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Nr. 31.
Montag den 7. Februar
1887.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Bekanntmachung.
Nachdem ein Theil des dem 8. Reichstagswahlkreise des diesseitigen Regierungsbezirks angehörenden Kreises Hanau in Folge der durch die Kreisordnung für die Provinz Hessen - Nassau am 7. Juni 1885 eingeführten anderweiten Kreiseintheilung dieser Provinz zu dem Landkreise Frankfurt a. M. gelegt worden ist, hat der Herr Minister des Innern bestimmt, daß die aus den §§. 24, 34 und 35 und der Anlage 1) des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 sich ergebende« Zuständigkeiten der Regierungs Präsidenten hinsichtlich des vorgedachlen Wahlkreises von dem Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Cassel wahrzunehmen sind.
Cassel den 4. Februar 1887.
Der Königliche Regierungs-Präsident.
Vorstehende Bekanntmachung theile ich den Herrn Wahlvorstehern zur Kenntnißnahme ergebenst mit.
Hanau am 5. Februar 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 537. Gf. Bismarck.
I. Die Herren Standesbeamten des Kreises ersuche ich ergebenst, gemäß des § 8 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875, Amtsblatt Seite 118, in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersandt werden, die Nachrichten über die int Jahre 1886 geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich zurückzuschicken.
II. Die Herren Schulvorsteher ersuche ich gemäß 8 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875, Amtsblatt Seite 118, ergebenst, in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersandt werden, die im Jahre 1875 geborenen Zöglinge in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich zurückzuschicken, sowie ferner 4 Wochen vor Schluß des Schuljahres, d. i. am I.März, ein Verzeichniß derjenigen Schüler gefälligst einzu- reichen, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.
Hanau, am 3. Februar 1887.
Der Königliche Landrath.
A. 384. Gf. Bismarck.
Nach Beschluß des Bundesraths vom 24. April 1882 findet auch für das Jahr 1886 eine Ermittelung des Ernteertrages statt. Dieselbe ist auf die im Erhebungsformulare B. bezeichneten wichtigeren feldmäßig gebauten Fruchtarten beschränkt und in der zweiten Hälfte des Monats Februar d. I. vorzunehmen.
Den Herren Ortsvorständen de^ Kreises habe ich daher je 2 Exemplare des genannten zur Erhebung des Ernteertrags dienenden Formulars B., welche die im Königlich statistischen Büreau handschriftlich eingetragenen Erndteertragsziffern pro 1885 sowie die bei der Erndteermittelung vom Jahr 1885 und der Bodenbenutzung im Jahre 1883 für die betreffenden Fruchtarten ermittelten Anbauflächen enthalten, zugesandt, um in denselben unter genauer Beachtung der dem Formulare vorgedruckten Anleitung den Ernteertrag im Jahre 1886 einzutragen.
Hierbei mache ich besonders darauf aufmerksam, daß die einzusetzen- den Ertragsangaben, wie in dem Vordrucke im Kopfe des Formulars angegeben ist, Kilogramm auf 1 Hektar bedeuten und durchaus zu unterlassen ist, sich auf andere Gewichts- bezw. Flächeneinheiten zu beziehen. Ebenso ist nicht zu übersehen, daß für alle in dem Erhebungsformulare angegebenen Früchte, für welche in dem Formulare A. zur Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung im Laufe des Herbstes 1883 Areal angegeben worden ist, auch Erndteerträge pro Hektar angegeben werden müssen.
Da, wo Hagelschlag vorgekommen ist, sind für jeden einzelnen Fall die in dem Anfänge auf Seite 3 des Erhebungsformulars B. verlangten uähere Angaben zu machen und zwar unter Benutzung der im Februar v. J. bereits zugestellten Notizblätter. Bis spätestens zum I.März
d. I. ist mir das eine Exemplare des richtig und deutlich auszufüllenden und sauber zu haltenden Formulars B. mit Datum und Unterschrift versehen, wieder einzureichen, während das andere ebenfalls auszufüllende Exemplar in der Gemeinde-Repositur aufzubewahren ist.
Zur vorläufigen Notirung der im Jahre 1887 etwa eintretenden Hagelwetter habe ich den Herren Ortsvorständen gleichzeitig je ein Exemplar des betreffenden Notizblattes übersandt.
Dieses Notizblatt ist aufzubewahren und die in dasselbe etwa im Laufe des Jahres zu verzeichnenden Angaben sind demnächst bei Ermittelung des Ernteertrags pro 1887 zu benutzen.
Hanau am 27. Januar 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 330. Gf. Bismarck.
Tagesscha«.
Berlin, 5. Februar. Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht den Königlich preußischen Ober-Landesgerichts-Rath Hugo Maximilian Ernst Neumann zum Kaiserlichen Geheimen Negierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichs-Schatzamt zu ernennen.
Berlin, 5. Febr. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General-Lieutenant Bronsart von Schellendorff, Commandeur der 17. Infanterie-Division, und nahmen später die Vorträge des Chess des Militärkabinets, Generals von Albedpll, sowie des Staats-Sekretärs Grafen Bismarck entgegen.
Berlin, 5. Februar. Vorgestern hat der Kaiser die Abänderungen im Neuabdruck der Exercierordnung für die Infanterie vom 1. März 1876 genehmigt und heute werde« die Aenderungen amtlich veröffentlicht. Eine neue Fassung lautet mit der Ueberschrift „Chargirung": „Es ist wesentlich, daß dieser Theil der Uebung so sorgfältig behandelt werde, als es sein einziger Zweck „Vernichtung des Feindes" erfordert. Ueber- eilung beim Feuern, welche der Wirkung des Schusses nachtheilig wird, darf nicht stattfinden. Bei der Ausbildung der einzelnen Rekruten müssen die Griffe zum Laden und Füllen des Magazins sowie zum Schießen unter Benutzung der Exercierpatronen genau zergliedert und alle dabei anzuwendenden Hülsen demselben deutlich erklärt werden. Man bedient sich hierzu des Hülfsmittels, das Laden durch Vorzählen in verschiedene einzelne Bewegungen einzutheilen." Auch für die Pioniere ist eine Exer- cirordnung erschienen. (K. Z.)
Berlin, 5. Februar. Dem Abgeordnetenhause wird in den nächsten ■ Tagen der Gesetzentwurf betreffend die Verstaatlichung einer Anzahl von Eisenbahnen sowie die Erweiterung des Nebenbahnnetzes zugehen.
Berlin, 5. Februar. Die Polizei confiscirte vergangene Nacht 400,000 socialdemokratische- Wahlflugblätter, welche heute Abend resp, morgen früh durch 6 Wahlkreise vertheilt werden sollten.
Rnhrort, 4. Februar Ein junger Postassistent von hier, welcher am vorigen Dienstag in Wesel Hochzeit gehalten hatte und gestern Abend mit seiner jungen Frau nach hier zurückkehrte, wurde heute Morgen beim Aufstehen vom Schlage gerührt und war sofort eine Leiche.
Im Wahlkreise Meppen zeigen sich Bestrebungen, der Kandidatur Windthorst nicht einen Zählkandidaten mit großem Namen, sondern einen aus dem Kreise selbst genommenen katholischen Kandidaten entgegenzustellen. Man stützt sich dabei auf die Erwägung, daß das welfisch-ultramontane Bündniß, dessen Bestand nur auf der Persönlichkeit Windthorsts beruht, eines Tages auseinanderfallen werde, dann hätte eine vaterländische oder katholische Kandidatur eines im Wahlbezirke als tüchtig geltenden Mannes Aussicht auf Erfolg. Eine solche jetzt schon den Wählern vor Augen zu führen, erscheine nicht unwichtig. (H. C.)
Der Landrath von Borries in Einbeck hat eine amtliche Bekanntmachung erlassen, in der es heißt: „Es ist der Versuch gemacht, die Lüge zu verbreiten, als ob das sogen. Septennat, d. h. die Bewilligung der Friedenspräsenzstärke und der dafür erforderlichen Ausgaben auf die Dauer von sieben Jahren, eine Verlängerung der Dienstpflicht im stehenden Heere bedeute. Ich veranlasse die Magistrate und Gemeinde- vorstände des Landbezirks, sowie die Königl. Gendarmerie, mir solche Personen, welche derartige grobe Unwahrheiten verbreiten, ungesäumt