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M. 147 ^ (1. Blatt) Samstag, den 8. Dezember 1928 80. Jahrg.

I Amtliche Bekanntmachungen

Kreisansschuß.

Auflösung der» Gutsbazirke.

3. =Hr. 5441 K. R. Durch Beschluß des preußischen Staats- Ministeriums vom 8. November 1928 St. M. I 12764/28 II - sind die nachstehend aufgeführten Forst-GutsbezirKe mit 0 Wirkung vom 15. November 1928 in folgender Weise aus- gelöst worden:

ilame des bish. Gutsbezirks

Bezeichnung der Grundstücke

Vereinigt mit der Gemeinde

Merkalbach

Mttgers-Nord (Gberzell)

Der gesamte Gutsbezirk, soweit er im Kreise Schlüchtern liegt, Distrikte 54-98, 106, 109, 110- 120

Dberkalbach

Heubach'

Steinau

Nottgers-Süd

Distrikte 7-11, 22-55, 99-105, 107, 108, 121-136,165,166,181, 184, 189

Distrikte 6, 12-21, 137-142, 144, 145, 146, 152, 155-164, 167

Distrikte 143, 147-151, 153, 154, 168, 169

Distrikte 170174, 178180, 182, 183, 185-188, 190193

Distrikte 124, 25-40, 42-45, 66, 67, 68

Distrikte 69 76

Distrikte 41, 46-65

Distrikte 8183, 84-86

Distrikte 87-91

Distrikte 77-79

Distrikte 196, 198-207, 209, 210

Gberzell tveichersbach

Sterbfritz

Gundhelm

Steinau Sarrod Ulmbach Uerzell Bobenzell Schlüchtern Elm

(8terbfritz)

Distrikt 208

Hütten

Distrikte 197, 189, 190-193

Distrikte 183-188

Distrikte 173, 179

Distrikte 156-172, 213

Distrikte 128-155

Distrikte 75-127, 211 und 212

Distrikte 132

atW&Ä^M^.^ 73,.214^Ä.

Herolz Sannerz Weiperz Breunings Neuengronau Mottgers Kltengronau

Dom 15

November 1928 ab geht die Verwaltung j der einverleibten Gutsbezirke auf die betreffenden Ge­meinden über. Die Herren Gutsvorsteher ersuche ich, ihre : sämtlichen Akten, Dienstsiegel usw. unverzüglich an die - nunmehr zuständigen Bürgermeisterämter wie folgt zu über- geben:

P Niederkalbach an Bürgermeisteramt Oberkalbach,

| 2) Mottgers-Nord an Bürgermeisteramt Gberzell,

3) Mottgers-Süd an Bürgermeisteramt Mottgers,

4) Steinau an Bürgermeisteramt Steinau.

Die Herren Bürgermeister der vorstehenden Gemeinden ersuche ich, über die Uebergabe eine Verhandlung aufzu- nehmen und mir eine Abschrift derselben alsbald einzurei- chen. Formulare zu dieser Verhandlung sind beim Land­gemeindeverlag in Berlin W 9, Potsdamerstraße 22a, er- | hältlich.

' schlüchtern, den 5. Dezember 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, Mzuweisen, sich am Dienstag, dem Dorm. 91/2 Uhr zu einer Besprechung ureismedizinalrat im hiesigen Kreishaufe schlüchtern, den 7. Dezember 1928.

Der Landrat:

die Hebammen 1 1. d. Mts. mit dem Herrn einzufinden.

Dr. Müller.

^ andratsav» t.

Polizeiverordnung

nus Grund der §§ 137/139 des Gesetzes über die allge- meine Landesverwaltung vom 30. 3uli 1883 (G5. S.

I n und der U 6, 12 und 13 der Verordnung über die I Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (GS. S. 1529) wird unter Zustimmung

Provinzialrats für den Umfang der Provinz Hessen- I 1 Ql!au folgendes verordnet:

Artikel I.

Die Polizeiverordnung, betreffend das Tabakrauchen ju= Endlicher Personen, vom 24. September 1917, wird auf= ; gehoben.

Artikel II. .

, Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung ,n Kraft (Nr 11070.)

Kassel am 27. 10. 1928. Der Gberpräsident.

Polizeiverordnung.

stuf Grund der W 137/139 des Gesetzes über die allge- Meme Landesverwaltung vom 30. 3uli 1883 (GS. S. ff.) und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom September 1867 (GS. S. 1529) wird unter Zustimmung

Provinzialrats für den Umfang der Provinz Hessen- "assau folgendes verordnet:

Artikel I. .

Die Polizeiverordnung, betreffend Einführung einer al!-

gemeinen Meldepflicht auf dem Gebiete der Arbeitsoermitte- lung, üom 20. Mai 1921, wird aufgehoben.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. (Nr. 11054.)

Kassel am 27. 10. 1928.

Der Oberpräsident.

3.=Rr. 10633. 3m Monat November d. 3s. sind folgen­den Personen Iagdscheine ausgestellt worden:

a. Iahresjagdscheine.

Löffert, Kaspar, Landwirt, Gberzell, .

Boffo, Karl, Dberforstverwalter a. D., Nömershag, Diegmüller, Fridolin, Schreinermeister, Frankfurt a. M.

Käfer, Ioh. Georg, Drtsdiener, Mottgers, Rollmann, Lothar, Zahntechniker, Schlüchtern, Uffelmann, Kaspar, Leinweber, Bellings, Köhler, Gtto, Kreisschätzer, Schlüchtern, Pössel, Robert, Gberlandjäger, Uttrichshausen, Freund, Adam, Kaufmann, Schlüchtern, Benber, Karl, Gbersteuerinspektor, Schlüchtern, Kern, Karl jun., Frankfurt a. M., Wegmann, Richard, Landwirt, Nöhrigshof, Müller, Andreas, Landwirtschaftsrat, Schlüchtern, Müller, Kaspar, Zimmermeister, Züntersbach, Goll, Gustav, Domänenpächter, hundsrück, Goll, Gtto, Domänenpächter, Vahlert, Rudzok, Karl, Schlosser, Schlüchtern. -

b. Tagesjagdscheine.

Baüer, Alfred, Bad-Brückenau,

Löffert, Nikolaus, Gastwirt, Gundhelm, Röllig, Gustav, Schloßverwalter, Bad-Brückenau, Nicken, Alfred, Metzgermeister, Schlüchtern,

Gerhard, Karl, Brückenau, Wiesner, Ribert, Landwirt, Züntersbach,

Wiesner, Ruguft, Landwirt, Züntersbach.

Der Landrat. 3. V.: Schullhew.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

In letzter Seit haben sich folgende Uebelstände bemerk­bar gemacht:

Das Reinigen der Straften, das Mittwochs und Sams= tags erfolgen muß, läßt zu wünschen übrig.

Die Bewohner, deren Grundstücke an einem Bürgersteig liegen sind verpflichtet, das an dem Bürgersteig vorhandene Gras zu entfernen. Die Stabt ist hierzu nicht verpflichtet, wie das irrtümlich angenommen wird.

Daß Dünger, Bauschutt usw. der zum Ruflaben auf öffentliche Straften und Plätze gebracht wird, längere Seit liegen bleibt, hierunter fallen auch bestimmte Handwerker, die Tement und Speismörtel auf der freien Strafte anfertigen, daß Wagen, Holz, Steine und sonstige Gerätschaften ohne polizeiliche Genehmigung auf Straften und Plätzen aufge­stellt werden.

Ieder Eigentümer hat die nach der Strafte zu belegenen Gebäude und Zäune in gutem baulichen Zustande zu erhal­ten. Zwischenräume zwischen Häusern an den Straften und Wegen sind durch einen mindestens zwei Meter hohen Lattenverschlag und dergleichen zu schließen.

Iede Uebertretung dieser Bekanntmachung wird, sofern nicht durch das Strafgesetzbuch oder anderweitige Polizei­verordnung eine höhere Strafe vorgesehen ist, mit Geld­strafe bis zu 9. 3Ut ober verhältnismäßiger Haft auf Grund der Polizeiverordnung vom 1. Iuni 1919 be­straft.

Steinau, den 6. Dezember 1928.

Die Polizeiverwaltung.

Um die Benutzung des Nentereibades zu heben wird der Einwohnerschaft am

Samstag, den 8. d. Mts. Freibad gewährt. Es wird gebeten, von der Einrich­tung regen Gebrauch zu machen.

Steinau, den 6. Dezember 1928.

Der Magistrat, gez.: Dr. Kraft.

Weihnachten 1928

Das Fest der Freude, Weihnachten kommt wieder heran. Nicht alle sind bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage, ihren Kindern eine kleine Weih- nachtsfreube zu bereiten. Auch viele alte Ehepaare und Alleinstehende führen heute einen harten Daseinskampf und sehen keinen Lichtblick in der Zukunft. Diesen zu schaffen, soll Zweck der Sammlung sein, um an dem Weih- nachtsfest durch ehe kleine nützliche Gabe alle Diejeni­gen zu erfreuen, an die sonst niemand denkt und die infolge ihrer Notlage ihren Angehörigen keine Weihnachts- freude bereiten können.

Wir bitten alle, die etwas abgeben Können, seien es Naturalien oder bares Geld, herzlich, sich an dieser Samm= lung nicht auszuschließen und ihren Gemeinsinn dadurch zu zeigen, daß sie rasch und gern geben.

Spenben nimmt die Stadtkasse entgegen.

Steinau, den 6. Dezember 1928.

Der Bürgermeister: Dr. Kraft.

Der französische Standpunkt in der Reparatio nsfrage.

Paris, 6. 12. (W8) Zu den Erklärungen des Minister­präsidenten und des Außenministers über die Reparations= frage vor dem Kammerausschuß für auswärtige Rngelegen= Heiten wird von der Rgentur havas ausgeführt, man müsse eine Unterscheidung zwischen den Sachverständigen-Verhand- lungen und der eigentlichen Verhandlung machen- diese müß­ten notwendigerweise einen politischen Tharakter tragen, nicht wie die Sachverständigen-Beratungen einen technischen. Es liege nach Ansicht der Teilnehmer an der Ausschuß- sitzung die Absicht offenkundig zutage, eine Uebereinstim­mung zwischen der Zahl der von Deutschland zu erhaltenden Reparationsannuitäten und der Zahl der Annuitäten zu bewahren, die Frankreich aufgrund seiner Verpflichtungen an seine Gläubigermächte zu zahlen haben wird, ohne daß diese beiden Fragen in irgend einer anderen Weise voneinan­der abhängig gemacht werden. Das Neparationsproblem müsse geregelt werden, bevor das Problem der interalliierten Schulden auch nur angeschnitten werde, damit man genau die verfügbaren Mittel kenne, auf die man unter Wahrung des notwendigen Spielraums für die Kriegsschäden rechnen könnte, um sie zur Rückzahlung bei den Gläubigermächten staffeln zu können.

Kellogg über die Frage einer englisch-amerita-

Dashlng

' ssLÄMMöMMW» meldet: Staats??

sekretär Kellogg erklärte heute, er habe zwar keine Mitte­lung von Großbritannien erhalten, er würde aber nicht überrascht sein, wenn die britische Regierung versuchen sollte, die Verhandlungen mit den vereinigten Staaten wegen einer Verständigung über die Kreuzertonnage wieder zu eröffnen. Unter den gegenwärtigen Umständen sei es schwer, eine Rn= ficht auszudrücken, aber wenn er auch in der Frage persön­lich optimistisch sei, habe er doch keine Kenntnis von einem bestimmten Stritt in der Richtung auf eine solche Verstän­digung. Insofern, als eine solche Konferenz automatisch im gerbst 1931 von den Signaturmächten des Washingtoner Vertrages abgehalten werden müsse, glaube er persönlich kaum, daß es vorteilhaft ober auch nur der Mühe wert wäre, eine Konferenz zur Erörterung des Kreuzerproblems kurz vorher einzuberufen. Immerhin habe die amerikanische Regierung schon ihre Bereitwilligkeit ausgedrückt, die für Ruguft 1931 anberaumte Konferenz zu einem früheren Datum hn gleichen Iahre einzuberufen, wie dies 'einige der Mächte angeregt hätten.

Landkreise und Lastenansgleich.

Die Vorstände des preußischen und Deutschen Landkreis­tages treten am 12. und 13. Dezember b. 3s. in Berlin zu­sammen. Zur Verhandlung stehen: preußischer Finanmus- gleich, Reichsfinanzausgleich, Valksschullastenausgleich, länd­liches Fortbildungsschulwesen, Fragen der Elektrizitäts- und Gasfernversorgung.

Marx' Rücktritt vom Vorsitz.

Im Nahmen der vorbereitenden Besprechungen zum Neichsparteitag hielt der Reichsvorstand der Deutschen Zen­trumspartei in Köln eine Sitzung ab, die sehr zahlreich be­sucht war. Eine Neihe organisatorischer Fragen wurde be­sprochen und vor allem die Frage des Parteivorsitzes er­örtert. Es wurde ein Schreiben des Reichskanzlers a. D. Marx verlesen, in dem der bisherige Parteichef von seinem Rücktritt als Parteiführer offiziell Mitteilung macht. Die Versammlung nahm mit lebhaftem Bedauern von dem Schreiben Kenntnis. Die weitere Debatte drehte sich vor­nehmlich um die Frage des Nachfolgers, die endgültig von dem Parteitag zu entscheiden sein wird.

Oberpostdirektor Weiland gestorben.

Oberpostdirektor Weiland ist im 59. Lebensjahre einem Herzschlag erlegen. Mit Gberpostdirektor Weiland, so schreibt der"Lokal-Anzeiger", verliert die Deutsche Reickspost einen ihrer tüchtigsten und befähigsten Beamten, vor einigen Iahren wurde er von seiner Tätigkeit im Reichspostmini- sterium abberufen, um das Postscheckamt nach der neuen Ordnung aufzubauen. In dieser Tätigkeit hat er sich außer­ordentlich große Verdienste erworben, und man kann ihn als den eigentlichen Schöpfer des neuen Postscheckamtes an. sprechen.