Nr. 79(1. Blatt) Dienstag, den 2. Juli 1929 81. Iahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
L a n d r a t s a m t.
J.-Nr. 5656. Die nachgenannten Personen sind gemäß SchiedSmannsordnung vorn 3. Dezember I924 (G- S. S. 751/1924) zu Schiedömännern bezw. Schiedsmannsstellver-' tretern gewählt bezw. wiedergewählt und als solche verpflichtet worden und zwar:
. a) zu Schiedömännern:
Schuhmacher Adam Kreß, Breitenbach,
Bürgermeister Möller, Elm,
Gast- und Landwirt Leonhard Schreiber, Herolz,
Landwirt Wilhelm Schmidt, Hintersteinau,
Landwirt Friedrich Fehl, Hütten,
Lehrer Ludwig Schreiber, Oberkalbach,
Auszüger Nikolaus Weinbrenner, Reinhards,
b) zu Schiedsmannsstellvertretern:
Leitungsaufseher Philipp Sauer, Elm,
Maurermeister Bernhard Müller, Herolz,
Landwirt Kaspar Kreß, Hintersteinau,
Landwirt Johannes Höhn jr., Hütten,
Landwirt Nikolaus Ommert, Oberkalbach,
Landwirt Andreas Heil, Reinhards.
Schlüchtern, den 27. Juni 1929.
Der Landrat I. V.: Schultheis.
3.=Hr. 5646. In der den Herren Bürgermeistern der Landgemeinden im vorigen Iahre übersandten Rnweisung zur Rufnahme von Nottestamenten muß § 4 Ziffer 2 und § 7 Ziffer 3 wie folgt berichtigt werden:
In § 4, Ziffer 2 treten an Stelle der ersten drei Zeilen auf Seite 3 (oben) folgende Worte:
Geschwister, Schwäger, Stiefeitern und -Kinder usw. ; die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, , durch die sie begründet wurde, durch Tod oder Schei- dung aufgelöst ist;
§ 7, Ziffer 3 — Seite 4 — wird durch folgende neue Fassung ersetzt:
3. wer unanfechtbar entmündigt ist, sofern nicht ein Rntrag aus Wiederaushebung der Lntmündi- gung gestellt ist.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, mit dem ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Deckblatt die fraglichen Stellen der Rnweisung sorgfältig zu überkleben.
Schlüchtern, den 26. Juni 1929.
Der Landrat. I. D.: Schultheis.
Nr. 3423. Die mit bezirkspolizeilicher Vorschrift vom 20. 4. und 5. 6. 1929 (Rmtsbl. Nr. 30 und 42) Ungeordnete Sperre der BezirksftraM Brü&enauKiffingen wird ab Samstag, den 29. Iuni 1 929 ausgehoben.
Brückenau, den 26. Iuni 1929.
Bezirksamt. I. v.: gez. Pelikan.
Kretsausschuß.
Vierte Verordnung über die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft vom 29. Mai 1929.
Auf Grund der §§ 1 und 10 des Wohnungsmangelge- setzes vom 26. Juli 1923 (Neichsgesetzbl. I. S. 754) wird folgendes angeordnet:
§1.
§ 1 der Verordnung über die Lockerung der Woh- nungszwangswirtschaft vom 11. November 1926 (Gesetzslg. S. 300) erhält folgende Fassung:
Auf Wohnungen mit einer Iahresfriedensmiete von a) 2400 MK. und mehr in Berlin,
b) 1900 MK. und mehr in den übrigen Orten der Sonderklasse,
c) 1400 MK. und mehr in den Orten der Ortsklasse A, d) 1000 MK. und mehr in den Orten der Ortsklasse B, e) 600 MK. und mehr in den Orten der Ortsklasse T, f) 400 MK. und mehr in den Orten der Ortsklasse D, finden die Vorschriften des Wohnungsmangelgesetzes mit Busnahme der §§ 2 und 8 keine Anwendung; jedoch ist im. Falle des § 8 die Genehmigung der beteiligten Gemeindebehörden nicht erforderlich.
§ 2.
§ 5 der Dritten Verordnung über die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft vom 13. Oktober 1927 (Ge- letzslg. S. 195) erhält folgende Fassung:
HIs Gemeinden ohne Wohnungsmangel im Sinne die-- fer Verordnung gelten:
ch die Gemeinden (Stadtgemeinden, Landgemeinden, Gutsbezirke) mit weniger als 8000 Einwohnern;
b) im übrigen die von der Rufsichtsbehörde auf Antrag oder nach Anhörung der zuständigen Gemeindebehörden bezeichneten Gemeinden (Stadtgemeinden, Landgemeinden, Gutsbezirke).
§ 3.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1929 in Kraft.
Berlin, den 29. Mai 1929.
Der preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsieser.
wird veröffentlicht
Schlüchtern, den 29. Juni 1929.
Der Vorsitzende des Nreisausschusses. Dr. Müller.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
In der Umlegungösache von Steinau ergeht letzt- malig die öffentliche Mahnung, die an die Nebenkostenkasse noch rückständigen Beiträge bei Meidung zwangsweiser Beitreibung bis zum 15. Juli 1929 an den Nebenkostenrechner Wilhelm Müller zu Steinau, Bürgermeisteramt abzuführen.
Fulda, den 25. Juni 1929. Kulturamt Fulda.
Wird veröffentlicht.
Steinau, den 28. Juni 1929.
Der Magistrat: Dr. Kraft.
Klugzeuglatastrophe aus dem Vobensee.
Fünf Tote, zwei Schwerverletzte.
Ww Sonnabend nachmittag mn 6 Uhr üverschlug
sich bei der Landung ans dem Bodensee zwischen Bad Schach«« ««d Linda« das erst vor kurzem in Dienst gestellte Flugboot „D. 1620" des Bodensee-Aero-Lloyd, das sechs Fluggäste an Bord hatte. Das Flugzeug, das den garten Nachmittag «der Rnndslüge dnrchgefnhrt hatte, wurde best« Aufschlagen auf das Wasser am Vorderteil schwer beschädigt, wobei der Pilot Zins- meier der Doruierwsrke-AriedrichShasen unterging und ertrauk. Von den $*M F4naa8st«m sind ebeulalls "ier ertrunken, zwei konnten schwerverletzt gerettet werdru.
Die Ertrunkenen sind folgende Personen: H a g g e, Eduard, Flugleiter und Ballonführer aus Lindau, Haag, Ludwig, Oberbaurat aus Friedberg (Hessen); Frau Apotheker Fierley aus Friedberg (Hessen); Frau Kaufmann Wüster aus Barmen. Die Leichen der vier Fluggäste konnten geborgen werden, dagegen konnte die Leiche des Piloten Zinsmeier bis zum Einbruch der Dunkelheit noch nicht gesunden werden. Gerettet wurden Apotheker Johann Fierley aus Friedberg und Kaufmann Georg Wüster aus Barmen.
Ein Gchiffskapltän verweigert dem sinkenden Flugzeug Hilfe.
Zu dem Unglück meldet.der „Montag" noch ergänzend: wahrscheinlich hat der Pilot die Wasserhöhe falsch taxiert; denn das Flugzeug sauste mit starkem Anprall aufs Wasser, überschlug sich nach vorn Und schwamm dann kieloben. Sofort eilten Motorboote, Segler und Ruderboote von dem wenige Minuten entfernten Bad Schachen nach der Unfallstelle. In diesem Augenblick passierte der Bodenseedampfer „Baden" in etwa 100 Meter Entfernung die Unglücksstelle. Laute Hilferufe drangen noch aus dem sinkenden Flugzeug heraus. Ruderer fuhren an den Dampfer heran und ersuchten um schleunige Hilfe. Der Führer des Dampfers lehnte aber iede Hilfe ab und fuhr unter den Schrek- Kensrufen der Zuschauer zur Ladungsstelle in Schachen. Die Empörung, die dem Kapitän entgegenscklug, veranlaßte diesen nun doch, zur Unfallstelle zurückzukehren. Es war aber zu spät. Das Flugzeug war inzwischen versunken. Nach Aussagen von Sachverständigen hätte sofortige Hilfe durch Ruswerfen von Stahltrossen und Abfdilep= pen des verunglückten Flugzeuges sicher den Tod der übrigen Insassen verhindern können.
Explosion.
Am Samstaq in den späten Rbendstunden explodierte in Duisburg-Meiderich bei der Probevornahme der Rohle- verflüssigungsverfahrens nach der bekannten Methode Ber- gius ein unter hohem Druck stehender Apparat. Durch den ungeheuren Luftdruck wurde der den Apparat bedienende Mann buchstäblich zerrissen. Ein in der Arbeitsstile anwesender Ingenieur trug schwere Verletzungen davon, denen er bald erlegen ist. Die obere Hälfte des Raumes samt dem Dach wurde auseinandergerissen und fortgeschleudert.
— Beim rheinischen Flugturnier in Essen kam am Samstag die Deutsche Kunstflugmeisterschaft für 1929 zum AuStrag. Dem vorjährigen Meister Fieseler gelang es, seinen Titel erfolgreich zu verteidigen.
— Der Bäckermeister Banschbach in Waldhausen (Amt Buchen) hat seine 27jährige Tochter im Verfolgungswahn mit dem Beil erschlagen und sich durch einen Revolverschuß getötet. Zwischen Vater und Tochter haben nie die geringsten Differenzen bestanden. Der Unglückliche zeigte schon seit längerer Zeit Spuren geistiger Umnachtung.
Amerikas ablehnend Antwort.
Poincares Bericht im Kammerausschuß,.
Roch am Sonnabend haben der französische Ministerpräsident Poineark und der Außenminister Briand im Kammerausschuß die Antwort der amerikanischen Regierung ans das Gesuch Frankreichs um Hinaus- schiebung des Verfalltages am 1. August bekannt- gegeben. Die Antwort ist äußerst höflich gehalten, läßt aber an Deutlichkeit nichts z« wünschen übrig.
Im Anschluß an die Ausschußsitzung wurde folgender amtlicher Bericht veröffentlicht:
„ Der Botschafter Frankreichs in den Vereinigten Staaten hat sich am Freitag zum amerikanischen Staatssekretär begeben in Erledigung des Auftrages, mit den ihn die französische Regierung betraut hat. Nachdem Paul Claudel die in dem Telegramm der französischen Regierung dargelegten Gründe unterstrichen und entwickelt hatte, ersuchte er darum, daß das Datum des Verfalltages der Warenschuld vom 1. August auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werde.
Der amerikanische Staatssekretär erinnerte an die alte Freundschaft für Frankreich und fügte hinzu: Die von der französischen Regierung aufgeworfene Frage sei vom amerikanischen Kabinett im Anschluß an die Presseberichte über die Sitzung der französischen Kammer erörtert worden. Zu dem Kern der Frage erklärte er, die Verfassung gäbe dem Präsidenten nicht die Macht, den Verfalltag einer Schuld hinauszuschie- ben, zudem habe die Entschließung vom letzten 19. Juni ihn dieser Macht beraubt. Was die Einberufung des Parlaments anlange, so hob Stimson hervor, daß alle Senatoren und Mitglieder des Repräsentantenhauses gegenwärtig verstreut und viele sogar, besonders der Präsident des Repräsentantenhauses, außerhalb Amerikas weilten. Die aufgetretenen Schwierigkeiten gestatteten nicht, auf einen Beschluß zu hoffen, der beni Wunsche Frankreichs entspräche.
Stimson bemerkte weiter: Die amerikanische Oef- fentlichkeit sei in der Tat der Auffassung, die Vereinigten Staaten hätten sich gegenüber Frankreich freundschaftlich verhalten, da das Schuldenabkommen von 1926, dem sie zugestimmt hätten, in Wirklichkeit ein Verzicht aus den von Frankreich während des Krieges gegenüber Amerika eingegangenen Schuldbetrag bedeute und die Lasten Frankreichs ausschließlich aus die Kriegsschuld beschränkt hätte.
Ratisizierung aus dem Berordnungswege.
Der auswärtige Kammerausschuß hat am Sonnabend beschlossen, zu Beginn der kommenden Woche den Berichterstatter für die Ratifizie- rungsgesetze zu benennen. Allgemein ausgefallen ist, daß Außenminister Briand es ablehnte, die Mitteilung an die amerikanische Regierung selbst abzu- fsssen, sondern die Abfassung des Begleitschreibens zu dem Parlamentsbeschluß vom Freitag Poincarö überließ und sich mit dessen Weiterleitung an den Washingtoner Botschafter begnügte. Wie die Dinge nun stehen, glaubt man, Poincare werde die Schuldenabkommen von Washington und London aus dem Verordnungswege ratifizieren.
Räumung der Koblenzer Zone am 1. September?
Eine Weisung an das Oberkommando der Besaßungstruppen.
Die sogenannte zweite B e s a tz u n g s z 0 n e, d. h. die Stadt Koblenz und ihre Umgebung, muß nach dem Ver- sailler Vertrag am 10. Januar 1930 geräumt sein. Schon vor einiger Zeit hieß es, daß diese Räumung am 1. S e p t e m b e r d. J. vor sich gehen solle. Jetzt kommt dazu eine Meldung aus Paris, die sich etwas bestimmter ausdrückt; sie lautet:
Wie von unterrichteter Seite verlautet, soll das Oberkommando der Besatzungstruppen im Rheinland Weisung er- halten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Räumung der Koblenzer Zone am 1. September vorgenommen werden kann. — Außerdem versichert man, daß eine Be- sprechung, die Poincars mit dem Gouverneur der Bank von Frankreich hatte, der bekanntlich Führer der ftanzösischen Gruppe auf der Pariser Sachverständigenkonferenz war, sich u. a. auch auf die Frage hinzog, wie die Sachverständigen sich die Regelung der Besatznngskoftenfrage nach dem 1. September denken.
Briand weicht aus.
Im Finanzausschuß der ftanzösischen Kmmner verlangte ein Abgeordneter Auskunft darüber, ob dir Annahme des Aoung-Planes in irgendeiner Form auch die Räumung des Weinlandes bedinge, und ob es in der Absicht der Regierung liege, eine Verbindung zwischen Rheinlandräumung und Mo- billsierung der deutschen Schulden herzustellen.
Briand antwortete, diese Verbindung sei durch die Genfer Entschließung bereits gefallen. Auf die Anfrage des Abg. Mandel, welches der Standpunkt der französischen Regierung in der Rheinlandfrage sei, antwortete Briand, daß er am Vorabend einer Konferenz, auf der er die Rolle eines Unterhävd« lers spiele, an eine gewisse Zurückhaltung gebunden sei.