Nr. 86 (L Blatt)Donnerstag, den 18. Juli 1929 si. Jahrs
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Ich habe Veranlassung auf die nachstehenden Bestimmungen der Polizeiverordnung, betr. Feld- und Forstschutz vom 23. Juli 1928 — Sonderbeilage zum Regierungsamts- blatt Nr. 31 — hinzuweisen.
§ 4i.
Die Seidenpflanze (Kleeseide, cuscuta), die Wucherblume ; (Chrysanthemum segetum), das Frühlingskreuzkraut (se* necio vernalis), der wilde Dill, sind auf Ackerländereien jeder Art, sowie auf Ackerainen, Wiesen, Weiden und Trif- len, Wegerändern, Eisenbahndämmen, Deichen, Angern, Wüsten und freien Plätzen (Exerzierplätzen, Truppenübungsplätzen), an Flußufern, Gräbern usw. von dem Unterhaltungs- . Pflichtigen, bezw. demjenigen, welcher die Grundstücke als Eigentümer oder Nutznießer oder als Pächter oder als Verwalter bewirtschaftet, so frühzeitig zu vertilgen, daß sie nirgends in abblühendem oder reifem Zustand vorgefunden ; werden. In gleicher Weise ist an den angeführten Orten .dasAbblüben aller Distelarten durch rechtzeitiges Abschneiden von dem Unterhaltungspflichtigen, Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Verwalter zu verhindern mit der Einschränkung, daß diese Maßnahme auf mit Früchten bestellten Feldern nur insoweit gefordert wird, als sie ohne Beschädigung der Saaten vorgenommen werden kann.
§ 43-
Jede Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften in den vorstehenden §§ 25—41 oder gegen die sonstigen zum Zwecke der Vernichtung der erwähnten schädlichen Tiere oder Pflanzen erlassenen polizeilichen Anordnungen wird gemäß § 30 des FFPG. mit Geldstrafe bis zu 150 RMk. oder mit entsprechender Haft bestraft. Daneben haben im Versäumnisfalle die Verpflichteten zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten 4»« kattUlschädlickc Ungeziefer uiiui Ausführung der e; , derlichen SicherungSmaßregeln durch Dritte vernichtet oder die erwähnten kulturschädlichen Pflanzen in gleicher Weise durch Abschneiden und Verbrennen sowie durch tieferes Um- graben der mit ihnen bestandenen Flächen beseitigt werden.
Schlächtern, den 10. Juli 1929.
Der Landrat. I. V.: Rang.
J-Nr. 6321. Diejenigen Ortspolizeibehörden, die mit der Erledigung meiner Verfügung vom 23. Januar 1925 - Nr. 89 — Lchlüchterner Zeitung Nr. 13 von 1925, betr. Bekämpfung der Blutlaus, noch im Bückstande sind, werden hiermit daran erinnert.
5chlüchtern, den 15. Juli 1929.
Der Sanbrat. I. v.: Lchultheis.
J-Nr. 6292. Die Herren Bürgermeister, die mit der Borlage eines Antrags auf Gewährung einer Staatsbei* W für die ländliche Fortbildungsschule noch im Bück- stande sind, werden an dessen sofortige Einsendung Innert. (Verfügung vom 6. d. Mts. — J.-Nr. 5953 — Kreisamtsblatt Nr. 82).
Tchlüchtern, den 16. Juli 1929.
Der Landrat. J. V.: Jchultheis.
J.-Nr. 6222. Die nach genannten Personen sind gemäß ^chiedsmannsordnung vom 3. Dezember 1924 (G. S. $. '51/1924) zu Zchiedsmännern bezw. Zchiedsmann^ftellver- "etern gewählt bezw. wiedergemählt und als solche verachtet worden und zwar:
a) zu Lchiedsmännern:
Schuhmacher Johannes Glock, Ahlersbach, Bürgermeister Konrab Zchüßler, Altengronau, Landwirt Abam Alter, Bellings, Eemeinderechner Alexander Zipf, Hohenzell, Bürgermeister Nikolaus Bichter, Marjoß, Arbeiter Wilhelm Weber, Niederzell.
b) zu Zchiedsmannsstellvertretern:
Landwirt Heinrich Möller, Ahlersbach, Bä&ermeifter Abam Maienschein, Altengronau, Landwirt Wilhelm Lchmidt, Bellings, Landwirt Johannes Bosenberger, Hohenzell, ' Landwirt Nikolaus Schreiber, Marjoß, Arbeiter Peter Leipold, Niederzell, Landwirt Nikolaus Schreiber, Marjoß, Arbeiter Peter Leipold, Niederzell, Landwirt Heinrich Ullrich, Lchwarzenfels, Landwirt Johannes Bärner, Zeidenroth. Schlächtern, den 15. Juli 1929.
Der Landrat. I. D.: Lchultheis.
Kreisa » sschust.
Kursus für Gbst- und Gemüseverwertung.
3269 K. A. Für die Zeit von Montag, den 22. bis Mittwoch, den 24. Juli 1929 einschl. ist ein ^sus für Obst- und Gemüseverwertung in der ehemaligen
Zeminarküche zu Zchlüchtern vorgesehen. Insbesondere soll die Bereitung von Süßmosten alles reifen Obstes (gärungs- lose Früchteverwertung) an Beispielen gelehrt werden. An* Meldungen sind tunlichst bis zum 2 0. Juli d. J s. an die Lehrerin der landwirtschaftl. Haushaltungsschule, $rl. Hufnagel in Schlüchtern, zu richten.
s Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, auf vorstehende Bekanntmachung in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.
Schlüchtern, den 17. Juli 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. v.: Rang.
J.-Nr. 2995 K. A. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden werden hiermit an die (Einreibung der fälligen Kassenprüfungsverhandlung mit einer 8tägigen Frist erinnert.
Schlüchtern, den 16. Juli 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. v.: Rang.
J.-Nr. 3237 K. A. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 3. Mai b. Js. — J.-Nr. 1431 K. A. — (Kreisblatt Nr. 55) betr. Abschließung der Bechnungsbücher für 1928 noch im Bückstande sind, werden hieran mit 8 tägiger Frist erinnert.
Schlüchtern, den 16. Juli 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. v.: Rang.
Stadt Schlüchtern.
Warnung an die Halter und Führer von Kraftfahrzeugen.
In letzter Zeit mehren sich die Beschwerden über die Belästigung des Publikums durch von Kraftfahrzeugen, namentlich Krafträdern (auch Kleinkrafträdern) ausgehenden Geräusche Rauche«u^icklung und üble Gerüche. Ganz besonders wird über überlautes Knattern der Krafträder und darüber geklagt, daß Kraftfahrzeugführer während des Haltens ihres Fahrzeuges den Motor laufen lassen.
Nach den §§ 16, 17 der Neichsverordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 16- März 1928 ist der Führer dafür verantwortlich, daß das Kraftfahrzeug sich in vorschriftsmäßigem Zustande befindet und daß eine Belästigung von Personen oder Gefährdung von Fuhrwerken durch Geräusch, Bauch, Dampf oder üblen Geruch in keinem Falle eintritt- Stellen sich unterwegs Mängel ein, so hat der Führer für Abhilfe zu sorgen- Der Halter eines Kraftfahrzeuges darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm ein Mangel bekannt ist
Die Polizeibeamten sind angewiesen, gegen Führer und Halter von Kraftfahrzeugen, die in solcher unerhörten Weise die bestehenden Bestimmungen und die gebotene Bücksicht- nahme auf ihre Mitmenschen außer Acht lassen, unnachsicht- lich einzuschreiten-
Auf die Strafbeftimmungen im § 21 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3- Mai 1909 /21. Juli 1923 und im § 50 der obengenannten Verordnung vom 16- März 1928 — Geldstrafe bis zu 150 9LM oder Haft — wird hingewiesen.
Es wird ferner daraus aufmerksam gemacht, daß nach § 35 Abf. 1 der Verordnung vom 16. März 1928 die Polizeibehörde jederzeit auf Kosten des Eigentümers eine Untersuchung darüber veranlassen kann, ob ein Kraftfahrzeug nach Maßgabe dieser Verordnung zu stellenden Anforderungen entspricht- von dieser Möglichkeit wird künftig Gebrauch gemacht werden, sobald bei einem Kraftfahrzeug belästigende Geräusche, Bauch- ober Geruchsentwicklung festgestellt werden- Nach § 35 Abf. 2 a. a. O. kann, wenn ein Kraftfahrzeug den zu stellenden Anforderungen nicht genügt, seine Ausschließung vom Befahren der öffentlichen Wege verfügt werden. Unzuverlässigen Kraftfahrzeug- führern kann nach § 36 a- a. D. die Fahrerlaubnis dauernd ober zeitweise entzogen werden.
Schlüchtern, den 4- Juli 1929.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
— Jm Hochwalde hinter dem Glambeck-See bei Stettin wurde eine weibliche Leiche mit schwerenK opfverletzungen aufgefunden. Die vorgenommene Leichenöffnung ergab, daß ein Mord vorliegt, Es sind im ganzen neun Kopfverletzungen festgestellt worden, die von starken Stockschlägen herzurühren scheinen. Bei der Leiche handelt es sich um die 49 jährige Frau eines Maschinenschlossers.
— In Montgomery (Alabama) stürzten zwei Geschäftshäuser ein. In dem einen befand sich ein Warenhaus mit über 100 Angestellten, in dem anderen ein Schuhgeschäft mit 25 Angestellten. Zum Glück ereignete sich die doppelte Einsturzkatastrophe in den Mittagsstunden, wo die meisten Angestellten die Geschäftsräunxe verlassen hatten. So wurden nur zwei Personen tödlich und eine schwer verletzt.
Die KüMWMlitN röhre« sich (Von unserem Berliner Mitarbeiter.)
Verschiedene Vorgänge lassen darauf schließen, daß die Kommunisten, die nach dem mißglückten Putschversuch am 1 Mw sich in der Reichshauptstadt verhältnismäßig ruhig verhalten haben, in der nächsten Zeit wieder eine größere Aktivität entfalten werden. Sie treffen Vorbereitungen zu einem „Internationalen Boten Tag" am 1. August, wo gegen die imperalistische Kriegsgefahr und den Faschismus" demonstriert werden soll. Zu diesem Zweck haben die Kommunisten die Parole ausgegeben, am 1. August in allen Betrieben einen Demonstrationssrceik von einer Stunde zu veranstalten. In Berlin haben sich schon „Antikriegskomitees" gebildet, und wenn man der „Roten Fahne" glauben darf, ist schon alles so weit vorbereitet, um „am 1. August die Arbeit eine Stunde ruhen zu lassen und sich vom Betrieb aus geschlossen an der Antikriegsdemonstration zu beteiligen". Auch vor dem 1. Mai stellte die Kommunistische Partei in Aussicht, daß an diesem Tage alle Arbeiter geschlossen demonstrieren und keine Straßenbahn, kein Omnibus in Berlin fahren würden. Die Arbeiter haben sich indessen um diese Parole nicht gekümmert, und der Betrieb konnte in vollem Umfange aufrechterhalten werden. Daß am 1. August die Kom- munisten mit ihren Putschversuchen größeren Erfolg haben werden, erscheint zweifelhaft.
Die Bekämpfung der Kriegsgefahr, der sich die Kommunisten am 1. August widmen wollen, steht in einem etwas merkwürdigen Gegensatz zu der ausgesprochen kriegerischen Sprache, die die „Rote Fahi.e" aus Anlaß des russisch- chinesischen Konflikrs führt. In großen Lettern fordert sie dreispaltig die Arbeiterschaft auf: „Verteidigt die Sowjeunion". Die Massen werden aufgefordert, „gegen
U$m4$y^ MuHuume^ zu festieren. Das Blatt bringt auf der ersten Seite seiner Dienstag-Ausgabe einen Aufruf, der alles andere als pazifistisch ist und in die Aufforderung ausklingt: „Marschiert gegen die Räuberei der Tschiangkaischek! Marschiert gegen die Kriegsprovokation der Imperialisten! Marschiert zum Schutz des Vaterlandes aller arbeitenden Menschen, marschiert für die Verteidigung der Sowjetunion!" Nun soll der Marsch allerdings nicht sofort an die russisch-chinesische Grenze gehen, sondern vorläufig will man auf den Haupiplätzen Berlins die „solidarische Verbundenheit" mit dem proletarischen Sowjetstaat zum Ausbruch bringen. Schon am Montag abend waren ein paar wildgewordene Kommunisten vor dem Hause des Berliner chinesischen Konsulats erschienen, und, wenn man dem Berichterstatter der „Roten Fahne" glauben wollte, wäre es dabei zu einer großen Demonstration der proletarischen Massen gekommen. Das Kommunistenbl'att meldet sie heldenhafte Tat, daß sämtliche Fensterscheiben des Konsulats eingeworfen wurden. In Wirklichkeit war die Sache sehr harmlos. Die Massen bestanden nach dem offiziellen Polizeibericht, in etwa 3—5 Personen, die das übliche „Nieder" und ,Hoch" schrien und es sind auch nicht die Fenster des Konsulats zertrümmert worden, sondern es wurde lediglich eine Scheibe einer im selben Stockwerk befindlichen Firma eingeworfen. Die Polizei hat gut daran getan, den Burschen das Handwerk zu legen. Für Dienstag abend hatten die Kommunisten zu Demonstrationen aufgefordert. Die große Masse der Berliner Arbeiterschaft hat ihnen aber, wie auch nicht anders zu erwarten war, nicht Folge geleistet.
Moskauer Protestkundgebungen gegen Ehina.
Moskau, 15. 7. (Telegraphenagentur der Sowjetunion). Auch heute fanden in den Moskauer Betrieben und Aemtern Protestkundgebungen aus Anlaß des Konfliktes wegen der ostchinesischen Eisenbahn statt. Massenzüge marschierten an der von einem starken Milizaufgebot geschützten chinesischen Gesandschaft vorüber. Die Kundgebungen, an denen auch Thinesen teilnahmen, dauerten am späten Abend noch an. Zu Ausschreitungen ist es nirgends gekommen.
ZOO Todesopfer der Aeberschwemmung in der Türkei.
Angora, 16. 7. (WV) Nach ergänzenden Meldungen über die Überschwemmungskatastrophe im Gebiet von Tra- pezunt sind dabei 700 Personen ums Leben gekommen. 3 500 Personen sind obdachlos. Die Erdrutsche dauern an einigen Orten an und bilden eine Gefahr für die Bevölkerung. Der allein in Surmene am Schwarzen Meer angerichtete Schaden wird auf 700 000 türkische Pfund geschätzt.
— Der größte deutsche Dampfer „Bremen" hat am. Dienstqg Bremerhaven zu seiner ersten Amerikafahrt nach New Pork verlassen.
— Das Befinden des Königs von England, der sich Montag einer lebensgefährlichen Operation unterziehen mußte, ist nach einem amtlichen Bericht vollkommen befriedigend.