Zchluchtemer Zutuns kretsKmtsbiatt * M-emeLuer amtlich erstuMHee für tat Lreis Schlüchtem Mw* »w*ae:^.BtrinW> S«Me* eWfr^TMtnboflteb * frrntz>r-.Nr^* P«Hh--i^-«üch>-tL^0»» Nr. 103 (1. Blatt) Donnerstag, den 27. August 1931 83. Jahr«.
' ' gg--— ~"-'--'.....*""^^^^"^^^^^^BS»-'----J—L^«»'«™«g!MgSM"L^ ' " -H-1HL.-''.^■■■"gWjggggjgg^
Amtliche Bekanntmachungen.
Kreisausschuß.
Rotkreuztag.
Die Geldsammlung am diesjährigen Rotkreuztag erbrachte einen Gesamtbetrag von 892,93 RM. Aus die Gemeinden verteilt sich dieser Betrag wie folgt:
1. Schlächtern
169,04
Uebertrag: 599,12
2. Steinau
110,47
25. Mottgers
8,50
3. Salmünster
43,83
26. Neuengronau
3,60
4. Bad Soden
70,81
27. Neustall
0,90
5- Ahl
6,50
28. Niederzell
5,35
6. Ahlersbach
2,95
29. Oberkalbach
6,70
7. Altengronau
8. Bellings
63,00
30. Oberzell
24,87
3,65
31. Reinhards
2,80
9. Breitenbach
0,71
32. Romsthal
8,70
10. Breunings
9,21
33. Sannerz
2,70
11. Eckardroth
3,46
34. Sarrod m. Raben-
12. Elm
i9,33
stein u. Rebsdorf
13. Gundhelm
35. Schmarzenfels
6,50
mit Hinkelhof
12,71
36. Seidenroth
3,50
U- Herolz
9,45
37. Sterbfritz
32,00
15. Heubach
26,70
38. Ürzell m. Klesberg
7,40
16. Hintersteinau
6,30
39. Ulmbach
9,00
17. Hohenzell
3,80
40. Uttrichshaufen
32,60
18. Hütten
/
41. Vollmerz
19- Joffa
4,50
mit Ramholz
80,00
20. Kerberödorf
/
42. Wahlert
3.40
21. Klosterhöfe
2,80
43. Wallroth
6.60
22. Kressenbach
3,35
44. Weichersbach
17,50
23. Marborn
/
45. Weiperz
3,50
27,69
24. Marjoß
26,53
46. Züntersbach
599,12 Sa.: 892,93
Gebern, Sammlern und allen Helfern sei hiermit herrlichst gedankt.
Schlächtern, den 21. August 1931.
Der Vorsitzende des Männervereinö vom Roten Kreuz
Dr. Müller.
I--Nr. 4127 K. st. Dem Zchuhmachergesellen Konrad Muth in Vollmerz ist aus Anlaß seiner 25 jährigen ununterbrochenen Tätigkeit im Lchuhmacherbetrieb des Michael Kirst in vollmerz eine Prämie von 25 RM. aus Kreismitteln bewilligt.
Lchlüchtern, den 22. August 1931.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Katasteramt.
Ketr. Stundung der Grundvermögeussteuer
Die Herren Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß nachträgliche Stirnbungen von Staatsskuern nicht statthaft sind, b. h. Stunbungen infolge Witterungs- Ichäden der am 15. August fällig gewesenen Rate nach dem 31. stuguft nicht mehr erfolgen können.
Lchlüchtern, den 24. August 1931.
Der Vorsitzende des Grundstellerausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Ausschretknng.
Die Ichreinerarbeiten zur Instandsetzung der Küche im 1. Obergeschoß des westlichen Klosterflügels sollen vergeben werden.
kingebotsformulare, Bedingungen pp. liegen auf dem Stabtbauamt während der Vormittagsdienststunden zur Ein- sicht offen, und können daselbst in Empfang genommen werden.
Die Angebote sind bis spätestens Samstag, den 29. 8- 19 31 vormittags 10 Uhr, dem Stabtbauamt verschlossen einzureichen.
Die Geffnung der Angebote geschieht daselbst zu der vorstehend festgesetzten Seit in Gegenwart etwa erschienener Herber. '
3uschlagserteilung bleibt dem Magistrat Vorbehalten. 5chlüchtern, den 26. August 1931.
Der Magistrat. Gaenßlen.
BekanntmaUung.
Die alte Bahnhofstraße ist auf der Strecke vom oberen Höbäckerweg bis zur neuen Bahnhofstraße wegen Aus- Vesserungsarbeiten bis auf Weiteres für jeglichen Fuhrver- ^hr gesperrt.
Schlüchtern, den 26. August 1931.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
B e t a n n t m a M u n g.
Gefunden: f Aktentasche mit Inhalt.
1 Armbanduhr (Damenuhr).
Schlüchtern, den 25- August 1931.
Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.
Stadt Steinau.
B e k a n n t m a 'ch u n g.
Am 1. September d. 3s. soll eine Schweinezwischenzäh- lung durchgeführt werden. Die Einwohner werden gebeten, dem Zähler genaue Angaben über den Bestand am 1. September zu machen. Sollte festgestellt werden, daß etwaige Angaben unwahr sind, so können die betreffenden Personen haftbar gemacht werden.
Steinau, den 25. August 1931.
Der Magistrat: Dr- Kraft.
Bekanntmachung.
Der Eingang des Bergweges an der Dggelsberger Straße ist wegen dringender Reparatur bis aus Weiteres gesperrt. Steinau, den 25. August 1931.
Der Magistrat. Dr. Kraft.
Neues Ministerium MaMonaw.
Hilf Baldwin als Lordpräsident und Lord Reading als Außenminister.
London, 26. August.
Ministerpräsident Macdonald beendete seine Verhandlungen mit den Parteiführern und unterbreitete dem König folgende Kabinettsliste: Premierminister Macdonald, Lordpräsident des Geheimen Rates Baldwin, Schahkanzler Snowden, Innenminister Samuel, Lordkanzler Sankey, Außenminister Lord Reading, Staatssekretär für Indien Haare, Dominien und Kolonien Thomas, Gesundheitswesen Neyille 'Atzc-mherlssn, handelsminsster LMliffr TMe^
Folgende Persönlichkeiten gehören dem Ministerium, aber nicht dem Kabinett an: Luftfahrtminister Lord Amul- ree, Erster Lord der Admiralität Sir Allsten Eham - b e r l a i n, Sekretär für Schottland Sir Archibald Sinclair, Unterrichtsminister Sir Maclean, Arbeitsminister Sir Henry Betterton, Erster Kommissar für öffentliche Arbeiten -ord Londonderry, Kanzler des Herzogtums von Lancester Lord Lothian.
Von den zehn Mitgliedern der Konzentrationsregie- rung gehören vier der Arbeiterpartei, vier den Konservativen und zwei den Liberalen an. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die Minister der Arbeiterpartei nur einen Teil ihrer Fraktion hinter sich haben. Von den Ministerien der Nachkriegszeit unterscheidet sich die neue Regierung dadurch, daß sie nach der Zahl ihrer Mitglieder die kleinste ist. Ein weiteres Merkzeichen des neuen Kabinetts ist, daß alle sogenannten „A u s g a b e n m i n i st e r i e n". ausgenommen das Wohlfahrtsminifterium. nicht in das Kabinett eingeschlossen worden sind. Krieg, Luftfahrt, Admiralität, Schottland, Unterricht, Landwirtschaft und Arbeit sind alle ausgeschlossen. Dies zeigt, daß das neue Kabinett entschlossen ist, diesen Ministerien
strenge Sparsamkeit zur Pflicht zu machen.
Bemerkenswert ist schließlich noch die Rückkehr Sir Allsten Chamberlains als Erster Lord der Admiralität in die Regierung.
*
Freitag Führer-Neuwahl in der Arbeiterpartei.
London, 26. August. Die Parlamentsfraktion der Arbeiterpartei hat zum Freitag eine Versammlung einberufen, in der Macdonald vermutlich die Parteileitung niederlegen wird und der Nachfolger zu wählen ist.
Neue Zivilprozeßveror-nung.
Reform des Zwangsvollstreckungswesens.
Berlin. 26. August. !
Aus dem Reichsjustizministerium wird ein Reseren- ; tenenkwurf veröffentlicht, der die Neugestaltung der Zivil- i prozeß-Ordnung berstellt.
Die Reform knüpft an die alte Ordnung und an die i Novelle von 1924 an. Von besonderer Bedeutung ist die [ Reform des Zwangsvollstreckungswesens, das sich unter den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen in seiner bis- • herigen Gestaltung immer mehr als nicht ausreichend er- ; wiesen hat. Einerseits will man künftig dem Gläubiger । einen besseren Schutz für seine Forderungen ermöglichen, andererseits aber glaubt man, daß der Schuldner gep^n unbillige Härten in Zukunft besser gewappnet sein müsse. Das Interventionsverfahren und ebenso das Offenbarungs- ; eid-Verfahren will man einer Art gerichtlichen Verfahrens einordnen, um beide aus der Parteiensphäre zu eleminie- ren. Die Veröffentlichung des Entwurfs soll offenbar dazu beitragen, die Diskussion darüber in Gang zu bringen, um auf dieser Grundlage eine baldige abschließende Gestaltung der neuen Zivilprozeßordnung zu ermöglichen.
Verlängerung für Gteueramnestie.
Die Bedeutung der Notverordnung über die Erweiterung der Ländervollmacht.
Berlin, 25. August.
Reichspräsident von Hindenburg hat die vom Reichs- kabinett verabschiedete Verordnung über die Steueramnestie unterzeichnet. Die wichtigste Bestimmung dieser Verordnung ist die Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 16. September.
Die in Aussicht genommene Verordnung über die Ausdehnung des Notverordnungsrechts auf die Länder ist für Mittwoch oder Donnerstag zu erwarten. Diese Verordnung wird die Länderregierungen — und das ist ihr Hauptzweck — ermächtigen, in der Staats- und Kommunal- verwaltung selbständig Gehaltskürzungen bei Beamten und bei den in den Behörden beschäftigten Angestellten vorzu- nehmen. Bisher waren die Regierungen bzw. die Ge- meindeverwallungen durch ihre parlamentarischen Körperschaften an der selbständigen Vornahme derartiger Kürzungen behindert.
Diese Ermächtigung betrifft jedoch lediglich die Frage der Gehaltskürzungen; eine Ermächtigung zum Abbau von Beamten wird die Notverordnung ebensowenig enthalten wie eine solche zur Steigerung der Einnahmen.
Die Verordnung über Steueramnestie.
Der Inhalt der neuen Verordnung.
Durch die Verordnung über steuerliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über Steueramnestie (Steueramnestieverordnung) vom 23. August 1931, die in der nächsten Nummer des Reichsgesetzblattes veröffentlicht wird, ist die frühere Verordnung gegen die Kapital- und Steuerflucht vom 18. Juli 1931 in mehrfacher Hinsicht abgeändert worden.
1. Die Frist für die Abgabe der Vermögenserklärung 1931, sowie die Frist für die Steueramnestie ist bis zum 16. September 1931 verlängert worden.
2. Die Steueramnestie ist in der neuen Verordnung auf die Umsatzsteuer und Erbschaftssteuer (einschließlich SWntuugssteuer) ausgedehnt worden.
Nach der neuen Verordnung erlangt Steueramnestie, wer sein Vermögen nach dem Stande vom 1. Januar 1931 sowie sein Einkommen 1930 richtig angegeben hat, oder in einer Nachtragserklärung seine früheren Angaben berichtigt. War die Vermögenserklärung 1931 schon abgegeben, so kann sie nachträglich ergänzt werden. Auch kann die Vermögenserklärung 1931, sofern sie bereits abgegeben ist. wieder zurückgefordert und innerhalb der Amnestiefrist neu eingereicht werden.
Wer das Einkommen, den Umsatz und den Gewerbe- ertrag von 1930 zu niedrig angegeben hat, und diese Erklärung berichtigt, muß hierfür Nachzahlungen leisten. 3m übrigen braucht er Nachzahlungen für frühere Jahre nicht zu leisten, wenn er die für 1928 und 1929 verschwiegenen steuerpflichtigen Werte (Einkommen, Umsatz, Gewerbeertrag und so weiter) der Steuerbehörde nachträglich anzeigt.
Wenn der Steuerpflichtige hierüber nicht mehr genaue Angaben machen kann, so genügt eine schätzungsweise Angabe. Die Anzeige über die bisher verschwiegenen Werte braucht nicht beim zuständigen Finanzamt gemacht zu werden, sondern kann auch bei einer anderen Behörde der Reichsfinanzverwaltung (z. B. Landesfinanzamt) eingereicht werden.
3. Bei der schon bisher vorgeschriebenen Anzeige von ausländischen Beteiligungen (sog. Fünfmanngesellschaften) ist der Reichsminister der Finanzen ermächtigt worden, die Zahl höher festzuseßen.
Neu ist schließlich die Regelung für die ausländischen Familienstiftungen.
Neue Richtlinien
für die Devisenbewirtschaftung.
Berlin, 26. August.
Von feiten des Reichswirtschaftsministeriums find neue Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung zwecks Anpassung an das Skillhalkabkommen mit Wirkung vom 26. August erlassen worden.
Es wird Darin festgestellt, daß die Reichsbank allein zuständig für alle Entscheidungen über Devisenbewegungen ist Die sich aus solchen kurzfristigen Verbindlichkeiten ergeben, die Gegenstand der Stillhaltevereinbarungen sind. Für andere kurzfristige Verbindlichkeiten liegt die Entscheidung bei den Länderfinanzämtern, wobei der Gedanke der Stillhaltung entsprechende Anwendung findet. Ueber neue Währungsguthaben von Ausländern (Stichtag 15. 3ult) kann ohne Genehmigung verfügt werden. Im weiteren wird der Verkehr der Valutazahlungen zwischen Inländern geregelt. Es handelt sich hier in erster Linie um Transaktionen in Verbindung mit dem Seeschiffahrtsoerkehr. Die bisherige allgemeine Genehmigung für Devisengeschäfte im Jnlandsverkehr treten am 28. August 1931 außer Kraft.
— Nach Beendigung der Tagung der Reichstagsfraktion des Zentrums in Stuttgart ist Reichskanzler Dr. Brü= ning am Dienstag abend wieder nach Berlin zurückgereist-