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Nr. 78 (K Blatt)Samstag, den 29. Juni 1929 81. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

Während meiner Beurlaubung vom i. bis 20. n. Ms. ij} meine Vertretung dem Kreisdeputierten Herrn Forstmeister Nang zu Salmünfter übertragen worden.

Um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, mpfiehlt es sich, amtliche Zuschriften nicht unter meiner msönlichen Anschrift einzusenden.

Schlüchtern, den 26. Juni 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

Verordnung

zum Schutze bedrohter Tierarten.

Auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes m Wortlaut der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 P. GS. S. 83) wird folgendes angeordnet:

§ 1.

Es ist für den Umfang des Regierungsbezirks Kassel ver-

1. männlichem Rot- und Damwild bis 31. Juli 1929 und in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli 1930,

2. weiblichem Rot- und Damwild sowie Wildkälbern bis zum 15. Oktober 1929 und in der Zeit vom 1. Feb­

ruar bis 15. Oktober 1930 irgend einer Form nachzustellen. In dem Gebiet des ehemaligen gerdem verboten:

Freistaates Waldeck

ist

1. männlichem Rehwild in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar 1930,

2. weiblichem Rebwild in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1929 und vom 1. Januar bis 31. Ja­

nuar 1930,

3. Hasen in der Zeit vom 1. September bis 30. September 1929 und vom 16. Januar bis 31. Januar 1930,

47 Rebhühnern in bei Zeit vom 1. Dezember bis 31. Dezember 1929 irgend einer Form nachzustellen.

Es ist verboten, diese Tierarten innerhalb ihrer Schutz- it feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen oder zu befördern, lich Rechtsgeschäfte anderer Art über ihren Erwerb anzubie- n, zu vermitteln oder zu übernehmen.

Aus besonderen Gründen, vor allem zur Abwendung Amtlicher wirtschaftlicher Nachteile, für wissenschaftliche, nterrichts- oder Zuchtzwecke können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung durch mich zugelassen wer-

Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anwendbar uif Tiere, die rechtmäßig in Privateigentum gelangt sind und mf das in den Gatterrevieren des Reinhardswaldes befind- iche Rotwild. Im übrigen gelten sie auch gegenüber dem Eigentümer und Jagdberechtigten.

m § 5-

Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwidcrhan- >elt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft 'estraft, soweit nicht schärfere Strafbestimmungen anzuwen- &m sind.

§ 6.

Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. A 11. 3418/29.)

Kassel am 20. 6. 1929. Der Reg.-Präsident.

Ä.-Nr. 5563. Die Ortspolizeibehörden des Kreises wer- m auf den Ministerialerlaß vom 11. 6. 1929 II D 39 betr. Androhung von Zwangsstrafen auf Grund des $ IZ2 des Landesverwaltungögefetzeö (Min. Bl. i. V. S. 49°) besonders hingewiesen.

Schlächtern, den 24. Juni 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

J-Nr. 5424. Das Nahrungsmitteluntersuchungsamt Frankfurt a. M., dem auch der Kreis Schlächtern zugeteilt hat bei den bisherigen Kontrollen festgestellt, daß die Weitaus größte Zahl der nach § 19 des Weingesetzes zur Ehrung eines Weinbucbes verpflichteten Personen dieses Wein- nicht führt. Mit Rücksicht darauf, daß weitere Kon­rollen in Aussicht stehen, empfehle ich den Gewerbetreiben- H die gewerbsmäßig Wein in den Verkehr bringen oder lkwerbsmäßig Wein zu Getränken weiter verarbeiten zur Ver- "eidung strafrechtlicher Verfolgung dringend die nach § 19 Weingefetzeö vom 7. April 1909 in der Fassung vom o^druar 1923 (R. G. Bl. S. 107) zu führenden Bücher dem gesetzlich vorgeschriebenen Schema anzulegen und Ur ordnungsgemäße Fortführung Sorge zu tragen. Schlächtern, den 24. Juni 1929.

Der Landrat: Dr. Müller.

Am 16. Juli b. Js. gehen die Zuchthengste des Landge­stüts Dillenburg wieder von hier fort.

Die Herrn Bürgermeister und Gutövorsteher ersuche ich, dafür zu sorgen, daß alle Deck- und Fohlengelder bestimmt bis zum angegebenen Zeitpunkt an die hiesige Deckstellenkasse eingezahlt werden, andernfalls sofort deren zwangsweise Beitreibung erfolgen müßte.

Schlüchtern, den 27. Juni 1929.

Der Landrat. 3. D.: Schultheis.

Stadt Schlüchtern.

Haushaltsplan 1929 brtr.

Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Schläch­tern für das Rechnungsjahr 1929 liegt gemäß § 76 Abs. 2 der Städteordnung vom 4. August 1897 in der Zeit vom 1. bis einfchl. 8. Juli 1929 während der Vormittagö-Dienft- stunden von 812 Uhr im Rathaus Zimmer Nr. 2 zur Einsicht der Gemeindeangehörigen offen.

Schlüchtern, den 26. Juni 1929.

Der Magistrat: Fenner.

Nachtrag zum Ortsstatut über die Benutzung der städtischen Wasserleitung in Schlüchtern zum Privatgebrauch betr.

Der Entwurf eines Nachtrags zum Ortsstatut betr. die Benutzung der städtischen Wasserleitung in Schlüchtern zum Privatgebrauch liegt gemäß § 13 Abs. 2 der Städte­ordnung vom 4. August 1897 in der Zeit vom 1. bis einschl. 14. Juli d. Js. während der Vormittagsdienststunden von 812 Uhr im Rathaus, Zimmer Rr. 2 zur Einsicht der Gemeindeangehörigen offen. Einwendungen können in­nerhalb 2 Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, beim Magistrat erhoben werden.

Schlüchtern, den 26. Juni 1929.

Der Magistrat: Fenner.

Neue Satzung für die Stadtsparkasse in Schlüch- tern betreffend.

Der Entwurf einer neuen Satzung für die Stadtsparkasse in Schlüchtern liegt gemäß § 13 Abs. 2 der Städteordnung vom 4. August 1897 in der Zeit vom 1. bis einschl. 14. Juli d. Js. während der Vormittagödienststunden von 8 bis 12 Uhr im Rathaus Zimmer Nr. 2 zur Einsicht der Gemeindeangehörigen offen. Einwendungen können innerhalb 2 Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekannt­machung an gerechnet, beim Magistrat erhoben werden.

Schlüchtern, den 26. Juni 1929.

Der Magistrat: Fenner.

Die Frau Margarethe Eckhardt geborene Merx, wohnhaft Linsengasse Nr. 1 hierselbst, beabsichtigt auf dem in der Ge­markung Schlüchtern außerhalb der bebauten Ortslage be- legenen Grundstück Kartenblatt W Nr. 144 an der Ahlers- bacherstraße ein Wohnhaus zu errichten.

Dieses Vorhaben wird gemäß § 4 des Gesetzes, betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hessen- Nassau vom 11. Juni 1890 (G. S. S. 173) mit dem Be­merken bekannt gemacht, daß gegen den Antrag von den Eigentümern, Nutzungs-, Gebrauchsberechtigten und Pächtern der benachbarten Grundstücke innerhalb einer Frist von 2 Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekannt­machung an gerechnet, beim Herrn Landrat hierselbst Ein­spruch erhoben werden kann, wenn der Einspruch sich durch Tatsachen begründen läßt, welche die Annahme rechtfertigen, daß die Ansiedlung den Schutz der Nutzungen benachbarter Grundstücke aus dem Feld- oder Gartenbau, aus der Forst­wirtschaft, der Jagd oder der Fischerei gefährden werde.

Schlüchtern, den 26. Juni 1929.

Der Magistrat: Fenner

Bekanntmachung.

Gefunden: eine Autofelge mit Bereifung.

Schlüchtern, den 26. Juni 1929.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Deutschlands Weltmeister im Boxen.

Gchmellng siegt über Paollno.

New Vork, 28. 6. Im Uankee-Stadion bei New Vork wurde in der Nacht zum Freitag zwischen Max Schmeling und Paolino die Entscheidung um die Weltmeisterschaft im Boxen ausgetragen. Der Kampf endete mit einem hohen Punktsiege des Deutschen. Von der 10. Runde ab war Paolino fast ständig angeschlagen. Er blutete aus Nase und Mund und beide Augen waren geschlossen. Nur sein großer Mut und seine außerordentliche Zähigkeit retteten ihn vor einem k. 0.

Der Ausruf des Reichspräsidenten und der Reichsregierung.

Berlin, 28. Juni 1929.

An das deutsche Volk!

Der heutige Tag ist ein Tag der Trauer. Zehn Jahre sind verflossen, seit in Versailles deutsche Friedensunterhändler ge­zwungen waren, ihre Unterschrift unter eine Urkunde zu setzen, die für alle Freunde des Rechts und eines wahren Friedens eine bittere Enttäuschung bedeuteten. Zehn Jahre lastet der Vertrag auf allen Schichten des deutschen Volkes, auf Geistes­leben und Wirtschaft, auf dem Werk des Arbeiters und des Bauern. Es hat zäher und angestrengter Arbeit und einmütigen Zusammenstehens aller Teile des deutschen Volkes bedurft, um wenigstens die schwersten Auswirkungen des Versailler Ver­trages abzuwenden, die unser Vaterland in seinem Dasein bedrohten und das wirtschaftliche Gedeihen ganz Europas in Frage stellten.

Deutschland hat den Vertrag unterzeichnet, ohne damit anzuerkennen, daß

das deutsche Volk der Urheber des Krieges sei.

Dieser Vorwurf läßt unser Volk nicht zur Ruhe kommen und .stört das Vertrauen unter den Nationen. Wir wissen uns eins mit allen Deutschen in der

Zurückweisung der Behauptung der alleinigen Schuld Deutschlands

am Kriege und in der festen Zuversicht, daß dem Gedenken eines wahren Friedens, der nicht auf Diktaten, sondern nur auf der übereinstimmenden und ehrlichen Ueberzeugung freier und gleichberechtigter Völker beruhen kann, die' Zukunft gehört.

Der Reichspräsident: gez. v. Hindenburg.

Die Reichsregierung: gez. Müller, gez. Stresemann, gez. Gröner, gez. Curtius, gez. Tr. Wirth, gez. Dr. Schätzet, gez. Wissell, zez. Dr. Hilserding, gez. Severing, gez. Dietrich, gez. v. Gusrard, gez. Dr. h. c. Stegerwald.

Stresemann bei Hindenburg

Berlin, 27. Juni. (Eigene Meldung.) Reichspräsident von Hindenburg empfing am Donnerstag den Reichsaußen­minister Dr. S t r e s e m a n n. Er erstattete ihm ausführ­lich Bericht über die außenpolitische Lage nach den Rats­verhandlungen in Madrid und dem Abschluß der Pariser Sachverständigenkonferenz. Wie verlautet, gab Dr. Strese­mann ferner einen Ueberblick, wie man innerhalb der Reichsregierung die einzelnen schwebenden Fragen beur­teilt. In Zusammenhang mit diesen Besprechungen nimmt man an, daß voraussichtlich am Freitag das Reichs­kabinett sich mit der offiziell gegebenen Anregung der britischen Regierung beschäftigen wird, die Konferenz der Regierungen zur Liquidierung aller noch schwebenden Kriegsfragen auf der Grundlage des Sachverständigen­planes in London abzuhalten. Für die deutsche Regie­rung besteht kein Anlaß, diesem Vorschlag zu widersprechen

Polen leiert Bersallles

Schlesien, Ermland, Masuren sollten polnisch werden.

Warschau, 27. Juni. Anläßlich der Feiern zur zehn­jährigen Wiederkehr der Unterzeichnung von Versailles hielt am Mittwoch, 26. Juni, der Führer der Nationaldemokra- ten, Rybarski, eine Rede, die an Angriffen auf Deutsch­land überreich war. Er sprach davon, es sei der deut­schen Welle, die sich tausend Jahre lang gegen den Osten ergoß, ein Damm entgegengesetzt worden. Der Friedens­vertrag habe leider die polnischen Rechte auf Schlesien, Ermland und Masuren sowie den Zutritt zum Meere nicht voll berücksichtigt. Die von deutscher Seite betrie­bene Revision der Friedensbedingungen müsse abgelehnt werden. Bezeichnenderweise wurde der Aufruf zu weiteren Feiern im gleichen Sinne von keinem Vertreter der Regie­rungsparteien unterschrieben.

Rücktritt Tschitscherins?

London, 27. Juni. Hiesigen Blättermeldungen zu­folge soll der Rücktritt des russischen Außenministers Tssyitscherin bevorstehen. Tschitscherin weilt bereits seit längerer Zeit zum Kuraufenthalt im Auslande. Er soll jetzt nach Moskau zurückkehren, wahrscheinlich um seinen Rücktritt zu erklären und will sich dann wieder außerhalb Rußlands begeben. Als sein Nachfolger kommt der jetzige Sandelsminister in Frage, während der Stellvertreter, itwinow, einen Botschafterposten erhalten soll.

Reichsregierüog gegen Die RheiniandtnMmiiiion

Berlin, 27 Juni. Wie von zuständiger Stelle mitge- eilt wird, hat die Reichsregierung gegen das von der Be- atzung erlassene Verbot der Kundgebungen zum 28. Juni m besetzten Gebiet durch den Reichskommissar für die be- etzten Gebiete energisch Einspruch erhoben. Die Reichsregierung sieht in dem Verbot eine unzulässige Ein- chränkung der deutschen Verwaltungshoheit.

Belgien nicht gegen London

Brüssel, 27. Juni. Die belgische Regierung hat in London mitteilen lassen, daß sie mit der Abhaltung der geplanten Konferenz über den Sachverständigenplan in London nichts einzuwenden habe.