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Kreis-KmtsbtaLt * MyüneLnev amtlicher Kn-eitzer für -en. Kreis Ächlüchlem ß«Mua- veÄLg:ls.Steülfrls Söhne »<S«sci)6st-^ "»ahnhofstr.ö * fernspv.Nr.14y * pofisih«tUu^»nkfkn^nNr.rrr«»
Nr. 18 (J. Blatt) Dienstag, den 10. Februar 1931 83. Jahrs.
Amtliche Bekanntmachungen
Laudratsa»?«
I.-Nr. 976. In dem Landgemeinde-Verlag zu Berlin ist eine „Zusammenstellung hier Bestimmungen über die Ausstellung von polizeilichen Führungszeugnissen" erschienen. Der preis hierfür beträgt 50 pfg. Ich werde für sämtliche Landgemeinden des Kreises je ein Abdruck der frag- lichen Zusammenstellung bestellen, wenn mir nicht bis zum 20. d. M ts. eine Abbestellung zugeht.
Zchlüchtern, den 5. Februar 1931.
Der Landrat. I. 0.: Schultheiß
Kreisausschutz.
Kür unsere Mütter - für unsere Jugend l
dl» neuen deutschen tvohlfahrtsbriefmarken etiltiß bie 30. Juni 1931
Wohlfahrtsbriefmarken 1930.
3,-Rr. 654 F. Dem Kreiswohlfahrtsamt steht noch eine größere Anzahl Mohlfahrtsbriefmavken der Deutschen Nothilfe zur Verfügung. Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 21. Uoocmber 1930 und die verschiedenen Hinweise im Kreisblatt bitte ich die Kreisbevöl- krrung, insbesondere die arbeitgebsnden Betrübe, sowie Demeindeverwaltungen und sonstige Körperschaften, insoweit die Spendensammlung von ihnen noch nicht berück- sichtig! worden ist, den Markenverbrauch nach Kräften fördern zu helfen. Der Bedarf an Briefmarken, Markrnheft- chen und Postkarten wolle, da der Verkauf in Kürze ein- gestellt werden muß, umgehend gemKdet werden. Die postalische Gültigkeit der Marken erlischt erst am 30. Iuni 1931.
Der Erlös aus dem Markenvertrieb dient zur Linderung materieller Notstände innerhalb des Kreises. In er^er Linie fofI der Ertrag für Müller, Kinder und Jugendliche unter besonderer Berücksickt'gung der Erholungsfürsorge (Kuren, Speisungen usw) Verwendung finden.
Die Herrn Bürgermeister werden auf vo.stehendes besonders aufmerksam gemacht.
5chlüchtern, den 2. Februar 1931.
Kreiswohlfahrtsamt. Dr. Müller.
3..Rr, 727 K. A. Die Wahl des Landwirts Heinrich Vierer in Gundhelm, hs. Nr. 57, zum Schöffen der Gemeinde Gundhelm habe ich auf Grund des § 55 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom t August 1897 bestätigt. *
5chlüchtern, den 6. Februar 1931.
Der Landrat: Dr. Müller.
I.-Nr. 691 K. fl. 3u der im Kreisblatt Nr. 82 üom Kh Juli 1928 veröffentlichten Abgabenordnung über die Hebung von Vorausleistungen für die Megeunterhaltung *W der Bezirksausschuß zu Kassel die Genehmigung und ^r Herr Gberpräsident die Zustimmung weiterhin bis zum ^- Närz 1933 erteilt.
bchlüchlern, den 6. Februar 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
- Die Störungen des Deutschlandsenders durch den ^'ssischen Telegraphiesender Rar sind durch Wellenwechsel russischen Station beho-ben worden.
" Die von Staatssekretär Abegg begonnene R'form preußischen Polizeiverwaltungswesens ist jetzt zu einem Abschluß gebracht. Dem Sandtag liegt der Entwurf ein^s ^lizeiverwaltuNgsgetetzes vor, durch das den (Drhpol^v ^^rden die Befugnis zum Erlaß von polizeiverordnunaen Kommen wird. In Zukunft sollen nur noch etwa 900 ^lizeibebörden das Recht haben, Verordnungen zu erlisten.
Bltßerordentlich starke Schneefälle nötigten in den Mieten bei Raab und Medenburg (Ungarn) zur Einstel- lln9 des Eisenbahnverkehrs.
Neue Erdstöße auf Neuseeland.
Die Küste von Sturzwellen überflutet.
Das Erdbebengebiet auf der Nordinsel von Neujec- land kommt nicht zur Ruhe. Im Gebiet der Hawkes-Bucht wurde am Sonntag der stärkste Erdstoß seit Dienstag oer- pürt, der besonders in den auch beim letzten Erdbeben an chwersten heimgesuchten Städten Napier und Hastings Scharen verursachte.
An einem Berg von Napier ereigneten sich gewaltige Erdrutsche. Kap Kidnappers, südlich von Napier, war ganz in Staub gehüllt und wurde durch ungeheure Erdrutsche und Felsstürze völlig verändert. Ungeheure Sturzwellen überfluteten die Küste und dürsten die bei den letzten Erd- beben obdachlos gewordenen Familien, die sich in Napier an den Strand flüchteten, nötigen, ihre Zufluchtsstätte zu räumen.
Ein P o st s l u g z e u g, das von Gisbourne nach der kürzlich vom Erdbeben heimgesuchten Stadt Castings unterwegs war, stürzte in der Nähe von Wairoc ab. Der Pilot und zw m'Agiere fanden den Tod.
Das endgültige Abstimmungsergebnis.
Spaltung der Wirlfchafksparkei.
Nach dem endgültigen Abstimmungsergebnis ist das von den Nationalsozialisten und Kommunisten beantragte Mißtrauensvotum gegen das Kabinett Brüning von dem Reichstag mit 292 gegen 220 Stimmen bei 13 Enthaltun- gen abgelehnt worden.
Der Stimme enthalten haben sich zehn Mitglieder bei Wirtschaftspartei, sowie die drei Deutsch-Hannoveraner. Die fünf übrigen in der Sitzung anwesenden Mitglieder der Wirtschaftspartei haben gegen das Mißtrauensvotum gestirnt, ebenso die anwesenden Mitglieder der Christlich-Sozialen und Konservativen Fraktionsgemein- schaft. Die Mitglieder des Landvolks stimmten für das Mißtrauensvotum; von dieser Fraktion nahmen jedoch vier Abgeordnete, darunter Dr. Gereke und Schlange-Schö- ningen, an der Abstimmung nicht teil.
Verurteilung wegen Beleidigung des Ministers Schiele.
— üurg bei Magdeburg, H. Februar. Wegen Beleidigung des Reichsernährungsministers Schiele verurteilte das Große Schöffengericht in Burg den Kaufmann Paul Kropisch aus Löderburg bei Staßfurt zu einem Monat Gefängnis.
Volksparkel für das Stahlhelm-Volksbegehren.
Der „Stahlhelm", Bund der Frontsoldaten, hat dem Parteiführer der Deutschen Bolkspartei, Abg. Dingeldey, offiziell von der Einbringung des Volksbegehrens zur Auflösung des Preußischen Landtages Mitteilung gemacht. Abgeordneter Dingeldey hat darauf geantwortet, daß die Deutsche Volkspartei das Volksbegehren unterstützen werde.
SoWjetrrlsstsche Auszeichnung rincs denischen Jngcuirnrs.
WT8. Moskau, 8. 2 Das 3entrastxekutivkomstee der U. S. S. R. hat, einer Meldung der T-'legra-h mag m ur der Sorojetunien z folge, den deutschen Ingeni ur Lieb- Hardt für feine ini ia be und h ngebungsro le Arb it in den Gruben des Don z-Becken- den L nin D den v r.iehen und ihm eine p.ämir von 5003 Kabeln zuerkannt. Li b= Hardt hatte ein neues Verfahren ausgearbeitet, das die Verlegung der F'iehbandanlage innerhalb der Grube anstatt in sechs bis acht Stunden in nur z ha Minuten ermöglicht.
— Im Bezirk Neulauterburg (Südpfalz) wurden allein im Monat Januar 29 junge Deutsche durch die Grezpolizei zurückgehalten, als sie nach dem Elsaß fli.hm wollten, um sich bei der Fremdenlegion anwerben zu lassen.
— Im Reichstag haben die Nat'aaa'pzialisten einen Antrag eingebracht, nach dem die Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und (Ordnung (Verbot des Waffentragens) außer Kraft gesetzt werden soll.
— Am gestrigen Wintersportsonntag, der Hundertau- sende sportfreudiger Berliner ins Frei' gelockt hatte, er it= ten 200 Personen Rodel- und Slüunfäfe, die sich am meisten im Grunewald ereigneten. In vielen Fällen wurden Arm- und Beinbrüche festgestellt.
— Ein führendes Mitglied der mazedonischen F ei- heitsbcwcgung Gujurkoff, ist am Sonn'ag in Sofia von zwei Männern durch mehr als 20 Revoloerschüsse getö.et worden. Die Täter stellten sich der Polizei.
In der Gsthilfe-Frage st es nimm H" gelungen, eine Einigung zwischen dem Dstkommisia iat, dem preußi chen Staat und der Industrie herbeizuf.ih>-en. Am Donnerstag soll sich das Kabinett mit dem fertigen Gesetz befassen. In der Lösung dieser schwierigen Frage sicht man ci en großen Erfolg des Reichskabinetts und besonders des Ministers Treviranus.
— In der Angelegenheit der RaubÜberfall'? auf, die Mekgersfrau Eggerth in Franks'r^ a M, soll ein Z") jähriger Elektromechaniker aus Nürnberg un‘er dem Verdacht dler (Täterschaft verhaftet worden jein. •
Das Volksbegehren zurückgewiefen. Severing verlangt vom Stahlhelm 20 000 Unterschriften.
Der preußische Innenminister Severing hat das Volksbegehren des Stahlhelms auf Auflösung des Preußischen Landtages vorläufig zurückgewiesen. Die Stellungnahme des Ministers wurde der Bundesleitung mit folgendem Schreiben vom 7. Februar mitgeteilt:
»Dem Anträge des „Stahlhelm", Bund der Frontsoldaten e. V., vom 1. Februar 1931, die Listenauslegung für ein Volksbegehren zuzulassen, das auf Auflösung des preußischen Landtages gerichtet ist, vermag ich nicht zu entsprechen. Der Antrag trägt nicht die Unterschrift von 20 000 Stimmberechtigten. Infolgedessen müßte der Vorstand der antragstellenden Vereinigung „Stahlhelm" nach Paragr. 2 Ab sah 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheiden vom S. Januar 1926 glaubhaft machen, daß 100 000 der stimmberechtigten Mitglieder des „Stahlhelm" den Antrag unterstützen.
Nach Paragr. 4 Absatz 4 der Landesabstimmungsord- nung vom 23^ Januar 1926 genügt es zur Glaubhaft- machung der Unterstützung des Antrages durch die Mitglieder eines Vereins, wenn „aus der Satzung oder aus der bekanntgewordenen Betätigung des Vereins die Zustimmung seiner Mitglieder zu dem vom Anträge verfolgten Ziele erkennbar ist."
Das Schreiben besagt dann: „Auf seine Satzung kann sich der „Stahlhelm" nicht berufen. Sie läßt nach keiner Richtung erkennen, daß der „Stahlhelm" die Auf- lösung des Preußischen Landtages zu^seinem Ziele gemacht hat. Auch aus der Betätigung des „Stahlhelms" kann eine Zustimmung von 100 000 stimmberechtigten Mitgliedern zu dem mit dem Anträge verfolgten Ziele der Auflösung des Preußischen Landtages nicht hergeleitet werden. Die Betätigung des „Stahlhelm" bewegt sich tatsächlich wie satzungsgemäß in anderer Richtung. Die Berufung auf den Beschluß des Stahlhelm-Vorstandes vom 4. Oktober 1930 und die zu ihm angeblich erfolgte Zustimmung von 140 000 Mitgliedern auf dem Stahlhelm-Tag in Koblenz am 5. Oktober 1930 greift nicht durch. Es steht keineswegs fstt.-^tz^ß -iü» Tsllnehmer an der Koblenzer Tagung tat* föchllch einem auf Landtagsauslösung gerichteten Volk-begehren ihre Zustimmung geben wollten. Auch ist eine B e - s ch I u ß f a s s u n g der Mitglieder des „Stahlhelm" überhaupt nicht erfolgt. Es handelt sich vielmehr lediglich um Beifallsäußerungen, die anläßlich der Rede des Ersten Bundesvorsitzenden erfolgten, als dieser auf den Dorstandsbeschluß hinwies. Im übrigen ist die Angabe, daß an der Stahlhelm-Tagung 140 000 stimmberechtigte Staatsbürger teilgenommen hatten keinesfalls glauhaft gemacht. Nach zuverlässigen amtlichen Feststellungen hat die Zahl der Teilnehmer an dem Stahlhelm-Tage höchstens etwa 70 000 betragen.
Das Schreiben betont weiter, daß eine verhältnismäßig sehr hohe Zahl der Teilnehmer Angehörige des „Iungstabl- Helm" war. von denen etwa die chälfte nicht st i m m berechtigt war. Hierzu komme die Tatsache, daß an der Koblenzer Tagung nicht nur preußische, sondern auch Staatsbürger anderer deutscher Länder und sogar noch Ausländer, z. B. eine Abordnung von Faschisten aus Italien, teilgenommen haben.
Die in dem Anträge unternommene Glaubhaftmachung. daß mindestens 100 000 stimmberechtigte Mitglieder des „Stahlhelm" einen Antrag auf Auflösung des preußischen Landtages unterstützen, entfällt daher insoweit, als sie auf die Koblenzer Tagung deck „Stahlhelm" abgestellt sei.
In dem Schreiben wird schließlich angeführt, daß der „Stahlhelm" nicht einer politischen Partei gleichgeachtet werden könne, deren Mitgliederzahl bei den Wahlen einen einheitlich gerichteten politischen Willen haben. Es muß hiernach durchaus damit gerechnet werden, daß ein erheblicher Teil von Älngehörigen dieser Organisationen, somit auch des „Stahlhelm", einen Antrag auf Auflösung des Preußischen Landtages nicht unterstützen würden.
Zusammenfassend heißt es in dem Schreiben:
„Aus diesen Erwägungen kann ich die gesetzlich vorgeschriebene Glaubhaftmachung bisher nicht als erfolgt ansehen. Gemäß der Landesabstimmungsordnung setze ich hiernach zur Beibringung einer weiteren und ausreichenden Glaubhaftmachung eine Frist von zwei Monaten mit der in der Landesabstimmungsordnung oorgeschriebe- nen Androhung, daß nach deren erfolglosem Ablauf die Ablehnung des Antrages erfolgen wird. Falls der „Stahl- yeim" nicht in der Lage ist, eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Glaubhaftmachung für den Antrag seines Vorstandes beizubringen, muß es ihm überlasten bleiben, einen neuen von 20 000 Stimmberechtigten unterschriebenen Antrag nach paragr. 2 Absatz 1 des Gesetzes in der in den Paragraphen 1—3 der Landesabstimmungsordnung vorgesehenen Form vorzulegen.
— Das amerikanische Kriegsgericht dar sich mr den bekannten Aeusserungen des Generals Butter über Muso- lini zu be;diä^gen cha le, hat überraschenderweise dk Angelegenheit fallen gelassen. Der General wird nur einen Verweis erhalten.