Nr. 116 st. Blatt)Dienstag, den 27. September 1932 84. Iahra.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Bekanntmachung.
Der Mühlenbesitzer Friedrich Traudt in Steimm hat auf ' Grund des § 186 des Wassergesetzes »om 7. 4. 1913 (®. i 5. S. 53) beantragt, folgende Wasserechte für ihn in das
Vaiserbuch einzutragen:
i as Wasser der Rinzig, soweit erforderlich!, zwischen den Par- I z-ellen 212 und 242 Wartenblatt D D der Gemarkung Steinau zum Betriebe der Walkmühle auf Parzelle 413, 414, 415, 554, wartenbl. (DQ der Gemarkung Stein» 416^
au dauernd abzu leiten und zu gebrauchen,
b) das gemäß a aus der Winzig abgeleitete und gebrauchte Wasser zwischen den Parzellen 124 und ^44 wartenbl.
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®G) Gemarkung Stein au wieder in die Winzig dauernd einzuleiten,
c) das Wasser der winzig zwischen den Parzellen 212 und 235, wartenbl. D D Gemarkung Steinau du!rch! eine Vehranläge dauernd auf 175,18 NN etufzustausn.
Die zur Begründung des beanspruchten Rechts beig-brach- ten Unterlagen können während der vienststunden im Geschäftszimmer des Bürgermeisteramts in Steinau eingesehen werden.
Widersprüche gegen das beantragte Recht sind bis zum 28. Oktober 1932 bei dem Bezirksausschuß in Rassel (Re= gierungsgebäude) schriftlich unter Angabe obiger Geschäftsnummer anzubringen. Die Widersprüche sind zu begründen, wobei anzUgeben ist, auf welche Rechte sie sich stützen.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Eintragung des Rechts in da? Wasserbuch mit der Wirkung daß sie gegenüber denjenigen, die innerhalb der Frist keinen Widerspruch erho- gilt, soweit sie nicht mit dem törunhb^ steht.
Kassel, den 19. September 1932.
Namens des Bezirksausschusses. — Wasserbuchbehörde — Der Vorsitzende. 3. v: gez. Feldt.
B. A. W. 307 Schlächtern.
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Der Herr wreismedizinalrat wird am Dienstag, den 4. Oktober d. 3s., von 9 Uhr ab im hiesigen Kreisläufe Sprechstunde halten.
Schlächtern, den 24. September 1932.
Der Landrat: Dr. Nlüller.
Der Landwirt Georg Alt ist als Schiedsmann Und der Fabrikarbeiter Georg Möller in Wallrioth als Schieds- Mannsstellvertreter wiedergewählt und bestätigt worden.
Schlächtern, den 22. September 1932.
Der Landrat. 3. D.: Dutoe.
Die Fleischbeschauer und Trichinenschauer werden an die pünktliche Einsendung der VierteljahreSnachweisungen (Karten) an den Herrn Veterinärrat erinnert.
Schlächtern, den 20. September 1932.
Der Landrat. J. V.: Duwe.
Stadt Schlüchter»
Bekanntmachung
Der Kaufmann Ernst Stolze wohnhaft Elmweg 11 hier- । selbst beabsichtigt, auf dem in der Gemarkung Schlächtern außerhalb der bebauten Grtslage belegenen Grundstück, Kartenblatt R Parzelle 208 ein Eigenheim zu errichten.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 4 des Gesetzes, betreffend die Gründung neuer Rnsiedlungen in der Provinz Hessen-Nassau vom 11. 3uni 1890 (GS. S. 173) mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß gegen ben Antrag von den Eigentümern, Nutzungs-, Gebrauchsberechtigten und Pächtern der benachbarten Grundstücke innerhalb einer Frist von 21 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung' dieser Be- kanntmachung an gerechnet, beim Herrn Landrat hierselbst Einspruch erhoben werden kann, wenn der Einspruch sich öurch Tatsachen begründen läßt, welche die Rnnahme rechtfertigen, daß die Nnsiedlung den Schutz der Nutzungen benachbarter Grundstücke aus dem Feld- oder Gartenbau, aus der Forstwirtschaft, der Jagd oder der Fischerei gefährden werden.
Schlüchtern, den 24. September 1932.
Der Bürgermeister als Grtspolizeibehörde: Gaenßlen.
: Sprechstünd^ Dienstag» i
• «nd Freitags, vormittags von 9 bis 12 Uhr:
Regierung hält zum MrtschasWan
Eine Warnung des Reichsarbellsminisiers vor Streits.
Berlin, 26. September.
In einer Unterredung über die Durchführung der Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit wies Reichsarbeitsminister Schäffer darauf hin, daß nach Meldungen aus einzelnen Teilen des Reiches in einer Reihe von Betrieben die Durchführung der Verordnung auf Schwierigkeiten zu stoßen scheine. Verschiedentlich seien auf die Ankündigung der Werksleitung hin, daß die Arbeitnehmerzahl durch Neueinstellungen erhöht werde und demzufolge eine der Verordnung entsprechende Lohnkürzung ein- trete, die Belegschaften in den Streik getreten. Auch seien Aeußerungen einzelner Gewerkschaftsführer bekanntgeworden, die mehr oder minder unverhüllt eine Sabotage der Verordnung ankündigten.
Der Minister äußerte sich dann über die Haltung der Regierung gegenüber solchen Versuchen und erklärte: Es trifft zu, daß in einzelnen Betrieben Arbeiter ihre Arbeitsplätze verlassen haben, weil der Arbeitgeber ein ihm nach der Verordnung zustehendes Lohnminderungsrecht ausgeübt hat, und daß in anderen Betrieben die Arbeiter durch Drohung mit Streik den Arbeitgeber nötigen, die Ausübung dieses Rechts zu unterlassen. Hierbei sei aber darauf hingewiesen, wie sehr die grundsätzlichen Gegner der Reichsregierung und ihrer Verordnung vom 5. September — insbesondere die kommunistisch gesinnten Arbeiter — bestrebt sind, diese Tatsache zu vergröbern. Im Interesse der Arbeitslosen und zu Ehren der Gewerkschaften hoffe ich, daß neue Nachrichten das Uebertriebene der Meldungen bartun; denn ich weiß, daß in vielen Betrieben die Verordnung tatsächlich durchgeführt wird. Grundsätzlich bin ich noch nicht geneigt, daran zu glauben, daß eine erhebliche Zahl von Arbeitern, die noch einen Arbeitsplatz haben, wegen einer geringen Lohnkürzung den Arbeitslosen, die mit ihren Frauen und Kindern lange genug gedarbt haben, das Recht auf Arbeit und den Eintritt in das Arbeitsverhältnis verwehren wollen.
Vor zwei Tagen hat im Verwaltungsrat des Interna- MmalerrMrbeitsamls m Genf die Arbeitergruppe mit Unterstützung meines Vertreters die Verkürzung der Arbeitszeit gefordert, um für die Erwerbslosen Arbeitsplätze zu gewinnen. Wenn jetzt in Deutschland der Streik zunimmt und nicht bloß die Fortdauer der Arbeitslosigkeit, sondern stellenweise sogar den Verlust der bisherigen Arbeit zur Folge hat, dann muß ich allerdings gestehen, daß das tatsächliche Verhalten der Arbeiter in Deutschland mit den Forderungen in Genf in unlösbarem Widerspruch steht. Daraus könnten für die Vorkonferenz zur internationalen Abkürzung der Arbeitszeit gefährliche Folgerungen entstehen.
Es scheint mir zunächst Aufgabe der Gewerkschaften zu sein, die Streikmeldungen auf ihren wahren Sachverhalt zu prüfen und dann sofort das zu veranlassen, was die tarif- vertragliche Friedenspflicht von ihnen verlangt Denn es ist ganz zweifellos, daß die Zahlung des vom Arbeitgeber auf Grund der Verordnung gekürzten Lohnbetrages als eine volle Erfüllung der tarifvertraglichen Verpflichtungen anzu- sehen ist. Auf die unmittelbaren Folgen der Verletzung der Friedenspflicht hinzuweisen, erübrigt sich: jede Gewerkschaft und jeder Arbeiter weiß das. Wie es scheint, sehen aber manche noch nicht ein, daß — wenn die Friedenspflicht verneint oder hartnäckig verletzt wird — der Begriff des Tarifvertrages gefährdet" und die Stellung der Gewerkschaften erschüttert wird.
Für den Winker hat die Reichsregierung die Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung ins Auge gefaßt, weil sie davon ausgeht, daß auf Grund des Wirtschaftsplans die Ar- beikslosenziffer sinkt. Es kommt jetzt zum guten Teil auf die Haltung der Gewerkschaften und der Arbeiter an, ob diese natürliche Voraussetzung eintreten kann. Aus alle Fälle hält die Reichsregierung an ihrem Wirtschaftsplan und an der Verordnung fest.
Um die Amispslicht der Beamien
Die Landtagsbeschlüsse der Regierung übermittelt.
Berlin, 26. September.
Der kommissarischen preußischen Staatsregierung sind die Beschlüsse des Preußischen Landtages zur Frage der Amtspflichten der Beamten gegenüber Anordnungen der Regierung jetzt vom Landtage amtlich zugeleitet worden. Eine offizielle Stellungnahme der Staatsregierung, ob sie mit diesen Beschlüssen die Angelegenheit als erledigt ansieht, liegt noch nicht vor.
Der Handelsvertrag mit Frankreich
Frankreich beabsichtigt keine Kündigung.
Paris, 26. September.
Havas veröffentlicht folgende, offenbar aus amtlicher Quelle stammende Auslassung: Wir sind in der Lage, zu erklären, daß entgegen gewissen Gerüchten die französische Regierung den deutsch-französischen Handelsvertrag von 1927 nicht gekündigt hat. Nichtsdestoweniger ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Besprechungen mit der deutschen Regierung ausgenommen werden, um Aenderungen an diesem Äbkommen vorzunehmen, das nicht mehr der gegenwärtigen Lage entspricht.
Herriots neue Hetzrede
Wieder schwere Angriffe gegen Deutschland.
Paris, 26. September.
In Gramat gab der Präsident des Finanzausschusses der Kammer, Malvy, zu Ehren des französischen Ministerpräsidenten Herriot ein Essen, in dessen Verlauf Herriot sich in einer großangelegten Rede mit finanz- und wirtschasts- politischen Fragen, vor allem aber mit der Abrüstung, Sicherheit und der deutschen Gleichberechtigungsforderung beschäftigte und scharfe Worte gegen die Forderung der Reichsregierung fand, ja sie sogar der offenen Verletzung des Versailler Vertrages beschuldigte.
Herriot wandte sich zuerst gegen die Errichtung des Reichskuratorium für I u g e n d e r t ü ch t i g u n g , das die Aufgabe habe, die Jugend zum Kriege vorzubereiten. Der französische Ministerpräsident streifte dann kurz die Renten- konoertierung und das Ergebnis der Konferenz von Stresa und wandte sich dann sofort den außenpolitischen Fragen zu; er gab einleitend einen Ueberb.ick über das Programm der französischen Regierung. Nachdem er erneut Frankreichs Friedensliebe betont hatte, erklärte Herriot:
Wir stellen mit Freuden fest, daß wir nicht die einzigen , sind, die erklären, daß eine Wiederaufrüstung Deutschlands die Wiederkehr neuer Wahnsinnstaten bedeuten würde. Denn es handelt sich um eine Wiederaufrüstung
Deutschlands. An Beweisen dafür mangelt es auch außerhalb der sehr deutlichen Kundgebung nicht.
Ein Minister, der uns ständig unsere angebliche Absicht der Vorherrschaft vorhält, enthüllt die in der diplomatischen Note mit großer Zurückhaltung angedeuteten Absichten. Er erläutert die materielle Aufrüstung, die er verlangt, und den Charakter der Bürgergarde, die er fordert.
Der Erlaß vom 13. September organisiert die Jugend in einer Weise, die sie dazu eignen soll, Waffen zu fragen. Es ist eine der größten Traurigkeiten unserer Zeit, wenn man zusehen muß, wie die neue Generation, die eigentlich von der traurigen Erfahrung ihrer Väter gelernt haben sollte, zu Uebungen herangezogen und an Handlungen gewöhnt wird, die nichts mit der moralischen Abrüstung und mit dem Frieden gemeinsam haben.
Frankreich, das sehr oft verleumdet wurde, kann die Welt zum Zeugen anrufen, daß es nicht von dieser Ansteckung befallen ist und daß es seine nationale Erziehung auf andere Ziele einstellt.
Herriot ging im weiteren Verlauf seiner Rede auf Abhandlungen angesehener französischer Militärs ein, aus denen sich ergebe, daß Deutschland ein mächtiges Heer aufstellen wolle, nicht nur zur Aufrechterhaltung der Landesverteidigung, was man als vollkommen berechtigt erkennen würde, sondern als Angriffsheer. Hier tauchen Erinnerungen aus den vergangenen Jahrhunderten auf. Man müsse sich fragen, ob Deutschland heute wie zur Zeit der Befreiungskriege nicht ein Heer oder gar ein doppeltes Heer aufstelken wolle, um einen entscheidenden Schlag gegen den Gegner zu führen
Zur Frage der Abrüstung
erklärte Herriot u a., es sei wahr, daß die Verbündeten des letzten Krieges versprochen hätten, abzurüsten. Man vergesse zu oft nicht nur das Vorwort des V. Teils des Ver- sailler Vertrages, sondern auch das von Clemenceau im Namen der Verbündeten überreichte erläuternde Dokument, das feststelle, daß die Abrüstung Deutschlands den ersten Schritt zur allgemeinen Abrüstung darstellt. Die englische Denkschrift vom 15. September zeige deutlich, daß das Vor- ( Wort des V. Teiles dem Vertrag "nicht feinen verbindlichen Charakter nehme und daß der einzige Hinweis auf die Art, wie die Abrüstung verwirklicht werden solle, tn der sehr allgemein gehaltenen Abfassung des Artikels 8 der Völkerbundssatzungen enthalten sei. Frankreich beabsichtige, diesen Artikel 8 und die m ihm enthaltenen Verpflichtungen sehr loyal zu achten. Herriot führte dann als Beweis die Herabsetzung der Dienstzeit in Frankreich und die Herabsetzung der Heeresstärke an.
Der Redner ging dann weiter auf die Frage der Sicherheit ein" Er werde nicht müde werden, darauf hinzurveisen, daß im Sinne des Geistes und des Buchstabens des Artikel 8 der Völkerbundssatzungen Frankreich, das die Abrüstung mehr herbeisehne als irgend wer, diese in der Sicherheit wünsche.
Schiedsgerichte, militärische und wirtschaftliche Santtio- nen feien notwendige Voraussetzungen für die Lösung des Problems. Die Völker wünschten den Frieden, aber noch mehr die Sicherheit.
Herriot zitierte aus dem Manifest von 1917 die Stellen über ^ie gegenseitige Hilfeleistung und erklärte, daß diese von den Sozialisten damals zum Ausdruck gebrachte toottrirr auch die (einige sei.
Ich glaube, zu wissen, fährt Herriot fort, daß hervorragende Mitglieder des Völkerbundes augenblicklich ein Programm studieren, durch das die Abrüstung in ein Verhältnis zur Sicherheit gebracht werden soll.
Herriot wies Dann darauf hin, daß Frankreich das Rheinland früher geräumt habe. Nach dem Inkrafttreten des Noung-Planes habe Frankreich schwere Opfer an fein« Reparationsforderungen gebracht; man habe ihm aber für alles keinen Dank aeaoHt.