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Achlüchtermr Zeitung

Krets-Kmtsblatt * Myerneiner amtlich er KnzeiHev für Den Kreis Lchtüchtem

Rr. SS

V. Blatt)

Samstag. den 6. Juni 1931

83. Jahrs.

Amtliche Bekanntmachungen

L-«drgks»«k. « « .

Nach der Bekanntmachung des Herrn Refortminifters vom 118. Januar 1882 Regierungsamtsblatt S. 72 soll die Aufstellung der Schöffenlisten seitens der Gemeindebe- ! Horden alljährlich bis zum 1. August und Kre Einsendung an die betreffenden Amtsgerichte bis zum 1, September erfolgen. Unter Hinweis auf die Vorschriften in den §§ 31 bis 38 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 22. März 1924 (R. ®. Bl. S. 299 ff) werden die Herren Bürgermeister der Kreises veranlaßt, die Schöffenlisten rechtzeitig sorgfältig auszustellen, öffentlich auszulegen und mit der vorgeschriebenen Bescheinigung versehen, bis zum 1. September d. 3s. an das zuständige Amtsgericht ein= zusenden.

In die Schöffenliste sind alle zum Schöffenamt befähigte männliche und weibliche Gemeindeangehörige einzutragen.

Schlüchtern, den 1. Juni 1931.

Der Sandrat. 3. V.: Dumc.

3m Monat Mai sind folgenden Personen Jagdscheine aus­gestellt worden:

a. Iahresjagdscheine:

Rollmann, Reinhold, Friseur, Schlüchtern, Pook, Ernst, Rursmakler, Frankfurt a. M., Dr. Pook, Fritz, Frankfurt a. M., MarkI, Oskar, Frankfurt a. M., Schmidt, Adam, Jagdaufseher, Seidenroth, Rudzok, Karl, Schlosser, Schlächtern, Eeschwindner, Heinrich, Architekt, Schlächtern, Sins, Heinrich, Vorarbeiter, Dberzell, Ich, Konrab, 3 immer marin, Gberkalbach, Säiuljhi, Kurt, Obersteuersekretär, Schlächtern, °°IT, Martin, Frankfurt a. M.,

mom/en, wrw, natasteröirektor, Schluchtern, Lins, Johannes, Sägewerksbesitz.r, Dberzell, Schmidts, Franz,' Kaufmann, Hamburg, Stelzner, Johann, Jagdaufseher, Bräckenau, Müller, Friedrich, Schlächtern, ^reß, Adam, Braftwagenfährer, Llm, ^urz, Johann, Schlächtern, ®oH, Gustav, Domänenpächter, Steinau.

b. Tagesjagdscheine:

Schneider, Arnold, Regierungsoberbaurat, Lad-Brückenau Müller, Paul, Fabrikant, Reichenbach i. v., ^rn, Wilhelm, Frankfurt a. M., Schimmelpfeng, Hermann, Gustav, Kaufmann, Hiltrop. Schluchtern, den 2. Juni 1931.

Der Landrat. 3. v.: Dumc.

^Mr. 286. Am 8. und 9. Juni, jeweils von 9 Uhr *otm. bis 6 Uhr nachmittags (mit Mittagspause), wird im Eenherd, Weserstraße 4V2 e i n praktischer und .heoretischer Lehrgang über gürungslose suchte v e r w e r t u n g unter Leitung des Dbstbauleh- tts vnumann aus Dber-Erlenbach bei Frankfurt a. M. "usmdcn. Zur Teilnahme werden alle Freunde der ifuen Dbstverwertung eingeladen. Teilnehmergebühr:

1 4., Ueberweisung möglichst vor Beginn des Lehr- i"ngs auf unser Konto bei der Drcsbcncr Bank, hier, Anmeldung bei unserer Geschäftsstelle Ruf: 32163 111 vormittags) und Finkenherd Ruf: 3874.

MH den 18. Mai 1931.

^ß- Sondesausschuß für gürungslose Früchteverwer- ^sch--Stelle: Rassel-W-, Kunolbftr. 461. Betrieb: Finkenherd, Weserstr. 4^2-

Wird veröffentlicht. ' Schluchtern, den 2. Juni 1931.

Der Landrat. 3. V.: Dumc.

u^c Stadtoberinspektor Alt in Schlächtern ist gemäß $ ^chicdrmonnsordnung vom 3. Dezember 1924 sG. ^l worde 24) n^s Schiedsmann wiedergewäW und bestä-

Schlüchtern, den 4. Juni 1931.

_ Der Landrat. 3. v.: Dumc.

Krelöa « Sfchu ß.

Ekriwillige Sauitätallslonur Kad Koden.

I uUJ sonntaa. den 7. 3 uni d. Is-, na chmittags Derf« r' f^rden die Rolonnenmitglieder zu einer wichtigen ,i >« nmlimg in die neue Schule zu Bad Soden fteundlichst y laöcn- Da auf der Tagesordnung die Durchführung

Was die Notverordnung uns bringt. - Steuererhöhungeu Kürzung der Beamtengehälter und Kriegsrenten Minderung der Bersicherungsleiftung.

Voraussichtlicher Inhalt der Notverordnung.

Berlin, 4. Juni.

Die neue Notverordnung wird etwa zwei Dutzend Linzelgesetze enthalten und gleichzeitig mit einer eingehen­den Erklärung der Reichsregierung veröffentlicht werden, in der diese an den Opfersinn des deutschen Volkes appel­liert, gleichzeitig aber auch die Versicherung ausspricht, daß die Reichsregierung die Revision der Tribullasten unver­züglich in Angriff zu nehmen entschlossen sei.

Dem Inhalte nach wird die Notverordnung fünf Grup­pen von Fragen umfassen: 1. Ersparnismaßnahmen, 2. neue Steuern, 3. Maßnahmen zur Sanierung der Arbeits­losenversicherung und der sonstigen Sozialversicherungen, 4. Maßnahmen zur Besserung des Arbeitsmarktes, 5. neue Mittel für die Länder.

Die Einsparungen am Reichshaushalt sollen etwa 220 bis 230 Millionen Mark erbringen. Sie setzen sich zusammen aus Abstrichen bei den Sachausgaben, u. a. mit 50 Millionen beim Reichswehrhaushalt, ferner 60 Millionen durch den Fortfall der Rückzahlung von Lohnsteuern bei eintretender Arbeitslosigkeit, verschiedenen anderen kleineren Einsparungen, sowie endlich den Gehalts­kürzungen bei den Beamten. Die Gehälter der Beamten werden um 4 bis 8 v. H. gekürzt. Weiter soll die'Kinder- zulage für das erste Kind herabgesetzt werden. Auch die Renten der Kriegsbeschädigten werden um 4 v. H. gekürzt

Die Steuererhöhungen

sollen rund 700 Millionen erbringen. Hiervon entfallen auf die Erhöhung der Zuckersteuer etwa 110 Millionen, Mineralzölle etwa 75 Millionen, Tabaksteuer etwa 13 Mil­lionen. Den größten Betrag soll die neu eingeführte Krisen- steuer mit 440 Millionen erbringen. Sie soll nach 2 ver­schiedenen Steuertarisen erhoben werden, und zwar a) als "^rt' nlohnftvuer von den r'ohn und ^Jehattr.mpf : igein (ohne Beamte), und b) als Krisensteuer der Veranlagten von den veranlagten Einkommensteuerpflichtigen. Die Arb senlohnsteuer beträgt bei Monatseinkommen bis 300 Mark 1 v. H., bei Monatseinkommen bis 700 Mark 1,5 v. H., bei Monatseinkommen bis 1000 Mark 3,5 v. H., bei Monats­einkommen bis 1500 Mark 4 v. H., bei Monatseinkommen bis 3000 Mark 4% v. H., bei Monatseinkommen über 3000 Mark 5 v. H. Die Krisensteuer der Veranlagten soll betra­gen bis 8000 Mark Jahreseinkommen 1 0. 5)., bis 20 000 Mark 1,5 v. H., bis 100 000 Mark 2 v. H., bis 250 000 Mark 2,5 v. H., bis 500 000 Mark 3 v. H., bis 1 000 000 Mark 3,5 v. H., über eine Million 4 v. H.

des Notkreuztages steht, werden die Mitglieder um pünkt­liches und zahlreiches Erscheinen gebeten.

Bad Soden, den 3. Juni 1931.

Rasprzik, Vorsitzender.

Sdrlüditern, den 3. Juni 1931.

Dr. Müller,

Vorsitzender des Männervereins vom Roten Kreuj.

Freiwillige Saultätskalanue SterbfriN

Auf Sonntag, den 7. Juni d. 3s., nachmittags 1 2 V" U h r, werden die Kokmncnmitglieber zu einer Uebung mit anschließender Besprechung über die Beteiligung am Rotkreuztag in den 1. Rlassen-Schulsaal der hiesigen Volksschule eingeladen. Pünktliches und zahlreiches Er­scheinen ist Ehrenpflicht.

Sterbsritz, den 5. Juni 1931. Schlüchtern, den 5. Juni 1931.

Schneider, Dr. Müller,

Rolonnenführer. vors.des Männer-Vereinsvom Roten Rreuz.

Freiwillige Santtatskolonne SchlUchleru.

Auf Sonntag, den 7. Juni d. Is. nachmittags IHlhr, werden die Kvlonncnmitglicdcr zu einer Uebung mit anschließender Besprechung über die Teilnahme an der land- wirtschäf-lichen Ausstellung und den Rotkreuztag hiermit in den Kreiötagssaal eingcladcn. Pünktliches und zahlreiches Erscheinen ist Ehrenpflicht.

Schlächtern, den 3. Juni 1931.

Möller, , Dr. Müller, Kolonnenführer. Bors, des Mnncr-Vercins vom Roten Kreuz.

Stadt Schlüchtern.

Anslchreidung.

Für bie Instandsetzung der Rüche im 2. Obergeschoß des städtischen Hauses, Fuldaerstraße Rr. 47, sollen vergeben werden, . .

1. Weißbinder- und Anftreidjerarbeiten,

2. Schreiner arbeiten.

Angebotssormulare, Bedingungen pp. liegen auf dem Stadlbauamt während der vorinittagsstunden zur Einsicht offen unö Können daselbst in Empfang genommen u»rben.

Die Maßnahmen zur Sanierung der Arbeitslosen­versicherung

ehen keine Beitragserhöhungen vor. Man will vielmehr >ie Sanierung durch innere Reformen erzielen, die Em­pörungen im Betrage von etwa 300 Millionen Mark er­geben. So sind u. a. vorgesehen eine Verlängerungder Wartezeit, besondere Maßnahmen hinsichtlich der landwirt­schaftlichen Saisonarbeiter, u. a. m. Sämtliche Leistungen aus der Versicherung werden um 5. v. h. gekürzt

Die Maßnahmen zur Ankurbelung des Arbeilsmarktes bestehen in der Schaffung eines Ankurbelungsfonds für bis Wirtschaft aus den überschießenden Beträgen, sowie in der Ermächtigung zur Kürzung der Arbeitszeit. Das Reichs­kabinett erhält die Ermächtigung, die gesetzliche Arbeitszeit in besonderen Fällen auf dem Verordnungswege für be­stimmte Wirtschaftszweige auf 40 Stunden wöchentlich zu verkürzen.

Die Ersparnisse und die Mehrerkrägnisse der indirekten Steuern sollen für die Deckung des Etatsdefizits verwandt werden.

Die Kürzungen der Beamtengehälter

in den Ländern und Gemeinden fließen den Ländern und Gemeinden zu, die des weiteren auch die Mittel aus der bisherigen Rückerstattung der Lohnsteuer erhalten. Ferner erhalten Länder und Gemeinden Mittel aus dem Aus- gleichsfond bei der Hauszinssteuer, der etwa 110 Millionen enthalt, so daß Länder und Gemeinden rund 400 Millionen Mark erhalten. _

«

Das Inkrafttreten der Notverordnung.

pümn t<s Inkrafttretens 6er neuen Notverordnung erfährt die Börsenzeitung, daß die Bestimmungen über die neuen Steuern und über die Gehaltskürzungen bei den Beamten mit dem 1. Juli wirksam werden sollen. Einige Bestim­mungen über die Arbeitslosenversicherungsreform bedür­fen einer gewissen Anlaufsfrist, die Bestimmungen, in denen, wie z. B. bei den Mineralölen, eine Aenderung des Zoll­satzes vorgesehen ist, treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Die Angebote sind bis spätestens Mittwoch, den 1 0. Juni 1931, vormittags 1 0 U hr, dem Stadtbauamt verschlossen emzureichKN.

Die Geffnung der Angebote geschieht daselbst zu der vorstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.

Zuschlagserteilung bleibt dem Magistrat vorbehalten.

Schlüchtern, den 5. Juni 1951.

Der Magistrat: Gaentzlen.

Bekanntmachung

Die städtischen Körperschaften haben beschlossen, das Miet- einigungsamt für die Stadt Schlüchtern voni 15. 6. 1931 ab aufzuheben.

Mit diesem Tage tritt die Ladung des Einigungsamtes der Stadt Schlüchtern vom 19. 5. 1919 außer Kraft.

Die Geschäfte des Mieteinigungsamtes sind von dem gleichen Zeitpunkt ab dein Amtsgericht Schlüchtern über­tragen worden.

Schlüchtern, den 4. Juni 1951.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

1 Der seither an Werktagen außer Samstags verkeh­rende Personenzug 833 Steinau. Kr. Schlüchtern ab 16" verkehrt ab Montag, den 1. Juni d. 3s. infolge Aenderung der Arbeitsschicht der Firma V. Wolf täglich wie folgt: Steinau (Kr. Schl.) an 16", ab 1615.

2 . Der Vorzug 820, der an Montagen bezw. an Tagen nach Feiertagen zwischen Steinau (Kr. Schi.) und Frankfurt a. M. hbf. wie folgt verkehr!: ,

Steinau, Kr. Schl. ab 3M, Frankfurt a. M. Hbf. an 5-«, fällt ab Montag, den 1. Juni ds. 3s. wegen ungenü­gender Besetzung aus.

gez. Reichsbahndirektion Frankfurt a. M.

wird veröffentlicht. Steinau, den 1. Juni 1951.

Der Magistrat. Dr. Kraft.