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(I. Blatt)
Donnerstag, den 5. Derember 1929
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gliche Bekanntmachungen
Verordnung
jur Durchführung der zweiten Volksentscheids.
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Huf Grund des § 4 des Gesetzes über den Volksentscheid
und nach den daraus hervorgehenden Vereinbarungen von Deutschland übernommen werden sollen.
§4.
Reichskanzler, Reichsminister und deren Bevollmächtigte, die entgegen der Vorschrift des § 3 Abf. 1 Verträge mit auswärtigen Mächten zeichnen, unterliegen den im § 92 Nr. 3 St. G. B. vorgesehenen Strafen.
I.-Rr. 10838. Der Herr Rreismedizinalrat wird am Dienstag, dem 10. Dezember d. 3s. von 9 Uhr ab im Hiesigen. Rreishause Sprechstunde halten.
Schlüchtern, den 2. Dezember 1929.
Der Landrat. 3. v.: Schultheis.
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Mimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. I 1924 1173) wird auf Beschluß der Reichsregierung hiermit
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
lagern der Reichstag in seiner Sitzung vom 30. Ro- fer 1929 den im Volksbegehren verlangten, aus der nlage ersichtlichen Entwurf eines „Gesetzes gegen die chlavung des Deutschen Volkes" abgelehnt hat, wird die- Hesetzentwurf zum Volksentscheid gestellt.
sich bei, Gegenstand des Volksentscheids ist die Frage, ob der im
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kbegehren verlangte, vom Reichstag abgelehnte Lnt- rf eines „Gesetzes gegen die Versklavung des Eeut= $n Volkes" Gesetz werden soll.
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Die Abstimmung findet am Sonntag, den 22. Vezem- ' 1929, statt.
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»er Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:
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Soll der im Volksbegehren verlangte Entwurf eines Gesetzes gegen die Versklavung des Deutschen Volkes" Gesetz werden?
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I.-Rr. 10940. Vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mit der Berichtigung der bei den letzten Rommunallandtagswahlen benutzten Stimmlisten sofort zu beginnen, falls dies noch nicht geschehen sein sollte.
In der Stimmliste sind alle ortsanwesenden Personen männlichen und weiblichen Geschlechts nachzutragen, die am Abftimmungstage (dem 22. Dezember) Reichsangehörige und 20 Iahre alt sind. Vor der Eintragung jeder einzelnen Person ist deren Ubstimmungsrecht genau zu prüfen.
Auf die Bestimmungen der §§ 8 und 9 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. 3uni 1921 — R. G. Bl. S. 790 —• der §§ 5—8 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 — R. G. Bl. Z. 173 — und des § 4 der vorstehenden Verordnung, nach welchen die Stimmliste in der Zeit vom 8. bis einschl. 1 5. Dezember 1 9 2 9 auszulegen ist, mache ich besonders aufmerksam.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, spätestens am 7. d. Mts. bekannt zu machen, daß die Stimmliste für den Volksentscheid in der Zeit vom 8. bis einschließlich 15. b. Mts. im Geschäftszimmer des Gemeindevorstehers öffentlich ausgelegt wird und daß Einsprüche gegen die Stimmliste bis zum Ablauf der Ruslegungsfrist bei der
Kreisausschuß.
I.-Rr. 12303 F. Am Dienstag, dem l(^ Dezember ds- 3rs. von vormittags 1/212 Uhr ab, findet im hiesigen Rreistagssaal eine Hebammenversammlung statt. Die Hebammen des Kreises werden hiervon in Kenntnis gesetzt.
Gleichzeitig werden die Herren Bürgermeister ersucht, die ansässigen Hebammen noch besonders darauf aufmerksam zu machen.
Schlüchtern, den 3. Dezember 1929.
Der Vorsitzende des Rreisausschusses: Dr. Müller.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Am Freitag, den 6. Deze mber 1 929 nachmittags 2 Uhr verkauft die Stadt im Hofe des städtischen Unwesens Fuldaerstraße 4? einen abgängigen
Ziegenbock.
Schlüchtern, den 4. Dezember 1929.
Der Magistrat. Gaenßlen.
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Ferner ersuche ich die Herren Bürgermeister, mir bestimmt bis zum 1 0. d. Mts. an zuzeigen, wieviel Personen in der Stimmliste ent-
abstimmungsberechtigte halten sind.
Der Termin ist
Schlüchtern, den 3.
genau einzuhalten.
Dezember 1929.
Der Landrat: Dr. Müller.
Stimmabgabe erfolgt zweckmäßig in der Weise, daß ‘ : 5timmberechtigte, der die zur Abstimmung gestellte imglA!. f^I bejahen will, das mit „3a", der Stimmberechtigte, m verneinen will, das mit „Rein" bezeichnete Viereck iter ‘fc«^reu^' möglichst in der Weife, daß er ein Rreuz in “ vorgezeichneten Kreis fetzt.
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Stimmlisten und Stimmkarteien sind auszulegen vom D ^ einschließlich 15. Dezember 1929, in Bayern und Heringen vom 12. bis einschl. 15. Dezember 1929. R Gemeindebehörde kann die Auslegung schon früher Kn lassen.
°Ein, den 30. November 1929.
Der Reichsminister des Innern. Seoering. *
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I , Entwurf eines Gesetzes
IgendieversklavungdesDeutschen Volkes.
Deutsche Volk hat auf Volksbegehren im Volks- das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit ver- Wvet wird.
Polizeiverordnung.
betreffend Abänderung der Polizeiverordnung über die Regelung des Schießsports.
Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverordnung in den neu erworbenen Landesteilsn vom 20. September 1867 (®S. S. 1529), und §§ 137, 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesve^waltung vom 30. 3uli 1883 (G5. S. 195) verordne ich für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau mit Zustimmung des Provinzialrats, was folgt:
Artikel 1. *
Die Polizeiverordnung über die Regelung des Schießsports Dom* 12. Februar 1927 (Amtsblatt der Regierung Rassel Seite 27 und der Regierung Wiesbaden Seite 37) erhält im § 1 folgenden Zusatz:
„Die Genehmigung ist vor der Anlage der Schießstände nachzusuchen".
Die §§ 2, 4, 6, 7 und 8 werden aufgehoben.
Artikel 2.
Diese Polizeiverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (G p. Nr. 11 309.)
Zur Finanzlage des Reichs.
Die Denkschrift des Reichsverbandes der Industrie.
Wie bereits bekannt, hat der Reichsverband der D e u t s ch e n I n d u st r i e in einer umfassenden Denkschrift die Finanz- und Wirtschaftslage des Reiches behandelt. Um der Presse die Gedankengänge, die zu der Ausarbeitung der Denkschrift führten, im einzelnen darzulegen, fand in B e r - I ein desReichsverbrnchesstart. bei dem
die einleitenden Morte^der Vorsitzende des Präsidiums, Geheimrat Dr. Duisburg von der J.-G. Farbenindustrie, den eigentlichen Vortrag das geschäftsführende Präsidialmitglied Geheimrat Dr. Kastl hielten.
~ Aus ihren Ausführungen war als entscheidend zu entnehmen, daß der Reichsverband der Auffassung ist, daß man mit der Erörterung eines die augenblickliche katastrophale Wirtschaftslage verbessernden Finanz- und Wirtschaftsplanes nicht bis nach der Annahme des Ponngplanes warten dürfe, sondern daß es unbedingt notwendig sei, schon jetzt die Pläne der Reichsregierung kennen zu lernen, um auf der Unterlage der vom Reichsverband der Deutschen Industrie herausgegebenen Denkschrift in die Aussprache über die Notwendigkeiten der nächsten Monate einzutreten.
Insbesondere ist der Reichsverband der Auffassung, daß es nicht angehe, mit offenen Augen den neuen Schwierigkeiten der Kassenlage und der enormen Blutabzapfung durch die sich täglich vergrößernde Summe der für die Arbeitslosenversicherung zu zahlenden Gelder entgegenzusehen, sondern daß alsbald mit tatkräftiger Hand die Maßnahmen zur Verhinderung dieser Schwierigkeiten einsetzen müßren.
Kassel am 16. 11. 1929.
Der Gberprüsident.
vse Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten un= ;fc^t m feierlicher Form Kenntnis davon zu geben,
—11.45: w das erzwungene Rriegsschuldanerkenntnis des Ver- inplot») per Vertrags der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, l ^^^ Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich
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18.30:
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m ^ichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das
Stra^M s^ichuldanerkenntnis des Artikel 231 sowie die Ar« 429 unb 430 öes Dersailler Vertrags förmlich außer Uvft gesetzt werden.
hat ferner darauf hinzuwirken, daß die besetzten nunmehr unverzüglich und bedingungslos, sowie Ausschluß jeder Kontrolle über deutsches Gebiet ge- werden, unabhängig von Annahme oder Ableb= der Beschlüsse der Haager Ronferenz.
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30: Mächten gegenüber dürfen neue Lasten
ipeli'pM Verpflichtungen 'nicht übernommen werden, die auf ^^h,ÄU "^^schuldanerkenntnis beruhen.
r- ^ W'^unter fallen quch die Lasten und Verpflichtungen, Isis | aU^ ^rund der Vorschläge der Pariser Sachverständigen
I.-Rr. 10780
II. Meine Bekanntmachung vom 18.
November d. 3s. — Nr. 10344 — Schlüchterner Zeitung Nr. 141 — wird dahin abgeändert, daß am letzten Sonntag vor Weihnachten, dem 22. Dezember, mit Rücksicht auf die für diesen Tag festgesetzte Volksabstimmung eine Verkaufszeit von nur 6 Stunden (anstatt 8 Stunden) freigegeben wird. Die Freigabe des ersten Sonntags (8. Dezember) zum Geschäftsbetrieb auf die Dauer von fünf Stunden erfolgt nur unter der Bedingung, daß die Ladengeschäfte am heiligen Abend, dem 24. Dezember, schon um 17 Uhr (5 Uhr nachm.) geschlossen werden.
Schlüchtern, den 3. Dezember 1929.
Der Landrat: Dr. IRiiUer.
I.-Rr. 10877. Auf Veranlassung des Herrn Regierungspräsidenten mache ich die Herren Bürgermeister erneut darauf aufmerksam, daß sie verpflichtet sind, das Amtsblatt der Regierung (Regierungsamtsblatt) zu halten. Die Kosten haben die Gemeinden zu tragen.
Schlüchtern, den 2. Dezember 1929.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Dank des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an den Reichspräsidenten.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz, Fuchs, hat aus oa? Begrußungstelegramni des Reichspräsidenten folgerrde Antwort gesandt:
„Mit tiefer Ehrerbietung und Dankbarkeit hat die Bevölkerung das gütige Begrützungstelegramm des Herrn Reichspräsidenten entgegengenommen. Leide- mischt sich in die hohe Freude über die endlich errungene Freiheit das tiefe Mitgefühl mit unseren Brüdern, die wenige Kilometer entfernt' noch unter dem Drucke der Besetzung schmachten. Möge auch ihnen bald die Freiheitsstunde schlagen und uns Rheinländern dann Gelegenheit gegeben werden, unseren Treuschwur fürs Vaterland in die Hand unseres hochverehrten Reichspräsidenten ab- zulegen."
— Der Präsident des Breslauer Strafvollzugsamts, Humann, hat von der Regierung der türkischen Republik den Auftrag erhalten, von Angara aus das Gefängniswesen und den Strafvollzug in der Türkei zu reformieren und zu organisieren.
— Der ehemalige Südtiroler Abgeordnete der römischen Kammer, Dr. Reut-Nicolussi, hat an die Oberbürgermeister von Koblenz und Aachen folgendes Telegramm gerichtet: „Südtirol freut sich über die Befreiung und hofft gleichzeitig auf den Tag der Bereinigung mit dem deutschen Vaterland".
— Der belgische Ministerpräsident Jaspar begab sich am Dienstag zum König und meldete ihm, daß die neue Regierung gebildet sei.
— Bei dem Gutsbesitzer Ulrich in Riemberg (Saale= Kreis) ist ein umfangreiches Waffenlager entdeckt worden, das von der Behörde beschlagnahmt wurde.
----- Bei der Reparatur eines Schweißapparates in einer Rarosseriefabrik in Ulm explodierte der Gasbehälter. Ein Arbeiter wurde getötet, ein zweiter schwer verletzt.