' kk. 123 (1. Blatt) Samstag, den 12. Oktober 1929 81. Jahrs.
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«& gliche Bekanntmachungen
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^-ratsamt.
an Dritte Verordnung ;um Volksbegehren.
. [uf Grund des § 167 der Neichsstimmordnung, vom iMz 1924 (R. G. Bl. I. S- 173.) wird für das Ein- " Pmgsverfahren vom 16. bis 29. Oktober 1929 zum ners 6 ^begehren mit dem Nennwort „Freiheitsgesetz" hiermit . unb । orbnet:
statt t zuletzt abgeschlossene Stimmlisten ober Stimmkarteien Sinne des § 78 der Neichsstimmordnung und des § 36 Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921
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en in Preußen mit Ausnahme der Stadtgemeinde Berlin am 12. Oktober 1929 für die Provinziallandtagswahlen gelegten, gegenüber der Neichstagswahl vom 20. Mai 8 vervollständigten Stimmlisten oder Stimmkarteien.
erlin, den 3. Oktober 1929.
Der Neichsminister des Innern. 3. D.: Zweigert.
.Dr. 8983. Für die bevorstehende Unterrichtsperiode ländlichen Fortbildungsschulen bestimme ich den 11. ember d. 3s. als Anfangs- und den 15. März 1930 Endtermin. Die Zahl der gesamten Unterrichtsstunden d sich soweit in den Schulen mit 6 wöchentlichen Unter- Kstunden auf 96 und in den Schulen mit 4 wöchentlichen terrichtsstunden auf 64 belaufen. Diese Stundenzahl einzuhalten.
er Unterricht soll an den Tagesstunden, spätestens zwi- n 17 und 19 Uhr (5 und 7 Uhr nachm.) erteilt werden. Die Herren Bürgermeister werden auf Veranlassung des rn Regierungspräsidenten erneut darauf aufmerksam acht, daß die Gemeindebehörden nicht befugt sind, ohne nehmigung der Aufsichtsbehörde den Unterricht in der bildungsschule auszusetzen ober zeitweise ausfallen zu
WUchtern, den <8. Oktober
Der Landrat: Dr. Mübe^
ü-Nr. 8787. 3m Monat September d. 3s. sind folgern Personen Jagdscheine erteilt worden:
a. Iahresjagdscheine: Deuker, Friedrich, Landwirt, Weichersbach, Heck, Heinrich, Bezirksschornsteinfegermeister, Schwarzenfels, 5riese, Otto, Apotheker, ^ohengandern, tuch, Rlois, Kaufmann, Frankfurt a. M., Partie, Nentmeister, Schlüchtern, lilaß, Direktor, Bad-Brückenau.
b. Tagesjagdscheine: braunmüller, Fritz, Bab-Brüdrenau.
c. Unentgeltliche Jagdscheine: Pachter, Oberförster, Mottgers, nurz, Hegemeister, Heubach.
Schlüchtern, den 10. Oktober 1929.
Der Landrat. 3. v.: Schultheis.
P^t 8984. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit r Einsendung der Katafterblätter über die g e = eit,Werblieben Anlagen noch im Nückftande sind, wer- an deren sofortige Einsendung erinnert. Verfü- ; vom 20. v. Mts. — Nr. 8362 — SchWchterner Nr. 115 —.
Fehlanzeige ist erforderlich, ' Wlücbtern, den 8. Oktober 1929.
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Der Landrat. 3. D.: Schultheis.
KreisaussWuß.
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t^r. 4717. Gemäß § 82 der Kreisorbnung und § 24 ^ Geschäftsordnung für den Kreistag wird hiermit der Malt der Beschlüsse des Kreistages vom 5. Oktober 1929 ^ allgemeinen Kenntnis gebracht.
Eintritt in die Tagesordnung widmete der Vorsitzende verstorbenen Neichsaußenminister Dr. Strefemann einen nrm.en Nachruf und gedachte seiner hervorragenden Der- ^ste um den Wiederaufbau Deutschlands. Die Anwesen- ■n, «Wen das Anbenken des hohen Staatsmannes durch Wen von ihren Sitzen.
’■ Der Kreistag hat von der Maßgabengenehmigung des neuen Kreissparkassen-Statuts durch den Herrn ^berpräsidenten Kenntnis genommen und zu derselben | einstimmig seine Zustimmung erteilt.
21 bezüglich der Besoldungsregelung der Kreisfürsorgerin hat der Kreistag beschlossen, es bei der bisherigen Umgruppierung zu belassen.
! hinsichtlich der Neuabgrenzung von Schiedsmannsbe- äüken, die infolge Auflösung der Gutsbezirke erforderlich wird, hat der Kreistag beschlossen, daß insoweit, als Gutsbezirke ober Teile von solchen mit Gemeinden vereinigt worden sind, dje Schiedsmannsbe^irke dieser
Gemeinden sich künftig auf diese Gutsbezirke ober Gutsbezirksteile erstrecken.
4. Zu Sachverständigen für die Abschätzung des Wertes der von der Kreissparkasse zu beleihenden Grundstücke hat der Kreistag die jeweiligen Grtsschätzer bestimmt.
5. Der Haushaltsplan der Kreissparkasse für 1930 ist genehmigt worden.
6. Der Kreistag hat beschlossen, die vorgesehenen Pflasterungen auf:
a) dem Landweg Schlüchtern-Elm-Hutten bezw.
Elm-Gundhelm innerhalb der mit einem Kostenaufwand von
b) der Bahnhofstraße Steinau mit einem Kostenaufwand von
c) der Bahnhofstraße Schlüchtern mit einem Kostenaufwand von
b) den Landweg Steinau-Marjoß, Ausgang von Steinau
mit einem Kostenaufwand von
Ortslage Elm, 27 000 Ä
23 000 gUt
27 000 M
am
17 800 M
zus. 95 000 3UC zur Ausführung zu bringen unter der Bedingung, daß der Bezirksverband einerseits und die Gemeinden Schlüchtern, Elm und Steinau andererseits je einen Kostenzuschuß von 25 o/o zu den Gesamtkosten leisten und diesen Betrag bei Be= ginn der Arbeiten zur Verfügung stellen.
Die auf den Kreis entfallenden Kosten von 47 650 3LM sollen durch Verwendung der im diesjährigen Etat zu E Hr. 2 ausgeführten 17 750 gut, die nicht, wie vorgesehen, zurückgezahlt werden sollen, und durch Aufnahme einer Anleihe aufgebracht werden, die unter Berücksichtigung des durch Kursverlust entstehenden Ausfalls den Betrag von 30 000 3Ut ergibt. Zinsen und Abtrag sollen aus laufenden Mitteln bestritten werden.
7. Zur Förderung des Altwohnungsbaues ist die Auf- n^hm i Jffr'iw^'e» S"> '«WIMGMiu u»sM-^ ^ Berücksichtigung des Disagios den Betrag von 50 000 gut ergibt. Die hierdurch verfügbaren weiteren Mittel sollen gegen Sicherheit und Verzinsung mit 7% in Einzelbeleihung bis 2 000 gUt an Kreiseinwohner zur Instandsetzung von Altwohnungen vergeben werden. Die restlichen Zinsen sollen aus laufenden Mitteln gedeckt werden.
Schlüchtern, den 10. Oktober 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
Gewerbliche Berufsschule Schlüchtern.
Der Unterricht an der gewerblichen Berufsschule beginnt für alle Schüler am Donnerstag, den 17. Oktober, nachmittags 6 Uhr.
Schlüchtern, den 8. Oktober 1929.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
Betrifft: Strajenbenennung.
Durch Beschluß ber städtischen Körperschaften hat der alte Mitteltrifftsweg vom Bahnübergang sMarbornerftra- ße) bis zum Weinberg (Einmündung in die neue Mittel- trifft) die Bezeichnung
„Dreiturmstraße" erhalten, während die neue angelegte Strafte nach dem Jagdhaus Beutler weiterhin „Mitteltrifst" heißt.
Steinau, den 9. Oktober 1929.
Der Magistrat: Dr. Kraft.
Auf Grund des § 11 ber Wahlordnung für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen in der Fassung vom 25. Juli 1929 werden nachstehend die Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Stelloertreter bekannt gegeben.
1. Mitglieder:
Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Kraft. Stellvertreter: Beigeordneter weitzel. Beisitzer: Wagenfabrikant Philipp Romeifer, Postmeister Leonhard Fern, Landwirt Philipp heiliger, Schlossermeister Wilhelm Amenb, Steinarbeiter Georg Faust, Schlosser Heinrich Müller.
2. Stellvertreter:
Schmiedemeister Julius Romeifer, Konrektor Robert Thiel, Hutmacher Johannes Amenb, Hs.-Nr. 114, Steinmetz hein- ^-■K^ IchuMs,Dbmann. 5U narbeiter Max
"Hohn. '
Der Wahlausschuß entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Steinau, den 9. Oktober 1929.
Der Bürgermeister: Dr. Kraft.
Stadt Schlüchtern.
Auf Grund des § 76 der Neichsstimmordnung vom 14. März 1924 und der Verordnung über Zulassung eines Volksbegehrens „betr. Freiheitsgesetz" wird hierdurch bekannt gegeben, daß die Eintragungslisten in der Zeit vom 16. bis einschließlich 29. Oktober 1929 im Rathaus — Zimmer Nr. 2 — offen liegen. Während dieser Zeit können an den Wochentagen vormittags von 9—12V2 Uhr und am Sonntag, den 20. und 27. Oktober vormittags von 11 —12 Uhr die Unterschriften in die Listen eingetragen werden. Nach § 78 der Neichsstimmordnung ist zur Eintragung zugelassen: a) wer in die zuletzt abgeschlossene oder laufend geführte Stimmliste oder Stimmkartei eingetragen ist, es sei denn, daß das Stimmrecht inzwischen verloren gegangen ist oder während der Eintragungsfrist ruht, b) wer einen Eintragungsschein hat.
Wegen der Eintragungsschein« wird auf die Bestimmung in § 80 der Neichsstimmordnung hingewiesen, die in dem angegebenen EintragungSraum eingesehen werden kann.
Schlüchtern, den 8. Oktober 1929.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Betrifft: Auslegung der Wahltartei für die Wahlen am 17. November 1929.
Gemäß dem Gemeindewahlgesetz, dem Wahlgesetz für die Provinziallandtage und Kreistage sowie den Wahl Ordnungen für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen- und zu den Provinziallandtagen und Kreistagen in Verbindung mit den Runderlassen des Ministers des Innern vom 25. Juli 1929 (M. Bl. i. V. S. 636 und 695) wird hiermit bekannt gemacht, daß die Wahlkartei für die am 17. November 1929 stattfindenden Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Kommunallandtag und Kreistag zwei Wochen lang, und zwar
vom 12. Oktober bis 25. Oktober 1929 elnfchliestllck im Rathaus Zimmer Nr. 2, und zwar an den Wochentagen vormittags von 9—12 Uhr und an den Sonntagen vormittags von u—12 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Jeder Wahlberechtigte, der die Wahlkartei für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum Ablauf der Aus- legungsfrist Einspruch gegen dieselbe erheben. Der Einspruch ist bei dem Magistrat schriftlich anzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Schlüchtern, den 5. Oktober 1929.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Betr.: Einzahlung fälliger Gelder.
Da die schon mehr als wiederholt veröffentlichten Mahnungen auf pünktliche Einzahlung längst fälliger Steuern und Abgaben ohne Erfolg waren ist die Stadtkasse beauftragt worden, bei all denjenigen Zahlungen, die 3 Monate nach Fälligkeit entrichtet werden, 1 0 00 Verzugszinsen mit Wirkung vom 10. d. Mts ab zu berechnen.
Infolge des rücksichtslosen Handelns einer Anzahl Steuer- pp. schuldner konnten in letzter Zeit fällige Zahlungen nicht pünktlich geleistet werden, sodaß fast in jedem Falle seitens der Stadt Debetzinsen geleistet werden müssen. Da durch die aufzubringenden Zinsbeträge erneute unvorhergesehene Ausgaben entstehen, wird zuletzt nicht nur eine Zahlungsunfähigkeit der Stadtkasse herbeigeführt, sondern auch die ernsten Zahlungspflichtigen nehmen ganz berechtigt die gleiche Gefälligkeit auch für sich in Anspruch.
Die Stadtkasse ist deshalb streng angewiesen, in jedem Einzelfalle die Verzugszinsen zu berechnen.
Soweit es sich um fällige Stromgelder handelt, kommt nicht nur die Berechnung der Verzugszinsen, sondern die Abstellung des elektr. Stromes in Frage.
Steinau, den 8. Oktober 1929.
Der Magistrat: Dr. Kraft.
Bekanntmachung.
Auf Grund der § 76 der Neichsstimmordnung vom 14. März 1924 und der Verordnung über Zulassung eines Volksbegehrens „betr. Freiheitsgesetz" wird hierdurch bekannt gegeben, daß die Eintragungslisten in der Zeit vom 16. bis einschließlich 29. Oktober 1929 im Rathaus — Zimmer Nr. 3 — offen liegen, während dieser Zeit können an den Wochentagen vormittags von 8—12’A Uhr und am Sonntag, den 20. und 27. Oktober vormittags von 11 bis 12 Uhr die Unterschriften in die Listen eingetragen werden. Nach § 78 der Neichsstimmordnung ist zur Eintragung zugelassen:
a) wer in die zuletzt abgeschlossene oder laufend geführte Stimmliste ober Stimmkartei eingetragen ist, es sei denn, daß das Stimmrecht inzwischen verloren gegangen ist oder während der (Eintragungsfrist ruht,
b) wer einen Eintragungsschein hat.
wegen der Eintragungsscheine wird auf die Bestimmung in § 80 der Neichsstimmordnung hingewiesen, die in dem angegebenen Eintragungsraum eingesehen werden kann.
Steinau, den 10. Oktober 1929.
Der Magistrat: Dr. Kraft.