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Nr. 106. «M^^HMAlMW»«
Samstag den 7. Mai
1887.
Unter Bezugnahme auf die Regierunzs - Polizei-Verordnung vom 18. November 1874, betr. das Meldewes en (Amtsblatt von 1874 Nr. 49 S. 28 9) und meine Bekanntmachung vom 22. Dezember 1874 (Nr. 297 des Hanauer Anzeigers 1874) bringe ich hiermit zur öffent
Bekanntmachung.
lichen Kenntniß, daß künftig nur die nachstehend abgedruckten Formulare für An- bezw. Abmeldungen Verwendung finden sollen.
Die seither benutzten Formulare können, soweit noch vorräthig, aufgebraucht werden.
Nur in einfacher Ausfertigung vorzulegen.
An- bez. Abmeldung
Ginge- bez. Uerzogen im Hause Nr............der...............................Straße bei.............................
Na- He;. ÄieMiing
im, bez. aus dem Hause
Nr........der.....................Straße
Register Nr.....................
vO Oft
W
Vor- u. Zunamen des
Zu- bez. Abziehenden.
(Bei Frauen Wittwen auch der Eeburtsname.)
Stand oder Gewerbe.
G
Tag u.
Jahr.
eburt
Ort.
s- .
Kreis.
Religion.
Ob ledig, ver- heirathet oder ver- wittwet.
Staatsangehörigkeit.
Frühere Wohnung oder Wohnort, bez. Angabe der neuen Wohnung oder des neuen Wohnorts.
(Hiesige Wohnungen sind nach Straße u.
Hausnummer z. bez)
Angabe ob in Miethe, Pension, Arbeit, Lehre, od. Dienst.
Hanau den 22. April
1887.
Der Oberbürgermeister Rauch.
Bekanntmachungen Äömgl. Laudrathsamts.
In Folge Mittheilung des Herrn Landesdirektors zu Caffel wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der frühere Obergärtner und Lehrer für Obstbaumzucht am pomologischen Institute zu Reutlingen C. Heinrich, welcher vom 1. März v. Js. vorerst auf ein Jahr provisorisch angenommen war, nunmehr definitiv als „Obergärtner des Bezirksverbandes", mit dem Wohnsitze zu Breitenau bei Guxhagen, bestellt worden ist.
In der demselben ertheilten Dienstanweisung ist darauf Bedacht genommen, daß sich dessen Thätigkeit — insoweit dies mit dessen Dienstobliegenheiten für die kommunalständische Verwaltung vereinbar erscheint — auch auf Hebung der Obstzucht im Allgemeinen erstrecken und.der Obergärtner namentlich Gemeinden, Vereinen und Privatpersonen bei Anlage und Unterhaltung deren Obstpflanzungen mit Rath und That zur Hand gehen soll.
Die in dieser Hinsicht erlassenen Bestimmungen werden den Gemeindebehörden und den sonst interesfirten Kreisen, Vereinen und Privatpersonen nachstehend bekannt gegeben.
Hanau am 30. April 1887.
Der Königliche Landrath
V. 1834 Gf. Bismarck.
Bestimmungen,
welche zur Förderung der Obstbaumzucht in den Gemeinden und bei Privaten Seitens der Verwaltung des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Caffel getroffen sind.
1) Dem Obergärtner des Bezirksverbandes C. Heinrich zu Breitenau bei Guxhagen ist der gesammte technische Betrieb und die Verwerthung der Produkte der zur dortigen Correctionsanstalt gehörenden größeren Baumschule übertragen und sind Gesuche um Ueber- laffung von Obststämmen oder Reisern von Gemeinden und Privaten, welche größere Pflanzungen :e. auszuführen beabsichtigen, unter Angabe etwaiger besonderer Verhältnisse, zeitig an den genannten Obergärtner nach Breitenau zu richten.
Eine Abgabe einzelner oder einer geringeren Zahl von Obst- stämmchen als 10 Stück, findet nur bei unmittelbarer Abholung in der Baumschule und gegen Baarzahlung statt.
2) Nach Anordnung des Landes-Direktors werden zur weiteren Ausbildung des ständischen Landstraßenbau-Personals von dem Obergärtner:
a) besondere Lehrkurse in den verschiedenen Veredelungsmethoden bezw. zur Förderung des Verständnisses und Interesses für Obstbaumzucht, in der Baumschule zu Breitenau mit 4- bis 6tägiger Dauer und
b) gelegentlich der Revisionen der ständischen Straßenpflanzungen und kleineren Baumschulen, zu einer jedesmal vorher bekannt gemacht werdenden Zeit, an verschiedenen Orten der zur Bereifung bestimmten Kreise praktische Unterweisungen, verbunden mit theoretischen Belehrungen, über Pflanzung, Behandlung und Pflege, sowie Schnitt der Obstbäume
alljährlich abgehalten werden.
Ortswege- und Baumwärtern der Gemeinden, sowie auch Privatpersonen ist die unentgeltliche Theilnahme an diesen Kursen und Unterweisungen gestattet und sind desfallsige Anträge zu a. an den Obergärtner zu Breitenau und zu b. an den Wegebau-Aufseher des betreffenden Bezirks zu richten.
3) Anträge zur Besichtigung bereits angelegter Pflanzungen und Baumschulen oder zur Ertheilung von Rathschlägen und örtlicher Besichtigung des Terrains behufs Anlage von solchen durch den Obergärtner gelegentlich dessen Dienstreisen, werden bereitwilligst Gewährung finden, wenn dieselben bei dem betreffenden Landesbau- Jnspektor so zeitig gestellt werden, daß eine Berücksichtigung bei Aufstellung der Reiseroute möglich ist und der ständischen Verwaltung dadurch keine besonderen Kosten erwachsen.
4) Wünsche von Vereinen und Gemeinden, welche das Halten von Vor- trägen: „über Obstbaumzucht, sowie Gewinnung und Verwerthung des Obstes" zu bestimmten, mit dem Aufenthalte des Obergärtners in der betreffenden Gegend nicht zusammenfallenden Zeiten oder aber eine gründliche, längere Zeit erfordernde Ausbildung von Baumwärtern in der Baumschule zu Breitenau bezwecken, sind zunächst an den Obergärtner zu Breitenau zu richten, welcher die Entscheidung des Landes-Direktors, ob dieselben nach den obwaltenden Verhältnissen genehmigt werden können, einzuholen hat.
5) Für Dienstleistungen, welche der Obergärtner im Interesse von Gemeinden, Vereinen oder Privaten ausführt und für welche ihm aus ständischen Fonds keine Tagegelder und Reisekosten gewährt werden, ist ihm gestattet dergleichen bis zum Maximalbetrage der ihm von der ständischen Verwaltung zugebilligten Sätze beanspruchen zu können, ohne daß hierdurch eine etwa anderweite Vereinbarung bezw. freiwillige Honorirung ausgeschloffen sein soll.
Caffel, den 6. April 1887.
Der Landes-Direktor:
S. von Hundels Hausen.
Uebersicht
über die Wirksamkeit der Natural - Verpflegungs- und Arbeits - Stationen im Landkreise Hanau während des Monats April 1887.
1) Windecken: Zahl der Unterstützten 7, An dieselben wurder