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M. 18

(1. Blatt)

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

Nachdem ich durch Erlaß vom 11. September d. 3. ^UVl. S. 250) angeordnet habe, daß Künftig nur noch Misterprüfungen für den gesamten Umfang des Friseur- qewerbes veranstaltet werden, wird Ziff. II meiner Unord­nung vom 3. Juni 1926 (HMBl. S. 141), betreffend Rege­lung der Lehrlingshaltung im Barbier-, Friseur- und Pe- rückenmachergewerbe, wie folgt, abgeändert:

Jn Betrieben, die mit besonderen Einrichtungen für Herren- und Damenfrisieren versehen sind und in denen regelmäßig Arbeiten in jedem dieser Zweige ausgeführt werden, dürfen zwei Lehrlinge eingest llt w Den. Ein dritter Lehrling darf unter denselben Voraussetzungen ein­gestellt werden, die nach Ziff. 1 für dir Einstellung eines zweiten Lehrlings gelten. Die Höchstzahl von drei Leh.- lingen darf nicht überschritten werden." (IV b. 3246.)

Berlin am 21. 12. 1928.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

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I.-Nr. 984. vorstehendes wird hiermit veröffentlicht. Schlüchtern, den 6. Februar 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

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I.-Nr. 1064. Ich mache die Ortepolizeibehörden darauf aufmerksam, daß ihnen die Regierunge-Polizeiverordnung vom 22. April 1892 Amtsblatt 1892 Seite 109 $ 15 ff. das Recht einräumt, das zum Schutze des Obst­baues und zur Vernichtung schädlicher Tiere Erforderliche zu veranlassen. Ich ersuch«, zunächst sämtliche Obstbaum- bescher durch eine allgemein gehaltene Bekanntmachung auf» zufordern, die zur Förderung der Obstbaumpflege erforder­lichen Arbeiten innerhalb 4 Wochen auszuführen.

Hierher gehört vor allem Folgendes:

t. Alle Bäume, ob wild oder edel, müssen von dürrem abgestorbenem und zu dicht stebendem Holze befreit werden, da sich hier Schädlinge und Krankheitserreger mit Vorliebe ansiedeln und im Frühjahr beim Eintritt warmer Witterung auf die gesunden Teile des Baumes übergehen und sich hier weiter verbreiten;

2. Misteln, Herenbesen, Baumschwämme müssen ent­fernt werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, daß die Mistel nicht einfach abgestoßen wird, sondern daß der Zweig oder Ast an dem sie wächst, abgesägt werden muß. Bleibt der betreffende Ast sieben, so kommt dir Miste! um so stärker oder an mehreren Stellen wieder urm Vorschein:

3. Alle Wurzelausschläge, besonders bei Äpfelbäumen, muffen ausgerottet werden, da die gefährliche Blutlaus ^sich hier mit Vorliebe über Winter aufhält. Die von der Blutlaus be­fallenen Bäume sind zu zeichnen, damit man die Blutlaus im Frühjahr bei beginnender Vermehrung bekämpfen kann;

4. Alle Rindenschuppen müssen abgekratzt unb die Bäume gekalkt werden, damit die Larven der Obstmade, Rüsselkäfer und andere schädliche Insekten vertilgt werden. (Dem Kalk ist etwas Baumkarbolineum oder Rinderblut zuzusetzen);

5. Stark vom Krebs befallene Bäume sind abzuholzen. Einzelne Krebswunden heilt man, indem man die Wunden sauber auskratzt, mit Steinkohlenteer streicht oder mit soge­nanntem Baummörtel (Kuhfladen mit Lehm), breiartig auf- getragen, verbindet;

6. Unbekannte Krankheiten sind dem Kreisgärtner zu melden.

Nach Ablauf der Frist wird durch eine von einem Sach­verständigen vorzrmehmende Kontrolle der Erfolg der An- ordnimg festzustellen und nötigenfalls das Weitere zu ver­anlassen sein.

Ich bemerke wiederholt, daß dem Kreisgärtner gestattet 'st, in den Gemeinden praktische Kmse (nicht nur Vorträge) an Ort und Stelle, sowohl m der Obstbaumpflege, wie in der Ausführung der Pflanzung, im Wurzel- und Kronen- ^nitt und in der Behandlung junger Stämmchen zu halten. Ick kann nur empfehlen, hiervon recht fleißigen Gebrauch zu machen.

Schlächtern, den 5. Februar 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

Bekanntmachung

Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der im § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. Gesetz-Sammlung S. 53) bezeichneten Arten erlöschen nach § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 3 0. April 192 9, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasser- buch beantragt worden ist.

Dazu gehören folgende Rechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes aufrechterhalten geblieben sind:

1) das Wasser eines Wasserlauss zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar abzuleiten;

Samstag, den 9. Februar 1929

2) Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdisch unmittelbar oder mittelbar in einen Wasserlauf einzuleiten;

3) den Wasserspiegel eines Wasserlaufs zu senken oder zu heben, namentlich durch' Hemmung des Wasser­ablaufs eines Wasserlaufs eine dauernde Anfamm= lung von Wasser herbeizuführen;

4) Häfen und Stichkanäle anzulegen, letztere soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden;

5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von grö­ßerer Bedeutung herzustellen;

6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten in Wasserläufen anzulegen.

3m Grund bu ch eingetragene Rechte erlö­schen nicht.

Roch nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol- ' en Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks- c lsschuß in Rassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei- b Horde schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Nähere f uskunft erteilen die Kulturbauämter in Rassel und Fulda, sowie der Bezirksausschuß in Rassel.

Rassel, den 27. Oktober 1928.

Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. 3. V.: gez. Bickell. B.A. 1284/28.

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I. -Nr. 944. vorstehende Bekanntmachung wird hier­mit nochmals veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Bekanntma­chung alsbald nochmals in ortsüblicher Weise zu veröffentli­chen und hierbei auf die Bedeutung der Eintragung der Was­serrechte besonders binzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Personen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Rechte ausüben und noch keinen Antrag gestellt haben.

Schlüchtern, den 1. Februar 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

Kreisausschuß.

I.-Nr. 1098 F. Der Vorstand der Landesversicherungs­anstalt Hessen-Nassau in Rassel hat beschlossen, auf Grund des § 1277 der Reichsversicherungsordnung in erweitertem Umfange Invalidenhauspflege zu betreiben. Nach dieser Bestimmung kann die Landesversicherungsanstalt Empfän­ger von Invaliden- undMitwenrenten in einem Invaliden- Haus (Alters= und Siechenhaus) unterbringen, um den Rentenempfängern Unterhalt in allen Lebensbedürfnissen und ein gutes heim zu gewähren. Die Unterbringungsan- stalt wird vom Vorstand der Landesverstcherungsanstalt bestimmt. Die Unterbringung erfolgt:

1. gegen verzicht auf die Rente,

2. nach vorheriger Anerkennung derBesonderen Bestim­mungen der Landesversichsrungsanstalt über Invali­denhauspflege,

3. gegen die Verpflichtung, die Hausordnung der Unter- bringungsanstalt anzuerkennen und zu beachten, au­ßerdem

4. gegen die Verpflichtung des zuständigen Bezirksfür­sorgeverbandes zur Eragung eines Teils der Unter- bringungskosten.

Anträge können beim Rreiswohlfahrtsamt angebracht werden.

Schlüchtern, den 6. Februar 1929.

Rreiswohlfahrtsamt: Dr. Müller.

Der Bobenfee vereist.

Nach einer Meldung des Berliner Tageblattes aus Stutt= gart ist der Bodensee so weit zugefroren, daß man das Schweizer Ufer gefahrlos erreichen kann. Während der Ver­kehr zwischen beiden Ufern normalerweise mit Schiffen durchgeführt wird, mußten Mittwoch die Arbeiter und Am gestellten zu Fuß über den vereisten Bodensee laufen. Die Eisdecke ist so stark geworden, daß man jetzt mit Pferd und Wagen oder im Auto den See überqueren kann. Das Eis ist außerdem spiegelklar, daß man bis auf den Grund des Sees sehen kann. An einer Stelle wurde ein altes Pfahldorf aus der Steinzeit entdeckt. Die einzelnen Bau­ten sind ganz deutlich zu erkennen. Interessant ist das weithin hörbare Brüllen des Eises, das durch die beständig in Bewegung befindlichen Wassermassen hervorgerufen wird. Die Wassermassen drücken gegen das Eis, das auf Hunderte von Metern springt, wodurch dies gewaltige Brüllen und Donnern hervorgerufen wird.

Trotz« nicht auf derKrasnyflott".

Konftantinopel, 7. 2. (WB) Die Sowjetdampfer Krafnpflott" undLenin" aus Ddessa sind heute hier ein­getroffen. Trotzki befand sich nicht unter den Passagieren. Weder die Offiziere noch die Passagiere der Schiffe wußten etwas davon, daß Trotzki erwartet wurde.

8L Fahrg.

Von Woche zu Woche.

Von Argus.

Was man nach den letzten Berliner Nachrichten annehmen mußte, ist eingetroffen. Das Zentrum hat seinen Vertreter im Kabinett M ü l l er - Franken, den Reichsverkehrsminister b. Guerard, zur Demission veranlaßt, da die Fraktion glaubte den Vorschlägen des Reichskanzlers nicht zustimmen zu können. Vielmehr bestand das Zentrum auf seiner For­derung nach drei Portefeuilles im Kabinett, ohne im Augen­blick die erstrebte Erweiterung des Preußenkabinetts auf der Basis der Großen Koalition gutheißen und fördern zu wollen. Die große Frage, was nun geschehen soll, bleibt vorerst offen. Neue Verhandlungen müssen angebahnt werden, um ein trag- fähiges Kabinett, das vom Vertrauen einer sicheren Reichs« tagsmehrheit gestützt wird, zu bilden. Ob dies mit den seit­herigen Unterhändlern möglich ist oder ob sich aus der partiellen Kabinettskrise eine Demission des GesamtkabinettS ergeben wird, bleibt abzutvarten.

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Die Elsaßdebatte in der französischen Kammer steht wei­terhin im Mittelpunkt des politischen Interesses. Herr P 0 i n« c a r ö, der französische Ministerpräsident, mußte sich bittere Wahrheiten sagen lassen, und wenn man all die Reden an sich Revue passieren läßt, dann wird man wohl dem Abgeord­neten R e i b e l von der Gruppe M a g i n 0 t zustimmen, der erklärt hat, das Elsaß habe nun einmal die Leidenschaft seiner Unabhängigkeit. Sehr interessant war in diesem Zusammenhang das Eingeständnis Poincaräs, daß man in der Verwaltung Elsaß-Lothringens dringend deutsch- sprechende Beamte brauche und daß es schwer sei, den Bedarf zu decken. Deshalb solle der Unterricht im Deutschen an den französischen Schulen auch nicht eingeschränkt werden. Was den angeblichen deutschen Einfluß auf die elsäs« .fische Autonomiebewegung angeht, so war es keinem der Red­ner möglich, in der französischen Kammer nachzuweisen, daß irgendetwas geschieht, was Deutschland nicht verantworten könnte. Die elsässische Frage ist eine innere Angelegenheit Frankreichs, und wenn Poincara zwischen den Zeilen deutsche Einflüsse kennzeichnen zu müsien glaubt, so ist er wieder ein« nun das eurer falschen Fährte, denn die H'ache, daß die beut« id^n Rundfunksender Stuttgart und Freiburg im Elsaß mit besonderer Vorliebe gehört werden, genügt allein nicht, di« Vorwürfe der Unterstützung der Autonom lebewegung zu be­gründen. Ebensowenig konnte Poincarö den Tatfachenbeweis vorbringen, daß im deutschen Reichsetat Mittel für elsässische Propaganda eingesetzt seien, und der Beweis wird ihm jetzt wohl noch schwerer fallen, nachdem in einer amtlichen deut­schen Erklärung die ganze Geschichte als in das Reich der Fabel gehörig bezeichnet wurde.

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Trotzki, der gefürchtet« Führer der rusiischen Oppo­sition, scheint sich nach neueren Nachrichten noch in Moskau zu befinden Wann seine endgültige Abschiebung erfolgt, steht noch nicht fest, vielleicht befindet sich der alte Feuerkopf schon auf der Reise, wenn diese Zeilen in Druck gehen. Für Deutsch­land entsteht nun die diplomatisch nicht ganz leicht zu lösende Frage, wie sich die deutsche Regierung verhalten soll, wenn Trotzki oder die rusiische Regierung um Aufenthaltsbewilli« gung nachsucht. Falls Trotzki nach der Türkei abgeschoben wird, kommt eine Jnternierung in der rusiischen Botschaft in Angora nicht in Frage, da das die Türkei nicht gestatten könnte. Dagegen ist das Einreisevisum der Türkei für Trotzki angeblich schon erteilt worden.

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Ungeklärt und unübersichtlich ist die Lage in Afghanistan. Wer Emir ist, wer die Herrschaft nun wirklich in Handen hat, Aman Ullah oder die Aufständischen, vermag kein Mensch mit absolvier Richtigkeit zu sagen. Die Nachrichten widerspreche« sich. Das Land ist groß und der Verkehr, soweit von einem solchen in diesem weiten Lande überhaupt die Rede sein kann, pahezu abgeriegelt. Inzwischen sind ziemlich alle Deutschen in Kabul durch englische Flieger gerettet worden, ein Zei­chen treuer Kameradschaft, für die das deutsche Volk den eng- lrschev Piloten Dank wissen wird. ,

Regelung in der römischen Frage.

Nach Meldungen aus Rom dürfte in den nächsten Tagen die Lösung der romöischen Frage zu erwarten sein. Bekannt­lich besteht zwischen dem hl. Stuhl und dem italienischen Staat sozusagen ein Rriegszustand, der noch aus der Zeit stammt, als Italien dem selbständigen Kirchenstaat des Papstes e.in Ende machte. Damals wurde das Verhältnis zwischen der katholischen Rirche und dem Hl. Stuhl durch das Garantiegesetz, das dem Papst eine jährliche Rente und gewissen Grundbesitz zuspricht, geregelt. Die katholische Rirche hat jedoch dieses Gesetz nie anerkannt, so daß zwischen dem hl. Stuhl und Italien dauernd Reibungen bestanden. Diesem Zustand soll jetzt durch eine gütliche Vereinbarung ein Ende gemacht werden.

Die deutschen Sachverständige« abgereist.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht und Dr. Rastl sind Donnerstag abend gegen 22 Uhr mit dem fahrplanmäßigen Zuge von Berlin nach Paris abgereiit. Generaldirektor Vogler und Bankier Melchior werden sich ihnen unterwegs anschließen.