Einzelbild herunterladen
 

Krkis-KMMM * Mtzemein.ee amtlicherMzeitzer für ßm Kreis Ächlüchtem

Nr. 56 (1. Blatt) GamStag, den 10. Mai 1930 82. Iohrg

Amtliche Bekanntmachungen

L a n d r a t s a m t.

Betr. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.

3.- Nr. 4255.- Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 1. April d. 3s. Nr. 2842 Schlüchterner Zeitung Nr. 40 mache ich darauf aufmerksam, daß auch im lssonat Mai Verkaufssonntage freigegeben werden können. Schlüchtern, den 5. Mai 1930.

Der Landrat. 3. V.: Schultheis.

3.= Hr. 4127. Durch die Verordnung des Herrn Ober- präsidenten vom 15. März d. 3s. Regierungsamtsblatt 1930 Ziffer 148 ist die Polizeiverordnung, betreffend das frei Umherlaufen von Hunden vom 19. November 1929 Regierungsamtsblatt 1929 Ziffer 660 wieder aufgeho­ben worden. Es ist deshalb vielfach die unrichtige Ansicht verbreitet, daß die Hunde wieder frei umherlaufen dürf­ten. Um etwaige Zweifel zu beheben, wird auf § 6 der Verordnung zum Schutze von Tier- und pflanzenarten (Tier- und Pflanzenschutzverordnung) vom 16. Dezember 1929 G. S. S. 189 hingewiesen, welcher lautet: ' §6

(1) Es ist verboten, Hunde und Nahen außerhalb der öffentlichen IDege unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Kls unbeaufsichtigt gilt ein Hund, wenn er ohne Beglei­tung oder von seinem Führer so weit entfernt ist, daß eine Einwirkung auf ihn nicht mehr möglich ist. Eine Kat^e ist unbeaufsichtigt, wenn sie mehr als 300 Meter von dem nächsten bewohnten Hause entfernt ist.

(2) Für die Durchführung der Vorschrift im Bbsatz 1 ist der Tierhalter oder, wenn eine andere strafmündliche Per­son die Aufsicht über das Tier übernommen hat, diese ver­antwortlich.

(3) Der zur Ausübung der 3agb berechtigte und seine veMWgteir suid befugt, mcheMMigt

Hunde und Nahen zu töten. Dieses Necht besteht nicht gegenüber Hirtenhunden, Jagdhunden, Blindenhunden und Polizeihunden, solange diese zu ihrem bestimmungsmäßi­gen Dienste von dem Berechtigten verwandt werden oder - aus Anlaß der Ausübung dieses Dienstes sich vorübergehend der Aufsicht und Einwirkung ihres Besitzers entzogen haben.

(4) Die Vorschriften der Abf. 1 bis 3 treten an die Stelle der bisher geltenden landesgesehlichen Vorschriften und der Verordnungen über das Umherlaufenlassen von Hunden und Nahen und über das Necht zu ihrer Tötung. Schlüchtern, den 6. Mai 1930.

Der Landrat: Dr. Müller.

3,=Hr. 4104. 3n der Preußischen Gesetzsammlung 1929 Seife 189 ist die Verordnung der Herren Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und für Landwirt­schaft, Domänen und Forsten zum Schutze von Tier- und Pflanzenarten in Preußen vom 16. Dezember 1929 verkün­det worden. Die Verordnung ist am 1. Januar 1930 in Kraft getreten. Sie gilt auch gegenüber dem zur Jagd und dem zur Fischerei Berechtigten.

Schlüchtern, den 7. Mai 1950.

Der Landrat: Dr. Müller.

Kreis« usfchuß.

Betr. Einreichung der Ziegenbockdeckregister.

. I.Mr. 2662 K. A. Unter Bezugnahme auf § 9 der Ne- gierungspolizeiverordnung über die Körung der Ziegen- böcke vom 19. Oktober 19^7 (Kreisblatt Nr. 155_üon 1927) fluche ich um umgehende Vorlegung der Ziegenbock- dechregister.

bchlüchtern, den 7. Mai 1930.

Der Landrat: Dr. Müller.

-Mr . 2655 K. A. Durch Beschluß des Nreisausschusses nom 23. April 1930 ist gemäß § 22 bezw. 41 des Wahl- ^chhcs vom 7. Oktober 1925 preuß. Gesetzfamml. von

Seite 125 ff. festgeltellt worden, daß anstelle des »uratus Nind in Marborn, der sein Mandat als K r c i s = ^gsabgeordnete r niedergelegt hat, der Maurer Io- Mnn Weißbecker in Nomsthal als Nreistagsmii- nachrückt. Herr Kuratus Nind bleibt nach wie vor ^lied des Nreisausschusses.

Temäß § H3 äer Wahlordnung für die Wahlen zu den s rovinziallandtagen (Nommunallandtagen) und Kreistagen m der Fassung vom 25. Juli 1929 bringe ich dies hiermit ^^öffentlichen Kenntnis.

Schlüchtern, den 6. Mai 1930.

Der Vorsitzende des Nreisausschusses: Dr. Müller-

^Mr. 2667 K. A. Durch Beschluß der Nreisausschusses 30; April 1950 ist gemäß § 22 bezw. 41 des Wahl- vom 7. Oktober 1925 preuß. Gesehsamml. von

Seite 123 ff. - festgestellt worden, daß anstelle

des Landwirts Fritz Weitzel in Steinau, der sein Mandat als Kreistagsabgeorbneter niedergelegt hat, der Gutsbesitzer Richard Wegmann in Nöhrigshof als Nreistagsmitglied nachrückt. Herr Landwirt Weihe! bleibt nach wie vor Mitglied des Nreisausschusses!. !

Gemäß § 113 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Provinziallandtagen (KommunaHanbtagen) und Kreistagen in der Fassung vom 25. Juli 1929 bringe ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Schlüchtern, den 8. Mai 1930.

Der Vorsitzende des Nreisausschusses: Dr. Müller-

*e*ei-**m-*>WI

If-Nr. 2524 N. A. Dem Nraftwagenführer Andreas j Herbert in Schlüchtern ist aus Anlaß seiner 25 jährigen un­unterbrochenen Dienstzeit bei der Brauerei W. Thaler in | iSchlüchtern eine Prämie von 25 NM. aus Kreismitteln , bewilligt worden.

Schlüchtern, den 5. Mai 1930.

Der Vorsitzende des Nreisausschusses: Dr. Müller.

I.-Nr. 2654 N. A. Der neugewählte Bürgermeister Fehl in Oberzell ist zum Standesbeamten des Standesamtes Oberzell anstelle des ausgeschiedenen bisherigen Standes­beamten Behacker ernannt worden.

Standesbeamtenstellvertreter des Standesamtes Oberzell ist nach wie vor der Schöffe Heinrich Ochs in Oberzell. Schlüchtern, den 6. Mai 1930.

Der Landrat. Dr- Müller.

Stadt Schlüchtern.

B e k a n n t m « ch u n g.

Am Montag, den 1 2. M a i 1930, vormittags 9 U hr, werden an der Badeanstalt 6 Meter Erlenknüppel und -Neisig verkauft.

Schlüchtern, den 9. Mai 1930.

Der Magistrat:

Stadt Bad Toden bei Salmünster.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G- S. S. 1529) unb des § 143 Abs. 1 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1885 (V. S. S. 195) wird für den Polizei- bezirk Bad Soden bei Salmünster mit Zustimmung des Magistrats folgende Polizeiverordnung erlassen.

Einziger Paragraph.

Die Polizeiverordnung vom 27. Juni 1922 betr. die Er­teilung der Befugnis zum Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen in den Städtischen Waldungen (veröffentlicht in Hummer 78 und 151 des Kreisamtsblattes des Kreises Schlüchtern vom Jahre 1922) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Bad Soden bei Salmünster, den 5. Mai 1950.

Die Polizeiverwaltung: Robbe.

Polizeiverordnung.

Aus Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverordnung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) und des § 145 Abs. 1 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 50. Juli 1885 (G. S. S. 195) wird für den Ortspolizei­bezirk Bad Soden bei Salmünster mit Zustimmung des Magistrats folgende Polizeiverordnung erlassen.

Einziger Paragraph.

Die Polizeiverordnung vom 25. Juni 1909 betr. Anle­gung von Miststätten und Jauchegruben an öffentlichen Straßen (veröffentlicht in Hummer 27 des KreisamtsblaK tes des Kreises Schlüchtern vom 26. 6. T9O9), wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Bad Soden bei Salmünster, den 5. Mai 1950.

Die polizeiverwaltung: Robbe.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverrockltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) und des § 145 Abs. 1 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 50. Juli 1885 (G. S. S. 195) wird für den Ortspolizei- bezirk Bad Soden bei Salmünster mit Zustimmung des Magistrats folgende Polizeiverordnung erlassen.

Einziger Paragraph.

Die Polizeiverordnung vom 22. März 1907 betr. Bebau­ung von Straßen und Straßenteilen (veröffentlicht in Num­mer 52 des Kreisblattes des Kreises Schlüchtern vom 20. 7. 1907) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bad Soden bei Salmünster, den 5. Mai 1950.

Die polizeiverwaltung: Robbe.

j Sprechstunden beim Landratsamt: Dienstags : : und Freitags, vormittags von 9 bis 12 Uhr :

Groener über Kreuzer B.

Eine Erklärung des Reichswe^mdiisters. Die Gründe für den I Kreuzerbau. Der Standpunkt des Reichskabinetts.

Aus dem HaushaltsmrHchutz des Reichstags.

Nach einer Meldung aus Berlin begann am Donners­tag die Beratung des Marinehaushalts. Nach den Ausführungen des Berüchberstatters gab Reichswehrminister Grüner zur Frage des Panzerschiffes B im Einvernehmen mit dem Reichskanzler folgende Erklärung ab:

Die -Mitglieder des Reichstages wissen, daß ich durchaus kein kritikloser Flottenschwärnrer bin. Sie wissen aber auch, ' daß ich den Ersatz unseres gänzlich veralteten Schiffsmaterials - für unbedingt notwendig halte. Diesen Standpunkt habe ich I auch bei der Beratung ineines Haushalts im vorigen Reichs- , kabinett vertreten und auf Einsetzung einer ersten Rate für das | Panzerschiff B in Anbetracht der besonders angespannten Haushaltslage, also nur aus finanziellen Gründen erst ver­zichtet, nachdem vom Reichskabinett einstimmig, also auch unter Zustimmung der vier sozialdemokratischen Minister, in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurde, daß mit dem Haus­halt 1931 ein Schiffbauersatzplan, der mich den Ersatz der Linienschiffe enthalten sollte, vorgelegt würde.

Bei dieser Einstellung war es selbstverständlich, daß ich dem Antrag Ostpreußens im Reichsrat, der eine kleine erste Rate für das Panzerschiff B vorsieht, ohne dabei die Summe des Marinehaushalts zu erhöhen, symPathisch gegenüberstand. Das Reichskabinett wollte allerdings in dieser Frage, wie in der entscheidenden Reichsmtssitzung Reichssinanzmrnister Molden- Hauer erklärte, keine Initiative ergreifen oder eine Beeinflussung ausüben. Es hatte aber auch keinen Anlaß, nachdem der Reichs­ratsbeschluß zur Einsetzung einer Baurate vorlag, dem Reichs­tag eine Doppelvorlage zu machen, da ja eine Mehrausgabe durch den Reichsratsbeschluß nicht eintrat, und weil die Reichs­regierung in Uebereinstimmung mit dem vorigen Reichskabinett grundsätzlich der Meinung ist, daß im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten für die Erneuerung unserer Flotte gesorgt werden muß. Nur um den Zeitpunkt beä. 9fUubegivt^£t^ sich, also, und die Entscheidung hierüber bittet die Reichsregierung, den Reichstag selbst zu treffen. Ich nehme an, daß der Reichs­tag einer so zusammengefaßten Entschließung auf Vorlegung eines langfristigen Planes für Erfatzbanten zustimmt. Die Reichsregierung wird ihrerseits den Beschluß der früheren Reichsregierung in dieser Frage aufrecht erhalten.

Abgelehnt!

Der Hauptausschuß des Reichstags hat die erste Baurate für das Panzerschiff B abgelehnt. Gegen die Baurate stimmten die Sozialdemokraten, die Demokraten, die Kommu­nisten und zwei Zentrumsabgeordnete, für die Rate die übrigen Fraktionen und ein Zentrumsabgeordneter. Die Bayerische Volkspartei und wiederum ein Zentrumsabgeordneter enthielten sich der Stimme.

Die Zraklionssiihrer beim Reichskanzler.

Das Ergebnis der Besprechung.

Amtlich wird mitgeteilt: Unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning fand eine Fraktionsführerbesprechung der hinter der Regierung stehenden Parteien statt. An dieser Aussprache nahmen die Führer und Haushaltssachverständigen des Zen­trums, der Deutschen Volkspartei, der Wirtschaftspartei, der Demokratischen Partei, der Christlich-Nationalen Arbeitsge­meinschaft und der Bayerischen Volkspartei teil.

In der Besprechung herrschte darüber Einmütigkeit, daß mit allen Kräften versucht werden müsse, im Haushaltsplan Ersparnisse zu erzielen und Abstriche vorzunehmen. Ueber Streichungen politischen und grundsätzlichen Charakters solle vorher eine Einigung erzielt werden. Die Regierung versprach den Entwurf eines Ausgabensenkungsgefetzes den gesetzgebenden Körper-schäften mit tunlichster Beschleunigung vorzulegen.

Vollsitzung des Reichsrates.

Berlin, 9. Mai. Der Reichsrot hielt am Donnerstag eine Vollsitzung ab, in der kleine Borlagen erledigt wurden. Die Verordnung zur Ausführung des Maisgesetzes wurde dahin ge ändert, daß die von dem Gesetz freigelassene Menge von 10 Doppelzentner auf zwei Doppelzentner herabgesetzt wurde. Für Ausländsanleihen der badischen ElektrizitätsgesellschaftBaden­werk", der ElektrizitätsgesellschaftUnterelbe" in Mono, der DampfschiffahrtSgesellschaft ,-,Hansa" in Bremen, des Deutschen Kalisyndikats in Berlin, der Kreditbank für Auslands- und Kolonialdeutsche und des Landwirtschaftlichen Kreditvereins Sachsen wurde die steuerliche Begünstigung genehmigt.

Die Arbeitsmarktlage im Reich.

Berlin, 9. Mai. Der Bericht der Reichsanstalt für Arbeits­losenversicherung für die Zeit vom 16. bis 30. April besagt, daß die Zahl der Empfänger von Krisenuntorstützung erneut zugenommen hat. Insgesamt belief sich am 30. April die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenver­sicherung auf nahezu 1 261 000, in der Krisenunterstützung auf über 320 000. Die Zahl der Arbeitslosen, die Mitte April bei den Arbeitsämtern mit rund 2 890 000 festgestcllt wurde, ist nur um knapp 100 000 zurückgegangen und liegt damit um etwa 1 080 000 Köpfe höher, als Ende April des Vorjahres.