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1.144
(1. Blatt)
Gamstag, den 30. November 1929
81. Jahrs.
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tätliche Bekanntmachungen
Wratsarnk.
Volksentscheid „Freiheitsgesetz".
jc 895. Es muß damit gerechnet werden, daß die Abstim- E über den im Volksbegehren verlangten Entwurf eines Mes über die Versklavung des deutschen Volkes am mittag, den 22. 12. 1229, erfolgt. In diesem Falle wird Huslegungsfrift für die Stimmlisten oder Stimmkarteien uf bie seit vom 8. bis 15. 12. 1929 festgesetzt werden. r -: ir die Abstimmung werden außer bei der Stadtgemeinde erlin zweckmäßig diejenigen Stimmlisten oder Stimmkar- '3 M verwendet, die bei den letzten Provinziallandtagswah- nie M verwendet worden sind. Die auf den 17. 11. 1929 abge- ifiten Stimmlisten sind alsdann mit einem Nachtrag zu NM chhen, der die Stimmberechtigten enthält, die in der Ge- löW Ade in der Zeit vom 17. 11. bis 22. 12. 1929 stimmbe- n.den K W werden. Vor der öffentlichen Auslegung der Stimm- M ten oder Stimmkarteien ist in ihnen das für den vermerk 'W s erfolgten Eintragung angewandte Kennzeichen (§ 85 A 5 h 1 RSt©.) bei allen Stimmberechtigten in der im Ein- agungsverfahren benutzten Spalte derart nachzutragen, man nicht mehr unterscheiden kann, ob ein Stimmbe-
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Wer am Eintragungsverfahren teilgenommen hat oder ist
'Berlin, den 21. November 1929.
Der Minister des Innern.
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b-llr. 10781. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, das te Erst srirach Erforderliche sofort zu veranlassen.
rSilüditern, den 27. November 1929.
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Der Landrat: Dr. Müller.
Bekanntmachung.
vor ib Mbnis des Eintragungsverfahrens zum Volksbegehren K „Freiheitsgesetz"..
tu - -W^ Reichswahlausschuß hat in der Sitzung vom 25. irohle MEmber 1929 festgestellt, daß zum Volksbegehren „Frei- ust. WSesetz" im gesamten Lintragungrgebiet (Deutsches Neich
M Saargebiet) 4 135 300 unzweifelhaft gültige Lintra-
zu r itgen erfolgt sind. Damit ist die erforderliche Anzahl ^ 9 Eintragungen, nämlich mindestens zehn von hundert
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i^ahlder Stimmberechtigten, erreicht.
^ sahl der Stimmberechtigten zur letzten Neichswahl -chstagswahl am 20. Mai 1928) betrug 41 278 897. Merlin, den 25. November 1928.
Der Neichswahlleiter: Wagemann.
tg^tttit# zu Sir jrbelon^ des N log. 18® csaM^i äf. B 10: Ati^
[ Verordnung.
Ins Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes in Messung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 7 $. 83) wird für den Umfang des preußischen Staats= "etes angeordnet:
F Beginn der Zapfenernte wird festgesetzt: für Kiefern
■ östlich der Oder auf den 1. November jedes Iahres, ‘ westlich, der Oder auf den 15. November jedes Iahres, für Fichten auf den 15. Oktober jedes Iahres.
h§ 2.
er diesen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach § 30
ö )Se ^ Forstpolizeigesetzes mit Geldstrafe bis zu
^ oder mit Haft bestraft.
wje! Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe 9 Perungsamtsblatt des betreffenden Bezirks in Kraft.
JE f^Eg wird die Polizeiverordttung vom 7. Wai 1928 us. bj ^terialblatt der preußischen Verwaltung für^Landwwt- ük. b* ngsli^
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i^Huiuian oer preußqqen uerwauuug |ui 4-u.uvujii.i= W Domänen und Forsten Nr. 21 vom 26. Mai 1928) Mhoben. (m. f. D. u. F. III, 14170, I, VI,/M, B UIV. 7748.)
am 5. 11. 1929.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
*
9^5 ^r. 10551. Vorstehende Verordnung wird hiermit
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Schlächtern, den 25. November 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
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. ^ttr. 10669. Die Umgehungsstraße in Steinau wird
& inh S ^^ehr mit Fuhrwerken von über 50 Zentnern E Kraftfahrzeuge von über 5,5 Tonnen Gesamtge- i i^ls aus weiteres gesperrt.
__^|r^l'tretungen werden nach der Straßenverkehrsordnung » September 1926 (Beilage zum Negierungs-Amts- 40 von 1926) bestraft.
untern, den 26. November 1929.
^ D Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 10770. Es ist festgestellt worden, daß immer noch Nadfahrer und Fuhrwerke in großer Zahl nach Einbruch der Dunkelheit ohne Licht fahren, wodurch der gesamte Verkehr aufs Stärkste gefährdet wird.
Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß zwecks Kontrolle Verkehrsstreifen vorgenommen und festgestelltes Uebertretungen unnachsichtlich zur Anzeige gebracht werden. Uebrigens sollte von jedem verständigen und pflichtbewußten Menschen erwartet werden, daß er nicht sich selbst und seine Mitmenschen an Leben, Gesundheit und Eigentum mutwillig in Gefahr bringt.
Schlüchtern, den 27. November 1929.
Der Landrat. Dr. Müller.
I.-Nr. 10606. Ein Einzelfall gibt mir Veranlassung, die in der Fleischbeschau tätigen Tierärzte und sonstigen Beschauer aus § 4 der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, wonach sie alle ftnträge auf Vornahme der Schlachtvieh- und Fleischbeschau binnen einer Frist von 24 Stunben in das Tagebuch eintragen müssen, erneut aufmerksam zu machen.
Eintragungen in Notizbücher pp. sind unzulässig.
Schlüchtern, den 25. November 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 10647. Der Herr Kreismedizinalrat wird am Dienstag, den 3. Dezember d. Is. von 9 Uhr ab im hiesigen Kreishaufe Sprechstunden halten.
Schlüchtern, den 25. November 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 10583. Die Gemeinde Hütten hat zwecks Bekämpfung der Mückenplage einen Betäubungsapparat anqe= schafft, mit dem sehr gute Erfolge erzielt worden sind. Indem ich die übrigen Gemeinden des Kreises darauf aufmerksam mache, gebe ich anheim, gleichfalls diesen ftpparat an-
Standart-Gil-Tomp. in Frankfurt a. M., Lschenheimertor 3, bezogen werden. Die hierzu erforderliche Betäubungsmaffe „Flit" ist in jeder Drogerie erhältlich.
Schlüchtern, den 27. November 1929.
Der Landrat. Dr. Müller.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Die periodische Nacheichung der Waagen, Maße und Gewichte findet vom 9.—21. Dezember 1929 im Saale des Gasthauses zum „Deutschen Kaiser" statt. Zur glatten Abwicklung der Nacheichung wird täglich eine bestimmte Anzahl Betriebe zur Einlieferung der Meß- und Wiegegeräte! aufgefordert. Schwer transportable Geräte, sowie Neigungswaagen werden auf Antrag an Grt und Stelle nachgeeicht. Neigungswaagen sollen grundsätzlich nicht an die Eichstelle gebracht werden.
Schlüchtern, den 27. November 1929.
Die Polizeiverwaltung: Fenner.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung.
I.-Nr. 10463. Im Anschluß an meine Verfügung vom heutigen Tage — Nr. 10463 —, betreffend Viehzählung am 2. Dezember d. Is., weise ich noch besonders darauf hin, daß die Zählung auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 18. Juli 1912 (Zentralbl. f. d. D- R. S. 587) und vom 30. I. 1917 (R. G. Bl. S. 81) erfolgt, und daß derjenige, der vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnungen aufgefordert wird, nicht erstattet oder über seinen Viehbestand wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 NM. bestraft wird, auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil „für dem Staate verfallen" erklärt werden. _ weiter mache ich darauf aufmerksam, daß die in den Zählbezirkslisten aufgenommenen Angaben über^ den Viehbesitz der einzelnen Haushaltungen nicht für Zwecks der Steuerveranlagung verwendet werden dürfen. Ueber diese Angaben ist vielmehr Amtsgeheimnis zu wahren. Ihre Benutzung für die Aufbringung der Piehseuchenentschä- bigungen ist jedoch zulässig, da diese nicht als Steuerveranlagung gilt.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister für geeignete Bekanntgabe Sorge zu tragen, auch die Zähler anzuweisen. die Einwohner ihrer Zählbezirke auf diese Bestimmungen besonders aufmerksam zu machen.
Schlüchtern, den 21. November 1929.
Der Landrat. gez. Dr. Müller.
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Wirb veröffentlicht.
Steinau, den 28. November 1929.
Der Magistrat: Dr. Kraft.
Sas Republikschutzgeset
Im Reichsrat angenommen.
Nach einer Meldung aus Berlin nahm der R e'i ch s - r a t in seiner öffentlichen Vollsitzung am Donnerstag mittag den Gesetzentwurf zum Schutze der Republik mit 50 gegen 16 Stimmen a n. Berichterstatter preußischer Ministerialdirektor Dr. B a d t führte aus, der Entwurf verzichte auf die bisherigen Verfassungsänderungen, z. B. die Aufenthaltsbeschränkungen und anderen Bestimmungen gegen die früheren Landesherrlichen Familien. Den Schutz des Lebens haben die Ausschüsse des Reichsrats nicht auf den politischen Personenkreis des Entwurfs beschränkt. Es soll vielmehr jeder Angriff auf das Leben ohne Rücksicht auf die Parteistellung oes Angegriffenen usw. bestraft werden. Dieselbe Aenderung haben die Ausschüsse für die Bestrafung von Gewalttätigkeiten vorgenommen.
Die Zuständigkeit des Reichsinnenministers für Auf- Auflösung von Vereinen und für Zeitungsverbote haben die Ausschüsse gestrichen und dafür bei Streit zwischen dem Reich und einem' Land die Entscheidung des Reichsverwaltungs- gerichts eingefügt.
Das Reichsministergesetz.
Nach Verabschiedung des Republikschutzgesetzes befaßte sich der Reichsrat mit dem R e i ch s m i n i st e r g e s e tz. Nach diesem Gesetz dürfen die Minister dem Vorstand, Ver- Waltungs- oder Aufsichtsrat von Erwerbsgesellschaften nicht angehören, desgleichen dürfen sie Nebenbeschäftigungen nicht ausüben. Als Versorgung wird in der Regel nur ein Ueber- gangsgeld gezahlt, dessen Höhe sich nach der Amtsdauer richtet. Ausnahmsweise kann eine Ruherente gewährt werden. Die
Ausnahmsweise kann eine Ruherente gewährt werden. Ausschüsse des Reichsrates haben jedoch diese Ansnahm auf den Fall von Gesundheitsschädigungen beschränkt. Reichs-, Landes und Gemeindebeamte behalten ihre Pension.
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Ein preußischer Antrag, die Preußische Regelung zu übernehmen, wonach Minister nach vierjähriger Dienstzeit berechtigt werden, wurde mit 34 gegen 32 Stimmen «gelehnt, das Gesetz selbst einstimmig angenommen.
|MB> Die deutsch-russischen Flüchtlinge.
Ham morste in, 29. November. Der erste Schub der deutschstämmigen Kolonisten aus Rußland, die bis jetzt noch vor Moskau lagern, wird aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten Tagen nach Deutschland befördert werden, wo ihnen bis zu ihrer Ueberfahrt nach Uebersee Gastrecht gewährt werden wird. Die Flüchtlinge werden entgegen der ursprünglichen Absicht zunächst nicht in das Schneidemühler Optantenlager, sondern in den Flüchtlingsquartieren und in den alten, jetzt unbenutzten Kasernen in Hammerstein, Kreis Schlochau, Unterkunft finden.
— Nach Verhandlungen zwischen der Dresdner Bank und der Ostbank für Handel und Gewerbe ist heute die Ostbank von der Dresdner Bank im Wege der Fusion übernommen worden. Mit Rücksicht auf bie Bedeutung der Ostbank für die ostdeutsche Wirtschaft hat sich die^preu- ßische Staatsregierung an der Durchführung der Transaktion beteiligt.
— Das erweiterte Schöffengericht Essen verurteilte den "Anstreicher Franz Hutmacher, den geistigen Urheber^und Organisator des großen Lohngeldraubes auf der Zeche „NatthiasStinnes" in Gladbeck, bei dem 118 000 Mark geraubt wurden, zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus.
— Die Konferenz der Juristen zur Vorbereitung der Poungplan-Konferenz ist jetzt zum 10. Dezember nach Brüssel einberufen worden.
— Die amerikanische Regierung ist offiziell an die deutsche, britische, französische, italienische und japanische Regierung herangetreten, um eine Verständigung über die Schritte herbeizuführen, die zur Vermeidung einer Verschärfung der Lage in der Mandschurei ergriffen werden können.
— Auf dem Rhein stießen am Donnerstag der deutsche Schlepper „Haniel 17" und der Straßburger Schlepper „Uancp" zusammen, während die „Nancy" mit einer Schifssrad-Beschädigung ihren weg fortsetzen konnte, stießen die im Schlepptau der „Haniel 17" fahrenden drei Boote auf diesen auf und beschädigten ihn schwer.
— In der Frederiksstader Nebenstelle der Bank von Norwegen sind Unterschlagungen in hohe von 552 000 Kronen ausgedeckt worden. Litt Kassierer hatte aus eintres- fenben Geldsendungen einen großen (Leil der Geldscheine durch Pappdeckel ersetzt und so die normale Große der Banknotenbündel vorgetäuscht.
— In St. Paul (Lavanttal) benutzte ein Hütejunge zum Einschlägen von Nägel eine Handgranate als Hammer. Der Sprengkörper explodierte und riß dem Jungen beide Arme ab.
— Den in Altona tätigen Berliner Kriminalbeamten ist es gelungen, in der Angelegenheit der Bombenlezer den Landwirt Rathjen als Lieferant und Ueberbringer von Explosivstoffen zu ermitteln. Rathjen ist jetzt geständig, den für vier Bombenanschläge benötigten Sprengstoff besorgt zu haben.