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Alk. 54 (L Blatt) Dienstag, den 6. Mai 1930 82. Iahrg.

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Amtliche Bekanntmachungen lLandratsamt.

I Z,Mr. 4122. Die nachgenannten Personen sind gemäß der izchiedsmannsordnung vom 3. Dezember 1924 (Geh S. S. 1751/24) zu Schiedsmünnern bezw. Schiedsmannsstellvertre- wiedergewählt und als solche bestätigt worden und

a) zu Lchicdsmünnern:

| Gastwirt Leopold heid, Neustall,

Landwirt Wilhelm Freienstein, Larrod,

b) zu Schiedsmannsstellvertretern:

i Landwirt Matthias Josef heid, Heuftall, Landwirt Heinrich Müller, Sarrob.

Lchlüchtern, den 1. Mai 1930-

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

! I-Nr- 4137. 3 m Monat April sind folgenden Personen Oahresjagdscheine ausgestellt worden:

Zoll, Martin, Frankfurt a. M-,

Rofenberger, Johannes, Landwirt, hohenzell, RoHmann, Reinhold, Frisör, Lchlüchtern, Müller, Alexander, Landwirt, Rabenstein, Iockel, Josef, Landwirt, Rabenstein, Geschwindner, Heinrich, Architekt, Schlüchtern.

Lchlüchtern, den 1. Mai 1930-

Der Landrat. 3. D.: Schultheis.

3,=Hr. 4214. Die durch meine Derfügung vom 2. April sd. 3s. 3.=Hr. 2882 Schlüchterner Zeitung Rr. 40 für den Landweg SchlüchternElm angeordnete Verkehrs- tfperre wird hiermit wieder aufgehoben.

Lchlüchtern, den 3. Mai 1930-

| Der Landrat. 3. D.: Schultheis.

I.Mr. 4084. Der dein Sattler Konrab Denhardt zu Lteinau unterm 9. August v. 3s. erteilte Iahresjagdschein list auf Grund des § 34 Ziffer 1 und des § 36 der 3agb= fordnung vom 15. Juli 1907 ®- S. S. 207 für un­gültig erklärt worden.

Lchlüchtern, den 30. April 1930-

Der Landrat: Dr. Müller.

3.-M. 742 D. Die Herren Bürgermeister zu Steinau, l Breitenbad), Breunings, Eckardroth, Heubach, Kerbersborf, | Klosterhöfe, Marborn, Mars oh, Saunerz, Sarrob, Wahlert, 1 Meiperz und Züntersbach werden an die Erledigung meiner i Verfügung vom 13. März d- 3s. I.-Nr. 480 (Kreisblatt Nr. 33), betr. die in der Seit seit dem 1- Juli 1928 stattgefun- öenen Musikaufführungen und Lustbarkeiten nochmals er­innert.

' Lchlüchtern, den 2. Mai 1930-

Der Vorsitzende des Versicherungsamts.

3. D.: Schultheis-

Die Bezirks st raße B a b = B r ü ch e n a u 3 ü n - 1 er s b a d) wird wegen Vornahme von Walzarbeiten an der Kurve beim Forstdienstanwesen in Bad-Brückenau vom m o n t a g,d e n 5. Maibiseins ch ließlichFreit a g, den 9. Ma i 1930 für den Verkehr mit Fahr­igen aller Art gesperrt.

Der Verkehr ist während dieser Seit über Zeitlofs - andcsgrenze Mottgers umzuleiten.

vorstehendes ist sofort ortsüblich bekannt zu geben. Brüdienau, den 1. Mai 1930-

_Bezirksamt.

Krcisausschutz.

Gchafbock- und Eber Körung.

L.-Rr. 2455 K. A. Unter Bezugnahure auf die im üreisblatt Nr. 135 von 1927 veröffentlichten Regierungs- Ppl^eiverorbnungen vom 19. Oktober 1927 werden für die diesjährige gemeinsame Körung von 5 ch a f b ö Ae n und '-bern folgende Termine festgesetzt:

Mi 11 w och, den 7. M a i 1930

^Vs Uhr vormittags für Breitenbach und Kressenbach, bei Gastwirtschaft Möller in Breitenbach,

84 Uhr vormittags für Wallroth vor dem Eberstall,

8og Uhr vormittags für Hintersteinau und Reinhards ( _ vor dem Denkmal in Hintersteinau,

! i Uhr vormittags für Kiesberg vor dein Lberstall, Ws Uhr vormittags für Uerzell und Neustall, vor der Gastwirtschaft Iahn-Uerzell,

W Uhr vormittags für Ulmbach vor der Gastwirtschaft Heil,

10ha Uhr vormittags für Sarrob vor der Gastwirtschaft Bös, '; ^' 1

H Uhr vormittags für Marborn vor dem Bürgermeister- amt,

W Uhr vormittags für Romsthal vor dem Lberstall,

12 Uhr mittags für Bad Loden b. Lalmünster vor dem Eberstall,

U/2 Uhr nachmittags für Lalmünster vor dem Bullenstall, 2 Uhr nachmittags für Steinau vor dem Bullenstall, 2V2 Uhr nachmittags für Niederzell vor der Dreschhalle, 3 Uhr nachmittags für hohenzell vor dein Eberstall, 3V2 Uhr nachmittags für Bellings vor dem Eberstall, 4^/4 Uhr nachmittags für Marjoß vor dem Lberstall, 43/4 Uhr nachmittags für Iossa vor dem Lberstall, 31/4 Uhr nachmittags für Altengron.au vor dem Bullen» statt,

5% Uhr nachmittags für Neuengronau vor dem Lberstall, 61/4 Uhr nachmittags für Breunings vor dem Eberstall.

Donnerstag, den 8. M a i 1930

71/2 Uhr vormittags für Ahlersbach vor dem Eberstall, 8 Uhr vormittags für Herolz vor dem Lberstall, 8V2 Uhr vormittags für vollmerz vor bem Lberstall,

9 Uhr vormittags für Sannerz vor dem Lberstall, 91/2 Uhr vormittags für Weiperz vor dem Lberstall,

10 Uhr vormittags für Ltcrbfritz vor dem Lberstall, 103/4 Uhr vormittags für Utottgers und Lchwarzensels, vor der Gastwirtschaft Günther in Mottgers,

111/4 Uhr vormittags für Weichersbach vor der Gast­wirtschaft Sdjiott,

113/4 Uhr vormittags für Gberzell vor dem Bullenstall, I2V2 Uhr nachmittags für Heubach vor der Gastwirtschaft 3akob,

2 Uhr nachmittags für Uttrichshausen vor der Gast­wirtschaft Viegelmann,

23/i Uhr nachmittags für Oberkalbach vor dem Bullen­stall,

3 Vt Uhr nachmittags für Gundhelm vor dem Bullenstall, 33/t Uhr nachmittags für Hütten vor dem Bullenstall, 4/4 Uhr nachmittags für Elm vor dem Bullenstall,

M^ Uhr nachmittags für^Zchlilchtern vor dem Bullenstall. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dies in ihrer Ge­meinde sofort bekannt machen zu lassen und dafür zu sorgen, das; sämtliche Lchafböcke und Eber (Alt= und 3ung= schafböcke sowie Alt= und 3ungeber) zur angesetzten Seit pünktlich zur Stelle sind. Die Ohre der (Liere müssen für die Kennzeichnung sauber gewaschen sein. Ferner mache ich darauf aufmerksam, daß für jedes angekörte Tier 1 MC Körgebühr bei der Körung zu entrichten ist.

Lchlüchtern, den 27. April 1930-

Der Landrat: Dr. Müller.

Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Gemerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für 1930.

3.=Hr. 276 Gew.

I, Eine Steuererklärung ist abzugeben:

1. für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahre 1929 den Betrag von 6000 X# überstiegen hat;

2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrages für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Abschlusses der Bücher zu ermitteln ist;

3. für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, für die vom Vorsitzenden des Gewerbesteuerausschusses eine Steuererklärung besonders verlangt wird.

Die Steuererklärung ist von dem Inhaber des Betriebes abzugeben.

II. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung ver­pflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des für sie vorgeschriebenen Vordrucks

Muster Gew. 1 (für Einzelgewerbetreibende, freie Berufe, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesell­schaften unb Gesellschaften, bei denen der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebes anzusehen ist, z. B- für Reedereien und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts),

Muster Gew. 2 (für juristische Personen),

Muster Gew. 4 (als Einlage zum Muster Gew. 1 oder 2 für Unternehmen mit Betriebsstätten in verschiedenen Ge­meinden)"

in der Seit vom 12. bis 31- Mai 1930 bei dein Vorsitzenden des Gewerbesteuerausschrisses, in dessen Bezirk sich die Lei­tung des Unternehmens befindet, einzureichen. Liegt der Ort der Leitung außerhalb Preußens, so ist der Wohnsitz des bestellten Vertreters, hilfsweise die preußische Bctriebs- stätte, maßgebend, in der die höchste Lohnsumme gezahlt ist.

Vordrucke für die Steuererklärung können vom 10. Mai ab von dem unterzeichneten Vorsitzenden des Gewerbesteuer­ausschusses bezogen werden. Die Steuererklärung ist schrift­lich einzureichen oder mündlich dem Vorsitzenden des zu­ständigen Gewerbesteuerausschusses gegenüber abzugeben.

Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang eines Vordrucks zur Steuererklärung nicht ab­hängig.

1 III. wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer» l erklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vi h. des festgesetzten Steuergrunb» betrages auferlegt werden.

IV. Die Hinterziehung oder der versuch einer Hinterziehung der Gewerbesteuer nach dem Ertrage wird bestraft. Auch ein fahrlässiges vergehen gegen die Steuergesetze (Steuerge- fährdung) wird bestraft.

Lchlüchtern, den 2. Mai 1930-

Der Vorsitzende des Gewerbesteuerausschusses für den Veranlagungsbezirk des Kreises Lchlüchtern: Dr. Müller.

I.-Nr- 2544 K. A. Die Herren Stanbesbeamten der Kreises mache ich auf die am Sonnabenb, den 10. Mai b. 3 s- nachmittags 2 V2 U hr im Vereinshaus zu ©berittenste in stattfindende 10. Jahresversamm­lung der Standesbeamten der Provinz Hessen-Nassau auf­merksam. Die Gemeinden des Kreises ersuche^ ich, ihre Standesbeamten zu dieser fachwissenschaftlichen Zusammen­kunft zu entsenden und die entstehenden Reisekosten als sächliche Kosten des Stanbesamtes auf die Gemeindekassen zu übernehmen.

Schlüchtern, den 5. Mai 1930-

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

Stadt Steinau.

Am Dienstag, den 6. Mai de. Js. abends 6 Uhr wird auf dem Rathaus Kanzlei der Schafpferch verpachtet.

Steinau, den 30. April 1930.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Sämtliches Nadelholz, Stämme, Stangen i., 2. und 3. Klaffe sowie Rollscheit, welches ungeschält im Stadtwald Steinau lagert, muß innerhalb 3 Tagen bis 6. Mai geschält oder abgefahren sein. Widrigenfalls dasselbe auf Kosten der Käufer geschält wird.

Steinau, den 2. Mai 1930.

Die Polizeiverwaltung: Dr. Kraft.

Das Rücken von ca. 20 fm. Fichtenstämme im Distrikt 41 Ohl soll am Dienstag, den 6. d e. Mts. nach- mittags 6 Uhr im Rathaus vergeben werden.

Steinau, den 2. Mai 1930.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

Gemeinde Elm.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverordnung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (S- S. S. 1529) wird nach erfolgter Be­ratung mit dem Gemeindevorstand für den Gemeindebezirk Elm folgende polizeiverordnung erlassen:

Einziger Paragraph.

Die polizeiverordnung vom 30. Januar 1923, betreffend die Regelung der Nachtwache in der Landgemeinde Elm Kreisblatt Nr. 24 von 1925 wird mit sofortiger Wir­kung aufgehoben.

Elm, den 22. Februar 1950-

Die Ortspolizeibehörde: Möller.

Gemeinde Kutten.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5, 6 und 7 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G- S. S. 1529) wird nach erfolgter Beratung mit dem Gemeindevorstand und der Zustimmung der Gemeindevertretung für den Gemeindebezirk Hütten folgende polizeiverordnung erlassen:

Einziger Paragraph.

Die polizeiverordnung vom 2, Dezember 1905, betreffend Einsperren der Haustauben zur Saatzeit, Kreisblatt Nr. 54 von 1905 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hütten, den 17. Februar 1930-

Die Ortspolizeibehörde: Hagemann.

Gemeinde Hohenzell.

polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die polizeiverordnung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G- S. S. 1529) wird für den Ge­meinde bezirk hohenzell folgende Polizeiverordnung erlassen:

Einziger Paragraph.

Die Polizeiverordnung vom 7. Januar 1929, betreffend Inkrafttreten der in Geltung befindlichen Polizeiverord- nungen des Bezirks der Gemeinde Hohenzell für den mit hohenzell vereinigten Gutsbezirk Lindenberg, Kreis­blatt Nr. 5 von 1929 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

hohenzell, den 4. Februar 1930-

Die Ortspolizeibehörde: Kohlhepp.