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Schlüchtemer Zeitung

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Nr. 6 (1. Blatt) Dienstag, den 13. Januar 1931 83. Oabro.

Amtliche Bekanntmachungen

Landrats ami.

3.4tr. 115. Die Kreirbevölkerung wird auf die am Mittwoch, den 1 4. Januar b$. 3s. in der hiesigen n«u*n Volksschulturnhalle stattfindende Staats« bürgerliche Bilbungstagung der Reichszentrale für Heimat- dienst besonders aufmerksam gemacht und gebeten, in recht großer Zahl an der interessanten Veranstaltung teilzuneh- men. Beginn vormittags 9.15 Uhr pünktlich.

Tagungsplan:

9.1810.50 Uhr: Privatdozent Dr. 5. Neumark, Frank­furt a. M.: ^Wirtschaftskrise, Kapstalflucht und In- flationsfurcht" Aussprache.

11.0012.40 Uhr: Erziehungsdirektor W Beckmann, Frankfurt a. M.: ,,Die Reichsreform im Lichte der Geschichte" Aussprache Mittagspause.

13 5015.30 Uhr: Gberstudiendirektor Dr. K Meiner, Gffenbach a- M.:Die Vertrauenskrise: Ursachen und Ueberwindung" Aussprache.

Wie sich aus dem Tagungsplan ergibt, werden die dies­jährigen Vorträge, deren unbedingte Sachlichkeit und hohes wissenschaftliches Niveau von den Veranstaltungen der letz­ten Jahre genügend bekannt ist, vorwiegend die gegen­wärtige innerpolitische und wirtschaftliche Krisis behandeln. Sie werden daher wegen ihrer großen Aktualität allgemein lebhaftem Interesse begegnen.

Besonders werden die Herren Bürgermeister, Pfarrer und Lehrer gebeten, nicht nur selbst an der Tagung teilzu- nehmen, sondern auch in ihren Berufs- und Bekanntenkrei­sen für die Veranstaltung zu werben.

Schlüchtern, den 7. Januar 1931.

Der Landrat. Dr. Müller.

^»^Nr. 149. Nach der VMMMy'M!!lT I^MZW? T | Ir. ist für den Kreis Schlüchtern folgendes (Ergebnis für I Schweine vorläufig festgestellt worden.

A. Auchtschweine:

Zuchteber 61

Zuchtsauen 1876

B. Andere Schweine:

Ferkel unter 8 Wochen 3266

Jungschweine 8 Wochen bis noch nicht % Jahr 6030 Schweine 1/2 bis noch nicht 1 Jahr 4195 Schweine 1 Jahr und älter 1402

Der gesamte Schweinebestand beläuft sich auf 16830 Sfüdi und hat gegenüber dem Jahre 1929 um 3604 Stück zugenommen.

Schlächtern, den 9. Januar 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

K, Z-'^lr. 262. Auf Beschluß des preuß. Staatsministeriums sind am 18. 1. 1931 aus Anlaß der Neichsgründungsfeier die staatlichen und kommunalen Vienstqebäude, d'e Gebäude der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Ge- bäude der öffentlichen Schulen nach den Bestimmungen der Verordnung vom 29. Juni 1929 (G. S. S. 79) zu beflaggen. Die Herren Bürgermeister und Landjägerei­beamten ersuche ich das Erforderliche rechtzeitig zu veran- lassen: erstere auch bezüglich der Schulen.

Schlüchtern, den 9. Januar 1931.

Der Landrat. Dr. Müller.

Kreisausschutz.

Ordnung betr. die Erhebung einer Jagdsteuer im Kreise Schmälern.

Auf Grund der §5 6, 16, 17 und 20a des Kreis« und Vtovinzialabgabengesetzes vom 23. April 1906 in der Fas- A»ng der Novelle vom 26. August 1921 (®.S. Seite 495) und des Kreistagsbeschlusses vom 10. November 1930 wird für den Kreis Schlüchtern nachstehende Steuerordnsung erfassen:

§ 1.

Jagdsteuerpflichtig ist jeder, der auf Grundstücken, die im Kreise Schlüchtern belegen sind, das Jagdrecht ausübt, oder durch Dritte ausüben läßt.

§ 2.

Die Steuer beträgt jährlich 10 v. h. des Pachtzinses. Haben die Jagdberechtigten ihren Wohnsitz nicht im Kreise, m erhöht sich die Steuer auf 20 v. f). des Pachtpreises. I soweit es sich um Jagdberechtigte mit ständigem Wohnsitz : außerhalb des deutschen Reiches handelt, erhöht sich die ; Steuer auf 60 v. h. des Pachtpreises. Kommen erhöhte l ^-ätze nur für einen Teil der Jagdberechtigten an einer gemeinsamen Jagd in Betracht, so wird der Steuer für ; biese Jagdberechtigten der Pachtzins zugrunde gelegt, der ihrem Anteilverhältnis an der Jagd entspricht, wird von einem Jagdpächter, der seinen Wohnsitz im Kreise Schlüch­

tern hat, die Ausübung der Jagd ganz ober teilweise an einen Auswärtigen abgetreten, so treten die vorstehend für Letzteren genannten erhöhten Steuersätze in Kraft.

Als Pachtpreis gilt das vom Pächter auf Grund des Pachtvertrags zu entrichtende Pachtgeld einschließlich etwa­iger Nebenleistungen. Der Geldwert der letzteren wird, so­weit erforderlich, vom Kreisausschuß nach Anhörung eines von ihm zu benennenden geeigneten Sachverständigen fest- gestellt.

Bei nicht verpachteten Jagden gilt als Pachtpreis der Preis, der nach der Beschaffenheit der Jagd unter Berück­sichtigung aller den Pachtpreis beeinflussenden Umstände ge­wöhnlich bei einer Verpachtung zu erzielen wäre: unge­wöhnliche nicht in der jagdlichen Eignung begründete Preis- Verhältnisse sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Bei der Schätzung des Preises sind erforderlichenfalls Sachverstän­dige hinzuzuziehen. Bei glaubhaftem Nachweis der tatsäch­lichen Roheinnahme aus der Jagd hat aus Antrag des Steu- erpflichtigen diese Roheinnahme als Pachtpreis zu gelten. Der Antrag muß unter gleichzeitiger Führung des glaub­haften Nachweises spätestens im Einspruchsverfahren ge­stellt werden. Zur Roheinnahme gehört nach Maßgabe des jeweiligen Marktpreises auch der Wert des erlegten wildes, das nicht verkauft ist. Der Nachweis der tatsächlichen Roh­einnahme ist durch Vorlage von Jagd- und Schußbüchern zu führen. (Er gilt durch diese Vorlage als erbracht, wenn die Führung der Bücher und die Person des Jagdberechtig­ten Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen ausschließen. Im übrigen entscheidet der Kreisausschuß nach seinem Er­messen, ob der glaubhafte Nachweis geführt ist.

Ausnahmsweise kann der in Absatz 3 Satz 1 bezeich­nete preis auch bei verpachteten Jagden als Pachtpreis zugrunde gelegt werden, wenn das im vertrage ausbe­dungene Pachtgeld einschließlich der Nebenleistungen offen» -^M E^" ^ ^uvre^ iO^ ,, j t - ,

Die Ausübung der Jagd in nichtverpachteten Jagden des Staates bleibt steuerfrei.

§ 4.

Der Kreisausschuß kann für einzelne Fälle Steuern, deren Einziehung nach Lage der Sache unbillig wäre, ganz ober zum Teil erlassen oder in solchen Fällen die Erstattung oder Anrechnung bereits entrichteter Steuern verfügen.

§ 5.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tage desjenigen Kalendervierteljahres, in welchem die Voraussetzung des § 1 eingetreten ist. Sie endet mit dem letzten Tage desjeni­gen Kalendervierteljahres, in welchem die Voraussetzung des § 1 weggefallen ist. Bei Weiterverpachtung einer Jagd wird die gezahlte Steuer angerechnet, wenn und inso­weit die Vorschriften über Anfang und Ende der Steuer­pflicht eine zeitweilige Doppelbesteuerung zur Folge haben.

§ 6.

Die Jagdberechtigungen auf Grundstücken des Kreises sind binnen 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Steuer- ordnung vom Steuerpflichtigen dem Kreisausschuß unter Beifügung des Pachtvertrages zur Besteuerung anzuzeigen.

Im Übrigen sind Anfang, und Ende der Steuerpflicht sowie alle Ereignisse, die eine Abänderung der Veranlagung bedingen, insbesondere Weiterverpachtungen, innerhalb 2 Wochen nach ihrem Eintritt dem Kreisausschuß zur Kennt- nis zu bringen.

§ 7-

Die Veranlagung erfolgt durch den Kreisausschutz mit­telst schriftlichen Veranlagungsschreiben, bei mehrjähriger Steuerpflicht für jedes Steuerjahr besonders.

§ 8.

Die Steuer ist in vierteljährlichen Raten im voraus am 1. jeden Kale nderoierteljahres an die Kreiskommunal- Kasse zu zahlen.

Mehrere Steuerpflichtige im Sinne des § 1 haften für die Steuer als Gesamtschuldner.

Steuern, die innerhalb einer Monats nach der Fällig­keit nicht bezahlt sind, unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach Maßgabe der verord- nung vom 15. November 1899 (®.S. Seite 545) in der Fassung der Verordnung vom 29. April 1921 (G.S. Seite 381).

§ 9.

Gegen die Heranziehung der Steuer steht dem Steuer- Pflichtigen binnen einer Frist von 4 Wochen der Einspruch bei dem Kreisausschuß zu, und gegen dessen Beschluß inner­halb einer Frist von 2 Wochen die Klage im Verwaltungs- streitverfahrcn.

Durch Einspruch und Klage wird die Verpflichtung zur Zahlung der Jagdsteuer nicht aufgeschoben.

8 10.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser tDrbmmg unterliegen, soweit nicht besondere Vorschriften Platz greifen, einer Strafe bis zu 150. #X

811.

Die Steuerordnung tritt mit dem Tage der Veröffent­lichung in Kraft.

Schlüchtern, den 20. November 1930.

Der Kreisausschuß des Kreises Schlüchtern.

*

I.-Nr. 7195 K. A, Vochtehendr Jagdsteuerordnung, zu welcher der Bezirksausschuß in Kassel die Genehmigung und der Herr Dberpräsident der Provinz Hessen-Nassau die Zu­stimmung bis zum 31. März 1933 erteilt hat, wird hiermit veröffentlicht.

Schlüchtern, den 5. Januar 1931.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

Das Verzeichnis über die e-chvfiichtigen Betriebe (Eich- lifte) liegt in der Zeit vom 13. bis einschl. 26. Januar 1931 im Rathaus Zimmer 4 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Schlüchtern, den 10. Januar 1931.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Sergsturzkatastrophe in Smador.

170 Bahnarbetter verschüttet.

_ , In der südamerikanischen Republik Ekuador yat ftd) eme schwere Bergrutsch Katastrophe ereignet.

der etwa 113 Kilometer von Gu a^uil entfernt liegenden Bahnstation Huigra wurden durch einen Erdrutsch 170 Streckenarbeiter verschüttet, selche die durch einen früheren Bergrutsch verschüttete Babuftreckefreilegensollte,r. Es besteht wenig Hoff­nung, irgendwelche der Verschütteten noch lebend .«»»wwi - --------------------------

Der erste Bergsturz war in der Nacht erfolgt, und die HrlfSmannschaft war sofort zur Freilegung der Bahngleise entsandt worden. Wegen schwerer Regen- fälle konnte die Freilegung der Strecke jedoch erst bei Morgengrauen beginnen. Als die Mannschaft gegen Morgen emsig arbeitete, begannen vom Bexgabhang Geröll und Erbmassen herabzuroNen. Wenige Minuten später erfolgte plötzlich unter lautem Getöse der große Bergsturz, der die 170 Arbeiter verschüttete, ehe an Rettung zu denken war. Man vermutet, die Berg­stürze seien die u

Folge der mehrtägigen Wolkenbrüche, die den Ort Huigra schwer gefärdeten. Durch den zwei- ten Bergsturz, der den 170 Bahnarbeitern das Leben kostete, wurden die Bahngleise 1,5 Kilometer weit zu­sammen mit Geröll, Bäumen und Schlamm-Massen verschüttet.

SHiffszusammenstoß aus der Elde.

Ein Motorschiff rammt einen Eildampfer.

Der elbabwärts fahrende EildampferElblager- Qaus 2" wurde oberhalb LauenburgS von dem auf der Bergfahrt befindlichen MotorschiffMiayol" gerammt, wodurch dem Eildampfer ein großes Leck im Vorder- lchiff gestoßen wurde, so daß daS Schiff innerhalb weniger Minuten zum Sinken kam. Die Besatzung konnte sich nur mit Mühe retten und verlor den größ­ten Teil ihrer .Habe. Die Ladung bestand in der Hauptsache aus Zucker, ferner aus Maschinenteilen so­wie anderem Stückgut. Der Schaden wird auf mehr als 200 000 Mark geschätzt. Das MotorschiffMiapol" wurde bet dem Zusammenstoß nur leicht beschädigt.

SchiffSnnglück im Kanal.

Infolge des im Aermel-Kanal herrschenden Nebels sind auf der Höhe von Dieppe zwei französische Küsten- dampfer zusammengestoßen. Der eine Dampfer,Rotre- Dame-Des-ArdentS", sank: seine 30 Mann starke Be­satzung konnte von einem herbeieilenden Dampfer aus­genommen und gerettet werden.

Nachdem der wiide Steift im Ruhrgebit beendet ist, ist festgestellt worden, daß den Stemmben ein Lohnaus- fall von rund 850 000 Mark entstanden ist.

In der Nähe von Dipn ereigneten sich zwei Zugent­gleisungen. Zuerst entgleiste ein Güterzug, dann der Schnell­zug Nizza-Paris, der auf den entgleisten Güterzug auf« fuhr. Zwei Beamten wurden leicht verletzt, der Blateriaf» schaden soll sehr groß sein.

In Kattowitz ist ein polnischer Dberst eines in War­schau stehenden Regiments verhaftet worden. Er hat sich eine Reihe von Betrügereien zu Schulden kommen lasen.

Der Berliner Bankier Erich Goldschmidt wurde in seiner Villa in Grunewald tot aufgefunden. Er halle sich in seinem Schlafzimmer durch einen Schuß in den Kopf getötet. Aus Grund werden Familienzwistigleitrn ange- geben.