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Nr. 81

(1. Blatt)

Samstag, den 6. Juli 1929

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Amtliche Bekanntmachungen

K r e i s a u 's s ch u ß.

I.-Nr. 5804. Jm Monat Juni d. Js. sind folgenden Personen Jagdscheine ausgestellt worden:

a.) Jahresjagdscheine:

Fischer, Friedrich, Jagdaufseher, Bad-Brückenau, Schöppner, Emil, Bürgermeister, Uerzell, Hölzer, Konrad, (Drtsdiener, Bltengronau, Seipel, Peter, Schneider, Marborn, Hamprecht, Gerhard, Lehrer, Sannerz, Jäger, Ludwig, Landwirt, Heubach,

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Grth, Johannes, Maschinist. Schlüchtern,

Klüh, Philipp, Landwirt, Heubach,

Hummel, Ludwig, Kraftwagenführer, Bad-Brückenau, Roter, Blbert, Verwalter, Bhlersbach, Händler, Lehrer, Salmünster,

Dr. Meyer, Johannes, Landesbranddirektor, Weimar, Dr. Koch, Paul, pr. Brzt, Sterbfritz.

Unentgeltliche Jagdscheine:

Boffo, Förster, Marjoß, Ueckermann, Förster, Marjoß. Schlächtern, den 1. Juli 1929.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.=Rr. 5719. Die Herren Bürgermeister werden

erneut

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ine am Le­sen, ide.

aus die Verfügung vom 22. 2. 1912 Nr. 1215 Kreis= blatt Nr. 9 aufmerksam gemacht und ersucht, die Ver­änderungen (Zu- und Bbgänge) zu der Nachweisung der noch nicht schulpflichtigen, taubstummen und blinden Kin­der alsbald hierher anzuzeigen.

Schlächtern, den 3. Juli 1929.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

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v Ich weise darauf hin, daß alle Einträge auf Gestattnnp von Haussammlungen für das Jahr 1930 mit dem Kollek- tenorganisationsplan spätestens bis zum 15. Bugust d. J. hei mir einzureichen sind. Bei Kollekten, die sich über den hiesigen Regierungsbezirk hinaus auf den Regierungsbe- zirk Wiesbaden erstrecken sollen, sind für jeden Bezirk ge­trennte Einträge einzureichen.

Einträge, die nach dem 15. Bugust d. Js. eingehen, können nur Berücksichtigung finden, wenn die Kollekten zur Beseitigung eines Notstandes dienen sollen und die Einträge nicht vorher eingereicht werden konnten.

(All. 3556.)

Kaffes, am 20. 6. 1929.

Der Reg.=Präfibent.

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I-Nr. 5678. Die Jugendpflege treibenden vereine des Kreises werden unter Bezugnahme auf das Rundschreiben vom 17. Mai d. Js. ersucht, soweit noch nicht geschehen, die Meldungen über ihre Teilnahme an den lvettkämpfen anläßlich der diesjährigen Verfassungsfeier umgehend an den Kreisjugendpfleger, Herrn Lehrer Hix, hier, ein- zusenden.

Schlächtern, den 5. Juli 1929.

Der Landrat. J. D.: Lchultheis.

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J-=Rr. 5801. Diejenigen Herren Synagogenältesten, die mit der (Einsendung der Iahresrechnung für 1928 noch im üüLstande sind, werden an deren älsbaldige Einsendung! erinnert.

Schlächtern, den 3. Juli 1929.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

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Stadt Schlüchtern.

Betrifft: Straßenverkehrsordnung-

Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß zum Stillstand gelangte Fuhrwerke so aufzustellen sind, daß ne den Verkehr nicht hindern. Insbesondere ist die Buf- uetlung an engen Stellen, Wegekreuzungen und scharfen Wegekrämmungen sowie an Haltestellen der Kraftomnibusse verboten- Buch die Zufahrten zu den Grundstücken dürfen durch stehende Fuhrwerke nicht versperrt oder behindert werden.

Zuwiderhandelnde werden nach §§ 17, 33 der Straßen­verkehrsordnung vom 24- September 1926 mit Geldstrafe zu 150 AI! oder mit Haft bestraft.

Schlächtern, den 4- Juli 1929.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen-

Schweres Unglück beim 3. G -Sochbau in Frankfurt.

Bisher ein Toter und vier Schwerverletzte geborgen.

Die J.-G. Farbenindustrie läßt zur Zeit auf dem Ge­lände auf der Hundswiese in Frankfurt a. M. ihr neues Ver­waltungsgebäude errichten. Die Arbeiten werden in fünf Bauabschnitten durchgeführt. Zur Zeit sind die Arbeiten mit einem Kran an dem Hochhaus des Verwaltungsgebäudes im Gange. Aus bisher noch nicht bekannten Ursachen stürzte der Kran und riß einen Teil des Eisengerüstes mit in die Tiefe.

Von den an der Banstelle beschäftigten Arbeitern wurde bisher einer tot und vier schwer verletzt aus den Trümmern gezogen. Die Rettungswache wurde um 1,39 Uhr alarmiert und eilte sofort mit vier Wagen an die Unsallstelle. Auch die Feuerwehr ist mit einem Löschzug zur Hilfeleistung ausgerückt.

Die Rettungsarbeiten sind noch im Gange. Staatsanwalt­schaft und Baupolizei haben sofort die Untersuchung eingeleitet.

Die Bauleitung des neuen J- G. Farben-Derwaltungs- gebäudes teilt zu dem bedauernswerten Unglücksfall er­gänzend mit: Es wurde ein Mann (Monteur E- Hakeit) getötet und drei Brbeiter verletzt- von den verletzten ist leider einer (der Brbeiter H- Wagenknecht aus Brheiligen) mittlerweile seinen Verletzungen erlegen. Das Unglück ge­schah in einem Bugenblick, in dem die einzelnen Eisenteile wegen der im Gange befindlichen Montage noch nicht end­gültig vernietet werden konnten- Die ausführende Kon= struktionsfirma ist eine erprobte und bedeutende Fach­firma des rheinisch-westfälischen Industriegebietes- Der be­troffene Teil des Gebäudes stellt.in seinem Umfange nur 2%' des Gefamtstahlgerüstes dar, das in seinen übrigen bisher montierten Teilen unversehrt geblieben ist- Der Fortgang der Brbeiten an den übrigen Teilen des Gebäu­des wird durch den beklagenswerten Unglücksfall nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Schwere Unwetter.

Ueber einem großen Teile Deutschlands, besonders über Süddeutschland, gingen im Laufe des Donnerstags schwere Unwetter mit Gewittern und Hagelschlag nieder- Durch den Hagelschlag wurde in vielen Gegenden die Ernte vollständig vernichtet- Dieser Schaden ist für die Beteiligten um so schlimmer, als die meisten nicht gegen Hagelschlag ver­sichert sind. Bus dem Thiemsee peitschte der Sturm das Wasser zu 30 Meter hohen Wellen auf. Eine Bnzahl Se­gelboote konnten sich bei dem überraschend auftretenden Sturm nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen und ken­terten- Jedoch konnten die meisten der Insassen gerettet werden- nur zwei Berliner Oberprimaner werden ver­mißt- Man kann wohl mit Sicherheit annehmen, daß sie ertrunken sind- Buch zwei Windhosen wurden beobachtet, die eine bei Havelberg und diie andere in Liegnitz. Beson­ders die letztere richtete großen Schaden an- Bm schwersten mitgenommen wurde durch die Unwetter die Nürnberger Gegend.

Nürnberg, 4- 7. (WB) Wie aus Dinkelsbühl ge­meldet wird, ist über die dortige Gegend ein schweres Un­wetter gezogen, das in vielen Ortschaften die Ernte ver­nichtete- Bis zu 20 Zentimeter hoch lagen die Hagelschlossen in den Straßen- Buch die Gebäude haben stark gelitten, viele Bäume wurden entwurzelt- Große Störungen erleidet der Telephon- und Telegraphenverkehr- Buch hier sind nur wenige gegen Hagelschläg versichert- Der Schaden an den Gebäuden ist groß.

Die Gegend von Bmberg in der Oberpfalz bis nach Sulzbach hatte ebenfalls unter einem sehr schweren Un­wetter zu leiden- Gebäulichkeiten, Feld und Flur wurden stark mitgenommen.

Borkonserenrftimmung

(Von unserem Berliner Mitarbeiter.)

Während in der deutschen Reichspolitik Ferienstim- mung vorherrscht, ist die englische und französische Politik vollauf mit der propagandistischen und materiellen Vor­bereitung der großen Sommerkonferenz beschäftigt. In Paris ist die Kontrollkommission wieder einmal in den Vordergrund der Presfeerörterungen gerückt, vielleicht nur um die Druckmittel für andere Zwecke, die den Franzosen mehr am Herzen liegen, zu dienen. In London zeigt sich L l o y d George in der Rolle, die ihm am besten zu Gesicht steht, alsEinpeitscher" für MacDo- nalds zögernde und behutsame Friedenspolitik. An beiden Orten ist jedenfalls die Auseinandersetzung in vollem Gange. Nur in Deutschland herrscht Schweigen. An ein­zelnen Stellen dauert zwar die Erörterung über den Joung- Plan, über die Räumung, über die Zukunft der Saar fort. Nachdem das Exemplar des Pariser Uebereinkommens nun doch in die Hände einer größeren Anzahl interessierter Zeit­genossen gelangt, ist, wird es über die erste allgemeine In­haltsangabe hinaus sorgfältig durchforscht. Man beginnt, sich wie beim Konkordat, das ja auch nur im ganzen angenommen oder verworfen werden kann mit der Textkritik zu beschäftigen, entdeckt mit philosophischem Spür­sinn wirkliche oder vermeintliche Abweichungen in den Aus­gaben der verschiedenen Sprachen und ruft hier wie dort nach authentischer Interpretation. Wir dürfen an­nehmen, daß diese Zweifel noch vor der Konferenz beseitigt werden. Hartnäckig erhält sich das Gerücht von Nebenab- reden, die in den Texten nicht in Erscheinung treten.

Vor allem ist in den Kreisen der Beamtenschaft der Reichsbahn die Vorstellung weit verbreitet, daß der Ein­fluß des Reiches auf feinen größten Besitz wohlmöglich noch stärker als bisher ausgeschaltet worden sei. Die Reichsbahn ist seit dem Dawes-Plan in eine einzigartige Stellung gegenüber dem. Reiche geraten. Obwohl nach wie vor dessen Eigentum, hat sie die Form einer privaten Gesell­schaft erhalten, in der sie der Einflußnahme der Regierung und des Reichstages so gut wie völlig entzogen ist Sie genießt somit im Interessen der Gläubiger die vo-- züge einer Monopolstellung mit öffentlichen Vorrechten, ohne die Verpflichtungen einer staatlichen Körperschaft.

Staatspolitisch gesehen, ist die L o s l ö s u n g der Reichsbahn aus der Einflußsphäre der Staatshoheit sicher die bedenklich ste Seite der ganzen Repara- tionsregelung. Auch wenn wir durch die in Aussicht flehende Räumung des Rheinlandes und der Saar die Souveränität über unsere westlichen Grenzlande zurückgewinnen, so bleibt uns die Verfügungsgewalt über die Reichsbahnen, die Lebensadern des deutschen Verkehrs, noch auf lange Zeit entzogen. Leider wird daran vorläufig nichts zu ändern sein.

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^ Jn der Nähe von Schwerin wurde in einem Gra- in einem Walde die Leiche eines 21 jährigen Brbeiters ^!gefunden. Da der Tote keinerlei lvertgegenstände bei R hat, nimmt man an, ^ es sich um einen Raubmord handelt.

Schwere Erdstöfle in Bersten.

Teheran, 4- 7. (WB) Die Orte Bushras, Bmol und Barfarusch im Bezirk Mazanderan melden schwere Erdstöße.

Der Violinkünstlerin Edith Lorand, die Donners­tag morgen vom Nnhalter Bahnhof mit dem FD-Zug nach Karlsbad fahren wollte, wurde kurz vor der Bbfahrt des Zuges die Handtasche mit sämtlichem Schmuck und Bar­geld im Werte von 30 000 Mark und ihren Busweispapie- ren gestohlen. Die Täter sind vermutlich ein Mann und eine Srau, die in einem Bbteil L Klasse vor der Bbfahrt des Zuges gesessen hatten und nachher plötzlich verschwun­den waren.

Ueber den Stand des amerikanischen Transozean- flug,zeugesUntin Bowler" ist zur Zeit nichts Genaues bekannt. Man befürchtet, daß das Flugzeug in ein gegen Kurs heraufziebendes Unwetter geraten ist- Jedoch hat man die größte Zeit mit dem Flugzeug in funkentelegraphi- scher wenn auch sehr undeutlicher Verbindung ge­standen.

Die Gefahr endloser Parteizersplitterung

Berlin, 4. Juli. Der Reichstag hat seinerzeit mit Zwei­drittelmehrheit beschlossen, daß einem Reichswahl­vorschlag höchstens die gleiche Anzahl der Abgeordneten­sitze zugeteilt werden kann, die auf die der betreffenden Partei angeschlossenen Kreiswahlvorschläge entfallen. Diese Schutzbestimmung gegen die Parteizersplitterung ist auch in das preußische Wahlgesetz übernommen worden. Nun hat der Staatsgerichtshof kürzlich im Falle Württemberg der­artige Schutzbestimmungen für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen das Prinzip des gleichen Wahlrechts ver­stoßen. Nachdem letzt auch in Preußen auf Grund des Erkenntnisses des Staatsgerichtshofes die Zuteilung von Mandaten ohne Berücksichtigung der in den einzelnen Wahlkreisen durchgebrachten Kandidaten verlangt wird, weist der Abgeordnete Nuschke, Mitglied des preußischen Landtages, in einem bemerkenswerten Aufatz darauf hin, daß, wenn der Staatsgerichtshof auch bezüglich Preußen an dem Standpunkt festhält, daß die Mandatszuteilung durch Zufammenzählung der auf die betreffende Partei entfalle- nen Stimmen durch das ganze Land (Landesliste) zu er­folgen hat, auch wenn die Partei in keinem Wahlkreis einen Kandidaten durchgebracht hat, dann der Parteizersplitterung Tür und Tor geöffnet ist. Jede wirtschaftliche, kulturelle, sportliche oder sonstige Gruppe wird leicht für die Landes­liste in Preußen die vorgeschriebenen 40 000 Stimmen zu- zusammenbringen.

Der Begriff des gleichen Wahlrechts bedeutet übrigens nur, daß es kein Klassenwahlrecht und kein Mehrstimmeu Wahlrecht mehr geben soll. Es gibt kein Verhältniswahl recht, bei dem jede Stimme in ihrer letzten Auswirkung gleich wäre. Die Verfassung hat ausdrücklich bestimmt, daß das Nähere des Artikels 22 ein Reichswahlgesetz bestimmt. Damit ist der Gesetzgebung auch Raum geschaffen worden, innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens zu bestim­men, wie das Wahlrecht sich auswirken soll. Die Rest- timmenverteilung auf die Reichs- und Landeswahlvor- chläge stelle nur einen gewissen Ausgleich dar, um nicht zahlreiche Stimmen verloren gehen zu lassen. Das Schwer- zervicht liegt in den Wahlkreisen. Es bleibt abzuwarten, )b der Staatsgerichtshof diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen wird.

Ein 23 jähriger Norweger hat den Efafen von Boston in einem offenen etwa sechs Meter langen Boot mit Außen­bordmotor verlassen, in der Bbsicht, den Ozean mit dem Ziel Le ^aore zu überqueren.