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MWemtr Zeitung

ßreis-Kmtsbiatt * Allgemeiner wnttütierKrHeigevfÜr 0m Kreis Schlüchtern

Nr. 54

(1. Blatt)

Dienstag, den 5. Mai 1931

83. Jahrs.

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Amtliche Bekanntmachungen

LandratsaMt«

Bekanntmachung.

(B. A. V. 1493)

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Die Stadt Schlächtern hat beantragt, ihr für WafferverforgungSanlage

ihre

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i.) gemäß § 203 Abs. 3 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (G. S. S. 53) das dauernde Recht sicherzustellen: das unterirdische Quell- und Grundwasser des Ouell- gebiets der Grundstücke Parzellen 5; und 182/60 Kar- tenbl. G und der Parzellen 145/50 und 146/50 Kar­tenblatt H, Gemarkung Schlächtern (Eigentämerin^die Stadt Schlächtern), in einer Menge von etwa 270 cbm in 24 Stunden zutage zu fördern, um es als Trink-, Wirtschafte- und Feuerlöschwasser in der Stadt Schläch­tern zu verbrauchen.

12.) gemäß § 203 Abs. 1 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (G. S. S. 53) das dauernde Recht zu verleihen:

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das unterirdische Quell- und Grundwasser des'Quell- gebiets des Grundstücks Parzelle 36/2 Kartenblatt E der Gemarkung Niederzell (Eigentümerin die Gemeinde Niederzell), in einer Menge von etwa 300 cbm in 24 Stunden zutage zu fördern, um es, als Trink-, Wirt­schafts- und Feuerlöschwasser in der Stadt Schlüchrern zu verbrauchen.

Erläuterungen und Zeichnungen liegen während der

)ienststunden im Geschäftszimmer des Bürgermeisteramts in

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Widersprüche gegen die Sicherstellung und Verleihung sowie Insprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen 5 50 des Wassergesetzes) oder auf Entschädigung sind schriftlich 'zwei Ausfertigungen beim^czirkSElckmH.inLM^er ländlich zu Protokoll beim Bürgermeister in Niederzell

in

nzubringen.

Die Frist für die Erhebung von Widersprüchen beträgt

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t6 wei Wochen, beginnend mit Ablauf des Tages, an Dem das Sie, diese Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben ^' i. Innerhalb dieser Frist muß der Widerspruch bei einer 1 er genannten Stellen angebracht sein.

In dem Widerspruch ist genau anzugeben, auf welchen «I« lechtsgrund er sich stützt und auf welchen Teil der oben J ezeichneten Rechte er sich beziehen soll.

$ Wer innerhalb obiger Frist keinen Widerspruch gegen y i ic beantragte Sicherstellung und Verleihung erhoben hat, verliert

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1 Innerhalb der gleichen Frist sind etwaige andere An- . % auf Verleihung des Rechtes zu einer Benutzung des Verlaufes, wodurch die von der oben bezeichneten Unter« ^Hierin beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden würde, iti N den vorgeschriebenen Unterlagen beim Bezirksausschuß in W einzureichen. Nach Ablauf der Frist können solche An- % >>n gegenwärtigen Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Nach Beginn der Ausübung des sichcrgcstclltcn und ver« s-Whenen Rechtes können wegen nachteiliger Wirkung nur noch im § 82 und im § 203 Abs. 2 des Wassergesetzes bt- gM'rhitttcn Ansprüche geltend gemacht werden.

IM Die Kosten, die durch unbegründete Widersprüche ent« können demjenigen auf erlegt werden, der sie erhoben

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. Die mündliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Wider- tziMrüche usw. wird später anberaumt werden. Dazu werden Unternehmer und diejenigen, welche Widersprüche oder spräche erhoben oder Anträge gestellt haben, schriftlich ge- werden. Im Falle ihres Ausbleibens wird die Er- l'tttuttg gleichwohl stattfinden.

Kassel, den 29. April 1931.

Namens des Bezirksausschusses.

Der Vorsitzende. I. V.: gez. Bickell.

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I. ^f- 540. Nach den neuesten Meldungen ist in Frank- eine weitere Zunahme des Kartoffelkäfers festen» Da hiermit die Gefahr der Einschlcppung dieses I lingx auch bedrohlicher wird, ist die sorgfältige Boa dp $ "^^t in Betracht kommenden Dorbeugungsma^nahmen L geboten. In diesem Zusammenhänge weise ich auf die durch die Feldpolizeiverordnung zur Bc= « 3-fiing dex Kartoffelkäfers vom 30. November 1026 en?n ^bl- Seite 287) vorgeschriebene Anzeigepflicht bei Qct^d]t des Vorhandenseins des RarüKfelkäfers hin. ^^'8« ist von dem Nutzungsberechtigten des besah k? Grundstückes binnen 24 Stunden der tvrtspolizeibc- 3 erstatten.

i Drtspolizeibehörden des Kreises mache ich besondere

-'"altern, den 29. April 1931.

Der Sanbrat: Dr. Müller.

I.-Nr. 3573. Die Herren Bürgermeister der (Bemeinben, die auf eine Erstattung der Kosten des Volksbegehrens Landtagsauslösung" Anspruch erheben, werden ersucht, die vorgeschriebenen Rostenzusammenstellungen unter Beifügung der quittierten Belege umgehend vorzulegen.

Schlächtern, den 30. April 1931. (

Der Landrat. I. V.: Duwe.

I.-Nr. 3112. Die Grtspolizeibehörden des Kreises werden an Einsendung des Verzeichnisses der Drogen- pp. Handlun­gen nochmals erinnert. (J. Kreisblatt Nr. 7 von 1898 und Nr. 27 von 1910).

Schlächtern, den 1. Mai 1931.

Der Landrat. I. v.: Duwe.

Ueredeinngskurs««

I.-Nr. 2153 K. A- Wie assjährlich, finden auch i»t diesem Jahre wieder eintägige Unterweisungen im Umpfropfen von (vbstbäumen statt. Unkosten entstehen den Teilneh- mern nicht, jedoch müssen dieselben ein gutes Veredelungs- messer und einen Abziehstein mitbringen. Ausnahmsweise können diese Geräte auf besonderen Antrag aber auch geliefert werden.

Der Kursus findet anfangs Mai b. Is. statt. Anmel­dungen hierzu sind sofort, spätestens jedoch bis .zum 5. Mai d. Is., an Herrn Kreisobergärtner Holstein in Schläch­tern, Dreibrüderstraße 16, zu richten, woselbst auch nähere Auskunft erteilt wird.

Das Umpfropfen unrentabler und schlechter Eräger ist eine der wichtigsten Arbeiten an den Gbstbäumen. Die Umveredelung mit Sorten,- die der örtlichen Lgge ent­sprechen und auf ben Märkten verlangt werden, liegt im eigensten Interesse jedes Dbstzächters. Nur mit Liefe­rung einheitlicher und guter Ware können wir auf den Märkten dem Auslande gegenüber konkurrenzfähig blei- WÄiSwS «WStimL h ständen versäumen, sich über die Veredelung der Gbst- bäume und alle damit im Zusammenhang stehenden Ar­beiten praktisch zu unterrichten.

Schlächtern, den 29. April 1931.

Der Vorsitzende des Ureisausschusses: Dr. Müller.

Stadt Schlächter n.

B e k a n n t m a M u n g

Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß Per­sonen, die außerhalb eingefriedigter Grundstücke ihr Vieh (Pferde, Rindvieh, Schweine, Siegen, Schafe, Gänse, Juten Hühner, Puten pp.) ohne gehörige Aufsicht oder ohne ge­nügende Sicherung lassen, gemäß § 9 des $cld= und $orft= polizeigesetzcs vom 1. April 1880 in der Fassung vom 21. Januar 1926 mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden können.

Außerdem kann der beschädigte in allen Fällen gemäß §§ 65, 67, 70 und 71 des Feld- und Forstpolizeigesetzes gegen den Besitzer der Tiere Anspruch auf Zahlung eines Ersatzgeldes" geltend machen.

Um zu vermeiden, daß Feldfrüchte und bestellte Grund­stücke beschädigt werden, wird den Besitzern von Vieh, in der Hauptsache solchen von F e d e rv ie H. dringend geraten, die Tiere nicht frei umherlaufen zu lassen.

Schlächtern, den 30. April 1931. t

Die Polizeivenvaltung: Gaenßlen.

Zieichsminister Treviranusfüber die Einführung eine« freiwilligen Arbeitsdienste«

TttB. Gldenb u r g. 5. 5. (Eigene Meldung). Sonmag- ab^nd sprach hier Reichsminister treniranus in einer Ver- sammlung der Ronservativen Volkspartei. Er ging in seiner Rebe aus die aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik ein und behandelte atm Schluß seiner Ausführungen auch die Frage ber' Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Er be­tont^ daß der Staat von sich allein diese Frage nicht lösen könne. Der Minister wies weiter darauf hin, daß die Ein­führung einer Zwangsarbeitsdienstpflicht wegen der Auf­bringung der Mittel nicht möglich sei. Aber es müsse doch ernstlich die Frage eines freiwilligen Arbeitsdienstes geprüft werben. Schon in den nächsten Tagen würden nach dieser Richtung hin Fragen an die Wehrverbände gerichtet wer­den ob man zu einer Durchführung eines freiwilligen Arbeitsdienstes kommen könne. Der Dienst müsse aufge- ^en werden gleichsam auf der Basis wie die Quartier« ieitung der Heeresmacht. Darüber hinaus würden die Leute des freiwilligen Arbeitsdienstes nur ein kleines Taschengeld , erhalten. Das Ganze würde arss eine Art ziviler wirb schaftlicker Mobilisierung hinauslausen. In diesem Zusam- menhang würde auch die Frage geprüft werden, ob es möglich sei, ein Anrecht für die Arbeitsdienstleistenden auf Unterstützung beim Bau eines Eigenheimes zu schaffen.

Teures Vrot für die Berliner.

Die Verhandlungen um den Vrolprels.

Berlin, 3. Mai.

Ärmlich wird mitgeteilt:In Verfolg der letzten Anküw digungen der Reichsregierung hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erneut mit dem Bäcker, gewerbe die Verhandlungen ausgenommen, um die preis- senkende Auswirkung der von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen sicherzustellen.

3m Laufe dieser Besprechung erklärten Vertreter bee Berliner Zweckverbandes überraschenderweise, daß vom Montag ab eine erneute Erhöhung des Vrotpreises um wei- terc 2 Rpf. eintreten werde: die Mitglieder des Zweckver­bandes seien bereits durch Rundschreiben unterrichtet, über­dies sei auch der Fachpresse eine entsprechende Mitteilung übergeben worden. Ein Aushalten dieser Maßnahmen wurde für unmöglich erklärt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab seinem lebhaften Befremden über dieses Vorgehen Aus­druck. Dieses Vorgehen erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem Dem Backergewerbe bereits bekannt gewesen ist, daß die Reichsreg'.erung eine Reihe von Maßnahmen enigeleitet hat, die es gestatten werden, auf den Mehlpreis so einzuwirken. ba§ nicht nur eine weitere Brotpreiserhöhung vermieden, sondern auch sogar eine Rückgängigmachung der letzten Preiserhöhung ermöglicht wird. Hierzu gehören namentlich die unmittelbar bevorstehende wesentliche Lockerung des Brotgesetzes, die Senkung der Roggenmehlpreise durch Ab­gabe von Roggen aus den Beständen der Deutschen Getreide- Handelsgesellschaft unmittelbar an Mühlen und die Senkung der Weizenmehlpreise durch die bereits angekündigten Zoll- Maßnahmen.

Das verhallen der Berliner Bäcker ist um so unver­ständlicher, als seit der lehken Brolpreiserhöhung die Preise für Roggenmehl nicht gestiegen sind. Das verhalten läßt ' "ch verbotene Rücklicht auf die soziale Lage der Bevölke­rung vermissen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat den Vertretern des Berliner Bäckerge- werbes keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Regierung dieses Vorgehen nicht ruhig hinnehmen wird. Der Reichs­minister hat sich unmittelbar nach der Besprechung auch mit dem preußischen Handelsministerium in Verbindung gesetzt. Dabei Hot sich schon jetzt eine Uebereinstimmung der Auf­fassungen der beiden ZUinifferien ergeben.

Reichsfinanzminister Dietrich in Weißenfels.

Auf dem Parteitag des Wahlkreises Halle-Merseburg der Deutschen Staatspartei sprach in Weißenfels Reichssv nanaminifter Dietrich. Er wies u. a. darauf hin, daß der Reichsetak faum noch die Möglichkeit biete, Mittel durch Ersparnisse frei zu machen. Angesichts des Defizits der ame­rikanischen Staatsfinanzen fei es zur Zeit auch nicht möglich, eine Streichung der Kriegsschulden durchzusetzen. Der "Mi­nister bcstritt einen Zusammenhang zwischen Kriegsschuld und Revarationsfrage. Der machtlose Besiegte sei immer zum Zahlen gezwungen worden. Trotzdem sei die Repara- tionsforderung seit Versailles von 420 Milliarden bis auf 36 Mill'arden im Vougplan zurückgegangcn Deutschland habe das Recht und die Pflicht, von den Revilwnsniöglich- keitcn des Voungplanes Gebrauch zu machen. Die Regierung werde sich aber nicht zu Schritten treiben lassen, d-e sie nicht verantworten könne, denn es sei nicht ihre Aufgabe, zu tun, was gerade populär sei.

Aus der wirtschaftlichen Stagnation sei nicht herauszu- kommen ohne eine vernünftige Verteilung der internatio­nalen Goldbestände. Leider sei Frankreich nicht zu bewegen, seine vollkommen widersinnige Rotenüberdeckung aufzugcbcn und denjenigen zu leihen, die unter Kapitalmangel litten. Die Lohnsenkung in Deutschland habe wenigstens unsere Konkurrenzfähigkeit aus dem Veltmarkt verbessert.

Der Grundsatz, daß höhere Löhne die wirtschaftliche Ge- samtlagc verbesserten, gelte nur für den utopischen geschlossc- nen Handelsstaat. Ein Viertel unserer Bevölkerung aber lebe vom Außenhandel.

Die Regierung stehe auf dem Standpunkt daß der Brof- preis gehalten werden müsse. Die Doizenzollsenknng werde dieses Ziel sichern.

Den Gemeinden aus den durch die Wohlfahrtserwerbssosen verursachten Schwierigkeiten zu helfen e- das Reich nicht in der Lage. Die Gemeinden täten gut daran, 'ich schon zetzt zu überlegen, wie sie über den nächsten Winter Hinwegkorn- inen wollten. Bei der Beamtenvesoldung seien die Genrcin- den zweifellos oft ausgerutscht. Eine abermalige Kürzung der Beamtengehälter im Reich werde von ihm abgelehnt. Die Besserung unserer Lage sei eine Frage der seelischen Cznstellung. Dnrch Gesetze und Verordnungen könne die Bevölkerung nicht ernährt werden. Sein Programm sei, das Wirtschaftsleben nicht zu erschweren und das Realein» kommen der Werktätigen nicht zu verringern.

Die Radrennbahn RütbArcna in Berlin Sonn­tag nachmittag durch ein Feuer völlig in Asche gelegt werden.

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