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Samstag den 6. August

Nr. 181

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Druckschrift:An das arbei­tende Volk von Lüdenscheid und Umgegend", herausgegeben, gedruckt und verlegt von der Genossenschaftsdruckerei in Hottingen-Zürich, gemäß der Vorschrift des §.11 des citirten Gesetzes von mir verboten worden ist.

Arnsberg den 23. Juli 1887.

Der Regierungs-Präsident. von Rosen.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift:Arbeiter und Bürger Berlins! Ge­nossen!" und den Schlußworten:Um weitmöglichste Verbreitung dieses Flugblattes wird gebeten. Genossenschafts-Buchdruckerei Hottingen-Zürich", nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landes- polizeiwegen verboten worden ist.

Berlin den 29. Juli 1887.

Der Königliche Polizei-Präsident.

___Freiherr von Richthofen.___________________

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Von dem 2. Bataillon des hier garnisonirenden Hessischen Füsilier- Regiments Nr. 80 findet Montag den 8. und Mittwoch den 10. d. Mts., jedesmal von 6 bis 11 Uhr Morgens, ein gefechtsmäßiges Schießen mit scharfen Patronen statt.

Die allgemeine Schußrichtung geht von den Schießständen nach Nord-Osten und dem Köbeler Walde. Die nach den Bruchwiesen und in den gefährdeten Theil des Köbeler Waldes führenden Wege werden mit Sicherheitsposten abgesperrt werden.

Das Betreten des Bruchköbeler Staatswaldes, sowie des Bruchköbeler und Langendiebacher Gemeindewaldes während der vorbezeichneten Zeit wird hierdurch bei Meidung einer Strafe bis zu 9 Mark subs. 3 Tagen Haft untersagt. Den ausgestellten Sicherheitsposten ist bei Meldung gleicher Strafe unbedingt Folge zu leisten.

Die betreffenden Herren Ortsvorstände, insbesondere zu Bruchköbel, Nieder- und Oberissigheim, sowie Langendiebach, haben dies mit der Schelle zur besonderen Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen.

Hanau am 4. August 1887.

Der Königliche Landrath

M. 3748________________Gf. Bismarck.______________________

Bekanntmachung.

Erfahrungsmäßig tritt in den Herbstmonaten in Folge der alsdann stattfindenden Massenbeförderungen von Obst, Getreide, Kartoffeln, Rüben, Zucker, Kohlen u. s. w. alljährlich eine bedeutende Steigerung des Güter­verkehrs und somit eine erhöhte Inanspruchnahme des Güterwagenbestan­des der Eisenbahnen ein.

Dies veranlaßt uns, namentlich die Consumenten von Kohlen und Coaks schon jetzt aufzusordern, für thunlichst frühzeitigen Bezug ihres Be­darfes zu sorgen und rechtzeitig entsprechende Vorräthe anzusammeln, da­mit bei etwaigen im Eisenbahnbetriebe vorübergehend eintretenden Verzö­gerungen keine Verlegenheiten entstehen.

Im Allgemeinen ersuchen wir das verkehrstreibende Publikum, sich die schleunige Be- und Entladung der Wagen angelegen sein zu lassen, um den Eisenbahn-Verwaltungen zu ermöglichen, von einer Einschränkung der Ladefristen, so lange wie irgend thunlich, abzusehen.

Frankfurt a. M., im Juli 1887.

Königliche Eisen b ahn - Direktion.

Grundstücksverpachtung.

Termin zur Verpachtung des domainenfiskalischen Grundstücks

1887.

Karte I. Nr. 6a = 48 qm Aluvion im Stadtgraben unterhalb der Brücke bei dem Frankfurter Thore dahier vom 1. Januar 1888 ab auf zwölf Jahre ist auf Mittwoch, den 10. dieses Monats, Bor­mittags 11 Uhr, in das Geschäftszimmer des Königlichen Domainen- Rentamts Frohnhof Nr. 4 hier anberaumt, wozu Pachtreflektanten eingeladen werden.

Hanau am 4. August 1887.

Der Königliche Domainen-Rentmeister

7320 Bei l.

Tagesschau.

Berlin, 5. August. An dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät dem Kaiser und König nahmen, wie derR. u. St.-A." aus Bad Gastein meldet, Graf Lamberg und der Feldmarschall-Lieutenant Graf Palffy Theil. Nach dem Diner fuhren Se. Majestät nach der Erzherzog-Johann- Promenade und machten dort einen Spaziergang. Heute früh nahmen Allerhöchstdieselben ein Bad und machten später einen Spaziergang auf dem Kaiserwege.

Berlin, 5. August. Der Königliche Gesandte beim Päpstliche» Stuhle, Wirkliche Geheime Rath Dr. v Schlözer, hat einen ihm Aller­höchst bewilligten Urlaub angetreten. Für die Dauer der Abwesenheit desselben von Rom fungirt der Legations-Sekretär v. Lindenau als inte­rimistischer Geschäftsträger.

Berlin, 5. August. Der DampferSalier" mit den abgelösten Besatzungen S. M. KreuzerAlbatroß" undNautilus", ist am 3. August er. in Genua eingetroffen und hat am 4. dess. Mts. die Heimreise fortgesetzt. Die abgelöste Besatzung S. M. KanonenbootsWolf" ist am 3. August er. in Hongkong eingetroffen und hat am 4. August die Heimreise angetreten.

DieKöln. Ztg." schreibt: Wiederum taucht der heißen Jahres­zeit entsprechend die Nachricht auf, die Mächte würden demnächst in einer Conferenz die bulgarische Frage zu regeln suchen. Die Nachricht ist zweck­los und haltlos zugleich, denn man weiß zur Genüge, daß der Zar ein grundsätzlicher Gegner solcher Conferenzen ist und am wenigsten sich dazu herbeilassen wird, gerade in der bulgarischen Frage sich der Entscheidung einer solchen Conferenz zu unterwerfen.

Der erste Hauptgewinn der preußischen Klassenlotterie im Be­trage von 600 000 M. ist, wie schon telegraphisch gemeldet, auf Nr. 43901 gefallen. Das Glücksloos gehört der Duisburger Kollekte Hermann an. Ein Viertel spielte ein Duisburger, ein Viertel ein Emmericher Kaufmann. Die beiden anderen Viertel sind im Besitze von kleineren Beamten und Handwerkern.

Bonn, 5. August. Die Strafkammer des hiesigen Königl. Land­gerichtes verurtheilte heute den Freiherrn von Solemacher-Antweiler wegen Herausforderung des Freiherrn von Schorlemer zum Duell zu einer Woche Festungshaft.

Essen, 5. August. Die Stadtverordneten beschlossen, für den Kostenbetrag von Mk. 60 000 auf dem Marktplatze der Stadt ein Stand­bild des verstorbenen Alfred Krupp zu errichten. In der Sitzung der Stadtverordneten wurde ferner ein Schreiben des Sohnes des Verstorbenen verlesen, wonach der Verwaltung für gemeinnützige Zwecke 500 000 Mark zur Verfügung gestellt werden. (Fr. N.)

Wien, 5. Aug. (K. Z.) Gegenüber einer Meldung der Opinione, die österreichische Regierung habe dem Prinzen von Coburg gerathen, auf seine Candidatur nicht zu verzichten, erklärt dasFremdenblatt" heute officiös, die österreichische Regierung habe dem Prinzen weder zugeredet noch abgerathen. Die Czechen veranstalten wegen der Aufhebung eini­ger czechischen Schulen eine Entrüstungsversammlung gegen den Unter- richtsminister Gautsch.

Haag, 5. Aug. Die erste Kammer nahm mit 31 gegen 5 Stim­men die Aenderung der Verfassung bezüglich der Thronfolge an. (Fr. N)

Rom, 5. Aug. In dem eigenbändigen Schreiben des Kaisers Wilhelm, welches der preußische Gesandte v. Schlözer dem Papste bei seiner Priesterjubelfeier überreichte, war der hohen Befriedigung darüber Ausdruck gegeben, daß der Kaiser und der Papst in ihrem hohen Alter noch den religiösen Frieden herzustellen vermocht hätten. Der Papst hat dieses Glückwunschschreiben alsbald mit einem eigenhändigen Schreiben