Krets-Kmwblatt * MyemeLney amtlicherMzeLgerjÄr 6m Kreis -chlüchte
ftr. 37 (1. Blatt) Dienstag, den 26. März 1929 81. Jahrg.
i Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Bekanntmachung
Rechte zur Benutzung eines Wasserlaufs in einer der i im § 46 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (preuß. Kesetz-Sammlung S. 53) bezeichneten Arten erlöschen nach > § 380 des Wassergesetzes mit Ablauf des 3 0. April 192 9, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasser- buch beantragt worden ist.
Dazu gehören folgende Rechte, wenn sie am 1. Mai 1914 bestanden haben und nach § 379 des Wassergesetzes lufrechterhalten geblieben sind:
1) das Wasser eines Wasserlaufs zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch es oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar abzuleiten-
2) Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdisch unmittelbar oder mittelbar in einen Wasserlaus einzuleiten-
3) den Wasserspiegel eines Wasserlaufs zu senken oder zu heben, namentlich durch Hemmung des Wasserablaufs eines Wasserlaufs eine dauernde Ansammlung von Wasser herbeizuführen-
4) Häfen und Stichkanäle anzulegen, letztere -soweit sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden;
5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen von größerer Bedeutung herzustellen-
6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten in i Wasserläufen anzulegen.
3m Grundbu ch eingetragene Rechte erlö- ■ schen nicht. |
Roch nicht gestellte Anträge auf Eintragung von sol- ; f en Wasserrechten in das Wasserbuch sind bei dem Bezirks r^irschuß in Kassel oder bei der zuständigen Wasserpolizei- ! Ä, ^ÄM oder m Protokoll, ^ st^leL R^^ i pus^unft erteilen die Kulturbauämter in Kassel und . sowie der Bezirksausschuß in Kassel.
Kassel, den 27. Oktober 1928.
Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. 3. v.: gez. Bickell. 8.6. 1284/28.
3. =Hr. 2502. vorstehende Bekanntmachung wird hiermit nochmals veröffentlicht.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, alsbald für ihre weitere Bekanntgabe in ortsüblicher Weise zu sorgen und hierbei auf die Bedeutung der Eintragung der Wasserrechte hinzuweisen. Ferner ersuche ich diejenigen Personen auf diese Bekanntmachung besonders aufmerksam zu machen, von denen bekannt ist, daß sie solche Rechte aus- üben und noch keinen Antrag gestellt haben.
Schlüchtern, den 20. März 1929.
Der Landrat. 3. V. Schultheis.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 in der Fassung des Gesetzes vom 8. Äli X920 (G.-S. S. 437) der §§ 137 und 139 des Ge- khes über die allgemeine Landesverwaltung vom 20. Juli (G.-S. S. 195), der §§ 6, 12 und 13 der Verord- nung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen ^andesteilen vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529) und de« Art. 3 der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen ^vm 6. Februar 1924 (R.-G.-Bl. S. 44) wird mit Zustim- mung des Bezirksausschusses folgendes für den Umfang "8 Regierungsbezirks Kassel angeordnet.
§ 1. Die Salweide (salix caprea) und die einfache lLeide (salix viminalis und purpurea) sind geschützt.
§ 2. Es ist verboten:
i. Die Salweide (salix caprea) zu entfernen oder beschädigen, insbesondere sie auszugraben, auSzureißen, wre Blüten (Kätzchen), Zweige oder Wurzeln abzupflücken, ^bzureißen, abzuschneiden, feilzuhalten, anzukaufen, zu verrufen und zu befördern.
, 2. Blüten (Kätzchen) tragende Zweige der einfachen -iveide (salix viminalis und purpurea) abzupflücken, ab- »ureißen, abzuschneiden, feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen und zu befördern.
~ 3- Dem Verbot zu 1 und 2 unterliegt auch jede andere rt des Erwerbs oder der Veräußerung, das Anbieten oder ^ Vermittelung solcher Rechtsgeschäfte, das Eingehen einer "Pflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung.
A Gärtnereien und andere Nutzungsberechtigte, die den achweis erbringen, daß sie Weidenkätzchen in erheblichem Um« ?f^^ züchten, ist von der zuständigen Ortspolizeibehörde Grund eines auszustellenden Ausweises der Verkauf der von
Wuchteten Zweige zu gestatten. Die Berechtigung zum uderverkauf solcher Zweige durch Blumenhandlungen ist an ^^achweis geknüpft, daß sie in einer Gärtnerei gezüchtet sind, "che die polizeiliche Erlaubnis dazu hat.
§ 5. Das Verbot der Entfernung der Salweide (Ziff. 1) findet auf die Nutzungsberechtigten keine Anwendung, wenn die Entfernung sich zur Förderung der Kulturen als nodwendig erweist.
§ 3. Ausnahmen von den Bestimmungen in § 2 Ziffer 2 und 3 können für die Zeit von 14 Tagen vor Ostern für die Kreise Fulda, Hünfeld und Gersfeld von den Landräten nach Maßgabe besonderer Bestimmungen zugelassen werden.
§ 4. Uebertretungen dieser Polizeiverordnung, sowie der auf Grund derselben ergehenden Anordnungen werden, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Goldmark oder entsprechender Haft bestraft.
Kassel, den 10. Mai 1924.
Der Regierungspräsident. J. V.: Stadler.
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Vorstehend wird die Polizeiverordnung, betr. Schutz der Salweide, vom 10. Mai 1924 — Reg. Amtsblatt Seite 126 — und 30. Mai 1926 —^Reg. Amtsblatt Seite 134 — in ihrer neuen Fassung veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister und Landjagereibeamten ersuche ich darüber zu wachen, daß die Vorschriften befolgt werden.
Schlüchtern den 19. März 1929.
Der Landrat. 3. v. Schultheis.
Der Provinzialrat hat am 22. Februar 1929 zu dem meinerseits am 26. Januar 1929 erlassenen II. Rachtrag zur Polizeiverordnung über den allgemeinen Verkehr auf öffentlichen Wegen (Straßenverkehrsordnung) vom 24. September 1926 die Zustimmung erteilt. O. p. Nr. 2215.)
Kassel, am 1. 3. 1929. Der Gberpräsident.
J.-Nr. 2501. Ich mache die Gemeinden (auch Kirchen- und Spnagogengemeinden) Schulverbände usw. nochmals auf die Bekanntmachung des Vorstandes der preußischen • zu 1
Stand der Teilungsmassen preußischer Rentenbanken pp. (Beilage zum Reg. Amtsblatt Nr. 2 von 1929) aufmerksam. Hiernach müssen die Gläubiger von Rentenbriefen bis spätestens 3 1. März d. 3s. ihre Ansprüche bei der preußischen Staatsbank (Seehandlung) in Berlin anmelden und ihre Rentenbriefe dorthin einsenden.
Schlüchtern, den 20. März 1929.
Der Landrat. 3. v.: Schultheis.
Kreisausschuß.
Bekanntmachung.
Der Gastwirt Konrad Müller zu Uttrichshausen beabsichtigt, auf seinem Grundstück, Kartenblatt Rr. A1 Parzelle Nr. 510/186 der Gemeinde Uttrichshausen ein Schlachthaus zu errichten. Ich bringe dieses Bauvorhaben zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schriftlich in 2 Exemplaren oder mündlich zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden. Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage können während den Dienststunden im Kreishause, Zimmer 5 und 6 eingesehen werden. Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen steht am Dienstag, den 9. April 1929 vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten an. 3m Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird, gleichwohl mit der Erörterung des Unternehmens bezw. der Einwendungen vorge- gangen werden.
Schlüchtern, den 22. März 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. 3. v.: preiß.
I.-Ur. 986 K. A. Dem Gärtner Johannes Böhm in Ramholz wurde anläßlich seines 40 jährigen Dienstjubiläums bet der Freifrau v. Stumm in Ramholz eine Prämie von 40 ZUM aus Kreismitteln bewilligt.
Schlüchtern, den 18. März 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Sonntag vormittag wurde die sterbliche Hülle des Marschalls Foch nach dem Triumphbogen überführt. 3m Laufe des Tages ist eine ungeheuere Menschenmenge am Sarge des Marschalls vorbeigezogen. Gegen 5 Uhr abends wurde der Andrang so stark, daß zahlreiche Personen im Gedränge ohnmächtig wurden. Etwa 30 Personen wurden ins Krankenhaus überführt. Ein 62 Jahre alter Mann kam ums Leben.
- Wie aus Killis (Damaskus/ gemeldet wird, sind im Stadtviertel Salehije vier französische Soldaten und zehn Milizsoldaten von Drusen überfallen und getötet worden.
Wie aus New Park gemeldet wird, haben die Neberschwemmungen in den Südfiaaten ich,her 35 Todes» opfer gefordert.
Die Abänderung der Einheitswerte für die Landwirtschaft.
Der Steuerausschuß des Reichstages setzte am Freitag die Beratung der Anträge über eine Abänderung der Ein- Heitswerte für die Landwirtschaft fort. Nach ausführlicher Aussprache stellte der Ausschuß sämtliche vorliegenden Anträge zurück, bis die Reichsregierung eine Denkschrift über diese Frage vorgelegt hat. Es wurde eine Entschließung angenommen, die eine Herabsetzung der Einheitswerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke für erforderlich bezeichnet. Angesichts der Erklärungen des Reichsfinanzministers aber, wonach eine Gefährdung des gesamten Deram lagungsgeschäfts dies gegenwärtig allgemein nicht möglich sei, wird die Reichsregierung ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich unbilliger Härten mit tunlichster Beschleunigung zu treffen.
Gewerbesteuerpflicht der freien Berufe.
Berlin. Der preußische Landtag hat die Novelle zur Gewerbesteuer, wonach auch die freien Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte etc.) künftig gewerbesteuerpflichtig sein sollen, am Freitag mit großer Mehrheit in dritter Lesung angenommen. Ein Antrag, der für die freien Berufe eine Freigrenze von 6000 Mark schaffen soll, ist abgelehnt worden.
Noch keine Klärung in Iannowth.
Die Montagspost meldet aus Hirschberg: Die erwartete Wendung, herbeigeführt durch eine Aussage des verhafteten Grafen Christian Friedrich, ist ausgeblieben. Graf Christian Friedrich teilte dem Untersuchungsrichter nur mit, daß sein Vater es mit der ehelichen Treue nicht allzu genau genommen habe. Ob diese Bekundung geeignet ist, eine Klärung herbeizuführen, ist fraglich. Da eine Klarheit bisher nicht erreicht ist, hat sich der Oberstaatsanwalt entschlossen, bei dem Regierungspräsidenten die Aussetzung einer nam-
Belobn um beantraaen»
Kommunistische Kundgebungen in Zürich
zürich, 24. März (WB). Am Sonntag nachmittag ver. anstalteten die Kommunisten auf dem Helvetiaplatz eine antifaschistische Kundgebung. Die Zuhörer, meist Neugierige, wurden durch die Polizei auseinandergetrieben. Kurz darauf rottete sich eine neue Gruppe auf dem gleichen Platz zusammen. Die Polizei räumte zum zweiten Male, o-' auf Widerstand zu stoßen, den Platz. Bis gegen 11 Uhr abends war die Ruhe wieder hergestellt. 3m ganzen wurden von der städtischen Polizei 18 und von der Kantonpolizei 15 Verhaftungen vorgenommen. Ein Mann erlitt einen schweren Schädelbruch, der seine Verbringung ins Krankenhaus notwendig machte.
Der Kampf um Marallan.
Mexiko-Stadt, 24. März (WB). Die Regierung hat von dem Kommandanten Mazatlans die Meldung erhalten, daß die Aufständischen nach Verlusten sich auf weiter zurückgelegene Stellungen zurückgezogen hätten.
Dom Nebenbuhler niebergeschosfen.
In der Nacht zum Montag spielte sich in Charlottenburg eine Liebestragödie ab. Vor dem Haupteingang des Bahnhofs Tharlottenburg wurde der 27 Jahre alte Arbeiter Friedrich Vogel nach einem ucrangegangenen Streit von dem früheren Verlobten seiner Braut niedergeschossen. Er wurde in schwerverletztem Zustande ins Krankenhaus gebracht. Der Täter wurde verhaftet.
In einer in Bochum abgehaltenen Funktionärkon- ferenz des Alten Bergarbeiterverbandes wurde einstimmig beschlossen, das bestehende Lohnabkommen im Ruhrbergbau zum 1. Mai d. 3s. zu kündigen. Auch die in Essen abgehaltene Konferenz der Christlichen Bergarbeiter war ebenfalls einstimmig der Auffassung, die Lohnordnung zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
600 Bewohner von Monaco, die durch eine Delegation eine Entschließung dem Fürsten überreichen lassen wollten, fanden das Schloß durch eine Polizeikette abgesperrt. Die Menge überwältigte darauf die Polizei und erzwäng sich den Zugang zum Schloß. Der Fürst hat dann eine fünfköpfige Abordnung empfangen.
Graf Edwin Henckel v. Donnersmarck starb, 64 Jahre alt, in der Zonntagnacht auf seinem Schloß Raklo bei Tarnowitz. Er war Präsident des Deutschen Volks- bundes für Polnisch-Oberschlesien als Nachfolger des 1925 verstorbenen Frhr. v. Reitzenstein und spielte unter den deutschen Katholiken in Gberscklesien eine repräsentative Rolle.
Die Montagspost meldet: Das Palais Prinz Albrecht in der Wilhelmstraße gegenüber der Kochstraßenmündung soll ein Hotel werden. In dem park soll als Ergänzung ein Hochbau von 8 Stockwerken für die Zwecke des Gasthauses auswachsen.