht vereinbar mit der preußischen Verfassung erklärt hat. (Es darf indessen erwartet werden, daß die Gemeindebehörden aus eigener Entschließung am Verfassungstage die in Urt. 3 der Ueichsverfassung gesetzlich sestgelegten Ueichsfarben zeigen werden. Ob dieses geschehen ist, ersuche ich mir bis zum 1 5. d. Mt§. zu berichten. Der Termin ist bestimmt einzu- halten.
Schlüchtern, den 2. Uugust 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
Polizeiverordnung.
J.-Nr. 6464. Auf Grund der §§ 5, 6 und 7 der Ver- ordnunq über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen ^andeöteilen vom 20. 9. 1867 (G. S. S. 1^29) und des § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 3°. 3u(t i88z (G. S. S. 195) wird für den Kreis Schlüch
tern nach erfolgter Zustimmung des Kreisausfchusseö folgendes verordnet.
§ 1.
Der § 1 der Polizeiverordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Wege in den Landgemeinden des Kreises Schlüchtern vom 28. Juni 1915 (Kreisdlatt Nr. 29 a) erhält folgende Fassung:
„Die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden, überwiegend dem inneren Verkehr dienenden öffentlichen Wege sind jeden Mittwoch und Sonnabend in den Nachmittagsstunden vor Eintritt der Dunkelheit zu reinigen. Fällt auf einen Mittwoch oder Sonnabend ein öffentlicher Feiertag, so hat die Reinigung am vorhergehenden Werktage zu erfolgen."
§ 2.
Der § 6 Abs. 1 der in § 1 erwähnten Polizeiverordnung erhält folgende Fassung:
„Die Ortspolizeibehörde ist berechtigt, aus besonderen Gründen außerordentliche Reinigungen der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden überwiegend dem inneren Verkehr dienenden öffentlichen Wege anzuoxdnen."
§ 3-
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Schlüchtern, den 31. Juli 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 6544. Die Bestimmungen des § 17, Abs. 3 der Verordnung über den, Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 16. März 1928 (R. G. BI. S. 91) werden vielfach nicht beachtet, wie es im Interesse der Verkehrssicherheit gefordert werden muß. Die beteiligten Personen werden deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß stark wirkende Scheinwerfer an Kraftfahrzeugen innerhalb beleuchteter Grtsteile, ausgenommen bei starkem Nebel, und überall da, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, insbesondere beim Begegnen mit anderen ^apr^ugen, abgebienOet werden müssen. Welche Scheinwerfer als „stark wirkend" zu gelten haben, und wie weit die Scheinwerfer abzublenden sind, bestimmt die Anweisung des Herrn Neichsverkehrsminister über die Beurteilung der Wirkung von Scheinwerfern vom 16. März 1928 (R. Min. Bl. S. 152).
Zuwiderhandlungen gegen § 17 der Verordnung können gemäß § 4 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 R. G. BI. S. 437 / 21. 3uli 1923 R. G. BI. S. 743 mit der Entziehung des Führerscheins und gemäß § 21 a. ä. G. mit einer Geldstrafe bis zu 150 3Mt oder mit entsprechender Haft geahndet werden.
Schlüchtern, den 1. August 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 6590. Im Monat Iuli d. 3s. wurden folgenden Personen Jagdscheine ausgestellt.
a. Iahresjagdscheine.
Braun, Gutspächter, Lindenberg,
Kirchner Joseph, Iagdaufseher, Bad Soden, Kern, Karl, Musikdirektor, Frankfurt a. M., Heck, Heinrich, Bezirksschornsteinfegermeister, Schwarzenfels,
Iosupeit, P., Fabrikdirektor, Berlin-Wilmersdorf,
Frau Mia v. Klitzinger, München,
(überlist, Oskar, Bad Soden, Friedrich, Otto, Gewerbeoberlehrer, Uttrichshausen, Gläser, Georg, Eisenbahnassistent, Iossa, Iöckel, Leonhard, Wagner, Eckartroth.
b. Tagesjagdscheine
Vulon, Hans, Oberstleutnant, Wandsbeck.
c. Unentgeltliche Iagdscheine.
Mähler, Josef, Forstlehrling, Ulmbach, Tombert, Otto, Forstlehrling, Ulmbach.
Schlüchtern, den 1. August 1928.
Der Landrat. 3. v.: Schultheis.
Kreisa nsschuk.
Rechnungsbücher-Slbschlust 1021 betreffend.
I.-Nr. 3231 K. A. An die Herren Bürgermeister und Gemeinderechner.
Für das Rechnungsjabr 1927 kommt heute die 26. Steuer-Ueberweisunq zur Verteilung. Der hierdurch den Landgemeinden zufließende Betrag, wie auch die hiervon ab- zuführende Kreissteuer muß noch für das Rechnung«- jahr 1927 verrechnet bezw. in die Bücher für 1927 eingetragen werden. Soweit die Rechnungsbücher bereits abgeschlossen sind, muß dieser Abschluß geändert werden.
Schlüchtern, den 2. August 1928.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. Dr. Müller.
I.-Nr. 7840 F. Wie in den Vorjabren sind auch in diesem Jahre für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, die Zusatzrente beziehen, Mittel zur Gewährung
von Vorschüssen zur Versorgung mit Wintervorrat (Kohlen, Holz pp.) zur Verfügung gestellt worden.
Die Herrn Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden ersuche ich, in geeigneter Weise die in Frage kommenden Für- sorgebedürftigen hiervon in Kenntnis zu setzen und die Anträge auf Vorschußgewährung gesammelt bis spätestens zum 15. August nach hier einzureichen.
Hinsichtlich der Gewährung von Vorschüssen zur Ein- deckung mit Winterkartoffeln ergeht später besondere Aufforderung.
Schlüchtern, den 26. Juli 1928.
Der Vorsitzende des Kreiswohlfahrtsamtes.
Dr. Müller.
Bullenhalrung.
J.-Nr. 3310 K. A. Die Anordnungen vom 28. Dezember 1922 — Kreisblatt Nr. 9 von 1923, I.-Nr 4807 K. A. — über die An- und Abmeldungen von Zuchtbullen und die Führung einer Liste wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Schlüchtern, den 30. Juli 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 3334 K. R. Wie mir bekannt geworden ist, benutzen eine Anzahl Gemeinden junge Bullen zum Dienst, welche von der staatlichen Körkommission weder an- noch vorgekört worden sind. Unter Hinweis auf die Kreisblattbekanntmachung vom 2. April 1928 — I.-Nr. 1537 K. A. — (Kreisblatt Nr. 30) ersuche ich die Herren Bürgermeister, die neueingestellten Zuchtbullen umgehend zur Vorankörung mir anzumelden. In Zukunft hat diese Anmeldung stets sofort nach dem Ankauf von Iungbullen zu erfolgen.
Schlüchtern, den 1. August 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
Allgemeine Ortskrankenkaffe Schlüchtern.
Die alsbaldige Einzahlung der noch rückständigen Beiträge aus den Zahltagen für die Monate April, Mai und Juni 1928 wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Hebetermine finden statt:
1. In Sterbfritz, am Mittwoch, den 8. August 1928, von nachmittags 3 bis 7 Uhr, in der Böhm'schen Gastwirtschaft daselbst,
2. In Steinau, am Mittwoch, den 15. August 1928, von vormittags 10 bis 4 Uhr nachmittags, in der Eckardschen Gastwirtschaft daselbst.
3. In Salmünster, am Mittwoch, den 22. August 1928, von vormittags 9 bis 12 Uhr, im Gasthause „Zum Engel" daselbst.
4. In Soden, ebenfalls am Mittwoch, den 22. August 1928, von nachmittags l1/» bis 4’/2 Uhr im Gasthause „Zur Hoffnung" — Wirtschaft Wolf, daselbst, und zwar wie seither auch für alle den genannten Orten naheliegenden Gemeinden.
An den Hebeterminlagen 15/8. und 22/8. 1928 bleibt die Kasse in Schlüchtern für Ein- und Auszahlungen geschlossen.
Rückstände, bie. nach diesen Tagen noch verbleiben, müssen alsdann unverzüglich zur zwangsweisen und kostenpflichtigen Einziehung gelangen.
Die Herrn Bürgermeister bitten wir, dieses im Interesse ihrer Gemeindeangehörigen wie seither auch ortsüblich bekannt machen zu lassen.
Schlüchtern, den 2. August 1928.
Der Vorstand der Allg. Ortskrankenkasse.-
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 8. August 1 928 nachmittags 2 Uhr wird im Hofe des städtischen Anwesens Fuldaerstraße 47 ein Bulle, etwa 18—19 Str. schwer, öffentlich verkauft.
Schlüchtern, den 3. August 1928.
Der Magistrat: Fenner.
Bekanntmachung
Die städtische Schafherde ist für jeden weiteren Zutrieb gesperrt.
Schlüchtern, den 5. August 1928.
Der Magistrat: Fenner.
— Bei Woldeck (Mecklenburg) legte ein Großfeuer auf dem Gute Leppin fünf Wirtschaftsgebäude und Stallun- gen in Asche. Etwa 400 Schafe Kamen in den Flammen um; ebenso wurden beträchtliche Vorräte und landwirtschaftliche Maschinen ein Raub der Flammen.
— Nach aufgefangenen Funksprüchen ist der englische Flieger Tourtnep, der am Mittwoch zu seinem Transatlan- tikflug gestartet ist, auf hoher See notgelandet. Nähere Einzelheiten fehlen noch.