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Nr. 39 (1. Blatt) Dienstag, den 31. Mär; 1931 83. Jahrs.
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Amtliche Bekanntmachungen
rundratsamt.
' Unter Bezugnahme aus die Verordnung des Herrn Dber- präsidenten vom 13. Mai 1905, betreffend verbot der lurfuhr von Reben aus reblausverseuchten Gemarkungen (Amtsblatt Nr. 21 von 1905) wird hierdurch zur öffent- jchen Kenntnis gebracht, daß- z. 3t. als reblausverseucht ju gelten haben die Gemarkungen: Bad Aßmannshausen, taub, Dörscheid, Libingen, Litville (teilweise), Trbach, muenstein, Geisenheim, Hallgarten, hattenhnm, Hochheim, Zohannisberg, Riedrich, Lorch, Lorchhausen, Mittelheim, lieudorf, Destrich, Rauenthal, Rüdesheim, Winkel, sämtlich n Regierungsbezirk Wiesbaden.
Die Gemarkungen Winkel und Destrich gelten zusam- M mit dem verseuchten Teil der Gemarkung Johannis- erg.als ein Gemeindebezirk im Sinne des § 6 der verord- Mg vom 16. August 1905 (Amtsblatt Nr. 34 von 1905). AUL £. u. K. 446 a/31.)
Kassel am 14. 3. 1931. Der Reg.-Präsident.
l«Ilr. 2544. Die Fleischbeschauer und Trichinenschauer «rben an die pünktliche Einsendung ^>er Dierteljahrs- tachweisungen (Postkarten) an den Herrn Veterinärrat er« inert.
Schlüchtern, den 26. März 1931.
_____________________Der Landrat. 3, v.: Schultheir.
tadt Schlüchtern.
etriffl Arbettsreit «nd Aonntagsrnhe
tm Frifeurgewerbe.
1. Es besteht Veranlassung, die Bestimmungen der Ver- dnung über die Arbeitszeit vom 14. April 1927 (R. . BL 1 S. 109) in Erinnerung zu bringen. Danach darf e regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ijschlreßlich bei Pausen, die Dauer von 8 S t u n d e n nicht ierschreiten. Ausnahmen hiervon sind unter bestimm- n Voraussetzungen in beschränktem Umfange zulässig, och darf bei Anwendung solcher Ausnahmen die Ar« itrzeit höchstens auf 1 0 S tu nben ausgedehnt erben.
Beginn und Ende der Arbeitszeiten und pau- n sind sofern keine tarifliche Regelung erfolgt, vom tbeitgeber im Einverständnis mit der Arbeitnehmerschaft $ Betriebes den Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung sprechend festzulegen und durch Aushang im Beliebe zu veröffentlichen.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Arbeits« itüerorbnung werben mit Geldstrafe bis zu 150 RM., 1 Wiederholungsfälle unter Umständen mit Gefängni; bis 1 6 Monaten und mit Geldstrafe (von 3- 10 000 RM.) kr einer dieser Strafen bestraft.
2. Laut Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenien in ossel vom 4. September 1919 sind die Barbier- und riseurgeschäfte an den Sonnabenben um 9 Uhr abends 1 schließen.
3. hinsichtlich der Sonntagsruhe im Barbier-, Friseur- ib perückenmachergewerbe gelten die für den Kreis Züchtern erlassenen Anordnungen des Herrn Regierungs« liisidenten in Kassel vom 22. Juli 1920 (Reg. Amtsbl. ■ 233), die hierunter erneut veröffentlicht werden. Schlüchtern, den 26. März 1931.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
*
Jn Abänderung der Bestimmungen unter 1 e meiner Fügung vom 25. März 1895 (Amtsbl. S. 74/76) bc« ^me ich für den Bezirk des Kreises Schlüchtern, daß im Ubier«, Friseur- und .Perückenmachergewerbe Gehilfen, Klinge und Arbeiter am 1. Dster-, pfingst- und Weih- ^tsfeiertage, sowie an den übrigen Sonn- und Festen des Jahres, im Sommerhalbjahr in der Seit von 2—91/1 Uhr vormittags und Winterhalbjahr in der * von 8 10 Uhr vormittags beschäftigt werden bü-fen. Zahmen sind nur insoweit statthaft, als eine Befcbäf« '^g zur Vorbereitung von öffentlichen Theatervorstel- ^«n und Schaustellungen erforderlich ist. Im übrigen ”ben die Bestimmungen vom 25. März 1895 a. a. D. ^rändert in Kraft.
Auf Antrag von mehr als zwei Dritteln der betei- Gewerbetreibenden wird auf Grund des § 41 b der "chrgewerbcordnung für den Bezirk des Kreises Schlüch- 1,1 vorgeschrieben, daß im Barbier-, F iseur- und perük- ^achergewerbe am ersten Dster- Pfingst- und Weih- ^ktage, sowie an den übrigen Sonn- und Festtagen ein 'ilieb im Sommerhalbjahr nur für die Seit von 71/2 • Uhr vormittags stattfinden darf. Ausnahmen sind ''.insoweit statthaft, als eine Beschäftigung ziw Dor- ^tung von öffentlichen Theatervorstellungen und Schau- 'Utgen erforderlich ist. Ein Verkauf von Waren ist ^scn Tagen jedoch nicht gestattet.
Während der Betriebsruhe dürfen auch keine Kunben in den Wohnungen bedient werden.
Nach § 146 a der Reichsgewerbeordnung wird mit Geldstrafe bis zu 600 MK., im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft, wer den vorstehenden Anordnungen zu 1 und 2 zuwiderhandelt.
Diese Anordnungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. (A II G. 4569 a.).
Rassel, am 22. Juli 1920.
Der Regierungspräsident. J. v.: gez. hausleutner.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheiden vom 8. 1. 1926, der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheiden (Landesabstimm- orbnung) vom 23. 1. 1*926 und der Bekanntmachung des greuß. Ministers des Innern vom 4. März 1931 betr. ulassung eines Volksbegehrens „Landtagsauflösung" wird hiermit bekannt gegeben daß die Tintragungslisten in der Seit vom 8. April bis einschließlich 21. April 1931 im Rathaus — Simmer Nr. 2 — offen liegen. Während dieser Seit können an den Wochentagen von vormittags
8 bis 12 Uhr und nachmittags von 4—6 Uhr — atm Sonnabend nur vormittags und am Sonntag, den 12. und 19. April vormittags von 10—ll1/? Uhr die Unterschriften in die Listen eingetragen werden.
Nach § 15 der Landesstimmordnung ist zur Eintragung zugelassen:
1) wer am ersten Tage der Lintragungrfrist in der Stabt Schlüchtern seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
2) wer nach den Bestimmungen des Landeswahlgesetzer in der Fassung der Bekanntmachung vorn 28. 10. 1924 am Eintragungstage
IDähT^r zum Landtag ist
b) vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist
c) in der Ausübung des Wahlrechts nicht behindert ist, b) nicht zu dem Personenkreise gehört dessen Wahlrecht ruht.
3) wer einen Eintragungsschein hat.
Wegen der Lintragungsschcine wird auf die Bestimmungen in § 16 der Landesabstimmungsordnung hingewiesen, die in dem angegebenen Eintragungsraum eingesehen werden können.
Schlüchtern, den 28. März 1931.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Ausschreibung.
Die Stelle einer Nadelarheitslehrerin an her hiesigen Stadtschule ist alsbald neu zu besetzen.
Die Nadelarbeitslehrerin hat 6 Nadelarbeitsunterrichts- stunden wöchentlich zu erteilen. Die Vergütung beträgt 600 RM. jährlich. Die Anstellung erfolgt auf Privatdienst- vertrag mit Ründigungsvorbehalt.
Bewerbungen find unter Beifügung von Lebenslauf und Zeugnisabschriften bis zum 7. April 1931 an uns ein« zureichen.
Schlüchtern den 28. März 1931.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Bekanntmachung.
Die Baberäume in der Stadtschule können in dieser Woche mit Ausnahme des Karfreitags — an jedem Tag von 10 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends benutzt werden.
Schlüchtern den 30. März 1931.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, daß dar freie Umher- laufen von Hühnern und Gänsen nicht gestattet ist und daß insbesondere bei Beschädigung von Beeten und Feldern mit Strafanzeige gerechnet werden muß.
Steinau, den 27. März 1931.
Die Polizeiverwaltung: Dr. Kraft.
Jn der Nacht zum 28. 3. wurden in Engelsbrand (Württemberg) die Eheleute Soll, ferner deren 50 jährige Tochter und der 8 jährige Lohn der letzteren von dem Ehemann der Tochter der Eheleute Soll mit dem Beil erschla gen. Eheliche Zerwürfnisse sollen der Grund zur Tat sein. Sonntag vormittag herrschte im Riesengebirge bei 10 Grad Kälte, starkem Nebel und lebhaftem Wind Schneetreiben. Auch in Görlitz und der weiteren Umgebung der Dberlausitz setzte in den frühen Morgenstunden "Schnee- treiben ein.
Aangenehmes Gefühl in Paris.
Briand über das Zollabkommen.
Paris, 30. März.
Der französische Senat begann die Beratung des Haushalts des Außenmmsteriums. 'Als erster Redner ging der Hauptberichterstatter Henri Berenger auf das deutsch-öfter- reichische Abkommen ein und erklärte, daß die Haltung Deutschlands Frankreich in höchstem Maße beschäftige, gleichviel, ob es sich dabei um die Danziger Frage oder die es Anschlusses handele. Deutschland habe seine beunruhigenden Kundgebungen vervielfacht.
Außenminister Briand
streifte zunächst kurz die französisch-russischeu Beziehungen, von denen man noch nicht sagen könne, daß sie gut seien. Was Italien anlange, so habe er in den Berhandlunaen eine wesentliche Entspannung sestgestellt. Er ging sodann auf das deutsch-österreichisch? Zollabkommen ein und erklärte, daß er als Erster ein unangenehmes Befühl gehabt habe. Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Oesterreich habe nicht er, jonbern der Bersailler Vertrag festgelegt, und er müsse deshalb mit den Schwierigkeiten rechnen, die sich daraus ergäben. Vor einem Jahre habe er sich gegenüber der Gefahr des politischen Anschlusses befunden und darüber von der Trib ue des Völkerbundes herab gesprochen. Nach und nach hätte sich die Atmosphäre beruhigt. Dies habe jedoch Frankreich nie dazu geführt, die wirtschaftlichen Lebensbedingungen Oesterreichs und seine sozialen Schwierigkeiten zu verkennen. Und alles dies sei nicht verschwunden, weil er einmal „Locarno" ausgesprochen habe.
viel schwerer als die Tatsache selbst sei die Art und Weise, wie es sich vollzogen habe. Diese Prozedur sei beunruhigend und widerspreche allen Bedingungen einer euro- päischen Zusammenarbeit. Er sei jedoch nicht sicher, daß es in Frankreich selbst keine Männer gebe, die eine geheime Bewunderung für diese Handlungsweise hätten. Briand fuhr dann wörtlich fort: „Eine derartige Handlungsweise finde ich nicht gut, nachdem wir uns in Gens und Paris ^rttiP™™""'“^^ ^ sW7""' Mdl"^"'' ^"'^-" zu verhandeln, wie man das Leben in Europa besser organisieren könnte."
Frankreich sei jedenfalls 48 Stunden vor allen anderen Mächten unterrichtet worden, und er habe den Votschaltern in Wien und Berlin sofort Anweisung gegeben, den beiden Regierungen den französischen Standpunkt darzulegen. Auf die verschiedenen Angriffe, daß Frankreich nicht mit genügender Energie dagegen Stellung genommen habe, erwiderte Briand:
„Will man einen anderen weg einschlagen und durch Frankreich alles das zerstören lassen, was es in harter zehnjähriger Arbeit aufgebaut hat? Wenn ja, so muß man den Mut haben, es zu sagen.
Ich werde derartigen Wünschen gegenüber das aufmerksamste Ohr haben Keine Minute langer würde ich 8«in auf meiner jetzigen Politik beharren Der französische Außenminister fugr sodann fort, daß man sich bisher nur Protokollen und einleitenden Verhandlungen gegenüber befinde Es müsse jedoch jetzt schon mit aller Deutlichkeit gesagt werden, daß mit dem Tage, an dem man nicht mehr auf die ehrliche Durchführung der Verträge rechnen könne, nichts mehr bestände, weder Sicherheit noch Schutz
Deutschland und Oesterreich hätten nicht das Recht gehabt, das zu tun, was sie unternommen haben, und Frankreich werde es im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten verhindern. Ralürlich werde nunmehr in den Beziehungen zu Deutschland ein Stillstand eintreten. Das Ereignis habe nirgends in der Welt sympathische Aufnahme gefunden und werde selbst in Deutschland mißbilligt. Die Linwände, die gemacht worden seien, würden vielleicht die beiden interessierten Länder dazu bringen, das schlechle Ziel auszuge- ben und nicht auf eine europäische Zusammenarbeit zu verzichten.
Sicherlich müsse man Vorsichtsmaßnahmen treffen, und Frankreich habe den Weg des Friedens nicht mit verbundenen Augen beschriften. Briands Erklärungen gipfelten in dem mit großem Beifall aufgenommenm Satz, daß er fest entschlossen sei. zu verhindern, daß Deutsch- land und Oesterreich auf ihrer Absicht beständen, die feierlichen Vertragsverpflichtungen zu verletzen.
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Welche Mittel aber Wege der französische Außenminister dabei ins Auge faßt, hat er vorläufig verschwiegen. Ebenso hat er verschwiegen, worin er überhaupt die angebliche Absicht einer Vertragsverletzung durch Deutschland und Oesterreich erblickt. Politische Kreise wollen diese zwischen Drohun- gen und Friedensversicherungen schwankende Rede Briands sehr verschieden auslegen. Während gewisse Kreise jetzt entscheidende Maßnahmen gegenüber den „Vertragsbrüchigen" erwarten, heben andere hervor, daß der Außenm nutet nur den Wunsch gehabt habe, sich gegen seine varlamenta« virten Geoner zu decken und den Sturm abflauen zu lasten Letztere Auffassung stützt sich besonders auf die Aeußerung Briands daß er die zehnjährige Aufbauarbeit nicht zerstören wolle und daß Frankreich nur im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten handeln könne. Besonders auffallend war es daß Briand gewissermaßen das „Mitleid des Hau- fes" für ihn als den durch die Haltung Deutschlands und Oesterreichs gekränkten Friedensfreund anrief.
Auf der unteren Ruhr oberhalt bcs Stauwerks kenterte ein Paddelboot. Beide Insassen ertranken.