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Nr. 286.
«KMramnffl
Donnerstag den 8. Dezember
1887
Ein
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein gelber Schraubaufsatz von einer Petroleum-Lampe.
Pelzkragen. Eine Scheere. Eine gedruckte Schürze.
Vom Wasenmeister ein gefangen: ein fchwarz-grauer Hund.
Zugelaufen: Ein kleiner Hund.
Entlaufen: Ein junger schwarzer Hund.
Verloren: Eine gelbe Pferdedecke mit farbigen Streifen.
Hanau am 8 Dezember 1887.
Bekanntmachung.
Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinde Wolferborn und in dem Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in der Gemarkung Wolferborn ein Aufgebot von uns erlassen ist.
Wächtersbach, den 6. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht.
11910
Scherb.
Hiis[dim6en Kömgl. Stanfsanmatffdiaft zu Frankfurt a.
J. 2924/87. Ueber den Aufenthalt des Adam van der Does von hier wird Auskunft begehrt.
B. 22642. — N. 1333/87. Ueber den Aufenthalt des Arbeiters
Johann Püsch
begehrt.
22639 B. die Taglöhnerin ist erledigt.
von Heiligenroth, geb. 1. Sept. 1862, wird Auskunft
— N. 639/86. Das am 30. November 1887 gegen Karoline Böcher von Atzenhain erlassene Ausschreiben
B. 22610. — N. 914/87. Ueber den Aufenthalt des Tapezierers Karl Dümbelfeld von Forbach, geb. 6. Mai 1866, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 6. Dezember 1887.
Steckbrief.
7613 D. — J. 2046/87. Gegen den Schreiner Anton Herbst aus Lohr a/M., geboren am 6. November 1859, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verbreitens verbotener Druckschriften verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M., den 6. Dezember 1887.
Königliche Staatsanwaltschaft.
t Vogelschutz.
■ ' Wie kaum einer anderen Nation ist uns Deutschen die Vogelwelt vertraut, und ganz besonders sind es die breiteren Schichten des Volkes, in denen die Freude an dem Leben der gefiederten Sänger der Fluren und des Waldes zu Hause ist. Die Lerche, die im frühen Morgen zum 1 Himmel aufsteigt und ibr Loblied singt, vernimmt der Landmann, der zur Arbeit geht, mit Wohlgefallen, und wenn des Abends aus den ruhenden Wäldern der Ruf der Zippdrossel ertönt, wer lauschte da nicht gerne auf? Gar wohl wird es dem Wanderer zu Muth, sieht er das muntere Leben [ 1 m Busch und Rohr. Eine jede Vogelart hat ihre eigene Sprache und ' ihre eigenen Gewohnheiten, die wir wohl verstehen und gern beobachten. Denn wir find nicht nur den Vögeln freundlich, sie sind auch uns Freund v — man braucht nur die Dichter zu fragen, die wissen es, und hätte Siegfried, der junge Held, wohl den Drachen geschlagen und den Schatz gehoben, wenn er die Sprache des Waldvögeleins nicht verstanden hätte?
Aber zu diesem ästhetischen Werth, den die Bogelwelt für das Volksbewußtsein hat, kommt noch der wirthschaftliche Nutzen binzu, den - die Vögel uns als Vertilgen schädlicher Insekten und tarnen für Land-, Garten- und Waldkultur bieten. Der Ruf nach Vogelschutz ist um so gerechtfertigter, als die Vogelwelt ohnehin sowohl in der Umgebung der Stätte, wie durch den veränderten Betrieb der Landwirltsschaft, durch die in großem Umfange vorgenommene Beseitigung der Brutstätten (Hecken, ( Väume 2c.) sehr gelitten hat, weshalb die Eingriffe dmch tobten und ( Wangen nach Kräften zu mindern sind, um wenigstens den gegenwärtigen Bestand zu wahren Zwar haben die Einzelstaaten verschiedene Vorschriften
über den Schutz nützlicher Vögel, aber sie reichen nicht allenthalben aus, und eine einheitliche Regelung durch das Reich, wie sie jetzt im Bundesrath vorgeschlagen wird, ist auch deshalb nöthig, weil sie die Voraussetzung für Verhandlungen wegen Feststellung internationaler Vorschriften mit denjenigen Staaten bildet, deren Gebiete für den Schutz der aus Deutschland verziehenden Zugvögel hauptsächlich in Betracht kommen. Insbesondere kommt dabei der Anschluß an den 1875 zwischen Oesterreich und Italien abgeschloffenen Vertrag in Frage.
Aus den südlichen Ländern kehren alljährlich gar viele unserer Feld-, Wald- und Singvögel nicht wieder zurück, da dort leider der Massenfang der Vögel vielfach mit zu den üblen Volksgewohnheiten gehört. Nicht nur jagdbare Vögel, Schnepfen und Wachteln, werden dort in Massen weggefangen und getödtet, sondern auch Singvögel aller Art, welche in Italien unterschiedslos in den Reißnapf zum Kochen geworfen werden. Wer einmal eine Wanderung durch Welschtirol gemacht hat, dem wird wohl aufgefallen sein, wie wenig diese herrliche Gegend ron Olivenhainen, Weinbergen, Kastanienwäldern rc. von der gefiederten Welt belebt ist, eben weil hier schon jene üble Sitte sich geltend macht.
Auf dem zu Wien 1884 abgehaltenen Ornithologen-Congreß war ein Beschluß dahin gefaßt worden, daß es hauptsächlich darauf ankomme, den Mastenfang der Vögel zu verbieten. Gesetzgeberisch läßt sich dieser Gedanke nur in der Richtung zum Ausdruck bringen, daß diejenigen Mittel, durch die ein Fang auf einmal in größeren Mengen sich bewerkstelligen läßt, verboten werden. Als solche führt der dem Bundesrath vorliegende Entwurf auf: Den Fang zur Nachtzeit mittelst Leims, Schlingen, Netzen oder Waffen; den Fang zur Schneezeit; den Fang mit giftigen oder betäubenden Futterstoffen over unter Anwendung geblendeter Lockvögel; endlich den Fang mit Fallkäfigen und Fallkästen, Reusen, großen Schlag- und Zugnetzen, sowie mittelst beweglicher, quer über das Feld, Niederholz, Rohr gespannter Netze. Außerdem soll natürlich auch ein Verbot der die Fortpflanzung der Vögel beeinträchtigenden Nachstellungen, der Zerstörung der Brutstätten und Eier, mit Ausnahmen der als Nahrungsmittel dienenden Eier gewisser Wasser- und Sumpfvögel, erlassen werden.
Neben den im Allgemeinen auf den Schutz der Vögel gerichteten Petitionen haben die Wünsche nach dem Erlaß eines Verbotes oder einer Einschränkung des Haltens und Einsperrens inländischer Vögel besonders lebhaft sich geäußert. Ohne Zweifel würde durch eine derartige Maßregel der Anreiz zu Uebertretungen der Bestimmungen über den Vogelschutz sich mindern. Andererseits aber läßt sich nicht verkennen, daß sie in eine alte, der Liebe zur Vogelwelt entsprungene Volksgewohnheit zu tief ein- schneiden würde. Man wird den Verzicht auf diese Maßregel billigen, wenn man bedenkt, wie werth manchem Reichen und manchem armen Schlucker sein Vogel im Bauer ist und welche Rolle z. B. der Zeisig oder das Rothkehlchen, der Plattmönch oder der Kreuzschnabel am Hause im Leben des Schachtelmachers oder des Perlenarbeiters auf dem Thüringer Walde spielt.
t Zur Statistik des Reichspostwefens.
Der soeben erschienenen Statistik der deutschen Reichs Post- und Telegraphenverwaltung für 1886 entnehmen wir folgende Angaben: Das Reichspost- und Telegraphengebiet umfaßt 445 220 Quadratkilometer mit 39 440 308 Einwohnern, wonach 89 Einwohner auf 1 Quadratkilometer entfallen. Das Jahr 1885 mit 1886 verglich.n, fo stieg die Zahl der Po staust alten von 15 385 auf 16 592, der Briefkasten von 58 818 auf 61 144, der Beamten, Unterbeamten, Posthalter und Postillone von 81 720 auf 85 459, der durch die Post beförderten Sendungen von 1 811 153 282 auf 1 920 961 101, der Werth der Geld- u. f. w. Sendungen von 15 649 821 180 auf 15 838 250 384 M. Im Auslande befanden sich 3 Postanstalten, zwei mehr als im Jahr vorher, da zu dem Postanit in Konstantinopel Postagenturen in Apia und Shanghai hinzugekommen sind. Von den Postanstalten innerhalb des Reichspostgebietes kam je eine 1885 auf 29,9 Quadratkilometer und 2 563 Einwohner, 1886 auf 26,8 Quadratkilometer und 2 377 Einwohner. Posthaltereien waren Ende 1816 vorbandeu 1 157, darunter reichskigine 3, Zahl der Posthaller 1 084, der Postillone 4 294, der Postpferde 10 687, darunter reichseigene 695, Postwagen und Schlitten 13 457, theils reichseigene, theils den Posthaltern gehörige Die Gesammtzahl der von den Posten 1886 zu-