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Nr. 127.
Freitag den 3. Juni
1887.
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen.
Die Zinsscheine zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen Reihe XIII Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1887 bis 30. Juni 1891 werden vom 13. Juni d. I. ab von der Kontrole der Staatspapiere hierselbst — Oranienstraße 92 — Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnenden Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kafsen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden besonderen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 11. Mai 1887.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 547 gez. Spdow.
Cassel, den 18. Mai 1887.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Verzeichnissen bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerlasten des Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung.
C. I, K. 2625 S chwarzenberg, i. V.___________________
Bekanntmachungen Konigl. Lvnln athsomts.
Der am 20. August 1861 in Cassel geborene Schlosser Georg Wilhelm Martin Mergard hat sich von hier unter Zurücklassung seiner Familie, bestehend aus Frau und zwei unmündigen Kindern, entfernt, ohne sich um deren Unterhalt zu kümmern, so daß die öffentliche Armenpflege eintreten mußte.
Es wird ersucht, nach dim Aufenthaltsorte des Genannten zu fahnden und im Ermiltelungssalle Nachricht hierher zu geben.
Hanau am 31. Mai 1887.
Der Königliche Landrath
P. 3215 Gf. Bismarck.
Äienft-Aachrichten aus dem Kreise.
Schuhmacher Michael Kropp zu Kilianstädten ist als Ortspolizeidiener dieser Gemeinde bestätigt worden. V. 2643
Zugelaufen: Ein junger Fuchshund.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Ein grauer Handstauchen. Eine gelbe Achsenkapsel von einer Droschke. Ein rothes Brillenfutteral. Ein Heft „Deutsche Sprachschule". Eine rothe Kappe mit Ueberzug. Ein Kappen-Ueberzug. Eine grüne Knabenmütze. Ein Ci- garrenkistchen mit Stickereien.
Verloren: Ein Portemonnaie (Täschchen) mit 2 Mark. Ein silbernes schwarz-emaillirtes mit Perlen gefaßtes Armband. Ein zwei- räderiger Stoßkarren (abhanden gekommen).
Hanau am 3. Juni 1887.
Tagesschau.
Berlin, 2. Juni. Der „R. u. St.-A." Nr. 126 veröffentlicht: 1) Gesetz, betr. die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen, vom 23. Mai 1887. — 2) Gesetz, betr. Abänderungen des Reichsbe- amtengesetzes vom 31. März 1873, vom 25. Mai 1887.
Berlin, 2. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern die Vorträge des Vizepräsidenten des Staatsministeriums, von Puttkamer und des Staatssekretärs Grafen von Bismarck. Heute nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge des Kriegsministers und des Chefs des Militärkabinets entgegen. Um 3 Uhr reisten Se. Majestät der Kaiser nach Kiel.
Berlin, 2. Juni. Der „R. u. St.-A." schreibt: In verschiedenen Zeitungen findet sich die Angabe, daß bei der jüngsten Anwesenheit von belgischen höheren Beamten in Berlin Seitens der Reichs-Postverwaltung eine Konvention über die Leitung der Briefe nach England abgeschlossen worden sei. Diese Nachricht ist, wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, eine irrige, denn es hat hatsächlich nichts Derartiges stattgefunden und auch nicht stattfinden können, da wegen Leitung der Briefe Konventionen überhaupt nicht abgeschlossen werden, vielmehr die Beförderung der Briefe einfach auf demjenigen Wege erfolgt, auf welchem sie ihren Bestimmungsort am frühesten erreichen.
Die diesjährige Konferenz der Landesdirektoren der preußischen Monarchie, welche in Düsseldorf stattfinden soll, ist vom 13. auf den 20. d. M. verschoben worden, weil der Schluß der Reichstagssesfion vor dem 18. Juni nicht herbeigeführt sein würde und die Landesdirektoren, welche Reichstags-Mitglieder seien, ein Interesse haben, den wichtigen Schlußabstimmungen beizuwohnen.
Kiel, 1. Juni. (K. Z.) Der Zug, der uns den Kaiser bringen wird, hält in Wittenberge, Bächen und Pinneberg. Das preußische Königshaus wird durch die Prinzen Wilhelm, Heinrich, Friedrich Leopold vertreten sein. Von fremden Fürstlichkeiten kommen Prinz Ernst Günther zu Schleswig-Holstein und auf einem schwedischen Kriegsschiff Prinz Oscar von Schweden. Eingetroffen ist bereits Prinz Max Emanuel zu Baiern. Die kaiserlichen Hofwagen sind gestern angelangt. Außer dem Reichskanzler kommen sämmtliche Minister. Bei der Festlichkeit in Holtenau wird der jetzt schon hier weilende Staatsminister v. Bötticher den Reichskanzler vertreten. Es werden drei kurze Ansprachen gehalten, und zwar von Herrn v. Bötticher, dem bairischen Gesandten Grafen Lerchenfeld, und dem Reichstagsprästventen. Dazu kommt ein Weihespruch des Dompredigers Kögel. Nach Holtenau fährt der Kaiser im Wagen, zurück auf dem Aviso Pommeriana. Die Panzerschiffe werden hierbei unter Paradebeflaggung vor Anker liegen und das Torpedogeschwader, kommandirt vom Prinzen Heinrich, wird ein kleines Manöver ausführen. Das Festesten ist auf Schloß Bellevue auf 2 Uhr verlegt. Das Hoch auf den Kaiser bringt der Landtagsmarschall Graf Rantzau aus. Vielleicht wird der Kaiser, der in Holtenau bloß einen Festspruch sagen will, das Hoch erwidern. Die Prinzen begleiten den Kaiser nach Berlin zurück. Nach Abfahrt des Kaisers werden die Festtheilnehmer eine Fahrt in offene See machen, soweit sie nicht nach Hamburg reisen. Nach Hamburg kommt auch Minister Puttkamer. Auf dem Festplatz in Holtenau wurde heute Morgen eine Art Generalprobe abgehalten. Die Ausschmückung