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Mr. 16 (1. Blatt) Dienstag, den 5. Februar 1929 33. Fahr«.

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Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

Bekanntmachung

Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. Kesch-Zammlung S. 53) bezeichneten Arten erlöschen nach § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 3 0. April 1929, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasser­buch beantragt worden ist.

Dazu gehören folgende Rechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes lufrechterhalten geblieben sind:

I 1) das Wasser eines Wasserlaufs zu gebrauchen und zu

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verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar abzuleiten;

2) Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdisch unmittelbar oder mittelbar in einen Wasserlauf einzuleiten,'

3) den Wasserspiegel eines Wasserlaufs zu senken oder zu heben, namentlich durchs Hemmung des Wasser- ablaufs eines Wasserlaufs eine dauernde Ansamm­lung von Wasser herbeizuführen,'

4) Häfen und Stichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden'

5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von grö­ßerer Bedeutung herzustellen,'

6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten in Wasserläufen anzulegen.

3 m Grundbu ch eingetragene Rechte erlö® Hen nicht.

Noch nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol- m Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks-

isschuß in Kassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei-

Horde schriftlich ober tg Protokoll zu stellen. Nöb"re

us^unft erteilen die Kulturbauämter in Kassel und Fulda wie der Bezirksausschuß in Kassel.

Kassel, den 27. Oktober 1928.

. er Vorsitzende des Bezirksausschusses. 3. v.: gez. Bickell.

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A 1284/28.

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3,=Hr. 944. vorstehende Bekanntmachung wird hier- lit nochmals veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntma- iung alsbald nochmals in ortsüblicher Weise zu veröffentli- m und hierbei auf die Bedeutung der Eintragung der Was- nechte besonders binzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen ersonen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, m denen bekannt ist, daß sie solche Rechte ausüben und w keinen Antrag gestellt haben.

Zchlüchtern, den 1. Februar 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

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I-Nr. 955. 3m Monat Januar d. 3s. sind folgenden chonen Jagdscheine ausgestellt worden:

a. Iahresjagdscheine.

Degmann, Peter, Kaufmann, Kassel, Teschwindner, Heinrich, Architekt, Schlächtern, Wenbach, Jean, Gastwirt, Hütten, Müller, Friedrich, Messerschmied, Schlüchtern.

b. Tagesjagdscheine.

Vrieß, Wilhelm. Verwalter, Röhrigshof, Reuter, Karl, Rentner, Schlüchtern, Wicken, Alfred, Metzgermeister, Schlüchtern.

c. Unentgeltliche Iahresjagdscheine.

^ähn, Förster, hohenzell, btoltenberg, Förster, Züntersbach, Schöne, Förster, Romsthal, ^vski, Hilfsförster, Marjoß. , Schlüchtern, den 1. Februar 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

^:Rr. 988. Auf Antrag der zuständigen Forstverwal- ^behörde habe ich die Mitwirkung bei der Ausübung ^ ^agdpolizei in den Gemarkungen Heubach. Gberzell ilttrichshausen aushilfsweise dem Forstgehilfen Schim- Heubach übertragen.

Schlüchtern, den 1. Februar 1929.

Der Landrat: Dr. Müller, ^adl Steinau.

Bekanntmachung betr. Wohnungssuchende.

. M eine Uebersicht über den Wohnungsbedarf zu erhal- werden die Wohnungssuchende aufgefordert, sich bis zum . Freitag, den l 5. ds. Mts.

Zimmer des Stadtsekretärs unter Angabe der ge- ^!chten Anzahl Zimmer anzumelden.

^mau, den 1. Februar 1929.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Bekanntmachung.

Die Herstellung von Außenantennen ist durch die Vor­schriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker gereglt. Zunächst sind alle Antennen so anzulegen, daß eine Berüh­rung irgendwelcher elektrischer Leitungen auf alle Fälle vermieden wird. Läßt es sich nicht vermeiden, daß die Antenne über die Starkstromleitung hinweggeführt wird, so wird zweckmäßig für die Antenne wetterfest isolierter Draht verwendet und oberhalb der Starkstromleitung ein Erdungsdraht gezogen, der beim herabfallen der Antenne die letztere mit der Erde in Verbindung bringt.

Bei öffentlichen Plätzen und Verkehrswegen sowie Bahn­körpern muß vor Errichtung der Antenne die Genehmigung der zuständigen Stellen eingeholt werden. Die Antennen, einschl. ihrer Träger sollen das Straßen-, Stadt- und Land­schaftsbild nicht stören. Sie wollen nach Möglichkeit so angelegt werden, daß sie von den Straßen aus nicht sicht­bar sind.

Die Kreuzungen von Antennen mit Hochspannungslei­tungen sind verboten. Auch sind Näherungen hier nicht zulässig.

Bei Annäherungen von Antennen bei Niederspannungs- leitungen muß der Antenneleiter wie bei der Kreuzung wetterfest isoliert sein.

Die Vorschriften für die Ausführung von Antennen sind durch den verband der deutschen Elektrotechniker, Verlag von Julius Springer, Berlin, erhältlich.

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vorstehendes ist dem Magistrat vom Ueberlandwerk Ful- da mitgeteilt worden.

Steinau, den 31. Januar 1929.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Bekanntmachung

Mittwoch, den 6. d. Mt« mj tto g§ 1 Uhr sollen die im Rentereibad gelagerten der Stadt gehörigen Gerät­schaften öffentlich meistbietend gegen Barzahlung an Grt und Stelle verkauft werden.

Es kommen in Frage die nachstehend aufgeführten Ge­genstände :

8 große Kaiserbilder, 17 kleine Kaiserbilder, 1 Gas­gewindeschneider % u. 11/4 zöllig, 1 Gasgewinde­schneider 11/4 u. 2 zöllig, 1 Rohrschneider, 2 Gewinde­bohrer 2 zöllig, 2 Gewindebohrer 1^ zöllig, 2 Ge­windebohrer 1 Vu Zöllig, 2 Gewindebohrer 1/2 . zöllig, 2 Gewindebohrer 3/8 zöllig, 1 Spiralbohrer, 6 Spitz­bohrer, 4 Schmiedefeuerzangen, 1 Rohrzange, 11 Strick- und Stemmeisen, 3 Gabelschlüssel, 1 Partie altes Leder, 2 Regenschirme, 2 leere Kisten, 1 Kette, 1 Stück alter Feuerwehrschlauch, 23 Untergestelle für kleine Eis­maschinen.

Steinau, den 2. Februar 1929.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Hauszinssteuerabbau und Einkommensteuerzuschläge.

Auf einer Tagung der Deutschen Ton- und Ziegelindustrie in Berlin machte der preußische Finanzminister Dr. Höpker- Aschoff im Rahmen eines Dortrages über das Steuerver- einheitlichungsgesetz bemerkenswerte Ausführungen zum Ab­bau der Hauszinssteuer und zur Wiedereinführung der Ein- Kommensteuerzuschläge. Finanzminister Dr. Höpker-Aschofs führte aus, daß für den Abbau der Hauszinssteuer wesent­lich sei, daß wir seit dem Jahre 1928 bei einer Erstellung von 300 000 Wohnungen mit Hilfe der öffentlichen Hand mit 100 000 Wohnungen über dem Wohnungsneubedarf liegen. Deshalb sei mit einer Ueberwindung der Woh­nungsnot in sechs bis acht Jahren zu rechnen, und deshalb sei auch die Zeit zum Abbau der Hauszinssteuer gekommen. Nach dem Entwurf zum Steuervereinheitlichungsgesetz soll die Werterhaltungssteuer in zwei Stufen zu 1934 und zu 1937 gesetzlich festgelegt werden. Dagegen sei bedauerlich, daß der Entwurf einer Festlegung des Abbaues der Ge- bäudeentschuldungssteuer noch nicht vorsehe. Finanzminister Dr. Höpker-Aschofs vertrat die Auffassung, daß schon jetzt auch eine Festlegung des Abbaues der Gebäudeentschul- dungssteuer von 1937 ab eintreten solle, was für die Besserung des Wertes der Immobilien notwendig sei. Der Finanzminister erklärte weiter, daß auf Grund des Steuer® vereinheitlichungsgesetzes auch die Rückkehr zu dem alten und guten preußischen System der Einkommensteuerzuschläge möglich sei, weil nach Durchführung des Gesetzes die Zu­schläge zur Einkommensteuer und zur Realsteuer in ein festes Verhältnis gebracht werden könnten. Das Ziel des Steuer® vereinheitlichungsgesetzes sei ja nicht nur die Vereinheitli­chung "bes materiellen Steuerrechts, sondern auck die Zu­sammenfassung der Steuerverwaltung, wobei das Finanzamt Einkommen und vermögen als Grundlage aller Steuern ein® heitlich ermitteln solle.

Eingemeindung und Landwirtschaft.

Die christlichen Bauernvereine und die Notlage des Bauernstandes.

Die christlichen Bauernvereine, die in der Ber­einigung der Deutschen Bauernvereine zusammen- geschlossen sind, haben sich in Berlin unter dem Vorsitz des Reichsministers a. D. Dr. Hermes eingehend mit der Notlage der Landwirtschaft und dem Problem Eingemeindung und Landwirtschaft" befaßt.

In seinen einleitenden Worten führte Minister Hermes aus, daß das Jahr 1928 dem Bauernstand eine Verschlechterung seiner Lage gebracht habe. Im Zu­sammenhang mit der Verarmung des Landvolkes stehe eine kulturelle Verelendung und die allmähliche Ent­völkerung des platten Landes.

Landtagsabgcordueter Heusen, der zweite Vor« sitzende des Preußischen Landgemeindetages, behandelte sodann die FrageEingemeindung und Landwirtschaft" und legte die Gründe dar, die aus staatspolitischen, staatsbürgerlichen, sozialpolitischen, kulturpolitischen und wirtschaftspolitischen Erwägungen weit über die Kreise der Landwirtschaft hinaus das ganze Volk dazu bringen müßten, die übertriebene« Eingemeindnngs» Pläne entschieden abzulehnen.

In einer Gesamtentschließung wurde eine grund­legende Umstellung in der Wirtschaftspolitik gejordert. Eine weitere Entschließung lehnt die Eingemeindungs­pläne ab. Der steuerpolitische Ausschuß unterbreitete der Vollversammlung eine Entschließung, in der zu den Mängeln des Reichsbewertungsgesetzes Stellung genommen wurde.

Offener Vrief SeveringS.

Die Schuld am Kriege ist eine Kollektivschuld.

4 In d»c Form eines offenen BriArS vlie Professor Han^ Delbrück zu einer Rede des ^Reichsinuen- ministers Severing vor dem Hamburger Reichsbanner Stellung genommen und den Minister auf die Not­wendigkeit aufmerksam gemacht,das Parteiinteresse zurückzustellen gegen das nationale Interesse Deutsch­lands, die volle Wahrheit über den Kriegsursprung zu ergründen und zu verbreiten".

Der Minister verweist nun in einem ebenfalls offenen Briefe auf die Kaiserreden, deren Wirkung die gewesen sei, die ganze Welt zu der Ueberzeugung z« bringen, der deutsche Kaiser strebe zur Weltherrschaft durch den Krieg. Die Verteidigung der Politik des Kaisers damit, er habe sich in der Wahl der Mittel vergriffen, sei die schwerste Beschuldigung. In dem Brief heißt es dann weiter:

Die Schuld am Kriege ist eine Kollektivschuld, von der keine der beteiligten Mächte ausgenommen ist oder durch Diktat des Siegers freigesprochen werden kann. Daß Deutschland, das der Alleinschuld bezichtigt wird, ein besonderes Interesse hat, diese Dinge klarzustellen, ist selbstverständlich. Ich muß mich darum entschieden gegen den Vorwurf verwahren, durch meine Rede eine Verschleierung der Kriegsschuldfrage verursacht zu haben,die der noch immer gegen Deutschland arbei» tenden Lügenpropaganda zugute kommt", und denen, die der Wahrheit den Durchbruch zu erkämpfen be­müht sind, die Arbeit erschwert". Wer Wahrheit sucht und Gerechtigkeit fordert Aufgaben, die dem Poli­tiker, wie dem Historiker gemeinsam sind, darf vor den Fehlern, die auch auf unserer Seite gemacht wor­den sind, nicht die Augen verschließen. Wie die Ge­wichte der Schuld zu verteilen sind, mag schließlich die Geschichte entscheiden".

Ein deutscher Dampfe gestrandet.

vor Dporto ist während eines heftigen Sturmes der deutsche DampferDeifter" (1 760 Tonnen) gestrandet. Die gesamte Mannschaft, 24 Deutsche und ein Portugiese, ist trotz sofortiger Rettungsaktion in den Wellen umgekommen.

Amtlich wird mitgeteilt: Das Reichskabinett hat beschlossen, datz Kranzspenden der Reichsbchörden und Reichsstellen zu Ehren verstorbener Beamter, Angestellter und Arbeiter oder in Erfüllung sonstiger repräsentativer Pflichten mit einer Schleife in den Reichs« färben zu versehe» sind.

Einer Blättermeldung aus Hendaye zufolge haben sämtliche in Tiudad Real wegen Teilnahme an der Ruf® slandsbewegung zum Tode verurteilten höheren Offiziere Selbstmord begangen.

Gerüchten zufolge hat sich ein Teil der Garnison von Valencia erhoben. Die Regierung soll den Belage­rungszustand in Valencia proklamiert haben.

Auf die Fahrkartenausgabe der Station Wahn (Rheinland) wurde von zwei Unbekannten ein Raubüber­fall verübt. Der Schalterbeamts, der durch einen Schuß in die Hand verletzt wurde, setzte den Räubern sofort nach, jedoch ohne Erfolg. Den Banditen fiel eine Kasette mit un­gefähr 100 Mark Inhalt in die Hände.