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(1. Blatt)
Dienstag, den 12. November 1929
81. Jahrs.
Amtliche Bekanntmachungen
andratsamt.
Z.M. 9880. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, die ^stehenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Be- mchmz übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 & S. 373) wiederholt ortsüblich bekannt zu machen ch deren Befolgung zu kontrollieren.
s Schlüchtern, den 5. November 1929.
Der Landrat. Dr. Müller.
*
i § i. Außer der im § 1 des Reichsgesetzes, betr. die Impfung gemeingefährlicher Krankheit, vom 30. Juni loo Reichsgesetzbl. S. 306 ff. aufgeführten Fällen der beigepflicht bei Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckte? (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulen- Pocken (Blattern), ist jede Erkrankung und jeder Mall an:
Diphtherie (Rachenbräune),
Gehirnentzündung, epidemische (Encephalitis lethargica sive epidemica, Hyperkinetica, akinetica, chronica), Genickstarre übertragbarer,
Kindbettfieber (Wochenbett Puerperalfieber), Kinderlähmung (epidemische),
| Körnerkrankheit (Granlose Trachom), Rückfallfieber (Febris reccurens), Ruhr (übertragbarer Dysenterie), Scharlach (Scharlachfieber),
■ | Typhus (Unterleibstyphus),
. | Milzbrand,
Rotz,
I Tollwut (Lyssa) sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut verdächtige Tiere, Fleisch-, Fisch-
I und Wurstvergiftung,
। Trichinose sowie auch jeder Verdachtsfall von Typhus (Unterleibstyphus),
I für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbe- Vt zuständigen Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden nach Mater Kenntnis anzuzeigen.
B Als typhusverdächtig gelten auch solche anscheinend ge- Me Personen, deren Ausscheidungen die Erreger des Typhus Malten (Bazillenträger, Typhusdauerausscheider).
■ Wechselt der Erkrankte bezw. bei Typhus auch der Mhusverdachtige die Wohnung oder den Aufent- Mort, so ist dies innerhalb vierundzwanzig Stunden nach plangter Kenntnis bei der Polizeibehörde, bei einem Wechsel »Aufenthaltsorts auch bei derjenigen des neuen AufenthaltS- zur Anzeige zu bringen.
M 5n Gemaßheit des § i des Gesetzes'" zur Bekämpfung ■ Tuberkulose vom 4. August 1923 —"G. S. S. 374 — | auch jede ansteckende Erkrankung und jeder Todesfall an Wgen- und Kehlkopfstuberkulose anzuzeigen.
I § 2. 3u der Anzeige sind verpflichtet:
1- der zugezogene Arzt,
2. der .Haushaltungsvorstand,
3. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person,
4. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todesfall sich ereignet hat,
5. der Leichenschauer.
. Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Mpfhchteter nicht vorhanden ist.
k Typhusdauerausscheidern sind nur die unter 1 und V genannten Personen zur Anzeige verpflichtet.
L $ 35- Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark Wer mit Haft wird bestraft:
L L wer die ihm nach M 1 bis 3 oder nach den auf 'und des § 5 des gegenwärtigen Gesetzes von dem Staats- W mernnn erlassenen Vorschriften obliegende Anzeige schuld-
-l 9874. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit r ^Kebigung meiner Verfügung vom 24. Februar 1927 1^244 — ScHÜexterner Zeitung Nr. 26 —, betr. ^er^^ '^^ ^ Mückenplage, noch im Rückstände sind, ■ ^eren alsbaldige Erledigung erinnert.
I Schlüchtern, den 6. November 1928.
Der Landrat. Dr. Müller.
t^ür die Herren
Fleifchbefchauer! AntauglichkeitSstempel
| ’c "^^ sonstigen Stempel ab Lager ^Auchbruckerei H. Gtelnfelb Söhne.
Kreisausschuß.
Sanitatskolonnen-Ausbildu««,.
I.-Nr. 175 R. K. Wie bereits in meiner Vekantmachung vom 19. September d. 3s. — 3.=Rr. 163 R. K. (Lchlüch- terner Zeitung Rr. 116 vom 26 September d. 3s.) — mitgeteilt worden ist, sollen in diesem Herbst und Winter Kurse zur Ausbildung in der Krankenpflege stattfinden. Zur Besprechung über diese Angelegenheit, insbesondere über die Bildung von freiwilligen Lanitätskolonnen, sind Zusammenkünfte für dje Beteiligten wie folgt anberaumt worden:
für Sd)Iüd)tern und Umgebung: am Sonntag, den 24. November d. 3s., nachmittags 3 Uhr in Lchlüchtern im Kreistagssaal.
für St ein au und Umgebung: am Sonntag, den 24. November d. 3s. nachmittags 3 Uhr in S t e i = nau im Rentereigebäude.
für Zalmünster-Bad Loden und Umgebung: am Sonntag, den 24. November d. 3s., nachmittags 3 Uhr in Bad Loden im Turnsaal der neuen Lchule.
für Lterbfritz und Umgebung: am Sonntag, den 24r November d. 3s., nachmittags 3 Uhr in Sterb» fritz in der Gastwirtschaft Böhm.
für Uttrichshausen und Umgebung: am Sonntag, den 24. November IM 3s., nachmittags 3 Uhr in Uttrichshausen in der Gastwirtschaft Die- gelmann.
Sämtliche Personen, die gewillt sind, einer Lamtätsko- lonne beizutreten und sich im Krankenpflegedienst ausbilden zu lassen, werden gebeten, zu den anberaumten Versammlungen zu erscheinen und sich zur Teilnahme anzumelden und zwar jeder Teilnehmer in dem Orte, der ihm am bequemsten gelegen ist. Bei der großen Bedeutung, die der Ausgestaltung eines gut arbeitenden Ersthelferdienstes im Kreise zukommt, bitte ich jeden, der rlust Wrd Liebe zur, Lache hat, tatkräftig mitzuarbeiten, damit in den Sanitäts» Kolonnen eine Einrichtung geschaffen werden kann, die unserer Heimat zum Segen dient.
Die Herren Bürgermeister des Kreises bitte ich, in ihren Gemeinden für die gute Lache sich nachdrücklich einzusehen und die bereits gemeldeten oder als geeignet benannten 3ungmänner der Gemeinde nochmals besonders zum Beitritt zu einer Lanitätskolonne anzuregen. Es wird erwartet, daß in erster Linie die im Ersttzelserdienst ausgeblilbeten Personen sich einer Lanitätskolonne anschließen.
Lchlüchtern, den 9. November l 929.
Der Landrat: Dr. Müller.
Jugendpflege.
I.-Nr. 11367 $. Die Geltungsdauer der behördlichen Bescheinigungen (auf hellblauer Karte) über die Aufnahme von jugendpflegetreibenden vereinen und Gruppen in die Liste der 3ugenbpflegevereine ist um ein Iahr verlängert worden. Die Erneuerung der Bescheinigungen für das Jahr 1930 ist also nicht erforderlich. Dieses gilt auch für die ausgestellten Führerausweise.
Insoweit IUgendvereine und -Gruppen der staatl. Iu- gendpflegeorganisationen noch nicht angehören, aber beabsichtigen, dieser beizutreten, ist ein,entsprechender Antrag hei dem Kreiswohlfahrtsamt, Abt. Iugendpflege, b i s spätestens 2 5. b s. M t s. einzureichen.
Lchlüchtern, den 7. November 1929.
Kreiswohlfahrtsamt, Abtlg. Iugendpflege.
_________ Dr. Müller.__________________
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
Neuanlagen von elektrischen Installationen bedürfen der vorherigen Genehmigung und sind anmeldepflichtig.
Den Anmeldupgen ist ein Lageplan beizufügen.
Zuwiderhandlungen werden in Zukunft unnachsichtlich bestraft; die Stabt behält sich außerdem vor, den Strom dort abzustellen und nicht zu liefern.
Steinau, den 8. Novemher 1929.
Der Magistrat: Dr. Kraft.
Stadt Schlüchtern.
Ausschreibuna.
Die Lieferung von ca. 200 Rollen Tapeten für den Neubau des Lechsfamilienhauses für die Stabt Schlüchtern soll vergeben werden.
Angebote sind bis spätestens Donnerstag, den 1 4. November 1 929, vormittags 10 Uhr, dem Ltadtbauamt verschlossen einzureichen.
Die (Deffnung geschieht daselbst zu der vorstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.
Zuschlagserteilung bleibt Vorbehalten-
Schlüchtern, den 11. November 1929.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Bekanntmachung
In der Zeit vom 11. November bis 23. November 1929 und _pom 2. bis einschl. 7. Dezember 1929 erfolgt die Reinigung der Schornsteine in der Ahlersbacherstraße, Elmer- landstraße, Elmweg, Hospital-, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten-, Breitenbacher-, Bahnhofs-, Lotichius-, Kloster- und Brückenauerstraße, Braugasse, Fuldaerstraße, Amtsberg, Weinberg- und Ludo- vika von Ltumm-Ltraße. _ ____
Lchlüchtern, den 8. November 1929.
Die Polizeiverwaltung: Senner.
SüddeutsKlandfahrt »Graf Zeppelins.
Das Luftschiff „Graf Zeppelin" unternahm am Sonntag unter Führung des Kapitäns Flemming eine Süddeutschlandfahrt. Der Start erfolgte 7,54 Uhr. An Bord befanden sich 40 Passagiere, unter ihnen die Frankfurter: Kommerzienrat Meyer, Dr. und Frau Neubrunner, Edmund Wertheimer und Mumm. Die Reiseroute führte über Stuttgart, Bruchsal, Heidelberg und Darmstadt nach Frankfurt. Begünstigt wurde die Fahrt durch das prächtige Herbstwetter.
Bereits um 10,25 Uhr erschien das Luftschiff über Frankfurt, ohne jedoch in (b*er dunstigen Luft sichtbar zu sein. Nachdem es sich etwas von der Stabs entfernt hatte, peilte es den Flughafensender an, um die Richtung nach dem Flughafen festzustellen. Um 10,32 Uhr erschien es wieder über der Stabt, zog eine Schleife und erschien 11,15 Uhr über dem Flugplatz, mit Hurrarufen und Tücherschwenken der begeisterten Massen begrüßt. Etwa eine Viertelstunde kreuzte das Luftschiff über dem Flugplatz, dann stoppten die Motoren, die Haltetaue fielen, und, von einem Lchutz- mann-Kommando für Erde gezogen, die Landung war glatt vollzogen. Ietzt ließen sich die Menschenmassen nicht mehr halten, sie durchbrachen die polizeiliche Absperrung und drünglen mit Lawiuengewqlt bis dicht an das Luftschiff heran.
Als erste entstiegen Kapitän Flemming und Dr. Dürr der Gondel, begrüßt von Bürgermeister Graf. Die Mannschaft begab sich sofort in Automobilen nach dem Rebstöcker Wäldchen, um an der Enthüllung eines Gedenksteines zur Erinnerung an die erste Landung eines Zeppelin-Luftschiffes vor 20 Iahren aus Anlaß der Internationalen Luftfahrt- Ausstellung teilzunehmen. hier hatte sich eine Reihe von Ehrengästen eingefunden, an ihrer Lpitze der Vorsitzende des Luftschiffbaus "Zeppelin Walther vom Rath. Dieser begrüßte die Zeppelin-Mannschaft namens des Komitees und erinnerte an die Fahrt des „Z. 2" vor 20 Iahren, die zum erstenmal mit einem bestimmten Ziel und mit der bestimmten Absicht zu landen ausgeführt wurde. Zur Erinnerung an diese denkwürdige Landung sei der Gedenkstein, dessen Errichtung privater Initiative entsprungen sei, an der damaligen Landungsstege aufgestellt worden. Bürgermeister Gräf nahm mit dem Ausdruck wärmsten Dankes den Gedenkstein namens des Magistrats und des durch Krankheit verhinderten Oberbürgermeisters in die Obhut der Stabt.
Die Zusammenballung der gewaltigen Menschenmassen hatte zur Folge, daß jb-ie auf dem Flugplatz stationierten Sanitäter im ganzen siebenmal in Aktion treten mußten, um Besucher abzutransportieren, die entweber Ghnmachts- anfälle, Knöchelbrüche ober Verletzungen durch Huftritte der Polizeipferde erlitten hatten. Wenn man das beängstigende Gedränge und vielfach auch das unvernünftige Verhalten einiger Besucher gesehen hat, so ist es immerhin noch als ein Glück zu betrachten, daß es bei diesen sieben Unfällen geblieben ist.
Das Luftschiff „Graf Zevvelin" ist von seiner Frank- surt-Fahrt um 5,06 Uhr in Friedrichshafen glatt gelandet. Marback, wo am Sonntaa eine Scbillerfeier ftattiand, wurde von dem Luftschiff aus diesem Anlaß über flogen. Die Weiterfahrt ging über Ludwigsburg und Stuttgart.
Starke Zunahme der Dentschlernenden amerikanischen SchLler.
New Pork, 11. 11. (WB.) Iosevh Beha,^Direktor im städtischen Lchulamt, teilte mit, daß die Zahl der Deutsch lernenden Schüler an den höheren Schulen 10 649 betrage,d .• H. 22,7 Prozent mehr als im Vorjahre. An den Mittelschulen nahmen 1 857 Schüler am deutschen Sprachunterricht teil, was eine Zunahme von 36 Prozent bebeutet.
— In Berlin stießen Sonntag abend zwei Personenkraftwagen zusammen. Drei Personen, die von der Feuerwehr aus ihrem demolierten Wagen befreit werden mußten, wurden mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus übergeführt. v
— Bei einem Straßenbahnunglück in Brüssel wurden am Sonntag 32 Fahrgäste, sämtlich Mitglieder eines Fußballvereins, verletzt, davon 10 Personen sehr schwer.