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Ät «46 (L Blatt)

Donnerstag, den 6. Dezember 1928

80. Aahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

iLandratsaMt.

Polizeiverordnung

R Auf Grund der §§ 18 ff. des Keichsvishseuchengesetzes Myom 26. Juni 1909 (R®BL $. 519) wird hiermit zum LLchutze gegen di; Maul- und Klauenseuche mit Ermächtigung Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und For- folgendes bestimmt:

§ 1-

I Zämtliche mit der Eisenbahn aus Bayern und Württem- ttag in den Kegierungsbezirk Kassel eingeführten Kinder iunterliegen bei der Entladung der Untersuchung durch den I beamteten Tierarzt oder dessen Stellvertreter.

I Die Eigentümer des Viehes haben den beamteten Tierarzt »oder seinen Stellvertreter von der bevorstehenden Lntla- Itag rechtzeitig zu benachrichtigen.

§ 2.

| 5ämtliche zu Zucht- und Kutzzwecken aus den im § 1 »bezeichneten Gebieten eingeführten Kinder sind vor ihrer MuLeinanderteilung unmittelbar nach der Entladung 8 Tage «lang der Absonderung und polizeilichen Beobachtung sowie mach Ablauf der Beobachtungsfrist der amtstierärztlichen »Untersuchung zu unterwerfen.

| Don der Absonderung gemäß Abs. 1 kann abgesehen Werden, wenn die Tiere vor ihrer Absendung, un^ zwar »frühestens 24 Stunden vor der Verladung auf die Eisenbahn Durch einen beamteten Tierarzt mit den vorgeschriebenen tDosen des Kiemser Hochimmunserums schutzgeimpft worden sind. Daß dies geschehen ist, ist durch eine amtstierärztliche Wescheinigung nachzuweisen, die dem Frachtbrief anzuheften sist. Aus der Bescheinigung muß der Zeitpunkt der Impfung fund die Menge des für jedes einzelne Tier verwendeten »Serums hervorgehen. Außerdem muß sie eine genaue Be- Dchreibung der einzelnen Tiere, unter Angabe der besonderen Kennzeichen (Haarschnitt, Ohrmarke, Hornbrand) -enthalte . I § 3.

I ©te Kosten der amtstierärztlichen Untersuchung regeln W nach §§ 25 ff. des preußischen Ausführungsgesetzes zum F vom 25. Iuli 1911 (®S. S. 149).

§4.

I Auwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach Wen Bestimmungen der §§ 74 ff. des Keichsviehseuchenge- Otzes bestraft.

| § 5.

[Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung M Kraft und wird aufgehoben, sobald die Seuchengefahr ^beseitigt ist. (RIII 2473/28.)

I Kassel am 15. 11. 1928. Der Keg.-Präsident.

I J-Mr. 10576. Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen aus Anlaß des VolksbegehrensPan- Mureuzerverbot" Tintragungslisten ausgelegen haben und M auf die Erstattung der ihnen dadurch entstandenen Posten Anspruch erheb n, ersuche ich, die tatsächlich erwach­sen Ausgaben unter'Beifügung der dazu gehörigen Belege zum 2 0. Dezember d. Is. bei mir anzumelden.

Gemeinden, die bis dahin Kosten nicht angemeldet staven, wird angenommen, daß sie auf die Erstattung ver­achten,- jedenfalls können später eingehende Anforderungen H mehr berücksichtigt werden.

I Schlüchtern, den 30. November 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

L 10575. Es besteht Veranlassung, erneut auf die Kimmungen des nachstehend abgedruckten § 4 der Ver- Rming des Präsidenten der Keichsarbeitsverwaltung vom F ^nuar 1926 über die Einstellung und Beschäftigung Irländischer Arbeiter (R. G. Bl. 5. 5) hinzuweisen.

L y) Die Beschäftigung ausländischer Arbeiter auf einer R 4 1 ^r ausländische Arbeiter freigegebenen Arbeits-

M nur zulässig, wenn sich die Arbeiter im Besitze einer k ''""gsmäßigen Legitimationskarte der Deutschen Arbei- stZMtrale befinden. ^Zür die erste Beschäftigung nach der ! Meise bis zur Beendigung des Legitimierungsverfahrens r Reifeausroeis oder Paß (§ 3).

L n beim Wechsel der Arbeitsstelle darf der ausländische L ^^^ in eine neue Arbeitsstelle nur eingestellt werden,

Legitimationskarte die im § 6 vorgesehene Be-

?Oung des letzten Arbeitgebers oder die in den §§ 6 und L vorgesehene Bescheinigmrg des öffentlichen Arbeitsnach- : trägt.

hat der ausländische Arbeiter seine Legitimations- verloren, so darf er nur eingestellt werden, wenn er km Bescheinigung der für die letzte Arbeitsstelle zustän- steü Polizeibehörde beibringt, daß er für die letzte Arbeits- L ordnungsgemäß legitimiert war. Diese Bescheinigung einen der in den §§ 6 und 7 vorgesehenen vermerke

Ferner wird darauf hingewiesen, daß die Weiterbeschäf- tigung oder die Keueinstellung von Arbeitern, deren Legi- timationskarten den vermerk tragenInhaber unterliegt dem Kückkehrzwange" unter allen Umständen verboten und strafbar ist; vgl. § 19 aaD. und solche Arbeiter in jedem Falle und ohne Kücksicht auf die Iahreszeit, ge­gebenenfalls also auch noch im Laufe des nächsten Iahres, zwangsweise auf Kosten des jeweiligen Arbeitgebers in die Heimat befördert werden müssen.

Bei Zweifeln über die Zulässigkeit der weiterbeschäs- tigung oder Keueinstellung polnischer Landarbeiter wird den Arbeitgebern in ihrem eigenen Interesse dringend ge­raten, sich rechtzeitig mit der Hauptverwaltung der Deut­schen Arbeiterzentrale in Berlin S. W. 11, Hafenplatz 4, in Verbindung zu setzen.

Schlüchtern, den 3. Dezember 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

I.-Kr. 1063.. Auf Veranlassung des Herrn Kegierungs- Präsidenten mache ich die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher erneut darauf aufmerksam, daß sie verpflichtet sind, das Amtsblatt der Regierung in Kassel (Regierungs= Amtsblatt) zu halten. Die Kosten hat die Gemeinde zu tragen.

Schlüchtern, den 3. Dezember 1928.

Der Landrat. I. v.: Schultheis.

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I .-Kr. 10368. Den Volksschulen des Kreises wird in den nächsten Tagen das aus Kreismitteln für die Lehrerbücherei beschaffte IahrbuchHessenkunst 1929" zugehen. Ich er­suche die Herren Lehrer das heft der Bücherei einzufügen und in das Bücherverzeichnis einzutragen. Sdflüdftern, den 3. Dezember 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

des Bürgermeister a. D. Michael Flinner zum Schiedsmann in Viehseuchenangelegenheiten gewählt.

Die übrigen seitherigen Schiedsmänner in den Gemein­den des Kreises sind auf weitere 3 Iahre wiedergewählt worden.

Schlüchtern, den 3. Dezember 1928.

Der Landrat. I. v.: Schultheis.

Kreisausschuß.

I.-Kr. 5386 K. A. Am Montag, den 17. Dezember - d. Is. vormittags 91/2 Uhr findet im Kreishause hierselbst eine Sitzung des

Kreistages statt.

Schlüchtern, den 30. Kovember 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

Stadt Steiaau.

Bekanntmachung.

Keu eingetretene Zu- und Abgänge in landwirtschaftlichen Betrieben müssen zwecks Berechnung des neuen Beitrags für die landwirtschaftliche Unfallberufsgenossenschaft um­gehend im Zimmer des Stadtsekretärs gemeldet werden.

Kach dem 12. Dezember 1928 zur Meldung kommende Aenderungen können für das 1. Halbjahr 1929 nicht be­rücksichtigt werden.

Steinau, den 2. Dezember 1928.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Stadt Schlüchtern.

Anmeldung zum Losholzempfang 1929.

Diejenigen, einen selbständigen Haushalt führenden Ein­wohner, die für das Iahr 1929 Losholz zu beziehen wünschen, werden hierdurch aufgefordert, dies bis zum Sonnabend, den 8. d. Mts. mittags 12 Uhr auf dem Kat- haus Zimmer 4 anzumelden. Spätere Anmeldungen müssen unberücksichtigt bleiben.

Bemerkt wird, daß sich jeder Besteller selbst in die aufgelegte Liste eintragen muß. Kann ein Besteller aus zwingenden Gründen nicht selbst erscheinen, dann ist ge­stattet, die Bestellung schriftlich an ,b-en Magistrat einzu- reichen. 1 i i !

Dieser Bekanntmachung nicht entsprechende Anmeldungen werden zurückgewiesen.

Schlüchtern, den 1. Dezember 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Bekanntmachung

In der Zeit vom 7. bis einschl. 29. Dezember 1928 findet die Reinigung und das Ausbrennen der Schorn­steine in folgenden Straßen der Stadt statt: Ahlersbacher-, Elmerlandstraße, Elmweg, Hospital-, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten-, Breiten« bacher-, Bahnhof-, Lotichius-, Kloster-, Brückenauer-, Zul-

daerstraße, Braugasse, Amtsberg, Weinberg- und Ludov. v. Stummstraße.

Schlüchtern, den 3. Dezember 1928.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Oeffentliche Mahnung.

Die noch rückständigen Gewerbesteuerzahlungen für 1926/27, Gewerbeertragssteuern für das 1., 2. und 3. Viertel­jahr 1928, Gewerbekapitalsteuer-Vorauszahlungen für die­selbe Zeit, städt. Grundvermögenssteuer-Zuschläge, Holzgel­der, Losholz, Schulgelder, Wassergelder, Pachtgelder, Poli­zeistrafen, Mieten, Kanal- und Anerkennungsgebühren, so­wie alle anderen Abgaben werden hierdurch angemahnt.

Ueber alle Abgaben sind Benachrichtigungen zugestellt worden. Die Zahlung hat bei der Stadtkasse Schlüchtern zur Vermeidung der Beitreibung schnellstens zu erfolgen. Anträge und Eingaben halten die Zahlung nicht auf.

Mahnungen erfolgen nur öffentlich, nicht durch Be= Händigung von Mahnzetteln.

Schlüchtern, den 4. Dezember 1928.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Der Besuch Severings im Ruhrgebiet.

Duisburg, 4. 12. (WB) Zum Besuch des Keichsmi- nisters des Innern in Duisburg erfahren wir noch, daß dieser Besuch der Zentrale des Thristlichen Metallarbeiter­verbandes galt, mit dessen Führern sich der Minister be­sprach, nachdem er vorher mit den Führern des Deutschen Metallarbeiterverbandes in Essen in gleiche Fühlung ge­treten war. Der Minister hofft, bei diesen Besprechungen ein Bild von den Anschauungen beider Parteien zu gewin­nen, was ihm einen Schiedsspruch ermöglichen würde. Es ist unwahrscheinlich, daß der Minister in dieser Woche den ZpriM Fällen wird, da das zu bearbeitende Gebiet zu

h ist. Auch will der Minister einen Schiedsspruch fällen, der beiden Parteien gerecht wird. Wenn aus diesen Besprechungen sich noch kein klares Bild ergeben sollte, wird der Minister die beiden Parteien erneut zusammen- rufen.

von Duisburg fährt der Minister nach Düsseldorf, wo er eine Besprechung mit Kommerzienrat Poensgen haben wird.

Wie wir weiter erfahren liegt eine Kevision des Arbeit- geberverbandes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Duisburg bis jetzt noch nicht vor. Die Frist läuft am 13. Dezember ab.

Ueberschwemmungskatastrophe im Wolga-Delta.

Moskau, 4. 12. (WB) Einer Meldung aus Astrachan zufolge hat die Ueberschwemmung im Wolga-Delta kata­strophale Ausmaße angenommen. In den Kiederungen steht das Wasser zwei Meter über normal. Zur Rettung der Einwohner sind die Fischfangflottille und die Brückenboote beordert worden. In den Ueberschwemmungsgebieten wird der Verkehr auf dem Funkwege aufrecht erhalten.

Der Hamburger DampferImmenhof" ist stark überfällig. Die Besatzung besteht aus 12 Mann. Die bisher angestellten Kachforschungen waren vergeblich.

Die Kriminalpolizei in Dinslaken entdeckte ein Mu­nitionslager. Es handelt sich um eine große Anzahl Stiel« und Eierhandgranaten, sowie um einige tausend Stück Ge­wehrmunition.

In einem Dienstag Abend im Buckingham-Palast ausgegebenen Bulletin über das Befinden des Königs heißt es: Die bereits vermerkte Temperaturerhöhung hält an. Der König fühlt sich infolgedessen eher weniger gut.

Ueber Hamburg, namentlich über dem Hafenviertel liegt ein überaus dichter Uebel, der überall zu schweren Verkehrsstörungen führte. Der Verkehr der großen See­schiffe lag vollkommen still. Zu Kollisionen oder sonstigen Unfällen ist es aber bisher noch nicht gekommen.

Bei Kanalisationsarbeiten am Funkberg in der Kähe des Luckenwalder Krankenhauses bei Berlin ere'gnete sich ein schweres Starkstromunglück. Einer der Filter geriet mit der Lichtleitung in Verbindung, so daß sämtliche Ar­beiter vom elektrischen Schlag getroffen wurden. Zwei waren sofort tot, vier andere sind schwer verletzt worden.

DieKote Fahne" veröffentlicht einen Aufruf der zentralen Kampfleitung" der ausgesperrten Metallarbei­ter, worin nach Wiederholung der bekannten Angriffe auf die Gewerkschaftsführer die Arbeiter ausgefordert werden, geschlossen in die Betriebe zurückzukehren.

Im Prozeß wegen des Hauseinsturzes in Dineennes (Frankreich), wobei 18 Menschen den Tod fanden, wurde das Urteil gefällt. Der Unternehmer erhielt zwei Iahre Gefängnis mit Bewährungsfrist und 500 Francs Geld­strafe, der Bauleiter wurde freigesprochen.