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Ar 44
(1. Blatt)
Donnerstag, den 11. April 1929
81. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsam«
I.-Nr. 28406 In Karl Heimann's Verlag in Berlin V 8, Mauerstr. 44, ist eine Schrift „Gewerbeaussicht und Polizei" von Gewerberat Dr. Neitzel erschienen, auf die ich besonders Hinweise. Das Werk kostet 1 SUl, bei Abnahme einer größeren Anzahl ermäßigt sich der preis entsprechend.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, etwaige Bestellungen bis zum 25. d. 3s. hierher einzusenden.
Schlüchtern, den 5. April 1929.
Der Landrat. 3. V.: Schultheis.
I.-Nr. 2914. Die Wahlperiode der Schiedsmänner und deren Stellvertreter in den Gemeinden Ahl, Altengronau, Ühlersbach, Bellings, Breitenbach, Eckardroth, Llm, Gund- Helm, herolz, Hintersteinau, Hohenzell, Hütten, Kerbers- dorf, Klosterhöfe, Kressenbach, Marborn, Marjoß, Nieder- zell, Gberkalbach, Neinhards, Nomsthal, Sannerz, Schwarzenfels, Sterbfritz, Uerzell, Ulmbach, vollmerz, Wahlert, Vallroth, Weichersbach, Weiperz und die Wahlperiode der Schiedsmanns-Stellvertreter in Schlächtern und Seidenroth lauft demnächst ab. Die Herren Bärgermeister dieser Gemeinden ersuche ich deshalb, gemäß § 3 der Schiedsmanns- ordnung vom 3. Dezember 1924 — G. S. $. 751 — durch die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) nach Maßgabe meiner Kreisblattverfügung vom 3. September 1903 — Kreisblatt Nr. 36 — eine Neuwahl vornehmen zu lassen und die Wahlverhandlung nach dem in meiner Verfügung vom 18. Mai 1905 — Kreisblatt Nr. 23 — vorgeschriebenen Muster mit den Angaben über Beruf und Alter der Gewählten binnen 4 Wochen hierher einzureichen.
Lchlüchtern, den 8. April 1929.
Der Landrat. 3. D.: Schultheis.
Kreisausschuk.
J.-Nr. 1495 K. A. Der frühere Kaufmann Lmil Schöpp- ner in Schlüchtern ist bis auf weiteres mit den Geschäften des 2. Kreisvollziehungsbeamten beauftragt worden. AIs Dienstbezirk werden ihm die Gemeinden der Nmtsgerichtsbezirke Steinau und Salmünster zugeteilt.
Zwangsbeitreibungs-Aufträge in Gemeindeangelegenheiten sind fortab auf Herrn Schöppner auszustellen und an wich einzusenden. Die Abgabe der Aufträge an den voll- ziehungsbeamten erfolgt von hier aus.
Der Kreisvollziehungsbeamte Dorn in Llm ist nur uoch für die Gemeinden der Amtsgerichtbezirke Schlächtern und Schwarzenfels zuständig. Die gegenwärtig noch schwebenden Beitreibungsgeschäfte aus dem Bezirk Steinau und Salmünster wird Herr Dorn noch abwickeln. Schlüchtern, den 10. April 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
S.-Nr. 1406 K. A. Der Gebührentarif der Abdeckerei Mchtersbach für gefallenes Vieh vom 16. März 1926 Mgedruckt im Kreisblatt Nr. 35 vom 25. März 1926) m Ziffer B Absatz 1, wie folgt, geändert worden:
Von den Tierbesitzern ist für die Abholung und Bearbeitung der ohne haut abgelieferten Kadaver, welche bei ,er Fleischbeschau beanstandet werden, oder in den Fällen, .^"^ die Vernichtung der Haut aus seuchenpolizeilichen münden vorgeschrieben ist, an den Abdeckereiunternehmer für jeden Kadaver ein Pauschbetrag zu zahlen und zwar:
a) für Kindvieh, Pferde und Tiere des
Einhufergeschlechts: 16,— SUt für Schafe und Ziegen: 12,— 3LM Schlüchtern, den 3. April 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
ErsthelferAusbildungSKursus.
^-Mr. 1390. K. A. Am Sonntag, den 1 4. April s-, vormittags 91/2 Uhr findet im Kreistagssaale “ 2- Kursus zur Ausbildung von Lrsthelfern im Un- tchtchilfs- und Meldedienst statt. Die Kursisten lade ich w^rzu nochmals freundlichst ein.
Schlüchtern, den 8. April 1929.
___ Der Landrat: Dr. Müller.
Ttadt Schlüchtern.
Polizeiverordnung.
Nuf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die ^"Zeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom
September 1867 (G. S. S. 1529), des § 143 Abf. 1 des
Landesverwaltungsgesetzes vom 30. 3uli 1883 (G. S. S. 195) und des Artikels III der Verordnung über vermögens- strafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R. G. Bl. 1 S. 44) wird mit Zustimmung des Magistrats für den Bezirk der Stadt Schlüchtern nachstehende Polizeiverordnung erlassen.
Einziger Paragraph.
Die für das Gebiet der Stadt Schlüchtern erlassenen und noch in Geltung befindlichen Polizeiverordnungen nebst den vorgesehenen Strafbestimmungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Polizeiverordnung auch für die gemäß Gesetz vom 27. Dezember 1927 (G. S. S. 211) mit der Stadt Schlüchtern vereinigten Teile des aufgelösten Forstgutsbezirks Steinau, und zwar für die Distrikte 77— 79, in Kraft.
Schlüchtern, den 8. April 1929.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
*
wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 8. April 1929.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Staatliche Kreis- und Forstkasse.
Tgb. Nr. 519. Die staatliche Kreis- und Forftkaffe ist
an nachfolgenden Tagen wegen zu erledigender Abschlußarbeiten für jeden Verkehr geschlossen:
am 17. 4. 29
, 29. 4. 29
- 25« 5- 29
„ 24. 6. 29
„ 25. 7. 29
am 26. 8. 29
, 24. 9- 29
„ 25. 10. 29
, 25. 11. 29
„ 23. 12. 29
Kassenständen an den übrigen Wochentagen von 872 bis i272
Schlüchtern, den 2. April 1929.
Kartte.
300 Personen verbrannt.
Ein« Feuersbrunst in einem Vorort von SchangW :
Nach Meldungen aus Schanghai brach in P u t u n g, einem Vorort Schanghais, ein Brand aus, der sich mit rasender Schnelligkeit ausbreitete. Zahlreiche Häuser und Hütten wurden zerstört.
Die chinesische Feuerwehr glaubt, daß über 300 Menschen in den Flammen umgekommen sind. Die Zahl der bei dem Brand ums Leben gekommenen Personen wurde dadurch noch beträchtlich erhöht, daß bei der Durchsuchung der Trümmer die Flammen häufig wieder aufloderten, wobei die Suchenden zumeist verbrannten. Die Feuerwehr wurde von chinesischem Militär unterstützt. Den gemeinsamen Anstrengungen gelang es, nachdem ein ganzer Häuserblock niedergerissen worden war, ein Uebergreifen der Flammen auf die großen Werften der „Nippon Jusen Kais" zu verhindern.
Schweres Eisenbahnunglück.
Moskau, 10. April. Auf der Strecke Moskau—Sara- towin in der Nähe des Bahnhofs Lopuchowka ereignete sich ein schweres Eisenbahnunglück. Der D-Zug Nr. 4 fuhr mit voller Geschwindigkeit auf einen Güterzug aus. Bier Wagen des D-Zuges wurden Zertrümmert. Auch der Güterzug wurde schwer beschädigt. Aus Saratow wurden sofort Hilfszüge entsandt. Wieviel Tote und Verwundete zu verzeichnen fin^ konnte noch nicht festgestellt werden.
15 Liter Vier und eine Ohrfeige.
Nach einer Blättermeldung aus Nosenheim belästigte ein betrunkener Landwirt in einem Gasthaus zu Prutting fortgesetzt die Gäste. Nach verschiedenen Zurechtweisungen und Ermahnungen packte einen Müller aus Haign, der als sehr besonnen bekannt ist, die Wut, und er versetzte dem lästigen Menschen eine Ohrfeige. Dieser fiel um und war sofort tot. Die Todesursache dürfte die Ohrfeige zusammen mit Alkoholvergiftung und Herzlähmung gewesen sein. Der Landwirt, der Vater von sechs unmündigen Kindern ist, hatte bereits 15 Liter Bier getrunken.
Chihuahua von Vundestruppeu besetzt.
New Pork, 9. 4. (WB) vom Hauptquartier der Re= bellen in Iiminez wird zugegeben, daß die mexikanischen Bundestruppen die Stadt Thihuahua besetzt haben.
Elesantenjaad in Reutting-n.
vor einigen Tagen gab es in Reutlingen eine wilde Elefantenjagd, die annähernd drei Stunden dauerte. Besonders einer der Ausreißer hatte in den Geschäften böse gehaust und allerlei Schaden angerichtet. Gestern nachmittag sind wiederum drei Elefanten, diesmal auf dem Transport zum Bahnhof, ausgeriffen. Sie stürmten in die Gärten und Felder und zerstampften alles, was ihnen in die Ouere kam. Es entspann sich eine wilde 3agb, da man befürchtete, daß die Dickhäuter wieder in die Geschäfte eindringen, die Schaufenster zerschlagen und die Waren ruinieren würden. Nach etwa dreiviertel Stunden gelang es endlich den Wärtern, die Tiere einzufangen, sie in Ketten zu fesseln und nach dem Güterbahnhof zu bringen, wo sie verladen wurden.
Der Kampf um die Zahlen
In Berliner politischen Kreisen beobachtet man mit großem Interesse den ausfallenden Stellungswech. s e l, den die französische Presse in diesen Tagen gegenüber den Verhandlungen der Reparationssachverständigen vollzogen hat. Während in den vergangenen Wochen kaum ein Tag verging, wo die französische Presse gegen die deutsche Delegation nicht die maßlosesten Angriffe richtete und den deutschen Delegationsführer Dr. Schacht beschuldigte, daß er mit aller Macht die „unerschütterliche Einheitsfront" der Alliierten durchbreche.» wolle, steht seit einigen Tagen die deutsche Delegation nicht mehr im Kreuzfeuer der französischen Presse; die französische Presse Muß jetzt sogar zugeben, daß die von ihr vorher so gepriesene Einheitsfront der Gläubigerstaaten in Wirklichkeit sehr brüchig ist.
Der Kampf um die Zahlen hat begonnen, und zwar zunächst mit einem offenbar sehr harten Ringen innerhalb der einzelnen Delegationen der Gläubigerstaaten. Wenn Pertinax im „Echo de Paris" mitteilen zu können glaubt, daß die deutsche Delegation bei Addition der ihr von den Hauptgläubigern am Freitag vorgelegten For- derungen festgestellt habe, daß das Ergebnis die Dawes- jahreszahlu-ng von 2,5 Milliarden überschreitet, so sind wir zwar nicht in der Lage, diese Feststellung nachzuprüfen, haben aber auch keinen Anlast an ihrer Richtigkeit zu zweifeln. Sehr aufschlußreich ist auch die weitere Bemerkung des genannten französischen Blattes, daß die Alliierten sich entschlosien hätten, das zu tun, was sie schon vor zwei Monaten hätten tun sollen: nämlich ihre Forderungen in einen gemeinsamen Rahmen einzugliedern und sie sodann als Ganzes gemeinsam zu verteidigen. Pertinax fügt hinzu, die einzelnen Delegierten hätten bereits begonnen, an ihren Ziffern Abstriche vorzunehmen derart, daß die alliierte Gesamtforderung unter 2,5 Milliarden liege. Die Selbstamputierung sei schmerzhaft, aber unvermeidlich.
Auchtzl? ILMneutare her anderen französischen Blätter -' ■ auf diesen auffallend nüchternen Ton gestellt; sie stim- MH'- alle bar in überein, daß das wahrscheinlich Erreichbare N eit unter dem liegt, was man noch vor wenigen Tagen a.s selbstverständlich propagiert hat. Der alte Streit unter den Gläubigern über die Verteilung der deutschen Reparationslast ist wiederaufgelebt. Die Pariser „L'In- formation" gibt offen zu, daß jeder der Gläubiger von seinem früheren Alliierten das Opfer verlangt, das notwendig ist, um der stillschweigend als relativ niedrig anerkannten deutschen Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen. Jeder Delegationsführer bemüht sich, soviel wie möglich für sein Land herauszuschlagen. Deutschland sieht diesen Ausein- andersetzungen mit der Miene des unbeteiligten Zuschauers zu. Es ist jetzt Sache der Gläubigerstaaten, zunächst einmal für ihre zum Teil stark auseinandergehenden Wünsche eine einheitliche Formel zu finden. Die deutsche Delegation sieht sich vorläufig nicht in der Lage, sich an der Diskussion zwischen den einzelnen Gruppen der Gläubiger- delegationen zu beteiligen, solange sich diese über ihre Forderung noch nicht geeinigt haben. Es entspricht der eben geschilderten Sachlage, wenn für die nächsten Tage keine offiziellen Verhandlungen und Vollsitzungen in Paris an- gesetzt find. __ _ •
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Die Sachverständigenberatungen.
Paris, 9. 4. (WB) Havas berichtet über den Stand der Sachverständigenverhandlungen: Die Delegierten der Gläubigermächte haben während des heutigen Tages die Besprechungen über die Frage der Zahl und Höhe der deutschen Annuitäten fortgesetzt. Nach einer gemeinsamen ein- stündigen Sitzung, der auch der Vorsitzende der Konferenz Owen Poung beiwohnte, ist über die Zahlen, die der Diskussion zugrunde gelegt worden waren, um die Annuitäten« staffelung ausfindig zu machen, die am geeignetsten wäre, die Forderungen der Gläubigernationen zu befriedigen und dennoch der Zahlungsfähigkeit Deutschlands Rechnung zu tragen, von den Sekretären der verschiedenen interessierten Gruppen eine vergleichende Aufstellung gemacht worden. Die Besprechungen werden wahrscheinlich morgen den ganzen Tag über fortgesetzt werden. Ganz allgemein ist man der Ansicht, daß diese Arbeit genügend fortgeschritten sein wird, damit die Delegierten der Gläubigergruppen am Donnerstag nachmittag die Diskussion mit der deutschen Delegation wieder aufnehmen können.
Eine neue wohnungspolitische Maßnahme der Sowjetregierung.
Moskau, 9. 4. Telegraphenagentur der Sowjetunion. Die Regierung hat beschlossen, am 1. Oktober die ehemaligen Hausbesitzer, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen 3000 Rubel übersteigt, aus den kommunalisierten Häusern zu exmittieren. Ausgenommen von diesen Maßnahmen bleiben Wissenschaftler, Techniker, Künstler usw. Auch Pächter oder Eigentümer von Jndustrieunternehmungen werden nicht exmittiert.