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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube Lt Eo. und Haasenstein Ls Bögler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich Li Co. in Cassel und Rudolf Mosse, officiellen Zeitungs-Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart und Zürich entgegengenommen.

M 26. Freitag den 31. Januar. 1873.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier

Um den schon öfters vorgekommenen Unglücksfällen vorzubeugen, wird nach Anhörung und mit Zustimmung des BezirkS-Raths hiermit angeordnet, daß bei Meldung von 15 Sgr. bis zu 2 Thaler Geld, bezw. entsprechender Gefängnißstrafe, jedes mit Rindvieh bespannte Fuhrwerk innerhalb der Städte und Landgemeinden in der Weise geführt und geleitet werden muß, daß der Führer und Leiter des Fuhrwerks neben dem Zugvieh hergeht und ihn die fragliche Strafe trifft, wenn er etwa auf dem Wagen steht oder sitzt.

Hanau am 7. Oktober 1856.

Kurfürstliche Polizei-Direktion.

Gez.: Cornelius.

Vorstehende polizeiliche Anordnung wird in Veranlassung eines vorgekommenen Unglücksfalles wiederholt veröffentlicht. Die Herrn Bürgermeister wollen solche in ihren Gemeinden nochmals publiziren lassen.

Hanau am 23. Januar 1873.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 29. d. M. ausgegebene Nr. 3 des Amtsblattes enthält außer bereits Mitgetheiltem: 1) das Verzeichniß derjenigen Steuerstellen, welche in dem Großherzogthum Hessen zur AMMung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Biers, bezw. zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung befugt fijflr 2) eins Bekanntmachung der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden zu Berlin, vom 11. d. M, wonach Demjenigen, welcher zuerst einen Verfertigter oder wissentlichen Verbreiter falscher Preuß. Kassen- Anweisungen rc. der Polizeibehörde dergestalt nachweist, daß er zur Untersuchung gezogen und bestraft werden kann, eine nach den Umständen zu bestimmende Belohnung bis auf Höhe von 500 Thlrn. zu Theil werden soll. 3) desgl. Königl. Aichungs-Jnspektion zu Cassel, vom 8. d. M., die Erstreckung der Frist für die Nachstempelung derjenigen Gasmesser, welche nach früher zulässig gewe­senen Maaßen zählen und noch nicht geaicht und gestempelt sind, bis zum 1. Januar 1874 betr. 4) desgl. Königl. Eisenbahn-Di­rektion daselbst vom 16. d. M., wonach derselben die Befugniß zur Annahme und Ausbildung von Civil-Supernumerarien für den Eisenbahndienst beigelegt worden ist. 5) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

Bestellt sind: der Secretairgehülfe Schultheiß bei der Landesbibliothek zu Caffel zum Secrctair bei derselben; die Probatur- gehülfen Kistner und Wiegand zu Probatoren bei der Landeskreditkasse; der Rentereigehülfe Wilhelm Krisch zum Rentmeister bei dem Landkrankenhause zu Fulda (prov.); die Waldwärter bet dem LandeShoSpital Haina, Kreis, Klotz und Schneider, zu Unterförstern.

Der Kaffengehülfe August Knipp ist zumRegierungS-SecretariatS-Assisten bei derKönigl. Regierung zu Cassel ernannt worden.

Versetzt ist in gleicher Eichenschaft: Amtsgerichts-Sccretair Wolff zu HilderS an das Amtsgericht zu Steinau.

Ernannt sind: Referendarius Dedolph zum Gerichls-Affeffor, die Rechtskandidaten Augcner und Böhm zu Referendarien, die HülfSbotcu Huhn bei dem Amtsgerichte zu Wannkried, Michel bei dem Amtsgerichte zu Hilders, Alt bei dem Amtsgerichte zu Gersfeld zu etatsmäßigen Gerichtsboten. Referendarius v. Dörnberg ist auf sein Nachsuchen aus dem Justizdienste entlassen.

Die Postsecreiaire Wetzlar in Wabern und- Grimme in Oldendorf sind zu Postmeistern ernannt und der Postsecreta:r i i- g rim von Frankfurt a./M. ist mit der commissarischen Verwaltung der Vorsteherstelle bei der Postverwaltung in Wabern beauftragt worden. Zu Postamts-Assistenten sind ernannt: der Postverwalter Baer in Windecken, der Post-Expediteur Gleichmann in IcSberg, der Postwärter Peter in Hünfeld, sowie die Postgehülfen Schneider in Cassel und Ernst in Melsimgen.

Der Controleur Friedrich Hirschfeld bet der Königlichen General-BrandversichcrungS-Commission ist zum Kasstrer un nungSführer bei derselben ernannt worden.

Der Regierungs- und Baurath Aßmann zu Liegnitz ist zur Königlichen Regierung in Cassel versetzt worden. ,

Der bisherige Hülfs-Cxecutor Heinrich Heid zu Steinau ist zum Executor bei der Königlichen «steuerkasse I I " worden.

Der Hülfskanzlist Morin ist zum Kanzlisten beim Landes-Directorium bestellt worden.

Mit Bearbeitung der katholischen Elementar-Schul-Angelegenheiten bei der Königl. Regierung zu Casf

Oberlehrer Ernst daselbst beauftragt worden. ...

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