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(1. Blatt)

Donnerstag, den 14. März 1929

81. Jahrg.

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Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

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tliche Bekanntmachungen Lrndratsamt.

Z.-Nr. 2051. Der Maschinenarbeiten Lazarus Hofacker Bab=Soben ist als Z chiedsmannsstellvertreter für die Stobt Bab-Soben wiedergewählt und verpflichtet worden.

Zchlüchtern, den 11. März 1929.

Der Landrat. J. v.: Zchultheis.

Kreisausschuß.

Betrifft: Gstsiedlung.

I.-Nr. 1052 K. A. Die Grenzmark-Siedlung (Gemein­nützige 5iedlungsgesellschaft Grenzmark Posen-Mestpreußen) in 5chneidemühl teilt mit, daß folgende Güter im Iahre 1929 siedlungsreif werden: p Gut Bärenwalde (771 Hekt.) im Kreise Schlochau, 2. Gut Neuhof (190 Hekt.) im Kreise Zchlochau,

3. Gut Marienthal (264 Hekt.) im Kreise Deutsch-Krone, 4. Gut Henkendorf (450 Hekt.) im Kreise Deutsch-Krone. Das Sieblungsgut Bärenwalde liegt an der Bahn- tation Bärenwalde im Sübroeften des Kreises Zchlochau. s soll 37 bäuerliche Rentenguts-, 2 Handwerker- und 8 llrbeiterstellen und ein Gasthof angelegt werden. Außer­dem verbleibt noch ein Rentengut von ca. 500 Morgen zur mvertung der vorhandenen Gutsgebäude.

jür Bärenwalde ist besonders zu beachten, daß das Inventar von dem Siebter beschafft werden muß, und daß r lebendes und totes Inventar einer 60 Morgenstelle toa 4 500 bis 5 000 ^ neben 5 000 bis 8 000 M

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nzahlung auf die S ieblerfteile erforderlich sind. Nach den (Heilungen der Grenzmarksiedlung wird mit einer durch- chnittlichen Rente von 17 3LM pro Morgen gerechnet.

Das Sieblungsgut Neuhof liegt an der Bahnstation mguth im nord-östlichen Teil des Kreises Schlochau und $5rt ju der Gemeinde Neuhof. Die Eisenbahnstation WRp ist 3 Klm. entfernt. Die Rufteilung soll an rühsahr 1929 erfolgen. (Es sind 7 bäuerliche und 1 oßbäuerliche Stelle ausgelegt. Der Acker hat vornehm­lich 3. und 5. Klasse. Auch hier hat der Siebter lebendes und totes Inventar zu beschaffen. Die Kosten sollen wie bei Lärenwalde etwa 4 500 bis 5 000 9UI betragen.

' Don der Kaufsumme sind für eine Vollbauernstelle 5 500 bis 7 000 K^ anzuzahlen. Die Rente beträgt pro Morgen 1416 H Nach den Mittellungen der Grenz- Mrk=SiebIung wird dem Siebier ein Freijahr gewährt, Elches voraussichtlich vom 1. April 1929 bis 1. April 1930 läuft. Die Zahlung der Rente soll evtl. halbjähr- iih nachträglich erfolgen.

Wenn weitere Auskunft über das Sieblungsgut Neu- M gewünscht wird, bitte ich sich mit der Grenzmark- biedlung direkt in Verbindung zu setzen. Einige Bro= spüren stehen mir noch zur Verfügung.

Die Sieblungsgüter Marienthal und Henken- ^rf grenzen aneinander und liegen an der Zahnstation märkisch-Zriedland im Nord-Osten des Kreises Deutsch- Krone. Beibe Güter gehörten bisher zu Gutsbezirken und lmen zu einer Gemeinde vereinigt werden. Das Sieb« Mgsgebiet besitzt einen überwiegend milden, teils lehm- saltigen Boden, der durchweg kleefähig ist. Die £än= ^eien sind, bezw. werden systematisch drainiert. Neben en DolIbauernftellen sollen auch einige Kleinbauern-, Hand- verker- und Arbeiterstellen ausgelegt werden. Die Ueber- na9me soll möglichst zum 1. Juli 1929 erfolgen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, den tanbroirten und sonstigen Interessenten ihrer Gemeinde Erstehendes sofort bekannt zu geben.

Zchlüchtern, den 9. März 1929 .

Der Landrat: Dr. Müller.

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Auszeichnung für treue Dienste.

^9&. Nr. 2108/29. Der Vorstand der Landwirtschafts- ^mer hat beschlossen, landwirtschaftlichen Arbeitnehmern, ^che 15 Jahre ununterbrochen in demselben landwirt- Mtlichen ober forstwirtschaftlichen Betriebe ober in der bumtlie des Arbeitgebers treue Dienste geleistet haben, ,>ne Ehrenurkunde zu verleihen. Entsprechende Anträge M an den landwirtschaftlichen Ausschuß bes Kreises zu

einer 25 jährigen Dienstzeit wird nach wie vor große Ehrenurkunde verliehen.

Kassel, den 18. Februar 1929.

Landwirtschaftskammer.

*

^Nr. 1046 K. A. wird veröffentlicht.

Zchlüchtern, den 9. März 1929.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

968 K. A. Dem Arbeiter Wilhelm Zpahn in Züchtern wurde anläßlich seiner 25 jährigen ununter­

brochenen Dienstzeit bei der Firma Viktor Wolf in Zchlüch­tern eine Prämie von 25 3Mil aus Kreismitteln bewilligt.

Zchlüchtern, den 7. März 1929.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

Stadt Schlüchtern.

Polizeiverordnung

betr. die Errichtung von Aschbehältern.

Aus Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. 9. 1867 (G. Z. S. 1529), des § 143 Absatz 1 des Ge­setzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 7. 1883 (G. S. S. 195), des Art. III der Verordnung über Vermögensftrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R. G. BI. S. 44) und des § 22 Ziffer 6 der Baupoltzzeiordnung vom 2. September 1925 wird mit Zustimmung des Magi­strats für den Bezirk der Stabt Zchlüchtern nachstehende polizeiverordnung erlassen:

Auf allen bewohnten Grundstücken muß ein allgemein zugänglicher besonderer Behälter für Asche vorhanden sein.

§2.

Die Aschbehälter müssen Wände und Decken aus unver- brennlichem Stoffe erhalten.

§3.

Tragbare Aschbehälter dürfen nur auf unverbrennlichen Unterlagen ruhen und sind stets mit unverbrennlichem Stoff bedeckt zu halten.

§4.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 150 AA oder im Un- vermögenssalle mit entsprechender Haft geahndet. Daneben ist die Polizeibehörde befugt, die Herstellung vorschrifts­mäßiger Zustände herbeizuführen.

Zchlüchtern, den 8. März 1929.

Bekanntmachung

Die nachstehend aufgeführten Bauleitungen für den Neubau einer Volksschule in Zchlüchtern sollen vergeben werden und zwar:

Los I: Erd-, Maurer- und 'Asphaltarbeiten.

Los II: Zimmererarbeiten.

Los III: Dachdeckerarbeiten.

Los IV: Spenglerarbeifen.

Angebotsformulare, Bedingungen, Zeichnungen pp. liegen im Stabtbauamt, Zchloßstraße 15, während der Vienststun- den zur Einsicht offen.

Angebotsformulare können daselbst in Empfang genom­men werden.

Die Angebotsformulare sind bis spätestens Donners­tag, den 21. März 1 929, vormittags 10 Uhr dem Stabtbauamt verschlossen einzureichen.

Die (Deffnung der Angebote geschieht daselbst zu der vor­stehend festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.

Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.

Zchlüchtern, den 12. März 1929.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Der Etat für 1929.

Der neue Neichshaushaltsplan für 1929 geht heute den Mitgliedern des Reichstages zu in Gestalt von zwei sehr starken Bänden. Jm Begleitschreiben wird auf die ver­hältnismäßig geringfügigen Aenderungen hingewiesen, die der Reichsrat an den Vorschlägen der Reichsregierung vor­genommen hat. Eine besondere Zusammenstellung der lau­fenden Ausgaben zeigt folgende Posten: Zteuerüberwei- sungen an die Länder: 3 272 Millionen Mark, Innere Kriegslasten: 252 Millionen Mark, äußere Kriegslasten: 1 540 Millionen Mark, sonstige fortlaufenden Ausgaben: 4634 Millionen Mark, die einmaligen Ausgaben belau­fen sich aus 223 Millionen Mark.

Eine Stimme der Vernunft.

Auf einem westfälischen Parteitag der Demokratischen Partei in Hamm erklärte Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff, daß er im Einvernehmen mit dem preußischen Innenminister an- ordnen werde daß Realsteuererhöhungen der Gemeinden im Iahre 1929 nicht genehmigt werden, wenn auch mit einer Herabsetzung der Steuerlasten nicht zu rechnen sei, so lange die Reparationslasten in ihrer jetzigen Höhe bestünden, so brauchen doch Wirtschaft und Staat dringend eine Ruhe­pause, weshalb die Bewegung in Fragen der Besoldung, der Gehälter und Löhne zum Abschluß gekommen sein müßte.

Eine am Fuß der Karpathen niedergegangene La­wine verschüttete vier Männer. Als man sie nach großer Mühe ausgegraben hatte, waren zwei bereits tot. Einer ist lebensgefährlich verletzt.

Die deutsche RepurMur- M Kriegslast

Bei den Pariser Verhandlungen über die Lösung des Reparatronsproblems spielen zweifellos auch vergleichende Betrachtungen über die Höhe der budget­mäßigen Lasten der einzelnen Länder aus Kriegsfolgen und Kriegsschulden eine beträchtliche Rolle. In der Presse- erörterung dieser Frage wird stellenweise mit unzutreffan- den Angaben über die Höhe der einschlägigen Last Deutsch, lands gearbeitet. So hat vor einigen Tagen dieTimes" in einem Bericht ihres Pariser Korrespondenten die Be- hauptung aufgestellt, nur 20 oder 25 Prozent des Reichs­budgets entfielen auf diese Verpflichtungen, während die Kriegslasten anderer Länder sicher schwerer seien.

Diese Behauptm^ ist unzutreffend und durchaus irreführend. Denn erstens stehen den Kriegslasten der Siegerstaalen die beträchtlichen Einnahmen aus dem Dawesplan gegenüber, während Deutschlmw «icht nur kei­nerlei Ersatz für seine Kriegsaufwendungen, Pensionsver- Pflichtungen usw. von irgend einer drittem Seite zu erhal­ten hat, zweitens ist die Verminderung der Reichsschulder^ die die eigentliche Parallele zu den Kriegsschulden, den innerem wie äußeren, der ehemaligen Ententemächte dar- stellen, im Wege der durch die Inflation erzwungenen Kapitalvernichtung und Kapitalabschreibung er- folgt, d. h. der größte Teil dieser Schulden ist verschwun­den, nicht auf ordentlichem Wege durch Bezahlung, sondern durch Vernichtung der Reichtumsquellen, aus denen die Erträge zu einer solchen ordentlichen Tilgung hätten flie- ßen müssen.

Dies vorausgeschickt ist aber auch die Rechnung selbst vollkommen falsch. Sie beruht auf einer primitiven Gegen- überstellung der Gesamtsumme des Reichsetats mit der Reparationsannuität. Aber für diese Verpflichtung, die in der Tat rund 25 Prozent des Haushalts ausmacht, gibt es ja überhaupt keine Parallele bei fremden Staaten; fße steht außerhalb des BegriffesKriegslasten" in dem hier für die Gläubigermächte angewandten Sinn und geht über all.diese Verpflichtungen hinaus. Will man die deutschen Lasten aus dem Kriege mit denjenigen andere Länder ver­gleichen, so muß man für Deutschland außer diesen Repa­rationslasten alle diejenigen Posten einsetzen, die den Kriegslasten der anderen Staaten entsprechen. Sie setzen

sich zusammen aus

Kriegspensionen

Entschädigungen an die Liqui- dationsgeschädigten

andere innere Kriegslasten

Lasten für innere Schulden

1410

Millionen Mk.

80

130

475

2 105 Millionen Mk.

also insgesamt

Bon bet Reparationsschuld selbst laufen in gegenwär­tigen Rechnungsjahr 1 540 Millionen über den Haushalt, während die restliche« 960 Millionen aus dem Ertrag der Eisenbahn- und Industrieobligationen gedeckt werde«.

Da der Gesamthaushalt für 1928-29 9 736 Millionen Mark beträgt, wovon jedoch die nur rechnungsmäßig durch­laufenden Ueberweisungen an die Gemeinden abzusetzen sind, wenn man schon diejenigen an die Länder in den Haushalt einbeziehen will, weil hierfür keine Parallele in der Verwaltung der übrigen Staaten besteht, so ergibt sich ein reiner Reichshaushalt einschließlich Länder von wenig über 8 000 Millionen Mark. Die Sonderbesteuerung, die in Form der Eisenbahn- und Industrieobligationen un­mittelbar für die Reparationszwecke erhoben wird, hinzu- gerechnet, erhöht sich diese Summe auf knapp 9 000 MW- onen Mark, denen eine Gesamt-Kriegslast von 2 105+2 500 Millionen, insgesamt also 4 605 Millionen Mark gegen- übersteht.

Von der Ausgabenseite her betrachtet belaufen sich also die deutschen Kriegslasten bei Anwendung eine# Schlüffels, der allein gerecht ist und soweit möglich, in Pa- rallele mit den Budgets der Gläubigerländer gebracht er- scheint, auf mehr als 50 Prozent des gesamten Reichshaushalts. Diese Ziffer wird noch ungünstiger, wenn man auch die Einnahmenseite heranzieht und berück­sichtigt, daß entgegen den Reparationseinnahmen der Gläu- bigerländer, die von dem ausländischen Schuldner Deutsch­land in deren Budget hereinströmen, die Gesamtsumme der deutschen Kriegslasten von der deutschen Bevölkerung selbst aufgebracht werden muß. Setzt man schließlich neben den Aeberweisungen an die Gemeinden auch diejenigen an die Länder vom Reichshaushalt ab, weil es dafür zwar bet der staatlichen Struktur der Gläubigerländer keine Parallel- gibt, aber auch sie nur rechnungsmäßig den Reichshaushalt durchlaufen, so reduziert sich dieser auf 6 528 Millionen Mark, zuzüglich der direkt in den Reparationstopf fließen- den Belastungen für den Dienst der Eisenbahn- und In­dustrieobligationen auf 7 488 Millionen Mark. In diesem Falle beträgt die Kriegslast mit 4 605 Millionen Mark sogar fast 62 Prozent des reinen Reichshaushalts.

Die eingangs erwähnte Behauptung, wonach die deut­sche Kriegslast geringer sei als die anderer Länder, ist also vollständig abwegig; sie macht, wie man auch die Rechnung anstellt, den größeren Teil des Reichshaushalts aus.