Einzelbild herunterladen
 

1

e

t c

Kreis-Kmtsblcüt * Allgemeiner VnLlüherKuzeLgevfür -en Kreis -Echtem

m 3

(1. Blatt)

Samstag, den 5. Januar 1929

81. Jahrg.

i Amtliche Bekanntmachungen.

' Kreisausschuß.

e

s

t.

8 :e

S

t

l« t»

tf ir l-

en

1928 A la Nr. 1201 folgendes bestimmt:

Infolge Auflösung der Gutsbezirke treten mit Wirkung vom 1. Januar 1929 an folgende Aenderungen in der Ab­grenzung der Standesamtsbezirke ein:

i r e

J.=Rr. 5873 K. A. Auf Grund des § 2 Abf. 1 des Ge- f I setze § über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 hat der Herr Negie- rungspräsident zu Kassel durch Verfügung vom 22. 12.

Name des aufgelösten Gutsbezirks

Der aufgelöste Gutsbezirk gehörte zum Etandesamte

Bezeichnung der Grundstücke

Die nebenbezeichneten Gebietsteile

find vereinigt mit der Gemeinde

werden zugeteilt dem Standesamte

Oberzell, Forst |= MottgerS- Nord

Oberzell

Distrikte 5498, 106, 109, 110 bis 120 .

Distrikte 7ii, 22-53, 99105, 107, 108, 121136,

Heubach

Heubach

165, 166, 181, 184, 189

Distrikte 6, 1221, 137142, 144, 145/ 146, 152,

Oberzell

Oberzell

155164, 167......

Weichersbach

Mottgers

Distrikte 143, 147151, 153, 154, 168, 169

Distrikte 170174, 178180, 182, 183, 185188,

Sterbfritz

Sterbfritz

190193 .

Gundbelm

Gundhelm

Steinau, Forst

Steinau

Distrikte 1 - 24, 2540, 4245, 66, 67, 68

Steinau

Steinau

Distrikte 6976 .

Sarrod

Ulmbach

, 4i, 4665......

Ulmbach

Ulmbach

, 8183, 8486 .

Uerzell

Ulmbach

> 8791.......

Hohenzell

Hohenzell

, 7779 .......

Schlüchtern

Schlüchtern

Sterb fritz,

Sterbfritz

196, 198207, 209, 210 .

Elm

Elm

Forst = Mottgers-Süd

208.......

, 197, 189, 190193.....

Hütten Herolz

Hütten Schlüchtern

183188 ......

Sannerz

Sannerz

, 172, 179.......

Weiperz

Sannerz

, 156-172, 213.....

«Breunings

Sterbfritz

, 128155......

Neuengronau

Neuengronau

, 75127, 211 u. 212

Mottgers

Mottgers

, 132.......

, 33-48, 50-73/ 214218 .

Mengronau Schwarzenfels

Neuengronau Schwarzenfels

Der Landrat: Dr. Müller.

Schlüchtern, den 31. Dezember 1928.

Bekanntmachung.

Nechte zur Benutzung eines wasserlaufs in einer der im § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. Gesetz-Sammlung S. 53) bezeichneten Arten erlöschen nach § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 30. April 1 9 29, wenn nicht vorher ihre (Eintragung in das Wasser­buch beantragt worden ist.

Dazu gehören folgende Nechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes mfrechterhalten geblieben sind:

1) das Wasser eines Wasserlaufs zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar abzuleiten;

2) Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdisch unmittelbar oder mittelbar in einen Wasserlauf einzuleiten-

3) den Wasserspiegel eines wasserlaufs zu senken oder zu heben, namentlich durch Hemmung des Wasser­ablaufs eines wasserlaufs eine dauernde Ansamm­lung von Wasser herbeizuführen-

4) Häfen und Stichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden;

5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von grö­ßerer Bedeutung herzustellen,-

6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten in Wasserläufen anzulegen.

Jm Grundbu ch eingetragene Nechte e r l 8- s ch e n n i ch t.

Noch nicht gestellte Anträge auf (Eintragung von sol­len Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks­ausschuß in Kassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei- behörde schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Nähere Auskunft erteilen die Kulturbauämter in Kassel und Fulda, sowie der Bezirksausschuß in Kassel.

Kassel, den ?? Oktober 1928. -

gej. Bi&kU.

BA 1284/28,

«

3,-Hr. 64. vorstehende Bekanntmachung wird hier­mit nochmals veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntma­chung alsbald nochmals in ortsüblicher Weise zu veröffentli­chen und hierbei auf die Bedeutung der (Eintragung der Was­serrechte besonders hinzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Personen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Rechte ausüben und noch keinen Antrag gestellt haben.

Schlüchtern, den 2. Januar 1929.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Landratsamt.

J J.=Rr. 6. Jm Monat Dezember o. Js. sind folgenden Personen Jagdscheine ausgestellt worden:

a. Iahresjagdscheine:

- i 9waiu , wmMeraay "^«iwtmi.,^^-----.....wstv ; ^>7>L'^M--»Wi»^«-^^^^

Lwpert, Bans, Jagdaufseher. Zeitlofs,

N Bös, Wilhelm, Landwirt, Sarrod,

I Jost, 3obannes, Zimmermeister, Oberkalbach, Lauer, Wilhelm, Schuhmacher. Ulmbach, s Nöll, Georg, Landwirt, Marjoß, Schmidt, Adam, Jagdaufseher, Seidenroth,

1 Auth II, Jobann, Maurer, Marborn, Lebmann, Kurt, Betriebsleiter. Schlüchtern,

D Dehler, Karl, Landwirt, Schlüchtern, i Bölender, Georg, Kaufmann, Schlüchtern, y NoNmann, Wilhelm. Dentist, Schlüchtern, Kurt, Johann, Müller, Schlüchtern, Necker, Ilse, Elisabethenhof, will, Wilbelm, Verwalter, Elisabethenhof, | Momsen, Katasterdirektor, Schlüchtern, Michel, Wilhelm, Förster. Kerbersdorf, r ^chewe, Reaierunqsrat. Schlüchtern, ; Dr. von Küblmann, wirkl. Geheimrat, Namholz, Augustin, Oberförster, Namholz.

Bartmann, Reuierförfter, hinkelhof, Medel,, Arthur, Förster, Namholz, l Koschmider, Johannes, Reuierjäger, Hütten.

b) Tagerjagdscheine:

; Dte^, Wilhelm. Verwalter, Nöhrigshof, Geschwindner, Heinrich, Architekt. Schlüchtern, vieler, Heinrich, Betriebsleiter, hinkelhof, | Westybal, Neinhard, Major a. D., Hanau, Bengsberger, Hermann, Landrichter,^ hanau, Graf von Brandenstein, Brandenstein.

c) Unentgeltliche Jagdscheine: j ^^ß> Stadtförster, Schlüchtern.

Schlüchtern, den 2. Januar 1929.

Der Landrat. 3. v.: Schultheiß.

J.-Nr. 11364. Wandergewerbetreibende aus dem hiesigen Kreise, die im baper. Grenzamt Mellrichstadt das Wander­gewerbe ausüben wollen, werden davon verständigt, daß das Finanzamt Mellrichstadt aufgehoben und mit dem Fi­nanzamt Neustadt a. S. vereinigt worden ist. Nach dem baper. Hausiersteuergesetz sind die Gewerbetreibenden ge­halten, sich persönlich beim Finanzamt Neustadt a. S. zur Entrichtung der Steuern einzufinden. Erst dann kann das zuständige Bezirksamt die Ausdehnung des Wanderge­werbescheines vollziehen.

Schlüchtern, den 2. Januar 1929.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

J.-Nr. 11302. Der Herr Kreismedizinalrat wird am Dienstag, b'em 8. d. Mt§. von 930 ab im hiesigen Kreis- Hause Sprechstunden halten.

Schlüchtern, den 3. Januar 1929.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

J.-Nr. 11279. Die Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen zu Kassel hat angeordnet, daß die Schul« Verbandsvorsteher und die Vorsitzenden der Schulvorstände der an der Auflösung der Gutsbezirke beteiligten Ge­samt- und Eigenschulverbände bis auf weiteres kommissa­risch ihre Aemter weiter zu verwalten haben und daß die z. Zt. vorhandenen Schulvorstände einstweilen in ihrer bis­herigen Zusammensetzung bestehen bleiben sollen.

Schlüchtern, den 3. Januar 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

J.-Nr. 11270. Wie festgestellt worden ist, Jind die den Fortbildungsschulen kürzlich gelieferten HeftchenPolizei- verordnung, betr. Feld- und Forstschutz", nicht vollständig, es fehlen darin einige Blätter.

Ich ersuche die Herren Leiter der Fortbildungsschulen deshalb, die Hefte auf ihre Vollständigkeit hin nachzuprüfen und etwaige unvollständige hefte umgehend zwecks Um­tausch zurückzusenden.

Schlüchtern, den 2. Januar 1929.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

J.-Nr. 1. Die Grtspolizeibehörden werden an die Er­ledigung der Verfügung vom 4. Mai 1917 Nr. 4064 1 Kreisblatt Nr. 37 betr. Erreichung der Kontrollisten über die im Laufe des Jahres 1928 ausgestellten Fische­reischeine, erinnert.

Schlüchtern, den 2. Januar 1929.

Der Landrat. 3. v.: Schultheis.

Kreisausschuß.

J.-Nr. 5879 K. A. Der Lisenbahnassistent i. R. Michael Weining in vollmerz ist als Redner der Gemeinde Voll­merz vorläufig auf die Dauer eines Jahres gemäß § 90 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 von mir bestätigt wor­den.

Schlüchtern, den 31. Dezember 1928.

Der Landrat: Dr. Müller.

____________

Bekanntmachung.

Für dar Geschäftsjahr 1929 sind für das für den Bezirk der Stadt Schlüchtern gebildete Mieteinigungsamt 3 Bei­sitzer und 3 Ersatzbeisitzer zu wählen. Die örtlichen Haus- besitze» und Mietvereine werden gemäß Ausführungsver­ordnung zum Gesetze betr. Mieterschutz pp. vom 15. August 1923 § 3 aufgefordert, bis zum 15. Januar 1929 Vor­schlagslisten hierher einzureichen. (Es wird dabei gleich­zeitig ibiarauf hingewiesen, daß

1. Personen, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsg» setzes zum Schöffenamt unfähig sind, und Personen, die nach den §§ 33, 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 33 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs- gesetze zum Schöffenamt nicht berufen werden sollen, fer­ner Personen, die nach § 7 Abf. 3 Satz 2 und 4 der Mieterschutzgesetzer zu Beisitzern nicht bestellt werden sol­len oder dürfen nicht vorzuschlagen sind, und daß auch die'Benennung solcher Personen, die nach § 35 des Ge­richtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 4 Ausfüh­rungsverordnung zum Mieterschutzgesetz vom 15. August 1923 (Pr. G. S. S. 405) die Berufung ablehnen dürfen, sich nicht empfiehlt-