Einzelbild herunterladen
 

en 35 lt. b. e= b.

'N

b. ii« :e, n= r- )0

Ichtllchtemer ZMMy

Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner mnUicherKozeLyer ftr 0m Kreis -Echtem

J Ar. 48 (1. Blatt)

Donnerstag, den 21. April 1932

84. Aahra.

5 Amtliche Bekanntmachungen.

e= n r< tu n l- ie r« ei ie

Kreisausschuß.

Verordnung

aber das Verbot des A«s schaustes von Krauut- «ki« und des Kleinhandels mit TrinKbrannt- «ein für Sonntag, den 10. und Sonntag, den

24. April 1932. U-m 30. Mär; 1932.

Auf Grund des § 15 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (Neichsgesetzbl. 1 S. 146) wird anläßlich der Keichrpräsidentenwahl, zweiter Wahlgang, und der Wahl «Preußischen Landtag folgendes bestimmt:

8 i.

>- Der Busschank von Branntwein und der Kleinhandel s mit Trinkbranntwein ist am Sonntag, den 10., und Sonn« i= tag, den 24. April 1932, bis zur Polizeistunde verboten. " 8 2.

c Zuwiderhandlungen werden gemäß § 29 Ziffer 8 des 5 Laststättengesetzes mit haft und mit Geldstrafe bis zu 150 RITT, oder mit einer dieser Strafen bestraft.

b 8 3-

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer veröffent- § lichung in Kraft.

i= Berlin, den 30. März 1932.

n Der preußische Minister des Innern, gez. Seoering.

H Vird veröffentlicht.

e Die Drtspolizeibehörden werden angewiesen, die verord- nung zur Kenntnis der beteiligten Gewerbetreibenden zu »ringen. Die Durchführung ist streng zu überwachen. 5chlüchtern, den 15. April 1932.

L* Der Landrat. 3. v.: Vuwe.

r t

Betrifft Straße«- nnb Hausterhaubel.

5 (Es ist darüber geklagt worden, daß entgegen der Dor«

chrift in § 56 Abf. 2 Nr. 9 und § 42 a der R(B®. im Ltra- 5 '^ Md HausierhnriM prrnei- und Geheiminittcl. feilge-, etenwMen. Wir e'rtrrch?n Sie" dccherT-chie GrtspolMtbe^ (örben anzuweisen, darauf zu achten, daß diese Gegenstände in Straßen- und Hausierhandel nicht feilgeboten werden,

und daß gegen Uebertretungen strafrechtlich eingeschritten vüd.

Berlin w 9, den 22. März 1932.

5 per Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister für Volkswohlfahrt.

J.-Nr. 1646. wird veröffentlicht.

Die Drtspolizeibehörden und die Herren Landjägereibe- t amten ersuche ich, den Straßen- und Hausierhandel streng ; zu überwachen.

> 5chlüchtern, den 14. April 1932.

i Der Landrat. 3. v.: Vuwe.

Jagdverordn««».

Der Bezirksausschuß hat in seiner Sitzung vom 8. April 1932 aus Grund von § 40 der Preuß. Iagdordnung be­schlossen, die Schonzeit für Nehböcke bis zum 28. Mai 1932 einschl. zu verlängern, sodaß die Schußzeit am 29. Mai beginnt.

Kassels en 14. April 1932.

' Der Negierungspräsident.

Die (Drtspolizeibehörden des Kreises werden an die Gin- endung des Verzeichnisses der Drogen« usw. Handlungen «innert. (S. Kreisbl. Nr. 7 von 1898 und Nr. 27 von 1910). Pch weise erneut darauf hin, daß die Drtspolizeibehörden nit dem die Nevision der Vrogenhandlungen vornehmenden 'errn Kreismedizinalrat bis zum 15. Mai j. 3s. die Anbe« Räumung des Nevisionstermins zu vereinbaren haben.

Schlüchtern, den 15. April 1932.

Der Landrat. 3. D.: vuwe.

3»Rr. 1644. Durch Unordnung des Herrn Beauftragten ^^ Neichskommissars für Preisüberwachung für Hessen Wib Hessen-Nassau in Frankfurt a. M. vom 13. $ebr. d. k ist in der Stadt Frankfurt a. M. der Milchpreis ab ^ben des Kleinhändlers um 2 Rpf. pro Liter gesenkt »orben. Dbschon in dieser Zuordnung zum Ausdruck ge- !socht worden war, daß die Preisherabsetzung nur die ibnbler und Sammler (auch Molkereien) treffen sollte, Ersuchen diese boeb, an der Preissenkung auch die Trzeu- 9« zu beteiligen. Ich nehme deshalb Veranlassung, mit 'ihm Nachdruck darauf hinzuweisen, daß die Ueberlei» »ng des Preisdruckes auf den Landwirt unter allen Um« liinben verboten ist. Der Herr Beauftragte des Neichs- ^winjssars für Preisüberwachung wird gegen Zuwider- »"Mungen mit größter Strenge vorgehen und gegebenen« ?fc die in ^rage kommenden Betriebe der Händler und Sammler schließen.

Schlüchtern, den 18. April 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

Stadt Schlüchter«.

Bekannt machun

Gemäß § 41 der Landeswahlordnung vom 29. Oktober 1924 wird hiermit bekannt gegeben, daß zur Vornahme der Wahlen zum preußischen Landtag am 24. April 1932 für die Stadt Schlüchtern zwei Stimmbezirke gebildet wor- den sind.

Abstimmungsbezirk (Wahlbezirk) lumfaßt: Fuldaerstraße, Alteftrafje, Ludovika von Stumm-Straße, Amtsberg», Dreibrüder-, Garten-, Graben- und Breiten­bacherstraße, Dreispitzenhohle, Schloß- u. Linsengasse, Bahn­hofstraße, Lotichius- und Klosterstraße, Schmieds- und Neu- gasse, Weinberg- und Sandgartenstraße. S t.i m m l o k a l: v o l k s s ch u l t u r n h a l l e.

Abstimmungsbezirk (Wahlbezirk) IIumfaßt: Hanauerstraße, Schlagweg, Hohenzellerstraße, Wassergasse Kirchstraße, Sackgasse, Braugasse, Brückenauer-, Kaiser-, Kronprinzenstraße, Kurfürstenstraße, Timer- und klhlers- bacherlandstraße, Hospitalstraße, Tlmweg, Bahnhof Bahn­strecke, Nöthe, Zltebahnhofstraße, Höbäckerweg Acisbrun« nen. Stimmlokal: Kleinkinderschule.

Die Wahl findet am Sonntag, den 2 4. April 19 3 2 in der Zeit von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 5 Uhr statt.

Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden am Abftimmungstag im Abftimmungsraum den Stimw- berechtigten ausgehändigt. Die Stimmzettel enthalten alle ^'gelassenen Kreiswahlvorschläge, die Partei und die Na­men der ersten 4 Bewerber jedes Vorschlags.

Die Stimmabgabe hat in der Weise zu erfolgen, daß der Wähler durch ein Kreuz oder Unterstreichen, oder in sonst erkennbarer Weise, den Kreiswahlvorschlag bezeich­net, dem er seine Stimme geben will. Stimmzettel, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, sind ungültig.

Schlüchtern, den 15. April 1932.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Bekanntmachung

Am Sreitag, den 22. April 1932, vormittags 8.30 Uhr, wird auf dem Rathaus Kanzlei der Schafpserch öffentlich verpachtet.

Schlüchtern, den 20. April 1932.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Bekanntmachung.

Die Käufer von Brennholz aus Distrikt 9 (Dicke Hecke) des Stabtmalbes werden hiermit aufgefordert, das Holz bis spätestens 30. ds. Mts. abzufähren.

Schlüchtern, den 20. April 1932.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Polizeiaktion gegen Rot-Front

Haussuchungen bei kommunistischen Sportorganisationen in ganz Preußen.

Berlin, 20. April.

Grund einer Anregung der Reichsregierung hat das preußische Innenministerium eine überraschende Aktion gegen illegale Bestrebungen der Kommunistischen Partei vornehmen lassen. Am Dienstag sind in den meisten gro­ßen Städten Preußens sowie auf dem Lande Beamte der politischen Polizei in den Büros kommunistischer Organisa­tionen und bei einzelnen Führern erschienen und haben dort Haussuchungen und Beschlagnahmen vorgenommen.

Bei den Haussuchungen und Beschlagnahmen sollte vor allem untersucht werden, ob etwa als Sportvereine getarnte Organisationen des im Mai 1929 aufgelösten Roten- FrmEämpferbundes bestehen. Deshalb hat sich die polizei­liche Aktion gegen eine Reihe sogenannter Arbeiter-Schützen- bünde, den Kampfbund gegen den Faschismus, alles Unter- organisationen der Kampfgemeinschaft für rote Sportein­heit, erstreckt. Bei den Haussuchungen in ganz Preußen wurde eine Reihe von Aktenbänden, Mitgliederlisten, Richt­linien, verbotenen Zeitschriften beschlagnahmt. Es ist am zunehmen, daß auch in anderen deutschen Ländern ähnliche Schritte vorgenommen werden.

*

Vier Monate Gefängnis wegen Unterstützung des verbotenen Roten Fronlkämpferbundes.

Das Schöffengericht Berlin-Mitte verurteilte den Packer Damm, bei dem anläßlich einer Haussuchung Material gefunden wurde, aus dem Heroorging, daß Damm den ver­botenen Roten Frontkampferbund unterstützte, auf Grund des Republikschutzgesetzes zu 4 Monaten Gefängnis.

Nach einer Bagbaöer Meldung haben britische Flie­ger eine Truppe aufständischer Kurben mit Bomben be» morsen. Durch ein Volltreffer sind 10 Kurben getötet und viele verwundet worden. Zwei englische Irakflieger, die an dieser Unternehmung beteiligt waren, wurden durch gbsturz getötet.

Frankreichs neue Sabotage

Gegenvorstoß der französischen Vasallen. Der erste prak­tische Entschluß der Abrüstungskonferenz illusorisch gemacht.

Genf. 20. April.

Der vom Sonderausschuß einstimmig angenommene Entschließungsentwurf über die stufenweise Herabsetzung der Rüstungen, jedoch nur unter der Voraussetzung der Durch­führung einer entscheidenden ersten Stufe auf der gegen­wärtigen Abrüstungskonferenz, führte zu einem lebhaften Zwischenspiel in der Sitzung des Hauptausschusses.

Der rumänische Gesandte in London, Titulescu,

als Wortführer der französischen Staatengruppe ging zum Gegenvorstoß über und suchte die auf amerikanischen Wunsch in der Entschließung angenommene Forderung auf Herab­setzung der Rüstungen auf ein Mindestmaß durch eine ein­seitige Auslegung dieser Entschließung unwirksam zu machen, indem er seine Zustimmung zu dem Entwurf von der An­nahme eines neuen, bisher noch nicht behandelten Antrages der tschechoslowakischen Abordnung zu Punkt 2 der Tages­ordnung abhängig machte.

Der tschechoslowakische Antrag, der deutlich die Ent­schließung des Sonderausschusses unwirksam machen soll, fordert entsprechend der französischen Sicherheitsthese, daß die Herabsetzung der Rüstungen nur unter Berücksichtigung der nationalen Sicherheit, der geographischen Lage, der besonderen Bedingungen der einzelnen Staaten und der internationalen Verpflichtungen durchgeführk wer- den darf. Titulescu erklärte, daß die zur Abstimmung vor­liegende Entschließung und der bisher noch nicht behandelte tschechoslowakische Ankrag ein untrennbares Ganzes bildeten. Die Vertreter Jugoslawiens und Persiens schloffen sich den Erklärungen Tilulescus an.

Dieser offensichtliche Gegenvorstoß der französischen Staatengruppe wurde von L i t w i n o w sofort scharf kriti­siert. Nach einer längeren bewegten Anssprachenahn. bei Hauvi^uvschuß schließlich den Entschließungsentwul, Ves SondeMrsfchufses einstimmig an, jedoch erhoben sich Litwi- now und Titulescu gleichzeitig und erklärten, die Entschlie­ßung nur im Sinne ihrer Auslegung annebmen zu können. Die praktische Bedeutung dieser Entschließung ist damit in Frage gestellt.

Der erste praktische Entschluß der Abrüstungskonferenz ist durch das Vorgehen der französischen Staalengruppe da­durch sabotiert worden. Das Zwischenspiel im Hauptausschuß beleuchtet die Gesamllage der Abrüstungskonferenz und hat allgemein ernste Zweifel an der praktischen Beschlußfähigkeit der Abrüstungskonferenz erregt.

Immer wieder der Sicherheiisspuk

Ein Ausschuß soll die Gegensätze ausgleichen.

Der hauptausschuß der Abrüstungskonferenz behan­delte sodann den zweiten Punkt der Tagesordnung, und zwar a) die Kriterien der Beschränkung und Herabsetzung der Ruitungen, b) Berücksichtigung der besonderen Umslande in den verschiedenen Ländern, c) die Methode der Berech­nung der Effektivstärke nach den Erfordernissen der inneren Polizei und der nationalen Sicherheit. Zu diesen Punkten lagen

zwei einander völlig widersprechende Anträge

vor. Der tschechoslowakische Antrag, dem sich die Vertreter von Norwegen, Schweden, Spanien angeschlossen hatten, verlangt, daß die Abrüstungskonferenz grundsätzlich be­schließt, die Rüstungen auf das in den internationalen Richt­linien vereinbarte Mindestmaß herabzusetzen, unter Berück­sichtigung der nationalen Sicherheit, der geographischen Lage und der besonderen Bedingungen eines Staates, wie es der französischen Abrüstungspolitik entspricht. Dagegen beantragte der italienische Außenminister G r a n d i, daß die Prüfung der Methoden und der Kriterien für die Her­absetzung der Rüstungen sofort aus praktischem Gebiet durch­geführt werde, um in kürzester Frist einen entscheidenden Abschnitt zur allgemeinen Herabsetzung der Rüstungen auf ein Mindestmaß herbeizuführen. Der japanische Botschafter S a t o trat für den tschechoslowakischen Antrag ein und oer« langte besondere Berücksichtigung der Länder mit ausge­dehnten Grenzen und schwer gerüsteten Nachbarstaaten. Botschafter N a d o l n y empfahl dem Hauptausschuß die Annahme des italienischen Antrages, während der franzö­sische Vertreter P a u l - B o n c o u r natürlich dem tschechi­schenSicherheitsantrag" voll und ganz beipflichtete.

Der Haupkklusschuß setzte schließlich nach ausgedehnten Verhandlungen nach der hier üblich gewordenen Methode einen Redaktionsausschuß ein, der die verschiede­nen Vorschläge zu Punkt zwei der Tagesordnung über die Kriterien und Methoden der Herabsetzung der Rüstungen zusammenfassen soll. In dein Redaktionsausschuß sind wie­derum sämtliche Großmächte vertreten. Man will auf diese Weise versuchen, die heute zwischen bem italienischen Vor­schlag und dem Antrag der französischen Staatengruppe ent­standenen Gegensätze in engerem Kreise in geheimen Ver­handlungen zum Ausgleich zu bringen. Der Vorsitz in die­sem Ausschuß ist wiederum dem griechischen Gesandten P o l i t i s übertragen worden. ,