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Die Lsstalt. Zeile

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 128.

Samstag den 4. Juni

1887.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseches vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Fach verein der vereinigten Zimmerleute Münchens und Umgebung gemäß §. 1 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landes- Polizeibehörde verboten worden ist.

München den 18. Mai 1887.

Königl. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern.

In Vertretung:

von Kopp, Königlicher Regierungs-Direktor.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 2 (Mai 1887) der im Verlage von John Müller, 167 William Street, New-Pork, er­scheinenden periodischen Druckschrift:Internationale Bibliothek", enthaltend einen Aufsatz mit der Unterschrift:Die Hölle von Blackwells Island", nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.

Berlin den 27. Mai 1887.

Der Königliche Polizei-Präsident.

Freiherr von Richthofen.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen.

Die Zinsscheine zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen Reihe XIII Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1887 bis 30. Juni 1891 werden vom 13. Juni d. I. ab von der Kontrole der Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92 Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnen­den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichniffen sind bei den gedachten Provinzial- kafsen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden besonderen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an

die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 11. Mai 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 547 gez. Sydow.

Cassel, den 18. Mai 1887.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Ver­zeichniffen bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen des Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.

Königliche Regierung.

0. I. K. 2625 Schwarzenberg, i. V.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Der am 21. Juni 1871 zu Dörnigheim geborene Konrad Schä­fer, Sohn des Zimmermanns Philipp Schäfer daselbst, ziemlich groß und stark, dunkle Haare, Warzen an beiden Händen, trägt grauen Som­meranzug, hat sich vor einiger Zeit aus dem elterlichen Hause entfernt und ist nicht wieder zurückgekehrt.

Es wird ersucht, nach dem Aufenthaltsorte des Genannten zu fahnden und im Ermittelungsfalle Nachricht hierher zu geben.

Hanau am 1. Juni 1887.

Der Königliche Landrath

P. 3249 Gf. Bismarck.

Die Marschfourage für die am 13. Juni c. zu Großkrotzenburg einzuquartierende 1. Batterie des hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 wird Montag den 6. Juni c., Vormittags 10V» Uhr, auf dem landräthlichen Büreau verdungen werden. Ich lade die Jntereffenten dazu ein.

Hanau am 28. Mai 1887.

Der Königliche Landrath

M. 2705 Gf. Bismarck.

Tagesscha«.

Die Grundsteinlegung des Nord-Ostsee-Kanals.

Kiel, 2. Juni, Abends. Se. Majestät der Kaiser ist mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Friedrich Leopold heute Abend 9 Uhr 10 Minuten in bestem Wohlsein hier eingetroffen und von den Spitzen der Behörden empfangen worden. Auf dem Wege vom Bahnhof zum Schlosse bildeten Korporationen, Vereine, Studenten und Gewerke Spalier und begrüßten den Kaiser mit großer Begeisterung. Die Stadt ist glänzend geschmückt und beleuchtet.

Kiel, 3. Juni. Se. Majestät der Kaiser begaben Sich heute früh 93/i Uhr im offenen Wagen nach Holten au. Auf dem ganzen Wege bildeten Deputationen und Schulen Spalier und empfingen den Kaiser mit begeisterten Hochrufen. Kurz nach 10 Uhr traf Se. Majestät auf dem Festplatz in Holtenau ein, wo Allerhöchstderselbe vom Staats-Minister von Boetticher und der Kanalkommission empfangen wurde. Staats- Minister von Boetticher verlas in Vertretung des Reichskanzlers die in den Grundstein niederzulegende Urkunde. Der bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Graf Lerchenfeld, überreichte sodann dem Kaiser die Kelle und der Präsident des Reichstages, von Wedell-Piesdorf, den Ham­mer. Der Kaiser that hierauf drei Hammerschläge; dann folgten die Prinzen, die Minister, die stimmführenden Mitglieder des Bundesraths, die Reichstags-Präsidenten, die Landtags-Präsidenten und die Chefs der Reichsämter. Nachdem der Ober-Hof- und Domprediger Dr. Koegel die Weiherede gehalten und der Chor dasHallelujah" von Händel gesungen hatte, brächte der Staats-Minister von Boetticher ein Hoch auf den Kaiser aus, in welches die ganze Versammlung begeistert einstimmte und darauf die Nationalhymne sang. Nach Beendigung der Feier fuhr Se. Majestät der Kaiser, trotz des inzwischen eingetretenen hohen Seeganges, auf der Pommerania" nach Kiel zurück, wo Allerhöchstderselbe bei dem reich geschmückten Schuhmacher-Thor unter den jubelnden Zurufen einer dicht­gedrängten Menschenmenge landete.