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Wr. 34

(1. Statt)

Dienstag, den 19. März 1929

81. Jahrg

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung.

T.-Nr. 689. Ich bin in der Zeit vom 19. März bis zum 6, April 1929 aus Gelnhausen abwesend und werde dann eiligen Angelegenheiten vertreten durch den Kreisarzt m hanau a. M., Friedrichstraße 25. Mein nächster Zprech- taß in Gelnhausen findet demnach nach dieser Zeit erst wieder am Montag, den 8. April 1,929, in gelpohnter! Weise statt.

ferner habe ich Veranlassung, darauf hinzuweisen, baft meine Sprechtage an jedem Montag und Donnerstag von 912 Uhr im Landratsamt zu Gelnhausen abgehalten werden. In eiligen Angelegenheiten bin ich zu anderen Zeiten in meiner Wohnung, heinrich-Mahlastr. 12, nur nach fernmündlicher Rücksprache zu sprechen. (Telephon 90.) Gelnhausen, den 15. März 1929.

Der Kreisarzt des Kreisarztbezirkes Gelnhausen-Zchlüchtern.

*

I-Rr. 2368. wird bekanntgegeben. Der nächste Zprech- ag des Herrn Kreisarztes in Schlüchtern wird am Diens- ag, dem 9. April d. 3s., stattfinden.

5chlüchtern, den 16. März 1929.

Der Landrat. 3. D.: Schultheis.

I-Nr. 2068. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich noch­mals, die nachstehende Vogelschutzbestimmung des § 36811 . Str. G. in ortsüblicher Weise wiederholt zu veröfsent- ichen:

Wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Feder­wild oder Singvögeln ausnimmt, wird mit Geldstrafe bis u 60. X/£ oder entsprechender Haft bestraft.

Die Herren Lehrer ersuche ich ebenfalls, die Zchulkin- >er auf die Wichtigkeit des Vogelschutzes hinzuweisen und die vorstehenden Bestimmungen oft Mm GeaeMard her Be- ^rung zu machen.

5chlüchtern, den 13. März 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

Polizeiverordnung

betreffend das Beschneiden lebendiger Hecken.

Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 18 67 (G. S. S. 15 29) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Kassel nachstehende Polizeiverordnung erlassen.

§ 1. Das Beschneiden lebendiger Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli eines jeden Jahres verboten und darf m der übrigen Zeit nur mittels der von der zuständigen Polizeibehörde zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmten Werkzeuge (Heckenscheren usw.) vorgenommen werden.

, § 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnung werden nach § 34 des Feld- und Forst­polizeigesetzes vom 1. April 1880 (G. S. S. 230) mit Geld- Me bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft be­straft.

§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt der § 23 der Po­lizeiverordnung vom 22. April 1892 (Amtsblatt Seite 109) «-ßer Kraft.

Kassel, den 25. Februar 1908.

Der Regierungspräsident: Graf v. Bernstorff.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

3n der Zeit vom 18. März ckis emschl. 20. März 1929 Het die Reinigung der Schornsteine in folgeuben Straften

Stabt statt: hanauerstraße, Schloß- und Wassergasse, uirchstraße, Sackgasse, Alte-Bahnhofstraße und Höbäcker- weg.

ächlüchtern, den 15. März 1929.

Di Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Oeffentliche Mahnung

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat März ß bbZw. für Vormonate fällig gewordenen Staatssteuern, Grundvermögens- und Hauszinssteuern an die mit dem Auzug derselben beauftragten Hebestelle in Schlächtern ^ladtkasse nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffent- 'che Mahnung.

Da das Steuerjahr 1928 zu Ende geht, wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Rückstände durch den voll- l'chungsbeamten unverzüglich beigetrieben werden, da die üblieferung der Steuern an den Staat pünktlich erfolgen Hilft

Anträge und (Eingaben heben die Zahlungsverpflich­tung nicht auf, solange Stundungs- ober Fristbescheide nicht ergangen sind.

Schlächtern, den 16. März 1929.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Die Interessengemeinschaft Opel General Motors perfekt.

Der Präsident der General Motors Corporation Alfres P. Sloan übergab am Sonntag in Berlin den Vertretern der Presse eine längere Erklärung, aus der hervorgcht, daß die General Motors durch Erwerb eines ansehnlichen Aktien­pakets der Adam Opel-Werke in Rüsselsheim eine 'Interes­sengemeinschaft geschaffen hat, die die Investierung von etwa 120 Mill Xk mit sich bringt. Eine Vereinigung der General Motors G. m. b. h. in Berlin-Borsjgwalde mit den Opelwerken ist nicht beabsichtigt. Beide Unterneh­mungen werden unabhängig voneinander ihre Geschäfte fortführen.

Eine Erklärung der Adam Dpel-A. G.

Die Adam Gpel-A. G. gibt zu dem Vertragsabschluß mit der General-Motors folgende Erklärung heraus.

Die in den letzten Wochen in der Oeffentlichkeit viel be­sprochenen Verhandlungen der General Motors Corporation mit der Adam Gpel-A. G. sind zum Abschluß gekommen. Die General Motors Corporation hat ein größeres Paket Aktien der Adam Gpel-A. G. erworben. Die Familie Gpel bleibt als Großaktionär in der Adam Gpel A. G. beteiligt und behält in der Leitung maßgebenden Einfluß. In den Dpelwerken sollen auch in Zukunft ausschließlich Gpelwagen gebaut werden. Eine Aenderung des Bauprogramms der Adam Gpel A. G. ist nicht vorgesehen, umsomehr, als dieses den Erfordernissen des deutschen Marktes angepaßt in allen Einzelheiten vorliegt, und die Materialabschlüsse für das nächste Jahr bereits getätigt sind. Die durch Generationen bewährten und durch den Erfolg bestätigten Gpeltaditionen. mit dem Rückhalt der Kapitalmacht und der technischen Er­fahrungen und Möglichkeiten des größten amerikanischen Automobilkonzerns, werden die Adam Gpel-A. G. befähigen, dem deutschen Automobilkäufer wie der deutschen Volks­wirtschaft gleich wertvolle Dienste zu leisten. Durch die eingegangene Verbindung dürste Rüsselsheim zu einem der wichtigsten Faktoren für die Erschließung des deutschen und außerdeutschen Automobilmarktes werden. Die General Motors G. m. b. ss. in Berlin-Borsigwalde bleibt für sich bestehen und wird sich nach wie vor ausschließlich mit dem Bau und vertrieb der bisherigen General Motors-Marken durch ihre eigene Organisation befassen.

Aeberfall auf Relchsbannerleule.

AIs sich am Sonnabenb Nacht eine Gruppe Reichsbanner­leute in Elberfeld friedlich auf dem Heimwege befand, wurde sie von einer Bande von 12 Mann überfallen und vier von ihnen durch Messerstiche teilweise schwer verletzt. Es soll sich bei den Tätern angeblich um Nationalsozialisten handeln, von denen zwei in Haft genommen werden konnten.

Flugreugtatastrophe in Amerika.

Wie aus New Hork gemeldet wird, stürzte Sonntag Abenb ein Flugzeug der Tolonial Airways bei Newark ab. Drei­zehn Insassen des Flugzeuges wurden dabei getötet, eine Person schwer verletzt. Der Flugzeugführer kam ohne Ver­letzungen davon.

Die Kämpfe in Mexiko.

Die mexikanischen Bundestruppen unternahmen am Sonn= tag einen Flugzeugangriff auf Torreon. Die abgeworfenen Bomben scheinen keinen groften Schaben angerichtet zu haben, denn man spricht nur von einem Toten und einem verwundeten.

Die Nachrichten aus Mexiko widersprechen sich, während von anderer Seite gemeldet wird, daß die Bundestruppm Torreon bereits eingenommen hätten, melden dir Aufstän­dischen Sonntag Abend einen Sieg über die Bundestruppen bei San Pedro. Es sollen 200 Mann Bundestruppen und Aufständische gefallen sein. 300 Mann Bundestruppen seien in die Hände der Rebellen gefallen.

Sonntag Abenb versuchte in Essen ein 20 jähriger Motorradfahrer einen Straßenbahnwagen zu überholen. Er rannte dabei gegen eine entgegenkommende Straßenbahn und fand dadurch mitsamt seiner l 8 jährigen Mitfahrerin den Tod.

In der Nacht zum Sonntag löste sich aus der Thaussee Bottrop-Kirchhellen ein Rad von einem Auto, wodurch sich dieses überschlug. Der Thausfeur war sofort tot, ein Mitfahrer wurde schwer und ein anderer leicht verletzt.

Infolge der Studentenkundgebungen wurde durch ein königliches Dekret die Universität Madrid bis 1. Ok­tober 1930 geschlossen.

Französischer Milliardenwahn. Der Kampf um die Zahlungsart. Erst Reparationen, dann interalliierte Schulden.

In dem Ringen um die deutschen Jahresleistungen ist eine Reihe von Möglichkeiten aufgetaucht, um eine für beide Teile annehmbare Lösung zu finden. Hierzu gehört ohne Zweifel auch der Vorschlag der Staffelung. Von deutscher Seite dürfte der Vorschlag nicht un= bedingt abgelehnt werden, falls er zu möglichen Zah­lungsbedingungen für Deutschland führt. Doch muß mit aller Energie Front gemacht werden gegen den Versuch der Franzosen, den durch Transfer nicht geschützten Teil der deutschen Schuld möglichst hoch zu beziffern und ihn allein für die Frankreich und Belgien zufallende Wiedergutmachung zu verwenden.

Die Absicht der Franzosen ist dabei völlig klar. Sie wollen den transfergeschützten Teil, d. h. den Teil, der nur unter gewissen Bedingungen bezahlt werden wird, den Amerikanern zuschieben, damit, falls der Transfer- Ausschuß der Sachverständigen an Stelle des bis­herigen Transferschutzes die Ausgleichsbank für inter­nationale Zahlungen setzen sollte, die Vereinigten Staaten die allein Leidtragenden sein sollen, wenn der Transfer unmöglich sein sollte, während Frank­reich seinen durch Transfer ungeschützten Teil stets regelmäßig erhalten würde.

In Kreisen der deutschen Sachverständigen bemißt man die Höhe der von Deutschland für die Wieder­gutmachung zu zahlenden Summen gemäß den eigenen Forderungen der Delegierten aus eine halbe Milliarde, während die französische Presse von ein­einhalb Milliarden spricht. Für Deutschland kommen derartige Zahlungen selbstverständlich nicht in Frage. Wenn die französische Presse fortfährt, ihre Forderun­gen. statt sie einer möglichen Lösung anzupassen, fort­während zu steigern, so ist an eine Verständigung vor­läufig nicht zu denken. Im übrigen wird sich Amerika für die Rolle desallein Leidtragenden" sehr bedanken. Ebenso wie wir, haben d e AmerNaner eine Teilung der deutschen Jahreszahlungen in die eigentlichen Reparationszahlungen und in die Erstattung der inter­alliierten Schulden stets abgelehnt und dürften sich auch dagegen wehren, daß die interalliierten Schulden auf diese Weise auf Deutschland abgewälzt werden.

Japanisches Geschenk für Hindenburg. Ueberreichung eines Sa inurai-Schwer­tes an den Reichspräsidenten.

Marquis Okuma, Sohn und Erbe des verstorbene« bekannten japanischen Staatsmannes gleichen Namens, hat dem Reichspräsidenten durch Dr. R. Jkeda von der ZeitungHochi-Shimbun" ein altjapanisches Schwert überreichen lassen.

Das Ehrengeschenk stammt aus dem 13. Jahrhun­dert und frünt rior*mn< c^..,:,:"... nnd Staats- tradition. Das Schwert gilt auch in Japan als ritter­liches Zeichen und wird dortSeele des Samurai- Geistes" genannt. Das Schwert ist mit Griff fast einen Meter lang und aus einer Kupfer- und Gold­legierung mit massivem Goldschmuck angefertigt. Marquis Okuma hat durch diese Gabe aus seinem Familienbesitz seine Hochachtung vor der deutschen Kultur, die auch an der Gestaltung der Kultur des modernen Japans mitgewirkt hat, zum Ausdruck bringen wollen.

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Ostasiatisches Liebesmahl.

Im Uhlenhorster Fährhaus in Hamburg veran- staltete der Ostasiatische Verein Hamburg-Bremen sein alljährliches Liebesmahl, zu dem sich mit bekann­ten Persönlichkeiten der deutsch-ostasiatischen Wirt­schaft und Freunden des Vereins Vertreter der Reichs- und Staatsbehörden, Mitglieder des Reichs­tages sowie Vertreter wirtschaftlicher und wissenschaft- licher Verbände, etwa 300 Personen, vereinigt hatten. Unter den Gästen befand sich auch Botschafter Dr. Solf, der soeben nach achtjähriger verdienstvoller Tätigkeit aus Tokio nach Deutschland zurückgekehrt ist. Der Botschafter wurde von der Versammlung lebhaft gefeiert.

Der Entwurf eines Milchgesetzes.

Berlin, 18. März. Der Reichsernährungsminister hat dem Reichskabinett den Entwurf eines Reichs­milchgesetzes vorgelegt.

Der Entwurf enthält sehr eingehende Bestimmun­gen über den gesamten Verkehr mit Milch. Er erstreckt seinen sachlichen Geltungsbereich auch auf Milch- zubereitungen und Milcherzeugnisse. Dies ist ins­besondere deshalb geschehen, um auf dem wichtige» milchwirtschaftlichen Gebiete die rechtliche Möglichkeit zu einer behördlichen Wertregelung zu schaffen. Ein gesetzlicher Güte-Maßstab für Milch wird im Gesetz­entwurf selbst geschaffen, und zwar für eine gehobene Konsummilch, dieMarkenmilch" oderKontrollierte Vollmilch" genannt wird.