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M 15
(1. Blatt)
Samstag, den L. Februar 1929
81. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Polizeiverordnung zum Schutze des k) a s e l w i l d e s (Testrates bonasia) über die in der preußischen Jagjdyrdnung vom 15. Juli 1902 vorgesehene Schonzeit hinaus.
Auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Jan. 1926 (D5. $. 83) und in Verbindung mit dem §136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G5. S. 195) wird für den Umfang des Staatsgebietes folgendes angeordnet:
§ 1.
Bis zum 31. Dezember 1931 ist es verboten, dem Haselwild in irgend einer Form nachzustellen. Insbesondere gilt dieses verbot auch für das Zerstören oder Aussehen der Nester, das Zerstören oder Entnehmen der Lier und das Ausnehmen oder Töten der Jungen dieser Vogelart. 3m übrigen finden auf das Haselwild die Vorschriften der §§ 5, 7 und 8 der Minlisterial-Polizeiverordnung vom 30. Mai 1921 entsprechende Anwendung (Deutscher Uefchsan- zeiger und preußischer Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26. Juni 1921).
§2.
Auf begründeten Antrag kann der Regierungspräsident in der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober je? den Jahres für den Umfang eines Forstreviers oder Eigen- jagdbezirks einen zahlenmäßig begrenzten Abschuß von Ija« selhähnen oder von Haselhennen gestatten.
§ 3.
Wer vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 UM. oder mit Haft bestraft, sofern nicht weitergehende Strafbeftimmungen Platz greifen.
§ 4.
Diese Polizeiverordnung tritt am 20. Dezember 1928 in Kraft. (MfwRuv. UIV. Nr. 17Z89./MfLDuF. I. Nr 8376.)
Berlin am 30. 10. 1928.
Der Preuß. Minister f. Wissenschaft, Kunst u. Volksbildung. Der preuß. Minister f. Landwirtschaft, Domänen u. Forsten.
Schreibgebühren bei Erlaß von polizeilichen
Strafverfolgungen.
II D 1224 11/28.
Bei Erlaß polizeil. Strafverfügungen haben die den Beschuldigten zur Last fallenden „baren Auslagen des Verfahrens" vielfach eine mit der festgesetzten Strafe selbst nicht in Einklang zu bringende Höhe erreicht. Jn Abänd. des RdLrl. v. 12. 1. 1923 — II V 1471 III (MBliv. S. 45) bestimme ich im Einvernehmen mit dem JM., daß bei dem Erlaß einer polizeilichen Strafverfolgung fortan eine Schreibgebühr nur für die Ausfertigung der Reinschrift der Strafverfolgung, und zwar in Höhe von zur Zeit 30 Rpf. erhoben wird.
Berlin, den 24. Januar 1929.
Der Minister des Innern.
I.-Nr. 747. Der Herr Ureismedizinalrat wird am Dienstag, dem 5. Februar d. Js. von 9,30 Uhr ab im hiesigen Kreisläufe Sprechstunden halten.
Schlächtern, den 31. Januar 1929.
Der Landrat. Dr. Müller.
I.-Nr. 788. Ich mache die Gemeinden (auch Nirchen- und Synagogengemeinden), Schulverbände usw. auf die Bekanntmachung des Vorstandes der preußischen Landes- rentenbank zu Berlin vom Dezember v. Js. über den Staub der Teilungsmassen gemäß Rentenbanken pp. (Beilage zum Reg. Amtsblatt Nr. 2 von 1929 aufmerksam, hiernach sind die Gläubiger von Rentenbriefen ausgefordert, bis spätestens 3 1. März d. Js. ihre Ansprüche dei der preußischen Staatsbank (Seehandlung) in Ber= un anzumelden und ihre Rentenbriefe einzureichen.
Die Anmeldung der in meinen Händen befindlichen Rentenbriefe der Schulverbände wird von mir veranlaßt werden.
Schlüchtern, dM 26. Januar 1929.
Der Landrat. Dr. Müller.
(Weitere Bekanntmachungen im 2. Blatt.)
, — Die Grippe hat, nach einer Meldung des „B. T.", ’n Oldenburg, wo bereits zahlreiche Schulen geschlossen werden mußten, jetzt einen derartigen Umfang erreicht, daß ^ch die Gerichte ihre Tätigkeit teilweise einstellten.
, — Wie der Demokratische Zeitungsdienst erfährt, sind wr preußischen Ministerium des Innern die Arbeiten an dm Gesetzentwurf, der die Umgemeindungen im westlichen Industriegebiet regeln soll, abgeschlossen.
Generaldebatte über die große Koalition.
Reichskanzler Müller-Franken hat laut Deutsche AUg. Ztg. die Absicht, nach seiner heutigen Berichterstattung beim Reichspräsidenten die Minister und die Parteiführer zu einer „Generaldebatte über die Große Koalition" zu versammeln. hier wird Gelegenheit sein, so bemerkt das Blatt, die verschiedenen Forderungen gegeneinander abzuwägen und dann zu prüfen, ob es möglich ist, dem rechten Weg zu einer dauerhaften Roalitionsbildung noch länger auszu- weichen.
— An Bord des amerikanischen Dampfers „President Johnson", der am Donnerstag von Jersey Tity eine Reife um die Welt antreten sollte, brach ein Brand aus, der zwei Mitgliedern der Besatzung das Leben kostete, während drei andere schwer verletzt wurden.
— Der aus Berlin vom 11. 1. datierte Bericht des Handelsattaches der amerikanischen Botschaft fast die Darstellung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands im Jahre 1928 dahin zusammen, daß sie weniger befriedigend war als 1927. Die Zahl der Konkurse sei erheblich höher gewesen. Der Außenhandel bilde weiterhin ein schwieriges wirtschaftliches Problem.
— Die Diskontogeschäft hat auf die Ermittelung der Einbrecher in die Stahlkammer der Berliner Filiale Kleist strafte eine Belohnung von 10 000 Mk. ausgesetzt, von den Safeinhabern sind bis jetzt bei der Nriminalpolizei über eine Million Mark reklamiert worden. Der Wert der gestohlenen Brillanten dürfte ebenfalls mehrere Millionen erreichen.
Alfred Brehm.
El« Gedenkblatt für den großen Tierkenner.
_ % 2; Februar ist in unserem Jahre der Gedenktag für Alfred Brehm, den großen Tierkenner und Verfasser statt lichen Werkes „Das Tierleben". Mit seiner Gabe hat er darin t Leben der Tiere in Feld und Wald, in Haus und Hof beobachtet und in anschaulicher Weise beschrieben, so daß sein Werk noch heute nicht erreicht ist und zahlreiche Schilderungen da^ails in die Lesebücher unserer Schulen übergegangen sind.
Edmund Brehm wurde geboren am 2. Februar 1829 tu Renthendorf. Sein Vater war der Pastor Christian Ludwig Brehm, nicht nur neben Naumann der größte Alt- Meister der deutschen Vogelkunde und ein überaus fruchtbarer Schriftsteller, sondern als Mitgründer der heutigen genetischen Systematik der Träger eines Namens von Weltruf. Im elterlichen Hause und in stiller Waldheimat verstärkte sich die angeborene Anlage Alfreds durch reiche Gelegenheit zum Lernen und Beobachten. Auf weiten Reisen und später als Direktor des Zoologischen Gartens in Hamburg, ferner als Gründer des Berliner Aquariums hat Brehm seine Erfahrungen vergrößert und seine Naturliebe in Wort und Schrift geäußert.
Er konnte viel geben, denn die Forschungsreisen seiner Jugendjahre führten ihn in weite Fernen, und was er dort fand, hatte damals noch mehr den Reiz der Neuheit als heute. 1847 trat er mit dem Württembergischen Baron Wilhelm von Müller eine Reise in die Nil-Länder an, blieb dann in Afrika und begab sich 1850 nochmals mit seinem Bruder Oskar weit nach dem Süden. Sein Bruder ertrank im Nil und er selbst erkrankte schtver. Doch siegte sein frisier Lebensmut.
Zurückgekehrt, gab er seinen seitherigen Beruf, die Architektur, auf und studierte m Jena Naturwissenschaft. Seine Freunde nannten ihn bezeichnenderweise „Pharao". 1856 ging er mit seinem Bruder Reinhold nach Spanien. 1862 sehen wir ihn im Gefolge des Herzogs Ernst von Sachsen-Koburg-Gotha auf einer Reise nach Habesch, auf der ihn seine Gattin begleitete und ihn während schwerer Fiebererkrankung aufopfernd pflegte. 1876 nahm er mit Otto Finsch an einer Expedition zur Forschung von West-Sibirien teil, die ihn bis zur chinesischen Grenze führte.
Mit v. Homeyer begleitete er den Kronprinzen Rudolf von Oesterreich auf seinen Adlerjagden und Forschungsreisen nach Ungarn und nach Spanien.
1883 unternahm er eine große Vortragsreise durch die Vereinigten Staaten von Nordamerika, erkrankte aber im Mississippitale an Malaria. Mit gebrochener Gesundheit kehrte er zurück. Eine schwere Nierenerkrankung bildete sich aus, der er am 11. September 1884 in Renthendorf erlag. Dort deckt der Rasen seinen schlichten Grabhügel neben dem des Vaters auf dem kleinen Dorffriedhof.
s □ Großfeuer in Mainz in einem Gebäude der Besatzung. Eine in Mainz jenseits des Hauptbahnhofs gelegene große Lagerhalle der französischen Besatzungsbehörde, in der Hunderte von Automobilen der Besatzung, Personen- und Kraftwagen, untergebracht sind, geriet nachts in Brand. Infolge der großen Benzinmengen breitete sich das Feuer außerordentlich rasch aus. Die Besatzung alarmierte die Mainzer Feuerwehr, die mit zwei Löschzügen anrückte. Bereits nach kurzer Arbeit fand der Oberbrandinspektor Leichner durch Einstürze« einer Brandmauer den Tod. Ein weiterer Feuerlvehrmann wurde schwer verletzt. Die Entstehungsursache des Feuers ist noch unbekannt, jedoch wird vermutet, daß die Halle durch aus einem Ofen herausgefallene Kohlen in Brand geraten ist.
Der Reichs-MaL 1929. Finanzausgleich und Realsteuerabbau.
Der Haushaltsplan für 1929, den das Reichskabinett vsrgelegt hat, eignet sich nicht zu Feststellungen, wie unerschütterlich fundiert der Weg der öfentlichen Finanzwirt- schaft ist. Die Mindereinnahmen aus dem Münzwesen und dem Fortfall der Vorjahrsüberschüsse machen 304 Mil- li*nen, die zwangsläufigen Mehrausgaben durch Reparationen u. a. 413 Millionen Rm. aus. Es bleibt also ein Defizit von 717 Millionen Rm. zu decken. Davon sind durch Streichungen bei anderen Ausgabenposten rund 200 Millionen Rm. eingebracht und für die restliche halbe Milliarde folgender Deckungsplan aufgestellt:
Erhöhung der Biersteuer.....165 Mill. Rm.
Aenderung des Branntweinmonopols .90 „ „
Erhöhung der Vermögenssteuer . . 104 „
Ausbau der Erbschaftssteuer . . . 20
Erhöhung der Postabgaben . . . . 26 „
Kürzung an den Ueberweifungen für
Reich und Länder .... . . 120 „ „
525 Mill. Rm.
| Unter Zugrundelegung dieser Vorschläge ist der Haushalt mit fast 10 Milliarden Rm. in Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht gebracht. Dabei bleibt die Frage d« Betriebsmittelbeschaffung nach wie vor eine besondere Sorge.
Im Augenblick noch wichtiger ist die Prüfung der Ausgaben und die Ueberlegung, ob tatsächlich nur die vom Reichsfinanzminister vorgeschlagenen Wege zum Ausgleich des Defizits gangbar sind. Ehe man an die Beschlußfassung über neue Steuern herangeht, sollte man erst einmal gründlich untersuchen, wieweit sich Ersparnisse über den Rahmen des Voranschlags hinaus ermöglichen lassen. Der demokratische Abgeordnete Dr. Hermann Fischer hat vor kurzem sehr richtig darauf hingewiesen, daß im Haushaltsplan für 1928 628,3 Millionen Rm. an fortdauernden und 352,8 .Millionen Rm. an einmaligen übertragbaren Ausgabe» .^gefordert sind. Nach den Schätzungen von Dr. Fischer lassen sich hier rund 20 Millionen Rm. durch Pauschal- abstriche einsparen.
Außerdem gibt der Haushalt Veranlassung, sich wieder einmal mit dem Problem der Reichsreform zu beschäftigen. Man muß fürchten, daß die Kürzung der Reichssteuerüberweisungen an Länder und Gemeindenals Argument zur Erhöhung der Realsteuern benutzt und damit die Kapitalbildung in einer Weise gehemmt wird, die weder wirt schaftspolitisch noch sozialpolitisch zu verantworten ist. Es darf auch bei dieser Gelegenheit daran erinnert werden, daß die Ueberweisungen des Reichs an Länder und Gemeinden von 2770 Millionen Rm. 1924 auf 3217 Millionen Reichsmark 1928 gestiegen sind, so daß die Kürzung um 120 Millionen Rm. den Ländern noch mehr gibt als sie im Jahre 1927 mit 2892 Millionen Rm. erhalten haben. Rationalisierung des Verwaltungsapparafts ist die Aufgabe, deren Lösung auch der Haushaltsvlai. als dringlich erweist.
Die Frage der Senkung der R e a l st e u e r n- wird auch bei dem jetzt im Reichstag zur Beratung stehenden Steuervereinheitlichungsgesetz eine große Rolle spielen. Nach den ursprünglichen Absichten des Reichsfinanzministeriums sollte nicht nur eine formale Rechtsvereinheitlichung und Verwaltungsvereinfachung durch das Steuervereinheitlichungsgesetz erstrebt, sondern auch eine Senkung, der Realsteuern herbeigeführt werden. Die ursprünglich in diesem Sinne zustandegekommenen Refe- renten-Entwürfe sind aus dem Stadium der Vorbesprechung mit den Landesfinanzministerien niemals herausgekommen.
Der auch schon oben genannte energische Steuerkritiker Dr. Fischer-Köln hat gerade auf die Entwicklung der Gewerbesteuer hingewiesen. Im Jahre 1926/27, das den Ausgangspunkt der mit dieser Vorlage durchzuführenden Bemühungen darstellt, war das Gesamterträgnis an Gewerbesteuern der Länder und Gemeinden 630,8 Millionen. Jetzt baut man den ganzen Gesetzentwurf auf einem normalen Gewerbesteuereinkommen in Höhe von 700 Millionen auf, übrigens gegen 175,5 Millionen im Jahre 1913 bis 14 Das hat dazu geführt, daß ausgehend von dem an sich noch immer zu komplizierten System der Steuermetzbeträge jetzt eine Durchschnittsbelastung des Gewerbeertra- ges von 3,65 v. H. vorgesehen wird, während sie früher in der Reichsratsvorlage 3,1 v. H. betrug.
Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß eine zu starke Verkürzung der Länder- und Gemeindeanteile den Abbau der Realsteuern noch mehr erschweren würde. Darauf muß Rücksicht genommen werden.
Doch Notrtat?
Am 11. Februar wird der Reichsrat mit der Beratung des Reichshaushaltsetats beginnen, fobaft der Etat dem Reichstag erst Anfang März zugehen wird. Infolge des am 10. 3. stattfindenden sozialdemokratischen Parteitages und der Karwoche ist nicht damit zu rechnen, daß der Reichstag den Etat im März erledigen wird. Man rechnet infolgedessen mit der Darlegung eines Notetats.