Nr. 36
0. Blatt)
Dienstag, den 25. Mär; 1030
S2. Iahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
viehseuchenpolizeiliche Unordnung
Auf Grund der §§ 17 und 78 des Viehseuchengesetzes I vom 26. Juni 1909 (R®BI. $. 519) und zum Schutze 1 gegen die Maul- und Klauenseuche auf Grund der §§ 18 ff. desselben Gesetzes wird mit Ermächtigung des Mini- I fters für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für den Regierungsbezirk Kassel folgendes bestimmt:
§ 1.
1. Sämtliches im Eisenbahnverkehr beförderte Klauenvieh ist bei oder unmittelbar nach dem Entladen amtstierärztlich zu untersuchen.
2. Die Entfernung des Viehes von der Entladestelle " darf erst erfolgen, wenn bei allen zu der Sendung gehörigen Tieren die Untersuchung beendet und die Sendung 1 nom beamteten Tierärzte zum Abtriebe freigegeben Worts den ist.
I §2.
Der Besitzer oder der Begleiter der Tiere hat von dem n (Eintreffen der untepsuchungspflichtigen Sendung dem zuständigen beamteten Tierarzte rechtzeitig — spätestens 12 Stunben vor der Ankunft — Mitteilung zu machen.
i § 3.
Die Vorschriften der §§ 1 und 2 finden keine Anwendung auf:
a) Das in Kisten und Verschlägen eintreffende, als ■ Stückgut beförderte Klauenvieh,
i b) Das nachweislich nur eine Strecke bis zu 50 km Johne Zu- oder Umladung auf der Eisenbahn beförderte Klau- I knvieh,
c) Klauenvieh, das nachweislich innerhalb der letzten 24 ur ^Stunben auf Nutzviehmärkten ober anderweitig auf Grund e r einer veterinärpolizeilichen Anorbnunq auf dem Babnae-
il lande amtstierärztlich untersucht wurde n und das L^? id I gelänbe bis zur Verladung nicht verlassen hat. Der Had)= J weis der vorherigen Untersuchung ist durch eine amtstier- --s ärztliche Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 1 zu ® erbringen,
d) Klauenvieh^ das von der Pflichtimpfung gegen Maul- und Klauenseuche unterliegenden Nutzviehmärkten in Berlin-Friedrichsfelde, Dortmund, Osnabrück, Altona, Lübeck, Leer, Wittenberge, Emden und dem Fettviehmarkte Hufum , herstammt, am Marktorte und am Markttage selbst verladen und auf Bahngelände unmittelbar vor bem Verladen noch einmal amtstierärztlich untersucht wurde, soweit es vor »24 Uhr des auf den Markttag folgenden Tages am Em- stfangsorte eintrifft.
: Der Nachweis der Herkunft, der Impfung und der vorschriftsmäßigen Untersuchung bei der Verladung ist durch
M
(her
um
er, tritt m
n INI heim1 tingf
ane amtstierärztliche Bescheinigung nach dem Muster in der Anlage 2 zu erbringen,
i , e) Klauenvieh, das unmittelbar von den Schlachtviehmärkten in Frankfurt a. M, Hannover oder Hamburg kommt, am Markttage verladen, als Schlachtvieh gekenn- Zicchnet und auf dem Frachtbrief von der Veterinärpolizei tes Marktortes mit einem blauen Stempelabdruck als solches - Zeichnet ist, sofern die Entladung vor 24 Uhr des auf den » "arkttag folgenden Tages erfolgt,
I f) Klauenvieh, das innerhalb der öffentlichen Schlacht- ; ^mnlagen zum Zwecke der alsbaldigen Abschlachtung zur Entladung konrmt,
I. 3) Klauenvieh, das nachweislich aus den Provinzen ^vssen-Naffau oder Ostpreußen stammt, auf Bahnhöfen die- k Provinzen verladen und ohne Umladung oder Zuladung »an ben Entladeort befördert wurde.
r , 2. Werden die zu 1. c) und d) vorgefchriebencn amts- I Ärztlichen Bescheinigungen der Eisenbahnbehörde des Em- UpsangSortes nicht oder nicht vorschriftsmäßiger Form vor- RMgt, so hat eine amtstierärztliche Untersuchung der Vieh- Limdungen gemäß § 1 zu erfolgen.
I». 3- Die Bescheinigungen zu c) und d) sind auf der I Mette des Frachtbriefes anzuheften.
I . § 4.
our Vornahme der in § 1 vorgeschriebenen In f Mun9en fiud nur die für den Entladeort zuständigen I.ttermärräte oder deren amtlich gestellte Vertreter ge-
?^ Kosten der amtstierärztlichen Untersuchung regeln
^«ll^ lwllcn oer amtstterarzlttcyen unterjuaiung rege:
I §§ 24 und 25 des preußischen Kussllhrungsqesetz W viehseuckenaeseke von, 15. Juli 1911 (®S. $. 149
_ f! , V o V V W V V W l. IV* jl V- I v v v | v V* ' ' I v ^i^ S
Oiehseuchengesetze von: 15. Juli 1911 (®S. S. 149).
iliilh' orten
B
^ Zuwiderhandlungen gegen diese Unordnung unterliegen , Strafbeftimmungen der §§ 74 ff. des viehseuchenge- ML nom 26. Iuni 1909 (R®BL S. 519).
§ 7.
I ^^Anorbnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung
Diese Zuordnung findet keine Anwendung auf die im Besitze von Viehhändlern befindlichen Schweine, deren Untersuchung beim Entladen im Eisenbahnverkehr durch meine viehseuchenpolizeiliche Anorbnung vom 17. Septemb. 1929, Amtsblatt S. 238, besonders geregelt ist. (A III. vet. 415.)
Kassel am 28. 2. 1930. Der Neg.-Präsident.
Anlage I.
Die durch anliegendes Verzeichnis nachgewiesenen, von Bahnstation ... nach Bahnstation ..... im Wagen Ur .... verladenen Kinder — Schweine — Schafe — sind heute um ... Uhr von mir auf Grund der vieseuchenpoli- zeilichen Anorbnung des Herrn Regierungspräsidenten in Kassel vom 28. Februar 1930 — A III. vet. 415 — Amtsblatt S. 42 auf der Bahnstation .....amtstierärztlich untersucht und seuchenfrei befunden worden. Sie dürfen auf den Bahnstationen der Kegierungsbezirke ...............
.......................................... bis morgen.........Uhr ohne nochmalige amtstierärztliche Untersuchung entladen werden.
...................................... , den........19
Veterinärrat.
(Etwaiger Dienststempel.)
stellvertretender Veterinärrat.
Anlage II.
„Die durch anliegendes Verzeichnis nachgewiesene, von Bahnstation.....nach Bahnstation.....im Wagen Nr. . . . verladenen Rinder — Schweine — Schafe — sind auf dem heutigen Nutzviehmarkt der Schutzimpfung gegen Maul- und Klauenseuche unterworfen, von mir auf der Bahnstation des Marktortes vor dem Verladen amtö- tierärztlich untersucht und seuchenfrei befunden worden. Sie -W-frn—yrrf ^drn BahnstationenAerMegierungvbezlrkc . . . . . bis morgen .... 24 Uhr ohne nochmalige amtstierärztliche Untersuchung entladen werden.
............................................, den..........19.....
Veterinärrat.
stellvertretender Veterinärrat.
Kreisausschuß.
' Erziehungsbeihilfen für Kriegerwaisen.
J.-Ur. 3480 F. Räch einem Erlaß bes Herrn Keichsar- beitsministers sind, wenn Empfangsberechtigte Anträge nebst den notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig bei der Fürsorgestelle einbringen, die Erziehungsbeihilfen erst vom Ersten des Bewilligungsmonats ab zu zahlen. Line Nachzahlung für höchstens 3 Monate Kommt nur dann in Frage, wenn dem Antragsteller ein Verschulden an der Verzögerung der Entscheidung nicht trifft. Das gleiche gilt in Fällen, in denen es sich um Weiter gewährung der Erzieh ungsbeihilfe handelt. Die Weiterzahlung ist stets rechtzeitig bei der Fürsorgestelle zu beantragen.
Um die Kriegshinterbliebenen vor Schaden zu bewahren, mache ich auf vorstehendes wiederholt aufmerksam. Ferner empfehle ich, Anträge auf Weitergewährung von Erziehungsbeihilfen, deren Bewilligungsdauer in den nächsten Monaten abläuft, bei fortbestehender Berufsausbildung usw. möglichst umgehend hier einzureichen.
Schlächtern, den 19. März 1930.
Kreiswohlfahrtsamt.
3.=Rr. 1626 K. A. Der Kreisausschuß hat auf Grund des § 4 der Abgabenorbnung über die Erhebung von Vorausleistungen für die Wegeunterhaltung vom 25. Mai 1928 (veröffentlicht im Kreisblatt Rr. 82 vom 10. Juli 1928) den bisherigen Beitrag (Einheitssatz) für den tierischen Verkehr auch für das Kechnungsjahr 1930 (1. April 1930 bis 31. März 1931) auf 4 Rpfg. pro Tonnenkilometer festgesetzt.
Schlüchtern, den 19. März 1930.
Der Vorsitzende der Kreisausschusses. 3. V.: preiß.
3.=Rr. 1691 K. A. Die Herren Standesbeamten der Landgemeinden mache ich auf den am Donnerstag, den 3. April d. 3 s. vormittags 9,50 Uhr in Salmünster (Gasthaus „Zum Engel") stattfindenden standesamtlichen F'ortbildungskursus aufmerksam und ersuche, an demselben teilzunehmen. Sofern einer der Herren Standesbeamten an der Teilnahme verhindert sein sollte, ist der Stellvertreter zu entsenden. Das amtliche Handbuch ist mitzubringen.
Schlüchtern, den 22. März 1930.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. 3. v.: preiß.
Frankreich und der goung-Plan.
Eine Rede des französischen Finanzministers.
Der Uoung-Plan wird gegenwärtig vom Finanzausschuß und vom Auswärtigen Ausschuß der französischen Abgeordnetenkammer beraten. In einer gemeinsamen Sitzung beider Ausschüsse gab Finanzminister R e y n a u d einen ausführlichen Bericht über den finanziellen Inhalt und die Folgen des Bonng-Planes für Frankreich. Der Dawes-Plan, der fast unvorbereitet zur Rettung der deutschen Währung und der deutschen Wirtschaft geschaffen wurde, so erklärte Reynaud, setzte die deutschen Ver- pflichtungen nicht endgültig fest. Parker Gilbert habe im Herbst 1928 Poincarö hierauf aufmerksam gemacht. Der Doung-Plan diene zur Regelung der im Dawes-Plan offengelassenen Fragen. Er bestimme die Anzahl und die Höhe der deutschen Jahresleistungen und beseitige alle der Effektivregelung entgegenstehenden Hindernisse wie Transferklauseln, Naturralleistungen, Kontrollmaßnahmen. Deutschland sei nicht von allen Perpslich- tungen befreit.
Wenn auch die Industrie-Apotheken aufgehoben seien, so dauere die Hypothek auf die Eisenbahn weiter an. Das eigene Interesse gebiete es Deutschland, sich von seinen Verpflichtungen freizumachen, denn diese würden nicht verletzt werden können, ohne daß der öffentliche und private deutsche Kredit ganz und gar erschüttert würde, da die deutschen Schulden durch Effekten dargestellt werden, deren Inhaber über alle Nationalitäten tu n eilt seien. Die Tributbank werde dabei die Rolle eines Treuhänders übernehmen und nicht dulden, daß die deutschen Zahlungen zum Vorteil eines imd zum Nachteil des anderen Gläubigers ausgeschüttet werden. Frankreich trage offensichtlich ein Opfer, da es an Stelle von 1300 Millionen aus dem Dawes-Plan nur 1046 Millionen Franken aus dem Joung-Plan erhalte.
In den französischen Kannnerausschüssen.
Paris, 24. März. Nachdem der Finanzausschuß der französischen Kammer die Gesetzesvorlage, die die Notifizierung des A--ung-Planes vorsieht, angenommen hat, wird sich nunmehr der Außenausschuß in einer Syndersidung, damit beschäftigen, • C;:E die Beratung in der Kammer am Dienstag nachmittag beginnen könnte.
Jrn Verlauf der Samstagssttzung der Vereinigten Ausschüsse der Kammer griff auch Franklin Bouillon in die Aussprache ein, da er von der Beantwortung der von ihm vorgebrachten Fragen die Haltung seiner Gruppe abhängig machen wollte. Er zeigte besonderes Interesse für die Rheinlandräumung und fragte Briand, ob das Rheinland vor dem 80. Juni geräumt sei. Briand antwortete, daß die Räumung an diesem Termin beendet sein werde, da die dazu geforderten Voraussetzungen nunmehr gegeben seien.
Als Franklin Bouillon hierauf die Frage vorlegtc, was dann geschehe, wenn der Noung-Plan plötzlich aufhöre zu bestehen, erklärte Briand, daß eine derartige Hypothese nicht in Betracht kommen könne, da er nicht annehmen wolle, daß Deutschland die getroffenen Abmachungen mißachte und dadurch seinen Kredit schädige. Franklin Bouillon erklärte hierauf, daß er seine Gruppe ursprünglich aufgefordert habe, für die Rati- fizierung zu stimmen, daß er mit ihr nunmehr aber dagegen stimmen werde.
Eine merkwürdige Aeußerung Tardieus.
Der französische Ministerpräsident Tardieu erklärte bei der Ausschußberatung über den Young-Plan, die Haager Konferenz habe zum Zweck gehabt, nichts abzuändern, was bereits im August festgelegt worden sei.
Bezüglich der Sanktionen erklärte Tardieu, die französische Regierung habe sich bemüht, die Zustimmung Deutschlands zu erhalten und gleichzeitig sich die Möglichkeit zu wahren, im gegebenen Falle allein handeln zu können.
Gteuerprogramm bis 10. April.
Wie der „Börsen-Eourier" aus parlamentarischen Kreisen erfährt, rechnet man in Kreisen der KegieruungssraK- tionen mit einer Erledigung des Steuerprogramms der Keichsregierung bis etwa zum 10. April. Sicherem vernehmen nach 'hat der Keichsfinanzminister zu erkennen gegeben, daß der 10. April für sein Amt der letzte Termin sein müsse, an dem die Steuergesetze in Kraft zu treten hätten. Seien die neuen Steuergesetze bis zu diesem Termin verabschiedet, dann könnten sie noch mit rückwirkender Kraft ab 1. April ausgestattet werden.
— In der Nacht zum Sonntag wurden fast sämtliche Krefelder Kirchen von unbekannten Tätern mit kommuni- stischen Inschriften in roter Farbe beschmiert.
— Der Schnelldampfer „Europa" des Norddeutschen Lloyd legte in der zweiten Volltagsfahrt seiner ersten Amerikareife 701 Seemeilen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 28,04 Seemeilen in der Stunde zurück.
— 108 Paddelboote und mehrere Motorboote, die Bres* lauer Wassersportlern gehörten, fielen dem Brand einer Bootshalle in Breslau zum Opfer.
In der Nacht zum Sonntag unternahmen 120 Berliner Kommunisten einen Ueberfall auf das Landeserziehungsheim Struveshof, wurden aber von der bereits verständigten Landjägerei empfangen und nach kurzer Gegenwehr überwältigt und festgenommen.