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Kkels-Kmtsbiatt * Allyemeiner amtlicherKazeLyerfÜr 0m LeeLs -chlüchtem
Nr. JOT (J. Blatt)
Dienstag, den 6. September 1932
[84. Jahrs.
Amtliche Betanntmachunsen.
Landratsamt.
Unter Abänderung meiner Rundverfügung vom 17. 8. 1932 betr. Sammlung bes Vereins für das Deutschtum im Zustande werden die Herren Bürgermeister hiermit ersucht, die Sammlungsergebnisse, soweit sie nicht bereits unmittelbar nach Berlin ab geführt sein sollten, dem Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 8947 der Stadtsparkasse Schlüchtern zur Gutschrift auf das Sparkonto der Ortsgruppe Schlüch- tern des Vereins für das Deutschtum im Auslande zu üher- weisen. Einem Bericht übler das Ergebnis der Sammlung sehe ich bis zum 25. September 1932 entgegen.
Schlächtern, den 4. September 1932.
Der Landrat. Dr. Müller.
Die Steinbrucharbeiter Wilhelm Weber und Peter Leipold beide in Niederzell sind als Schiedsmann bezw. Schieds- Wnnsstellvertreter wiedergewählt und bestätigt worden.
Schlächtern, den 1. September 1932.
Der Landrat. Dr. Müller.
Der Kestgoiiesdienst in Essen
z Der Höhepunkt des Katholikentages.
/ — Essen, 5. September.
Mt dem feierlichen Festgottesdienst auf dem Baldeneyer Berg erreicht« der Essener Katholikentag seinen Höhepunkt. Ein farbenprächtiges Bild war der Einzug der hohen Geistlichkeit mit den Studentenabordnungen, Sebastiansschützen ■ unb anderen Abordnungen unter den Klängen eines Fan- farenmarsches. der über die quer über den Plab zu dem Altar führende Via thriumphalis erfolgte. Auf dem Scheitelpunkt des Baldeneyer Berges erhob sich der Altar, halbkreis- »rmig schloffen sich die Plätze für die Geistlichkeit an. Abgeschlossen wurde das Halbrund von Fahnenabordnungen. Bus den beiden Flügeln waren zwei Throniefset errichtet für, chen Kardinalerzoischof von Köln und den päpstlichen Nuntius' )r[enigö; im Vordergründe befand sich die Kanzel. In wei- em Äbstande erhoben sich rund um den Berg Fahnenmasten, >m Nordausgang befand sich ein Verkehrsturm der Polizei,
ion dem aus der gewaltige Andrang der etwa 200 000 Per Otten zählenden Teilnehmer geregelt wurde.
Die Festpredigk
seit Kardinal Schulte-KölN. C..^“' 2.„2,:. läpftlicbe Nuntius unter Assistenz zweier Bischöfe das Meß- pfer dar, während die versammelte Schar der Gläubigen irchenlieder sang. Zum Schluß erteilte Nuntius Orsenigo m päpstlichen Segen. In geschlossenem Zuge verließ dann ik Geistlichkeit den Platz.
Anschließend brächte der zweier Bischöfe das Meß-
Gchonek gesunken
Vier Mann ertrunken.
Malmö, 5. September. ’ J
. Der in Helsingborg beheimatete Dampfer „Wanja" hat Mann der Besatzung des Hamburger Schoners „Cläre '«se , der in der Nähe des Feuerschiffes Svenska Björn ge- Mken.ist, gerettet.
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: — Das Dorf Eibingen bei Rüdesheim wurde in der ver- Menen Nacht von einem verheerenden Feuer heimgesucht, em die Kirche, die Schule, das Rathaus und ein privat- uns zum Opfer fielen. In der Kirche befand sich! eine Dr- eL die erst in der vergangenen Woche eingeweiht worden hr und einen Wert von 30 000 Mark hat. Die Ursache es Brandes konnte noch nicht festgestellt toerbem
[ — Bei einer nationalsozialistischen Kundgebung in Them- |kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen National- ßialiften und Kommunisten, wobei ein Nationalsozialist urch einen Messerstich in die Herzgegend schwer verletzt Jurbe.
" Sonntag früh gegen 1.30 Uhr wurde in Schirokau w. (Buttentag in Schlesien) der Landjäger Franke vermut- von einem Einbrecher erschossen. Er war sofort tot.
"^ Kleiwitzer Motdkominifsion befand sich! Sonntagabend am Tatort.
, " Das auf der Heimreise befindliche Luftschiff „Gras ‘Win" hat die Höhe der Kap verdischen Inseln passiert.
ß Botioien hat den neutralen Mächten mitgeteilt, daß $ die Einstellung der Mobilmachung ablehne.
Unter zahlreicher Beteiligung wurde Sonntag vormit- der 29. internationale Weltfriedenskongreß, in Wien ln österreichischen Parlament eröffnet.
3m Rahmen der Breslauer Gerhart Hauptmann- ’ Mögen erfolgte Sonntag abend die Einweihung des neuen "'Uiart Hauptmann-Theaters.
| ." Banditen der Thicagoer Unterwelt überfielen am ^tag eine Thicagoer Hypotheken- und Devisenbank, Wn zehn anwesende Angestellte auf 14 Stunden gefan- B und erbrachen in aller Ruhe 350 Stahlkassetten mit ■WOO Dollar und flüchteten.
Mail der preußischen Mramlhiity
Vereinfachung und Verbilligung — Doppelarbeit bei den Vräsidien beseitigt Neuregelung der Schulaufsicht und des Gemeinderechts
Die Reformen in Preußen
Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung.
In der Sitzung de^ preußischen Staatsministeriums ist ~ ‘ lfachung und Verbilligung der
eine Verordnung zur Vereinfa Verwaltung beschlossen worden, deutung für die Organisation waltung ist und auch eine Anzahl von Reformen für die Gemeindeverwaltung enthält. Nachdem die kürzlich erlassene Verordnung über die Neugliederung, von Landkreisen im ganzen preußischen Staat den Unterbau in der Kreisinstanz gleichmäßiger gestaltet hat, wird nunmehr die Verwaltung sowohl in der Mittel- wie in der Kreisinstanz neu organisiert.
deutung für die Organisation der preü waltung ist und auch
die von grundlegender Be-
len Staatsver-
Drei Hauptziele
1. Neuordnung des Verhältnisses zwischen Ober- und Regierungspräsident;
2. Eingliederung der Sonderverwaltungen in die allgemeine Landesverwaltung;
3. Neuorganisation der Kreisinstanz und starke Dekonzentrierung der Verwaltung nach unten.
Oberpräsident und Regierungspräsident
Für das Verhältnis zwischen Oberpräsident und Regierungspräsident war die Rücksicht auf die zukünftige Reichs- reform entscheidend. Wenn Preußen erwarten und verlangen muß, daß bei einer Reichsreform der preußische Oberpräsident zugleich der Kommissar der Reichsregierung wird, und daß. dann ihm. die veriMedeneL.provinzielleNe behörden unterstellt oder angegliedert werden, so muß der Oberpräsident einmal die erforderliche Autorität in allen Verwaltungsangelegenheiten der Provinz besitzen, andererseits aber von unnötiger Detailarbeit befreit sein.
Der Oberpräsident soll wieder die ihm ursprünglich zu- gedachte Stellung als ständiger Kommissar der Slaatsregie- rung erhalten, der die Entwicklung der Provinz in wirtschaftlicher, politische, s , ‘ ......_
zu beaufsichtigen hat.
, der die Entwicklung der Provinz in wirt- litischer, sozialer und kultureller Beziehung
Der Schwerpunkt der laufenden Verwaltung liegt beim Regierungspräsidenten, der in seiner Behörde nahezu sämtliche Zweige der allgemeinen Landesverwaltuno vereinigt.
Die Angelegenheiten
des höhere« Schulwesens werden dem Oberpräsidenten zugewiesen unter Aufhebung der kollegialen Verfassung des früheren Provinzialschulkol- legiums.
Die Landeskulturverwaltung, die vielfache und enge Beziehungen zu der allgemeinen Lan- desverwaltung hat, wird unter Auflösung der Landeskulturämter in die Instanz des Regierungspräsidenten eingegliedert.
Wo bisher in Preußen noch aus früherer Zeit die kollegiale Verfafsung von Verwaltungsbehörden bestand, wie beim Provinzialschulkollegium und bei den Regierungs- abteilungen für Schulen und für Domänen und Forsten, wird sie zu Gunsten einer einheitlichen Verar.twortlichkeit des Behördenchefs aufgehoben.
Der Landrat
Die Kreisbehörden bleiben in ihrer bisherigen Selbständigkeit grundsätzlich erhalten. Der Landrat als der Ber- trauensmann der Staatsregierung soll aber die Möglichkeit erhalten, den technischen Kreisbehörden gegenüber die Notwendigkeiten der allgemeinen Verwaltung zu vertreten. Das Staatsministerium ist ermächtigt, noch einen Schritt weiter zu gehen und fachliche Kreisbehörden mit dem Landrat zu Kreisömtern zusammenzuschließen, um auf einzelnen Fachgebieten die Verwaltung noch stärker zu vereinfachen. In erster Linie sollen Kreisschulämter, die aus Landrat und Schulrat bestehen, zunächst in einigen Regierungsbezirken eingeführt werden. Im Verhältnis vom Regierungspräsidenten zu den Kreisbehörden wird insbesondere auf zwei wichtigen Gebieten die Zuständigkeit nach unten ve-lagert. So soll der Landrat in Zukunft neben der Kommunalauf- sicht über die Landgemeinden auch diejenige über die Städte bis 10 000 Einwohner übernehmen und auch an Stelle der
rer Instanzen auf untere Behörden) bereits durch die Verordnungen des Staatskommissars für das Siedlungswesen vor einiger Zeit durchgeführt worden.
Eine radikale Vereinheitlichung aller Rechtsmittelfristen soll größere Klarheit in dem unübersichtlich gewordenen Ver- wallungsrecht schaffen und damit mittelbar zu einer Vereinfachung beitragen.
Gemeindereckt t .
Auch das Oberverwattungsgericht, auf das dre Aufgaben des bisherigen Oberlandeskulturamts übergehen, wird entsprechend der Entwicklung der Reichsjustizgesetzgebung dadurch entlastet, daß es als Berufungsgericht ausscheidet und nur noch auf Revision oder — in seltenen Fällen — in erster Instanz zu entscheiden hat. Auf dem Gebiete des gemeindlichen Rechts enthält die Verordnung einige Einzelvorschriften, die der Vereinfachung und der Verbilligung der Verwaltung zu dienen bestimmt sind:
Anstellung ehrenamtlicher Bürgermeister in kleinen Städten, Erleichterung der kommissarischen.Verwaltung der Aemter in der Rheinprovinz und Westfalen durch städtische Bürgermeister in Personalunion und um- gekehrt.
Neu geregelt ist das Recht der Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände. Während sich bisher die Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände nach den verschiedensten Rechtsnormen territorial verschieden bestimmte und die sachliche Regelung teils überhaupt fehlte, teils fachlich unbefriedigend oder völlig veraltet war, sind nunmehr einheitliche Rechtsnormen für das gesamte preußische Staatsgebiet geschaffen worden.
Insbesondere soll zwecks gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger ein besonderes Verteilungsverfahren j eingeleitet werden können.
Demselben Zweck soll die Befugnis der Beschlußbehörde die^ nen, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgaben der Gemeinden zu vermindern und die außerordentliche Einstellung von Mehreinnahmen in den Haushaltsplan sowie die Zwangsverwaltung bestimmter Vermögensobjekte anzu- orden. Richtig verstanden, wird diese Regelung nur zu neuer Stärkung des Kommunalkredits führen.
Der neue Wirtschaftsplan
Ankurbelung der Wirtschaft von zwei Seiten.
Berlin, 5. September.
Das vom Reichskanzler in Münster angekündigte Wirtschaftsprogramm ist in zwei Notverordnungen zusammengefaßt, die das Kabinett fertiggestellt hat.
Das Kernstück der ersten Verordnung ist die Ausgabe der Steueranrechnungsscheine in Höhe von 2,2 Milliarden Mark. Dieser Teil der neuen Maßnahmen tritt am 1. Oktober in Kraft.
Inzwischen werden Durchführungsbestimmungen aus-, gearbeitet werden, die den Zweck haben, eine geordnete Lösung des Problems in der Praxis sicherzustelb
en.
Die zweite Verordnung enthält die Neuregelung des Tarifwefens, in dem vom Reichskanzler angekündigken Sinne, indem sie durch die Zulassung von Abweichungen von Tarifen bedrohte Betriebe vor dem Erliegen schützen und damit einem weiteren Anwachsen der Arbeitslosigkeit vorbeugen will.
Die Reichsregierung geht davon aus, daß Willkür und Vorwände zur Umgehung der Tarife ausgeschlossen werden müssen. Deshalb ist als letzte Instanz hier der Schlichter eingeschaltet. Diese Verordnung tritt bereits am 15. September in Kraft.
Der Sinn der beiden Verordnungen s ist, wie verlautet.
daß die von der Reichsregierung angestrebte Belebung der Wirtschaft von zwei verschiedenen Seiten her unterstützt wer-
tschaft von zwei verschiedenen Seiten her unterstützt wer- .... soll. Dem Unternehmer wird ein größerer Anreiz zu stärkerer Betätigung gegeben; aber gleichzeitig will die Reichsregierung auch das Tarifwesen als solches und als ganzes durch eine Anpassung an die Notwendigkeiten der
den
Regierung
die Schulaufsicht
in den sogenannten äußeren Angelegenheiten der Volks- chultrüger (Schulverbände) führen. Der Schulrat, der bisher lediglich Organ der Mittelinstanz war, erhält grundsätzlich die Aufsicht über den inneren Schulbetrieb auf dem Gebiete des Volks- und mittleren Schulwesens. Auf dem
Gebiete
des Siedlungswesens
ist die gleiche Linie Mebertragung von Zuständigkeiten höhe-
Eliernbünde und Schulreform
Die evangelischen Elternbünde an Dr. Bracht.
Berlin, 5. September.
Die preußische Abteilung der evangelischen Reichseltern- bünde hat an Dr. Bracht ein Schreiben gerichtet, in dem sie die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Schuloerivaltung ausdrücklich anerkennt, jedoch sich gegen eine Verminderung des kollegialen Einflusses in der Schulverwaltung wendet. Gegen die Vereinigung der Provinzialschulbehörden mit den Regierungen wird eingewandt, daß es schwer möglich erscheine, die so verschieden gelagerten Aufgaben für das Volksschulwesen und für die höhere Schule in einer Behörde zu vereinigen; wohl aber könne das Provinzialschulkollegium unter Wahrung seines geschlossenen Charakters örtlich mit einer der Regierungen der Provinz zusammengelegt werden.