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Ilk. 120
(1. Blatt)
Gamstag, den 5. Oktober 1929
81. Iahrg.
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Etliche Bekanntmachungen
xandratsamt.
Verordnung
über Zulassung eines Volksbegehrens.
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Auf Grund der §§ 30 und 31 des Gesetzes über Wsentscheid vom 27. Juni 1921 (R®BL $. 790) wird
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jermit verordnet:
Artikel I.
[Huf den von dem „Reichsausschuß für das deutsche Msbegehren" gestellten Antrag wird ein Volksbegehren lit dem Kennwort „Freiheitsgesetz" für folgenden Lnt- iiirf zugelassen:
Entwurf eines Gesetzes gegen die Versklavung des Deutschen Volkes.
■ Der Reichstag hat auf Volksbegehren das folgende Ge- itz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit Mündet wird:
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Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten un- rrzüglich in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, ß das erzwungene Kriegsschuldanerkenntnis des ver- iiller Vertrags der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, lf falschen Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich »verbindlich ist.
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Die Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das riegsschuldanerkenntnis des Art. 231 sowie die Art. 429 »d 430 des versailler Vertrags förmlich außer Kraft geht werden.
Sie hat ferner darauf hinzuwirken, daß die besetzten ebiete nunmehr unverzüglich und bedingungslos sowie iter Ausschluß jeder Kontrolle über deutsches Gebiet ge= tot werden, unabhängig von Annahme oder Ablehnung r Beschlüsse der Haager Konferenz §3.
Eintragung geprüft. Wird im Prüfungsverfahren die Eintragungsberechtigung bejaht, so ist in der Stimm- kartei oder Stimmliste die Eintragung zu vermerken. Berechtigte, die keinen Eintragungsschein abgegeben haben, sind in der Stimmkartei oder Stimmliste mit Eintragungsvermerk nachzutragen.
Wird die Eintragungsberechtigung verneint, so ist in der Spalte „Bemerkungen" der Eintragungsliste der Vermerk „Beanstandet" einzutragen. Ueber die Beanstandung ist der Person, deren Eintragungsberechtigung beanstandet ist, spätestens am dritten Tage nach dem Tage ihrer Eintragung Mitteilung zugehen ! zu lassen unter Angabe der Gründe, die zur Beanstan- , dung geführt haben. Die Mitteilung hat folgenden 3u= j satz zu enthalten: „Die Beanstandung gilt als Ableh- j nung . der Zulassung zur Eintragung. Gegen diese , Verfügung steht Ihnen nach § 81 der Reichsstimmord- nung der Einspruch zu". Wird dem Einspruch stattge- geben, so ist der vermerk „Beanstandet" in der Spalte „Bemerkungen" der Eintragungsliste zu streichen.
2. Unterschriften, die in Eintragungslisten mit dem ver- merk „Beanstandet" versehen sind, werden bei Ermittlung und Feststellung des Lintragungsergebnisses als ungültig behandelt (§ 39 Rr. 2 des Gesetzes über den Volksentscheid).
Berlin, den 1. Oktober 1929.
Der Reichsminister des Innern. Severing.
♦
I.-Nr. 8914. vorstehende Verordnungen werden den Herren Bürgermeistern unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71 ff der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 — R. G. Bl. S. 173 — miitgefeilf. Die im § 76 der Stimmordnung vorgeschriebene Bekanntmachung muß spätestens am 15. Oktober d. 3s. erfolgen.
Die den Gemeindebehörden von der betreibenden Orga-
licht und »fe. die
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Auswärtigen Mächten gegenüber dürfen neue Lasten nö Verpflichtungen nicht übernommen werden, die auf M llriegsschuld anerkenntnis beruhe n.
Hierunter fallen auch die Lasten und Verpflichtungen, auf Grund der Vorschläge der Pariser Sachverständigen üb nach den daraus heroorgehenden Vereinbarungen von Deutschland übernommen werden sollen.
§4.
Beichrkanzler, Reichsminister und deren Bevollmächtigte. 'e entgegen der Vorschrift des § 3 Absatz 1 Verträge mit Wattigen Mächten zeichnen, unterliegen den in § 92 3 5t.-G.-B. vorgesehenen Strafen.
§ 5.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft." Artikel II.
Die Lintragungsfrist beginnt mit dem 16. Oktober 1929 endet mit dem 29. Oktober 192©.
Berlin, den 30. September 1929.
Der Reichsminister des Innern. Seoering.
nesfalls zurückgewiesen werden.
Schlüchtern, den 3. Oktober 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
In memoriam
Von Richard Posselt, Berlin.
Als In den ersten Vormittagsstunden des 3. Oktober in der Reichshauptstadt die Nachricht sich verbreitete, daß des Deutschen Reiches langjähriger Außenminister Dr. Stresemann in der 6. Morgenstunde nach einem Schlaganfall am Spätabend des voraufgegangenen Tages sanft entschlafen sei, da fühlte jeder, daß die politische Entwickluna Deutschlands vor einer Wende steht. Selbst der kleine Mann im Volk hatte trotz oder vielleicht wegen der Anfeindungen denen Dr. Stresemann besonders in den letzten fünf Jahren auf allen Seiten arisgesetzt gewesen ist, das sichere Gefühl, daß Dr. Stresemann zu jenen wenigen Persönlichkeiten der deutschen Politik gehörte, die das Schicksal dazu bestimmt hatte, eine weltpolitische Aufgabe zu erfüllen. In unserer an markanten Führerpersönlichkeiten armen Zeit konnte es nicht ausbleiben, daß Dr. Stresemann mit seinen 1Seiftes= und Rednergaben, mit seiner Fülle an menschlichen und politischen Idealen, mit seinem tiefen nationalen und christlichen Empfinden cheraustrat aus der Masse von Führern.
Dr. Stresemann schien zunächst nicht dazu berufen, in der deutschen Politik, in der deutschen Staatsentwicklum eine führende Rolle zu spielen. Seine geistigen Gaben, seine freiheitdurchglühten Ideale und sein unermüdliches Strebei: nach Geltung und Anerkennung ließen ihn schon als jungen Studenten und als kleinen Syndikus den Kreis der Durchschnittmenschen seiner Zeit überflügeln. So früh er auch sich der Politik zuwandte, es trieb ihn hierzu nicht so sehr politischer Ehrgeiz als vielmehr der Ausfluß feiner liberal- geistigen und national-deutschen Einstellung, die ihn zunächst politischer Gegner, später aber begeisterter Bewunderer, Anhänger und schließlich Nachfolger Ernst Bassermanns werden ließ.
Spielte Dr. Stresemann bis zum und während des Krieges mehr eine Rolle im parlamentarischen und partei= volitischen Leben, so entwickelte er sich mit den Stürmen des Umsturzes allmählich zu dem Staatsmann, der seit 1923 die ; • »,# -HMutrMÄ-M. LMdei. „yieü und oamu u
toUü/swrhche Entwicklung erngriff, die gekennzeichnet wird durch Locarno, Thoiry, Genf, Paris und Haag Die Geschichte erst vermag zu entscheiden, welche Bedeutung das außenpolitische Wirken Dr. Stresemanns für Deutschlands
I.-Rr. 8747. Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, bis zum 20. d. Mts. zu berichten, ob Ratten in
größerer Anzahl vorkommen, evtl. welche Maßnahmen zu deren Vertilgung ergriffen worden sind und mit welchem Erfolg.
Zchlüchtern, den 2. Oktober 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
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Zweite Verordnung zum Volksbegehren.
N Grund des § 167 der Reichsstimmordnung vom 4. Rlärj 1924 (RSBl. 1 S. 173) wird für das Ein- Wgungsverfahren vom 16. bis 29. Oktober 1929 zum Erbegehren mit dem Kennwort „Freiheitsgesetz" hiermit «ordnet:
,. § 1.
Eintragungsberechtigte, die in keiner Ztimmkartei oder üiannliste eingetragen sind, weil sie aus einer Gemeinde ^ fortlaufend geführter Ztimmkartei verzogen sind und 11 ^ Stimmhartei dieser Gemeinde nicht mehr geführt ^°en, in die Stimmhartei oder Stimmliste ihres neuen Worts jedoch noch nicht ausgenommen worden sind, ^ffen auf Antrag einen Eintragungsschein von der Ge- ^ndebehörde ihres neuen Wohnorts. § 80 Abs. 2 der ü^stimmordnung gilt auch hier.
§ 2
Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern können an Stelle , w § 85 Abs. 1 Latz 1 der Reichsstimmordnung geregel-
Verfahrens das folgende Verfahren treten lassen:
• Pie zur Eintragung erscheinenden Personen tragen sich in die Eintragungslisten ein, nachdem sie sich über ihre Person ausgewiesen haben. Die Lintragungsbe- rechtigung der Personen, die keinen Eintragungsschein abgeben, wird von der Gemeindebehörde erst nach der
I.-Rr. 8920. Der Landweg Marjoß—Iossa wird von Freitag, den 4. bis einschl. Sonntag, den 20. Oktober d. 3s. für alle Fuhrwerke gesperrt. Der Verkehr ist über Burg= joß—Burgsinn, oder Schlüchtern Sterbfritz zu leiten.
Uebertretungen werden nach der Straßenverkehrsordnung vom 24. September 1926 (Beilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 40/1926) bestraft.
Schlüchtern, den 2. Oktober 1929.
Der Landrat. 3. v.: Schultheis.
I.-Nr. 8755. Die Bahnhofstraße in Schlüchtern wird wegen Neupflasterung von der Einmündung der Lotichius- straße bis zur Einmündung der alten Bahnhofstraße für die Seit vom 7. bis einschließlich 19. d. Mts. für den gesamten Fuhrverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die alte Bahnhofstraße.
Uebertretungen werden nach der Straßenverkehrsordnung vom 24. September 1926 (Beilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 40/1926) bestraft.
Schlüchtern, den 1. Oktober 1929.
Der Landrat. 3. V.: Schultheis.
3.=Rr. 8785. Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Lprechstunden des Landratsamts auf Dienstag und Freitag, vormittags von 9 bis 12 Uhr, festgesetzt sind. Den Kreiseingesessenen wird in ihrem eigenen Interesse emvfohlen, die Sprechstunden einzuhalten, da sie zu anderer Seit nicht darauf rechnen können, daß sich die gewünschte Rücksprache ermöglichen läßt.
Schlächtern, den 1. Oktober 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
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Gesucht am 5., 6. und 7. Oktober i die Bezirks - Obstausstellung | in Schlüchtern auf dem AciSbrunnen!
I-Nr. 8858. Im Laufe dieses Monats wird die Gesellen- prüfung für Schlosser und Schmiede stattfindem
Lehrlinge, welche bis zum 1. Dezember d. 3s. ihre Lehrzeit beendet haben, müssen sich alsbald bei dem Schmiedeobermeister Stana in Sterbfritz, oder bei dem Schlossermeister Amend in Steinau anmelden.
Schlächtern, den 2. Oktober 1929.
Der Landrat. 3. D.: Schultheis.
Zukunftsentwicklung, für die europäische Befriedung, für die Veredelung des Völkerbundsgedankens gehabt hat. Stress- mann war als Parteimann, war vor allem in den letzten Jahren als Staatsmann eine viel bekämpfte Persönlichkeit Er hat in ehrlichem Geisteskampf versucht, mit seinen politischen Gegnern die sachlichen Argumente politischer Gegensätzlichkeit auszupauken.
Stresemanns letztes Ziel war die Zurückgewinnung der deutschen Freiheit im Westen und Osten, die Neu- erstehung deutscher Weltgeltung, die Schaffung neuer Ideale für Deutschlands Jugend, die Ueberbrückung bzw. Abmilde- rung der politischen Gegensätze mit berrr^Srunbjiel seines Lebens und Schaffens: freies Volk auf freier Scholle. Wer es miterlebt hat, wie Stresemann im Haag bis zur physischen Erschöpfung mit seinen Verhandlungs- gegnern rang, um die Tributlasten zu mildern und das deut- che Rheinland und Saargebiet zu befreien, der wird erschüttert und den Gegner anklagend feststellen, daß es ihm nicht vergönnt wurde, die endgültige Freiheitsstunde des deutschen Westens zu erleben.
Wenn Politik die Kunst ist, das Mögliche zu erreichen, dann war Stresemann nicht nur Staatsmann und Diplomat, er war deutscher Politiker des neuen Deutschland. Man wird sich, um den zähen Kampf Stresemanns ganz zu verstehen, vergegenwärtigen müssen, daß es ein Unterschied ist, Außenminister des niedergeschlagenen entwaffneten Deutschlands oder Außenminister Frankreichs oder Englands zu fein. Der Ruhrkrieg hat uns gezeigt, daß das deutsche Volk zwar zu übermenschlichen Opfern und Entsagungen fähig ist, daß diese Kräfte des Willens und des Widerstandes aber nicht ausreichen, um eine waffenstarrende Welt auf die Knie zu zwingen. Diese Tatsache rechtzeitig erkannt und für den deutschen Freiheitskampf neue Wege gewiesen und erprobt zu haben, vas ist das Werk Stresemanns, das er verfolgt hat bis zur letzten Stunde feines Lebens.
Heute steht das deutsche Volk fast in seiner Gesamtheit trauernd an der Bahre Dr. Stresemanns. Die bange Frage erhebt sich: wer wird sein Nachfolger sein? Zu Experimenten ist heute weder Zeit noch Möglichkeit. Nur realpolitischer Weitblick, starkes Nationalbewußtsein und nie erkaltende , Liebe zu Vaterland und Volk vermag das Werk vollenden, das Stresemann vor Augen stand.________
I.Nr. 8496. Nach der Anweisung über die Prüfung der führet von Kraftfahrzeugen (Kni. zu § 14 Abs. 4 der bOX v. 16. 3. 1928, RGBl. 1 S. 91) ist der Antrag auf Erteilung eines Führerscheines an die zuständige Drtspoli- zeibehörde zu richten. Diese hat zu prüfen, ob gegen den Antragsteller Tatsachen vorliegen, die ihn als ungeeignet zum Führer erscheinen lassen. Für diese Prüfung sind nach Nr. 11 der Gebührenordnung Gebühren festgesetzt, und zwar für Krafträder 1 Rm. und für Kraftwagen 2 Rm. Diese Gebühren stehen der Ortspolizeibehörde zu und sind von der Gemeindekasse in Einnahme zu führen.
Schlüchtern, den 28. 9. 29. Der Landrat.: Schultheis.