M 134 (L Blatt) Donnerstag, den 8. November 1928 80. Kahrg
I Amtliche Bekanntmachungen.
I Landratsamt.
J.-Nr. 9572. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, die »nachstehenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Be- I Impfung übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905
S. S. 373) wiederholt ortsüblich bekannt zu machen »und deren Befolgung zu kontrollieren.
Schlüchtern, den 2. November 1928.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
*
§ 1. Außer der im § 1 des Reichsgesetzes, betr. die »Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheit, vom 30. Juni 11900 Reichsgesetzbl. S. 306 ff. aufgeführten Fällen der Mzeigepflicht bei Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleck- Wer (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulen- West), Pocken (Blattern), ist jede Erkrankung und jeder »Todesfall an:
Diphtherie (Rachenbräune),
Gehirnentzündung, epidemische (Encephalitis lethargica sive epidemica, hyperkinetica, akinetica, chronica), Genickstarre übertragbarer,
Kindbettfieber (Wochenbett Puerperalfieber), Kinderlähmung (epidemische), Körnerkrankheit (Granlose Trachom), Rückfallfieber (Febris reccurens), Ruhr (übertragbarer Dysenterie),
Scharlach (Scharlachfieber), Typhus (Unterleibstyphus),
Milzbrand,
Rotz,
Tollwut (Lyssa) sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut verdächtige Tiere, Fleisch-, Fisch- und Wurstvergiftung,
Trichinose sowie auch jeder Verdachtsfall von Typhus (Unterleibstyphus),
ldcr für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbe vrt zuständigen Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis anzuzeigen.
Als typhusverdächtig gelten auch solche anscheinend gesunde Personen, deren Ausscheidungen die Erreger des Typhus enthalten (Bazillenträger, Typhusdauerausscheider).
Wechselt der Erkrankte bezw. bei Typhus auch der ^Typhusverdächtige die Wohnung oder den Aufenthaltsort, so ist dies innerhalb vierundzwanzig Stunden nach erlangter Kenntnis bei der Polizeibehörde, bei einem Wechsel des Aufenthaltsorts auch bei derjenigen des neuen Aufenthaltsorts zur Anzeige zu bringen.
In Gemäßheit des § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Tuberkulose vom 4. August 1923 — G. S. S. 374 —
Kreisausschutz.
J.-Nr. 4747 K.-A. Bei der am 20. September d. Js. stattgefundenen Eberkörung wurden folgende Tiere nach- sstnannter Besitzer angekört:
Besitz er:
O r t
Geburtstag
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Herkunft
Herd- buch- Nr.
Bemerkung
1
Gemeinde
24. 7. 27
VL.
7a
3
Vorn-Neuberg
34/1
nur bis 1.11. 28 angek.
n
Schlüchtern
10. 7. 27
rr
2
2
—
5070
angekört
4
rr
Wallroth
8. 27
ff
3
2/ / 3
Hausmann-Fleschenbach
108
ff
§
ff
Hintersteinau
12. 2. 27
f f
2
3
Budenz. Rasdorf
32/4
nur bis 1.11. 28 angek.
ff
25. 7. 27
rf
2
2 / / 3
Simon-Bellings
120/1
angekört
7
ff
Uerzell
27. 12. 27
f f
2
2
Herchenröder-Untereichenb.
49
§
Gd. Heil
Ulmbach
12. 10. 27
2
3
Becker-Llisabethenhof
70
n. unt. Vorbehalt angek.
g
D. Herchenröder
Sarrod 9
25. 11. 27
1 f
3
7i
Matheis-Romsthal
127/1
nur bis 1. 12. 28 angek.
10
Gemeinde
Marborn
18. 8. 27
2
2
Hausmann-Fleschenbach
108
angekört
3of. Matheis
Romschal
25. 11. 27
f f
2
7s
selbst
127/4
bto.
„
3
7s
f f
127/5
dto.
12
Gemeinde
1926
2
3
Matheis-Romsthal
85
nur bis 1. 2. 29 angek.
14
ff
Soden
10. 4. 27
ff
3
7s
Lrischkorn-Iosfa
123/1
angekört
15
ff
Riederzell
27. 2. 28
ff
7s
2
Hausmann-Hleschenbach
218
dto.
16
f'
Hohenzell
2. 6. 27
ff
3
3
<vtt-Meerholz
G. 74
dto.
17
ff
Bellings
25. 11. 27
ff
3
7s
Matheis-Romsthal
127/2
dto.
10
6ug. Schreiber
Marjoß
20. 8. 27
ff
3
3
Simon-Bellings
119/2
dto.
10
19
Gemeinde
Iossa
29. 5. 27
7s
2
Röder-Reuengronau
121/1
dto.
20
ff
Reuengronau
21. 1. 28
3
3
Schmidt-Bellings
40/4
dto.
21
ff
klltengronau
28. 1. 28
f f
7s
2
Simon-Bellings
119/6
dto.
22
Kd. Fuß
Mottgers
3. 2. 28
f f
7s
7s
Fuß-Rltengronau
137
dto.
23
Gemeinde
4. 5. 27
ff
2
2
5- Rohlhepp-Schwarzenfels
124/1
n. f. Mottg. n. 6.1.5. 29 angek.
24
ff
Weichersbach
6. 2. 28
fr
2
2
Vögler-Heubach
125/1
angekört
25
(Vberzell
12. 4. 27
ff
7s
3
Roch-Bruderdiebacherhof
165
dto.
26
Heubach
22. 10. 27
7s
3
Rlingmeier-Billebach
980
dto.
27
w Schloth
Uttrichshausen
„
f f
2
3
Simon-Bellings
980
dto.
28
Genossensch. N. Müller
Oberkalbach
25. 7. 27
3
3
120/2
dto.
2q
Nilr. Dorn
Hütten
2
2
120/3
dto.
30
Gemeinde
Gundhelm
20. 5. 27
7s
7s
Roch-Vruderdiebacherhof
188
dto.
31
vollmerz
10. 4. 27
1 f
2
7s
Frischkorn-Iossa
123/3
dto.
32
Sterbfritz
17. 1. 27
7s
7s
Kulendiebach
116
dto.
33
lvienhold
Breunings
21. 1. 28
f ।
3
3
Lchniidt-Bellings
40/3
dto.
34
K. Müller
lveiperz
28. 1. 28
7i
Simon-Bellings
119/7
dto.
35
P. Hotzfeld
Herolz
1927
7s
7s
Bruderdiebacherhof
163
dto
O. Noch
Rhlersbach
28. 4. 27
2
7s
Schüßler-Schwarzenfels
2
dto.
Abgekört sind die Eber in Breitenbach und Sannerz und der Jungeber in Weiperz. Schlächtern, den 27. Oktober 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
ist auch jede ansteckende Erkrankung und jeder Todesfall an Lungen- und Kehlkopfstuberkulofe anzuzeigen.
§ 2. Zu der Anzeige sind verpflichtet:
1. der zugezogene Arzt,
2. der Haushaltungsvorstand,
3. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person,
4. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todesfall sich ereignet hat,
5. der Leichenschauer.
Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.
Bei Typhusdauerausscheidern sind nur die unter 1 und 2 genannten Personen zur Anzeige verpflichtet.
§ 35. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:
1. wer die ihm nach §§ 1 bis 3 oder nach den auf Grund des § 5 des gegenwärtigen Gesetzes von dem Staatsministerium erlassenen Vorschriften obliegende Anzeige schuldhaft unterläßt usw.
Bekanntmachung.
Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der im § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. Gesetz-Sammlung S. 53) bezeichneten Arten erlöschen nach § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 30. April 1 9 2 9, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasserbuch beantragt worden ist.
Dazu gehören folgende Rechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes rufrechterhalten geblieben sind:
1) das Wasser eines Wasserlaufs zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar abzuleiten-
2) Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder ttnieknÄksch unntatM^uf iLn minvlöax—in KEn Wasserlauf einzuleiten-
3) den Wasserspiegel eines Wasserlaufs zu senken oder zu heben, namentlich durch Hemmung des Wasserablaufs eines Wasserlaufs eine dauernde Rnsamm- lung von Wasser herbeizuführen,'
4) Häfen und Stichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden-
5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von größerer Bedeutung herzustellen,-
6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten in Wasserläufen anzulegen.
Im Grundbu ch eingetragene Rechte erlö- hen nicht.
Noch nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol- en Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirksausschuß in Rassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei- b'hörde schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Nähere Auskunft erteilen die Rulturbauämter in Rassel und Fulda, sowie der Bezirksausschuß in Rassel.
Rassel, den 27. Oktober 1928.
Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. 3. v.: gez. Bickell. B.A. 1284/28.
♦
I .-Nr. 9618. vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntmachung alsbald in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und hierbei auf die Bedeutung der Eintragung der Wasserrechte besonders hinzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Personen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Rechte ausüben und noch keinen Antrag gestellt haben.
Schlächtern, den 2. November 1928.
Der Landrat. Dr. Müller.
I.-Nr. 9355. Die Grtspolizeibehörden ersuche ich, die nachstehende Bestimmung des § 37 der polizeioerordnuno vom 23. Iuli 1928, betr. Feld- und Forstschutz, — Sonber= beilage zum Reg. Amtsblatt Nr. 31 28 — in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.
„Eigentümer, Nutznießer, Pächter von Grundstücken oder deren Stellvertreter haben dafür zu sorgen, daß
a) alle vor dem 1. April abwelkenden Gbstbäume oder Reste sofort entfernt werden und daß deren Holz sogleich verbrannt wird,
b) alle nach dem 1. April absterbenden Bäume und Reste im herbst beseitigt werden und daß deren Holz im Laufe des Winters verbrannt wird."
Schlächtern, den 3. November 1928.
Der Landrat 3;. n.: Schultheis.
Kreisausschutz.
Bullenhaltung.
I.-Nr. 4594 K. A. Die Rnordnungen vom 28. Dezember 1922 — Kreisblatt Nr. 9/23 — I.-Nr. 4807 über die Rn- und Abmeldungen von Zuchtbullen und die Führung einer Liste wird hiermit wiederholt in Erinnerung gebracht.
Schlächtern, den 5. November 1928.
Der Landrat: Dr. Müller.
• Betr. Jugendpflege.
I .-Nr. 11,707 F. Diejenigen Iugendpslegevereine des Kreises, welche die mit meinem Rundschreiben vom 12. Oktober d. 3s. ungeordneten Unterlagen für Neuausfertigung der Zugehörigkeitsbescheinigungen für 1929 noch nicht eingesandt haben, werden dringend an Erledigung bis spätestens 12. November 1928 erinnert.
Schlächtern, den 2. November 1928.
Rreiswohlfahrtsamt: Dr. Müller.
I.-Nr. 11702 F.
Unentgeltlicher Sprechtag für Sprachgestörte in
der Landestaubstummenanstalt in Homberg durch den Facharzt für Sprachgestörte, Herrn Dr. med. Hoepfner in Rassel, findet statt am:
Sonnabend, den 1. Dezember 1928.
Sprachgestörte, die die Beratung des, Facharztes in Rnspruch nehmen wollen, werden ersucht, dieses spätestens 3 Wochen vor dem Sprechtag dem Rreiswohlfahrtsamt mitzuteilen unter Angabe von Namen, Wohnort und Geburtstag.
Schlächtern, den 2. November 1928.
Rreiswohlfahrtsamt. Dr. Müller.
Finanzamt.
Bekanntmachung
Nach § 6 des Ruszuges aus der Verordnung über die Einheitsbewertung und Vermögenssteuerveranlagung 1928 vom 9. 3uni 1928 (Seite 35 des Ergänzungsbandes 1928) ist die Rmtsperiode für die Abteilungen der gewählten, ernannten und benannten Mitglieder und Stellvertreter der Grundwert- und Gewerbeausschüsse bis 31. Dezember 1 9 2 9 verlängert worden.
Schlächtern, den 1. November 1928.
Finanzamt: Schewe.
— 3n der ersten Sitzung des thüringischen Kabinetts wurde Staatsminister Dr. Paulssen (Demokrat) zum Vorsitzenden des Staatsministeriums gewählt.
— Reichsernährungsminister Dr. Dietrich und der würt- tembergische Finanzminister haben am Dienstag eine Inspektionsreise nach dem Rllgüu unternommen.