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Zchlüchlemer Zeitung

Kttls-Kmtsbtatt * Allgemeiner mnUütierKnzeiyer für 6m Srels Schtüchtero

Nr. 100 (1. Blatt) Donnerstag, den 20. August 1931

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83. Jahr«.

Amtliche Bekanntmachungen.

Land ratsamt.

Nacheichung der Matze, Waagen u. Gewichte.

3m Kreise Schlüchtern wird die durch § 11 der Maß- und Eewichtsordnung vom 30. Mai 1908 vorgeschriebene Nach­eichung aller Meß- und Wiegegeräte in diesem Jahre nach untenstehendem Plan durchgeführt.

Sämtliche Maße, Waagen und Gewichte werden neben dem Lichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Nacheichung ver­sehen werden. Die genauen, unbedingt innezu- haltenden Einlieferungs- und Rbholungs- Zeiten setzt der Lichbeamte fest und teilt sie den Bürgermeistern rechtzeitig mit.

Alle Landwirte, Gewerbetreibe nden, Großhandlungen, Genossenschaften, Konsum- vereine, Fabrikbetriebe, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse und Waren nach Maß oder Gewicht ein- oder verkaufen oder den Umfang von Leistungen wie z. B. den Arbeitslohn dadurch bestimmen, werden aufgefor­dert, ihre eich Pflichtigen Meßgeräte in den llacheichungsräumenzuderfestgesetztenZeit gereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegen- stände werden zu rück gewiesen. Beschlagnahmun- gen durch die Eichbeamten erfolgen vorläufig bei der Nacheichung nicht. Werden jedoch bei später stattfindenden polizeilichen Revisionen ungeeichte oder nicht rechtzeitig nach­geeichte Meß- und Wiegegeräte vorgefunden, so werden diese Gegenstände eingezogen und der Besitzer bestraft.

Kassierte, d. h. nicht eichfähig befundene Waagen kön­nen von einem Waagenbauer und nicht von dem Lichbe­amten oder dessen Lichgehilfen instandgesetzt werden. Diese Instandsetzungen erfolgen ganz unabhängig von der amt­lichen Tätigkeit des Lichbeamten und die dafür an den Waagenbauer zu zahlenden Kosten haben ebenfalls mit den Lichgebühren nichts zu tun. Ls dürfte sich daher em­pfehlen, die Instandsetzungskosten vor (Erteilung des Ruf- trags mit dem Waagenbauer zu vereinbaren. Nach der Instandsetzung der Waagen hat die amtliche Eichung nur durch den Lichbeamten zu erfolgen.

Besonders mache ich auf die Lichpflicht der Landwirte aufmerksam.

Die Einziehung der vor Rückgabe der Gegenstände zu entrichtenden Gebühren erfolgt während der Abhaltung der Nacheichungstage durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nacheichungsbezirk. Die Grtserheber haben daher zu den festgesetzten Rbholungszeiten im Nachei- chungslokal zur Lrhebung der Gebühren anwesend zu sein.

JDer seine Meßgeräte an dem festgesetzten Tage nicht an der Nacheichstelle vorlegt oder feine Viehwaage nicht recht­zeitig anmeldet. kann später nicht mehr berücksichtigt wer­den und muß dann beim Tichamt Fulda nacheichen lassen. Andernfalls erfolgt Bestrafung.

Ruch können auf vorherigen rechtzeitigen mündlichen oder schriftlichen Antrag gegen Zahlung eines geringen Zuschlages zu den Lichgebühren schwer transportable Waa­gen, wie z. B. Viehwaagen und Waagen in Marmor-c Porzellan- oder Majolika-Umschlußkasten sowie Neigungs­waagen an ©rt und Stelle nachgeeicht werden.

Für die Nacheichung haben die Gemeinden nach dem Rusführungsgesetz zur Maß- und Gewichtsordnung vom 3. Juni 1912 geeignete, für den Aufenthalt der Beamten und der Bevölkerung angemessen hergerichtete, ver­schließbare, Helle und, falls nötig, geheizte und be­leuchtete Räumlichkeiten bereitzustellen. Für sichere RufbewahrungderTichgcräteunddereinge- lieferten Meßgeräte haftet die Nachei- ch u n g s g e m e i n d c. Etwaige Kosten für die Nachei- chungsräume haben die beteiligten Gemeinden zu tragen. Die Bürgermeister haben die Lichbeamten _bei der Abhaltung der Nacheichungstage zu unterstützen. Zum Ab= und Rufladen der Lichausrüstung hat die Gemeinde der Racheichungsstelle 3 Mann zur Verfügung zu stellen.

Die Grtspolizeibehörden mache ich für eine wiederholte rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung verantwortlich. Sie haben nach (Eingang der Mitteilung des Lichbeamten über den Tag der Nacheichung die Beteiligten besonders durch. Boten usw. in Kenntnis zu setzen.

Schlüchtern, den 13. August 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

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Rimdreiseplair für die periodische Nacheichung im Kreise Schlächtern im Jahre 1931.

Vom 7. 9. bis 10. 9, vormittags iir H i n t e r st e i n a u, Nacheicknngslokal Gasthaus Lang, für Hintersteinau, Klce- berg, Reinhards, Obcr-Utrichoberg, Unter-Utrichsberg, j

vom 14. 9. bis 15. 9. in Wallr 0 th, Nacheichungö- lokal Gasthaus Fehl, für Wallroth,

vom 16. 9. biß 17. 9. in Breitenba ch, Nacheickungs- lokal Gasthaus Möller, für Breitenbach, Kreffenbach,

vom 21. 9. bis 23. 9. in Ulmbach, Nacheichungslokal Alte Schule, für Ulmbach, Elisabethenhof, Neustall, Raben- stein, Rebsdorf, Ucrzell, Sarrod, Wannhöfe,

vom 28. 9. bis 29. 9. in R 0 m s t h a l, Nacheichungslokal Gasthaus Weber, für Romothal, Eckardroth, Kerbersdorf, Wahlert,

vom 30. 9. bis 2. 10. vormittags in Soden, Nach- eichungslokal GasthausZur Hoffnung* für Soden,

vom 5. 10. bis 8. 10. in Salmünste r, Nacheichunge- lokal Rathaus, für Salmünster, Ahl, Alsberg mit Hausen, Kreis Gelnhausen,

vom 12. 10. bis 13. 10. vormittags in Ma rj o ß, Nach- eichungslokal Gasthaus Heinbuch, für Marjoß,

vom 13. 10. nachm. bis 16. 10. in Altengronau, Nacheichungslokal Gasthaus Grösck, für Altengronau, Jossa, vom 19. 10. bis 20. 10. in N c u e n g r 0 n a u, Nach- eichungslokal Gasthaus noch unbekannt, für Neuengronau, Breunings,

vom 21. 10. bis 24. 10. vormittags in S t c r b f r i tz, Nacheichungslokal Gasthaus Blum, für Sterbfritz, Weiperz, vom 26. 10. bis 27. 10. in M 0 t t g e r s, Nachcichungs- lokal Gasthaus Günther, für MottgcrS, Schwarzenfels,

vom 28. 10. bis 29. 10. vormittags in Weichersbach, Nacheichungslokal Turnhalle, für Weichersbach,

vom 2. n. bis 4. 11. vormittags in O b c r z e l l, Nach­eichungslokal Gasthaus Kühlthau, für Oberzell, Züntersbach, vom 4. 11. nachmittags bis 5. 11. vormittags in H e u- b a ch, Nacheichungslokal Gasthaus Jakob, für Heubach,

vom 5. 11. nachmittags bis 6. 11. in Ultrichshaufen, Nacheichungslokal Gasthaus Diegelmann, für Uttrichshaufen, am 9, 11. in Ob er falb ach, Nacheichungslokal Gast­haus J. Lang, für Oberkalbach,

vom 10. 11. bis 11. 1 r. in Hütten, Nacheichungs- lokal Gasthaus Wiffenbach, für Hütten,

vom 12. 11. bis 13. 11. in Gundhcl m, Nachcichungs- lokal Gasthaus Löfferl, für Gundhelm,

vom 16. 11. bis 19. 11. in V 0 llmerz, Nacheichungo- lokal Gasthaus Freund, für Vollmerz, Sannerz,

vom 20. 11. bis 21. 11. in Hervlz, Nacheichungslokal Gasthaus Nau, für Herolz,

vom 23. 11. bis 24. 11. in E l m, Nacheichungslokal Gasthaus Stoppel, für Elm,

vom 25. 11. bis 7. 12. in S ch l ü ch t c r n, Nacheichungs- lokal Gasthaus Deutscher Kaiser, für Schlüchtern, Hohenzell, Niederzell, Klosterhöfe,

vom 8. 12. biß 15. 12. in S t e i n a u, Nachcichungs- lokal GasthausZum weißen Roß* für Steinau, Vellingo, Marborn, Seidenroth.

Die Derfaffungsfcier hat auch in diesem 3a£re unter ^ro= ßer Beteiligung der Kreisbevölkcrunq einen fehr schönen und erhebenden Verlauf genommen. Da ich nicht jedem Mitwirkenden persönlich danken kann, bitte ich, alle Frauen und Männer, die sich so zahlreich mit bestem Erfolg in den Dienst der Sache gestellt haben, insbesondere auch die Ver­eine, die durch theatralische, musikalische und gesangliche Darbietungen, durch sportliche und turnerische Vorführungen zur Verschönerung der Feier beigetragen haben, sowie nicht zuletzt die Schülerinnen der staatlichen Rufbauklassen, der städtischen Lateinschule und der Volksschule auf diesem Wege meinen herzlichen Dank für ihre Mitarbeit entgegen zunehmen.

Schlüchtern, den 17. August 1931.

Der Landrat: Dr. Müller.

I.-Nr. 5505. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die für den VolksentscheidLandtagsauflösung" am 9. August 1931 gelieferten und für eine spätere Wahl noch verwcn- dungsfähigen § t i m inz e t te l u m s ch I ä ge gebündelt und mit der Rufschrift der Gemeinde versehen bestimmt bis z u m 2 5- A u g u fl 19 3 1 hierher zurückzusenden.

Schlüchtern, den 18. August 1931.

Der Landrat. 3. D.: Duwe.

J-Nr. 4078. Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vorn 18. Mai d. 3s. Nr. 4078 Schlüchterner Zeitung Nr. 62 erinnere ich die Herren Bürgermeister an die pünktliche Einsendung der Lnndwirtschafiskammerbeiträge und der Hebeljsten an die Landwirtschaftskammer zu Kassel.

Schlüchtern, den 18. August 1931.

Der Landrat. 3. V.: Duwe.

Deutsche Reparationsleistung: 37 Milliarden.

Was will Flandin noch haben?

Die Wiederaufbaukosten längst gedeckt.

Berlin, 19. August.

Gegen die Aeußerung des französischen Finanzministers, daß die Wiederaufbaukosten im zerstörten Kriegsgebiet noch bezahlt werden müßten, wird von zuständiger deutscher Seite erklärt, daß diese Begründung ganz unhaltbar sei.

Die in den ersten Jahren nach dem Kriege geleisteten deutschen Zahlungen werden zwar sehr verschieden be­wertet!

Am bekanntesten ist wohl die Schätzung Brentanos aus dem Jahre 1923, wonach Deutschland damals bereits rund 55 Milliarden Goldmark geleistet hatte. Damit stimmte die amtliche deutsche Berechnung ungefähr überein, die später zur Vorbereitung der Pariser Sachverständigen- Verhandlungen aufgestellt wurde.

Danach hatte Deutschland bereits 1923 geleistet: 25 Milliarden an sogenannten gutschristfähigen Leistungen, 29 Milliarden nicht gutschristfähige und weit über eine Mil­liarde im Zusammenhang mit dem Ruhreinbruch.

Auch im Ausland hat man sich verschiedentlich mit dem Problem beschäftigt und ist allerdings zu erheblich niedri­geren Schätzungen gekommen. Immerhin berechneten so­wohl das amerikanische Institut of Economics, wie auch der bekannte englische Sachverständige Kaynes bereits 1923 die deutschen Leistungen auf 25 bis 26 Milliarden Gold­mark. Die großen Unterschiede in den Schätzungen sind verständlich, wenn man sich z. B. vergegenwärtigt, daß der tatsächliche Wert der von uns abgelieferten Handelsflotte über fünf Milliarden betrug, während die Reparationskom- mission uns nur den Schrottwert mit 750 Millionen gut­schrieb, weil die Schiffe von den Gläubigern nicht anders verwertet werden konnten.

Unbezweiselbar fest stehen die deutschen Leistungen seit 1923, nämlich rund acht Milliarden Reichsmark während des Dames-Planes, und etwa 2,7 Milliarden unter dem Doung-Plan. Selbst wenn man für die ersten Jahre nur die niedrigeren ausländischen Berechnungen zugrunde legt, kommt man daher auf eine deutsche Gesamtleistung von rund 37 Milliarden. Davon hat Frankreich allein etwa 52 Prozent erhalten, also etwa 18 bis 18,5 Milliarden Mark.

Von französischer Seite sind jedoch die Wiederaufbau­kosten stets auf hundert Milliarden Frank, also etwa 16,7 Milliarden Mark angegeben worden. Danach hat Frank­reich selbst bei niedrigster Schätzung der deutschen Lei­stungen bereits mehr erhallen, als seine Schäden nach seiner eigenen Meinung ausmachen

Auflockerung der Tarifverträge?

LNB. Berlin, 19. 8. ((Eigene Meldung.) DerBörsen- Lourier" schreibt: Mit welchen Maßnahmen die Reichsre­gierung den Erfordernissen der wirtschaftlichen Bedrängnis in den nächsten Monaten begegnen wird, steht im einzel­nen noch nicht fest- Dennoch läßt sich schon jetzt ein Bild der Gesichtspunkte gewinnen, aus denen das Kabinett Brüning seine Entschlüsse wird herleiten müssen. Es gilt für die Wirtschaftsberater der Reichsregierung als unerläßlich, die zugestandenermaßen auch weiterhin notwendige Senkung der Lohn- und Preisebene elastischer zu gestalten, als es bjs jetzt möglich war. Das bedeutet eine Auflockerung der allzu starren Tarifverträge und ihrer Sicherungen- Keineswegs denkt man dabei an eine Beseitigung solcher Verträge. Wohl aber müssen Aenderungen viel rascher als bisher durchgeführt werden können.

Ferner wird auf die örtliche und sachliche Verschiedenheit der IDirtfcbaftsgruppen entsprechende Rücksicht genommen werden müssen. Man will aus den gleichen Gründen die Möglichkeit schaffen, daß einzelne Betriebe Löhne zahlen können, die zeitweise unter dem allgemeinen Tarif liegen. Die Verbindlichkeit der Schiedssprüche gilt in der jetzigen Form als unhaltbar- Weiterhin gehören zu den Aufgaben, die der staatlichen Wirtschaftspolitik gestellt sind, die Len­kung der Mieten und nicht zuletzt eine Zusammenlegung der bestehenden drei Systeme der Rrbeitslosenfürsorge zu einem einheitlichen System-

Die preußische Regierung .hat entsprechend ihrer früheren Ankündigung beschlossen, mit Wirkung vom 1. September an die Tagegelder für Dienstreisen von Beamten und die Uebernachtungsgelder um 10 Prozent zu kürzen. Ausgenommen von der Kürzung sind nur die ben Beamten zu erstattenden Auslagen wie Fahrtkosten und ähnliche Nebenkosten.

Am Dienstag nachmittag gina über den vorderen Gdenwa^ld ein schweres Unwetter weder, das besonders in der Gegend von Niederramstadt großen Schaden anrich- tete. Menschenleben sind, soweit bisher feststellbar^ nicht zu Schaden gekommen.