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Bt. <33

(1. Blatt)

Dienstag, den 6. November 1928

80. Johr^

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Bekanntmachung.

Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der im § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. ! Kesetz-Bammlung S. 53) bezeichneten Arten erlöschen nach i § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 30. April 1929, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasser­buch beantragt worden ist.

Dazu gehören folgende Nechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes Mfrechterhalten geblieben sind:

1) das Wasser eines Wasserlaufs zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar abzuleiten;

2) Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdisch unmittelbar oder mittelbar in einen Wasserlauf einzuleiten,'

3) den Wasserspiegel eines Wasserlauss zu senken ober zu heben, namentlich durch Hemmung des Wasser- ablaufs eines Wasserlaufs eine dauernde Ansamm­lung von Wasser herbeizuführen,-

4) Häfen und Btichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilben;

5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von grö= ßerer Bedeutung herzustellen,-

6) kommunale ober gemeinnützige Badeanstalten in Wmjserläufen anzulegen.

3 m ®runbbu ch eingetragene Nechte e r l ö= ; h e n nicht.

Noch nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol- 5 en Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks- osschuß in Rassel ober bei der zuständigen Wasserpolizei- b Horde schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Nähere l uskunft erteilen die Kulturbauämter in Rassel und Fulda, sowie der Bezirksausschuß in Rassel.

Rassel, den 27. Oktober 1928.

Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. 3. V.: gez. Bickell. B.A. 1284/28.

*

I-Nr. 9618. vorstehende Bekanntmachung wird hier­mit veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntma­chung alsbald in ortsüblicher Weise zu veröffentli­chen und hierbei auf die Bedeutung der Eintragung der Was­serrechte besonders hinzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Personen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Nechte ausüben und noch keinen Antrag gestellt haben.

Schüchtern, den 2. November 1928.

Der Landrat. Dr. Müller.

I-Nr. 9575. Nachdem durch meine Verfügung vom ^- Oktober d. 3s. Nr. 9361 Zchlüchterner Zeitung Rr. 130 die Unterrichtszeit für die ländlichen Fortbil­dungsschulen festgesetzt worden ist, ersuche ich die Herren Bürgermeister, in deren Gemeinden die Fortbildungsschü- HW sich mindestens aus 10 belauft, gemäß Ziffer 2

1 der im Märzheft 1924 der Zeitschrift für das ländliche Fortbildungsschulwesen veröffentlichten Grundsätze für Unterstützung ländlicher Fortbildungsschulen aus Staats* ^üteln mir bestimmt innerhalb 1 4 Tagen die Anträge auf Erlangung einer Btaatsbeihilfe etztzureichen.

Nus den Anträgen müssen die Namen der Schulleiter Wio der übrigen Lehrer, die Bchülerzahl, die Zahl der Unterrichtsstunden und die voraussichtlichen Aufwendungen sur Lehrmittel u. s. w. hervorgehen.

Die Berichtsfrist ist genau einzuhalten. Später ein- Sfqenöe Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Schüchtern, den 2. November 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

, I.-Nr. 9579. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche vnt der Erledigung meiner Verfügung vom 24. Februar 1927 I.-Nr. 1244 Schüchterner Zeitung Nr. 26, Bekämpfung der Mückenplage, noch im Nückstande !>nd, werden an deren alsbaldige Erledigung erinnert.

Schüchtern, den 2. November 1928.

Der Landrat. 3. V.: Schultheis.

S.=Rr. 9118. Auf die unter Ziffer 517 des Regierungs* a/nkblatts Nr. 42 von 1928 veröffentlichte Bekanntma- des Herrn Negierungspräsidenten zu Rassel vom 16. v. ults., betr. das Bchußwafsengesetz, mache ich besonders auf* ^erksam.

r Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, den wesentlichsten Inhalt der Bekanntmachung a l s b a l d in ortsüblicher Weise ZU veröffentlichen.

Schüttern, den 2. November 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

den

I.-Nr. 9578. 3m Monat Oktober d. 3s. sind folgen*

Personen Jagdscheine ausgestellt worden:

a. Iahresjagdscheine

Kempel, Heinrich, Waldschütz, hintersteinau, Seibert, Heinz, Fabrikbesitzer, Schieis, Nuppel, Karl, Lehrer, Bad Boden, Momsen, Friedrich, Bchlüchtern, Zeller, Konrab, Nangierführer, Jossa, Zeber, Ludwig, Oberpostschaffner, Jossa, Dehler, Wilhelm, Kaufmann, Bchlüchtern, Bchmidt, Heinrich, Schreiner, Bellings, Noth, Herbert, Schüler, Ahlersbach, Diegelmann, Emil, Gastwirt, Uttrichshausen, Diegelmann, Karl, Uttrichshausen, Dehler, Leo, Prokurist, Schlächtern, Weber, Jakob, Nendant, Nomsthal, Brendel, Karl, Kaufmann, Bad-Rissingen, Dr. Köfter, Baurat, Vad-Nauheim, Sommer, Justizinspektor, Schlächtern, Flemmig, Abam, Elektrotechniker, Schlächtern, Tohn, Alexander, Kaufmann, Schüchtern, Rreß, Abam, Bchreinermeister, Schlächtern, Nosenberger, Anbreas, Gastwirt, Schlächtern, Auth, Johann, Maurer, Marborn, Kern, Wilhelm, Frankfurt a. M., Boffo, Karl, Oberforstverwalter a. D. Römershag, Stiebeling, Stabtbaumeifter, Schlächtern.

b. Tagesjagdscheine

Schiebt, August, Förster, Münster, Dähn, Herbert, Förster, Hohenzell. Schlächtern, den 1. November 1928.

Der Landrat. 3. D.: Bchultheis.

I.-Nr. 9431. Die Herren Bürgermeister, bezw. Schul* Verbandsvorsteher zu Schüchtern, Balmünster, Bad-Boden, Ahl, Ahlersbach, Breitenbach, Breunings, hintersteinau, Ho­henzell, 3oHa, Kerbersborf, RMnbach, Marborn, Marjoß, Bannerz, Seidenroth, Sterbfrih, Uttrichshausen, Wallroth. Weiperz und Züntersbach werden nochmals an die alsbal- dige Erledigung meiner Verfügung vom 2. August d. 3s. Nr. 6684 (Kreisblatt Nr. 94), betr. Ztundenvergü- tungssätze der Handarbeitslehrerinnen, erinnert.

Schüchtern, den 3. November 1928. .

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

Kreisausschuß.

Bergvügungssteuer.

I.-Nr. 4936 R. A. Es liegt Veranlassung vor,, die Herren Bürgermeister der Landgemeinden auf die im Reichs* gesetzblatt von 1926 Teil 1 Seite 262 ff. abgedruckten Be­stimmungen über die Vergnügungssteuer wiederholt a'^x- merksam zu machen. Nach diesen Bestimmungen ersuche ich bei der Veranlagung und Erhebung der Vergnügungssteuer genau zu verfahren, von den erhobenen Steuerbeträgen sind 2O°/o (1/5 iel) an die Rreiskommunalkasse in Schlüch- tern abzuführen.

Bei dieser Gelegenheit weise ich erneut daraus hm, daß die vielfach verbreitete Ansicht, die Veranstaltungen geschlossener Gesellschaften unterlägen nicht der Vergnügungssteuer, auf einem Irrtum beruht. Diese Ver­anstaltungen sind vergnügenssteuerpflichtig. Auch die Rwch- weihfeste unterliegen der Vergnügungssteuer.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, streng darauf zu achten, daß die Vergnügungssteuer in allen Fällen stets ordnungsmäßig zur Erhebung gelangt.

Schlächtern, den 3. November 1928.

Der Vorsitzende des Rreisausschusses: Dr. Müller.

I.-Nr. 4754 K. A. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden mit kollegialem Gemeindevor- stand mache ich auf die Bestimmungen des § 59 Ziffer 2 und § 60 der Landgemeindeordnung hiermit erneut auf* merksam. Ich erwarte, daß in jeder Gemeinde ein beson­deres Beschlußbuch des Gemeinde vor st an des geführt und daß in dieses jeder Beschluß des Gemeindevorstandes ordnungsmäßig eingetragen wird. Wie das Gesetz aus­drücklich besagt, hat der Gemeindevorstand alle Beschlusse der (Bemeinbeoertretung vorzubereiten; das bedingt, daß der Gemeinde v o r st a n d über jeden Punkt der Tages­ordnung der Gemeindevertretung vorher beraten bezw. be­schloßen haben muß und daß jeder Beschluß niederzuschrerben ist.

Schlächtern, den 31. Oktober 1928.

Der Vorsitzende des Rreisausschusses: Dr. Müller.

Stadt Schlächtern.

Bekanntmachung.

Die Heberolle über die von den Unternehmern lanb* und forstwirtschaftlicher Betriebe für das Jahr 1928 ju zahlenden Umlagebeiträge liegt in der Zeit vom 6. bis

einschl. 19. November 1928 im Rathaus Ztadtkasfe öffentlich aus.

Schlächtern, den 2. November 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 7. bis einschl. 14. November 1928 findet die Reinigung und das Ausbrennen der Schornsteine in folgenden Btraßen der Stabt statt: Hanauerstraße, hohen- zellerstraße, Bchloßgasse, Wassergasse, Rirchstraße, Lack­gasse, Alte-Bahnhofstraße und Höbäckerweg.

Schüchtern, den 5. November 1928.

Die Polizeiverwaltung.

SoeW erneut bei Pointarg.

Die Vorverhandlungen über die Ein­setzung des Reparationsausschusses tr e = ten in ein entscheidendes Stadium.

Der französische Mittisterpräsident empfing den deutschen Botschafter von Hoesch und hatte mit ihm eine längere Nuterredung. Weitere Besprechungen hatte Poincarö mit dem Reparationsagenten Parker Gilbert, dem italienischen Beauftragten Pirelli, dem belgischen, englischen, japanischen Botschafter. Damit ist der Meinungsaustausch über die Einsetzung des Nepa- ratronsansschusses in ein eutscheidendes Stadium ge­treten.

Wie verlautet, macht Frankreich gegen die Ein­setzung eines Sachverständigenkomitees keine Einwände mehr geltend, jedoch halten die Franzosen vorläufig noch daran fest, daß die deutsche Zahlungsfähigkeit durch das Dawesgutachten ein für allemal festgestellt sei, so daß die neue Kommission den Dawesplan nicht abändern oder aufheben, ihn vielmehr nur ergänzen könne. Der neue Ausschuß müsse die Zahl der deutschen Jahreslei­stungen festsetzen, die Frage der Mobilisierung prüfen und im Zusammenhang damit das einer Kommerziali­sierung der deutschen Schulden entgegcnstehenve Sou- trollsystem einschließlich der Transferklausel zu revi­dieren. In Deutschland kann man diese Auffassung Frankreichs nicht teilen: es bestehen also auch nach einem Einlenken Frankreichs in der Frage der Sach­verständigen noch Meinungsverschiedenheiten, die noch bereinigt werden müssen.

Die deutsche Schule im Ausland. Werbekundgebung ves Vereins für vas Deutschtum im Auslande. Der Handel folgt der Sprache.

Im ehemaligen Herrenhaus in Berlin veranstaltete der Verein für das Deutschtum im Auslande eine Werbekundgebung. Außer den Vertretern der Behör­den und des Auslandsdeutschtums hatten sich auch zahl­reiche Angehörige der Jugendgruppen des Vereins mit Hunderten von bunten Wimpeln eingefunden. Der Vorsitzende des Bundes, Exzellenz v. d. Bussche-Haden- hausen, wies darauf hin, daß 40 Millionen deutsche Volksangehörige außerhalb der Reichsgrenzen leben. Die Friedensdiktate mit ihren ungerechtfertigten Grenzlinien hätten die Auslands- oder Grenzdeutschen erheblich vermehrt.

Nach einer Rede des Oberbürgermeisters a. O. Mitzlaff überbrachte Friedrich Franz Fresse die Grüße der Deutschen aus Paraguay. Er führte aus, der V. D. A. sei oft das einzige Bindeglied, das die deut­schen Landsleute Zusammenhalte. Die Grüße der Deut­schen aus dem Memelland überbrachte Studien­rat Boenisch. Lberstudiendirektor Dr. Gaster, der von 1902 bis 1918 Direktor der deutschen Schule in Ant­werpen war, behandelte die außerordentlich wichtige Bedeutung des Auslandsdeutschtums in der weiten Welt. Der Handel folge der -Sprache. Die Grund­lage für die Geltung des Deutschtums draußen aber , bilde die deutsche Schule. Sie zu halten und zu kräf­tigen sei die Pflicht jedes Deutschen, und auch sie Jugend könne auf viesem Gebiet schon Mitarbeiten. Ebenso erbittert, wie unsere Nachbarvölker gerade die deutsche Schule als Trägerin des deutschen Wesens zu schädigen versuchten, ebenso entschlossen müßten wir alles tun, die deutsche Schule draußen zu halten.

Begrützungstelegramm an Hinbenburg.

Berlin, 5. Nvbr. Der V.D. A. sandte Reichsprä- sident v. Hindenburg folgendes Begrüßungstelegramm: Die im Herrenhause versammelten V. D. A.-Mit­glieder entbieten dem Herrn Reichspräsidenten als ihrem Ehrenvorsitzenden ehrerbietigste Grüße mit der Versicherung, auch weiterhin am Aufbau des Vaterlan­des mitzuarbeiten.

Bildung eines ReicNausschussks für das Stahlhelm- Bolksbegehren?

Stettin, 5. Novbr. Der zweite Bundesführer des Stahlhelms, Oberstleutnant a. D. Düsterberg, kündigte auf einer Kundgebung des Stettiner Stahlhelms die bevorstehende Bildung eines Reichsausschusses zur Durchführung des Volksbegehrens an.