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Wtliche Bekanntmachungen
1 Anip^ratsamt.
1118
(1. Blatt)
Dienstag, den I. Oktober 1929
81. Iahrg.
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■ Unordnung
Rr, 8665. stuf Grund des § 30 des Feld- und Forstpoli- gesetzes im Wortlaut der Bekanntmachung vom 21. 3a= M 1926 (G. S. S. 83) wird folgendes angeordnet:
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5 iün.
innerhalb des Kreises Schlüchtern haben die Eigentümer, chter oder Nutznießer von Gbstbäumen zur Bekämpfung Zrostspanners (Frostnachtschmetterlings) bis zum 15. toter jedes Iahres Klebringe an den Stämmen der
oemli U und Kirschbäume anzubringen und diese in der 1JM t vom 15. März bis 30. April jedes Iahres wieder zu
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v Wer den Bestimmungen dieser Unordnung zuwiderhan- " II, wird mit Geldstrafe bis zu 150 3Ut oder mit hast be= ist, sofern nicht schärfere Strafbestimmungen anzuwenden
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- §3.
• Diese Unordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. F §chlüchtern, den 26. September 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
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ich u Mir. 8623. Die Schweinepest tritt, besonders auch in > ach : benachbarten Provinzen Hannover und Westfalen, in in? it rohlichem Umfange auf. Es ist zu befürchten, daß sie en, d 6 in den Regierungsbezirk Kassel eingeschleppt wird ' sich ausbreitet, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und
^ “ ü energisch bekämpft wird. Die Grtspolizeibehärden und y chjägereibeamten des Kreises werden deshalb ersucht, n Ai! Feststellung der Seuche oder des Seuchenverdachts sofort KM Herrn Veterinärrat zu benachrichtigen und für strenge gerai rchführung der von ihm angeordneten Schutzmaßregeln ; N M zu tragen, auch mich, mit sosorügeL-UMricht über Jini > Geschehene zu versehen.
1181 Stfilüdjtern, den 26. September 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
)(n in 3.«Rr. 8405. Zufolge einer Beschwerde des hiesigen Post- über häufigere Störungen der Fernsprechleitungen rtn K w fliegende Gänse ersuche ich die Herren Bürgermeister, IlU Gemeinde-Gänsehirten anzuweisen, möglichst nur solche % üplätze aufzusuchen, die ihrer Lage nach nicht gewärtigen
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, ^en, daß heimwärtsfliegende Gänse Telefonleitungen be- w iren werden.
_ ^ übrigen müssen die Gänsehirten bemüht sein, das stb« H 'M der Gänse vom Huteplatz aus nach Möglichkeit zu tter i Ändern.
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M mache darauf aufmerksam, daß unter Umständen die kafbestimmungen der §§ 318 und 318 a des R. St. G. B. Anwendung gebracht werden könnten.
Schlüchtern, den 25. September 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
Kreisausschuß.
Wir. 4466 K. st. stm Sonnabend, den 5. Ok-
abe> s-ür. 4466 K. st. stm Sonnabend, den 5. Ok- Lm ber d. 3 s. vormittags 8 Uhr findet im Kreishaus g* M «in« Stellng der
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Kreistages
^Achtern, bin 27. September 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
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Wahlvorschläge zur Kreistagswahl.
Wir. 4483 K. st. stuf Grund der §§ 96 und 107 der ’wbnung zu den Provinziallandtagen und Kreistagen ich hiermit zur Einreichung von
Wahlvorschlägen
k !>ie Kreistagswahl am 17. November 1929 auf.
oahl der für den Kreistag des Kreises Schlüchtern Zahlenden Abgeordneten beträgt 21.
Kreis bildet einen Wahlbezirk.
'f Dahlvorschläge müssen für den ganzen Kreis (Vahl- M aufgestellt werden. Eine Verbindung von Kreis- Morschlägen ist unzulässig.
^bar als Kreistagsabgeordneter ist jeder zum Kreis- ^ahlberechtigte, der das 25. Lebensjahr vollendet hat. Werechügt zum Kreistage sind alle über 20 Iahre ? keichsdeutschen Männer und Frauen, die ihren Wohn- ,'!" Kreise haben. Für die Voraussetzung der wahlbe- ^ng und der Wählbarkeit ist der Wahltag maßgebend. , ^'berechtigt und wählbar ist nicht:
’ ^r entmündigt ist oder unter vorläufiger vormund- Wft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflege-
2 Mst steht-
ä; er die bürgerlichen Ehrenrechte nicht besitzt.
Ausübung der Wahlberechtigung ruht für die Sob n während der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht.
Behindert in der Ausübung ihres Wahlrechts sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer Heil- oder Pflegeanstalt untergebracht sind, ferner Straf- und Untersuchungsgefangene sowie Personen, die infolge gerichtlicher oder polizeilicher Unordnung in Verwahrung gehalten werden. Ausgenommen sind Personen, die sich aus politischen Gründen in Schutzhaft befindest.
, Wahlberechtigung und Wählbarkeit gehen verloren, wenn eine ihrer Voraussetzungen wegfällt.
Die Mahlvorschläge sind spätestens bis zum Mitt- woch, den 23. Oktober 1 929 um Mitternacht bei dem Vorsitzenden des Kreisausschusses als dem Vorsitzenden des Wahlausschusses für die Kreistagswahl schriftlich einzureichen. Eine telegraphische Erklärung gilt als schriftliche Erklärung, wenn sie durch eine spätestens am dritten Tage nach der stblauffrift eingegangene schriftliche Erklärung bestätigt wird.
In den Wahlvorschlägen sollen die Bewerber mit Zu- 'und Vornamen aufgeführt und ihr Stand oder Beruf sowie ihre Wohnung so deutlich angegeben werden, daß lülber ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführeN.
Die Wahlvorschläge können eine beliebige Zahl von Bewerbern enthalten.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn im Kreise wahlberechtigten unterzeichnet sein. Ein und dieselbe Person soll nicht mehrere Wahlvorschläge unterschreiben. Die Unterzeichner sollen ihren Unterschriften die stn« gaben ihres Standes oder Berufes und ihrer Wohnung beifügen.
Die Unterschriften müssen bis zum stblauf der Einrei- chungsfrist vollzählig oorlieqen; andernfalls ist der Wahl- vorschlag unzulässig- eine Mängelbeseitigung findet insoweit bicht statt.
Nach Ublauf der Einreichungsfrist kann eine Unter- Mist uEr dem Wahlvorschlage nicht mehr zurückgenonr- men werden.
In jedem Wahlvorschlag muß ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur stbgabe von Erklärungen gegenüber dem Vorsitzenden des Wahlausschusses bevollmächtigt sind. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite als sein Stellvertreter.
Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner des Wahl- ! Vorschlages schriftlich, daß der Vertrauensmann oder der Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes oder Stellvertreters, sobald die Erklärung dem Vorsitzenden des Wahlausschusses zugeht.
Die gleichen Personen können nicht als Vertrauensmänner oder Stellvertreter für mehrere Wahlvorschläge benannt werden.
Ieder Wahlvorschlag hat den Namen der Partei oder Vereinigung, von der er aufgestellt ist, als Kennwort zu tragen.
Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:
a) die schriftliche Erklärung der Bewerber, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den wahlvorschlag zustimmen. Eine telegraphische Erklärung gilt als schriftliche Erklärung, wenn sie durch eine spätestens am dritten Tage nach stblauf der Einreichungsfrist eingegangene schriftliche Erklärung bestätigt wird. Bei Abgabe dieser Erklärung ist 'Stellvertretung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter zulässig, wenn der Bewerber nachweislich verhindert ist, die schriftliche Erklärung rechtzeitig einzu- senden:
b) die Bescheinigung des Gsmeindevorstandes (auf stntrag gebührenfrei auszustellen), daß die Bewerber . am Wahltage das 25. Lebensjahr vollendet haben, Neichs- angehörigs sind, ihren Wohnsitz im Kreise Schlüchtern haben und vom Wablrecht nicht ausgeschlossen sind:
c) die Bescheinigung der Gemeindevorstandes (auf stntrag gebührenfrei auszustellen), daß die Unterzeichner des Wahlvorschlags in die Wählerliste eingetragen oder mit einem Wahlschein versehen sind.
In den Wahlausschuß für die Kreistagswahl sind berufen :
4. Herr Uechnungsrat Zindler-Schlüchtern,
5. Herr Mittelschullehrer Schreiber-Schlüchtern,
6. Herr stbam Frischkorn-Breitenbach.
Schlüchtern, den 28. September 1929.
Namens des Kreisausschusses des Kreises Schlüchtern. Der Vorsitzende: Dr. Müller. Landrat.
I.-Nr. 10028 F.
Unentgeltliche Sprechtage fSr Sprachgestörte in der Landeslaubstummenanstalt in Homberg
durch den Facharzt für Sprachstörungen, Herrn Dr. med. Hoepsner in Kassel, finden in nächster Zeit wie folgt statt: Sonnabend, den 19. Oktober 1929.
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2. November
7. Dezember
Sprachgestörte, die die Beratung des Facharztes in Unspruch nehmen wollen, werden ersucht, dieses spätestens 3 Wochen vor dem Sprechtag dem Kreiswohlfahrtsamt mitzuteilen unter Ungabe von Namen, Wohnort und Ge- ' burtstag, ferner zu welchem Sprechtag sie sich in Homberg einfinden werden.
Schlüchtern, den 25. September 1929.
Kreiswohlfahrtsamt.
Stadt Steinau.
verdingung.
Für den Neubau der beiden Zechsfamilienhäuser am Bahnhof, sowie des Zweifamilienhauses in der Siedlung der Stadt Steinau sollen nachfolgende strbeiten vergeben werden:
1. Putzarbesten,
2. Schreinerarbeiten,
3. Glaserarbesten,
4. Schlosserarbeiten,
L Maler- und Nnstreicherarbesten,
6. Tapezierarbeiten,
st 7. Be- und Entwässerungsarbeiten,
"8. Elektrische Lichtanlagenarbesten.
stngebotsformulare sind von Dienstag, den 1. Oktober 1929 im Zimmer des Stadtsekretärs gegen Entrichtung von 1,00 Rm. Schreibgebühren zu haben. Daselbst sind auch die i Pläne einzusehen.
Die stngebote sind verschlossen mit Namensaufschrift bis zum 8. Oktober 1929, mittags 12 Uhr, einzureichen.
Anschließend findet die Deffnung der stngebote im stmts- zimmer des Bürgermeisters statt.
Steinau, den 27. September 1929.
Der Magistrat: Dr. Kraft.
1. Beisitzer:
1. Berr Schuhmachermeister Ludwig Flemmig-Schlüchtern,
2.
Herr Prokurist Hoppe-Schlüchtern,
3. Herr Fabrikant Meier Wolf-Schlüchtern,
4. Herr Gberstraßenmeister a. D. Lüders-Schlüchtern,
5. Herr Geschäftsführer Barchfeld-Schlüchtern,
6.
1.
2.
3.
Herr Reinhard Iost-Brcitenbach.
2. Stellvertreter:
Herr Schreiner Martin Größer-Schlüchtern,
Herr Pastor Lins-Schlüchtern,
Herr Wagnermeister Krieger-Schlüchtern,
Der Gtlaretstanval wächst.
Der Millionenbetrugsskandal der 3 Gebrüder Sklarek zieht immer weitere Kreise. Laut Montag besaßt sich die Staatsanwaltschaft noch immer mit dem Studium der sehr umfangreichen Rkten. Ein stntrag auf Eröffnung der ge» richtlichen Voruntersuchung ist noch nicht gestellt worden, hingegen finden ununterbrochen Beratungen bei. der Staatsanwaltschaft statt, zu denen am Montag auch die Leiter der polizeilichen Untersuchung hinzugezogen werden sollen. Es wird in dieser Konferenz erwogen werden, ob der Kreis der Ermittlungen nicht wesentlich weiter und auch auf Mitglieder der städtischen Körperschaften und Beamte ausgedehnt werden soll.
— In Rschersleben brach am Sonntag spät abends in den Speicher- und Büroräumen der Firma Plath u. To. ein riesiges Schadenfeuer aus. 1000 Zentner Majoran, die einen Wert von 40 000.— Mark repräsentierten, sind da- bei verbrannt. Das Feuer griff mit solch rasender Geschwindigkeit um sich, daß für die Feuerwehr nichts mehr zu helfen übrig blieb. Das massive Gebäude ist bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Man vermutet Brandstiftung oder Kurzschluß.
— stm Sonntag nachmittag hat der 56 Iahre alte Maler Karl Eiseler in München in der Teklastraße seine 26 jährige Haushälterin mit einem Beil erschlagen und sich dann durch Leuchtgas vergiftet.
— In Westfield (New Persey) Überfuhr an einer Stra- ßenkreuzung ein Expreßzug ein mit 5 Personen besetztes stuto und schleifte es noch 800 Meter mit. Die Insassen waren sämtlich tot.
Besucht am 5., 6» und 7. Oktober die Bezirks - GbstauSstellung in Schlächtern auf dem Acisbrunnen!