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Nr. 184

Mittwoch den 10. August

1887.

Amtliches.

Das nach Maßgabe des Gesetzes vom 27sten Juli 1885 (G. S. S. 327), betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalab- gaben, von der unterzeichneten Behörde in Abänderung des Resoluts vom 22. Juli 1886 festgesetzte kommunalsteuerpflichtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahre 1885 beträgt

für die Preußischen Strecken der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn 84 125,73 Mark.

Berlin den 12. Juli 1887.

Königliches Eisenbahn-Commiffariat. Bensen.

Der Herr Minister des Innern hat dem Senate der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin die Genehmigung ertheilt, mit der dies­jährigen akademischen Kunstausstellung eine Ausspielung von Kunstwerken, bestehend in Oelgemälden, Aquarellen, Kupferstichen rc., verbinden, zu welcher 150 000 Loose ä 1 Mark unter Aussetzung von 3191 Gewinnen im Gesammtwerthe von 90 000 Mark ausgegeben werden dürfen, und die betreffenden Lasse im ganzen Staatsgebiete zu vertreiben.

Cassel den 1. August 1887.

Der Regierungs-Präsident. Im Auftr.: Althaus.

BekmmtMachungen Kömgl. LaNörathsamts.

Polizeiveror-nung.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung sowie der Bestimmungen des Hessischen Mini- sterial-Ausschreibens vom 6. Mai 1824, letztere die Obliegenheiten und Gebühren der Wasenmeister betreffend, werden unter Zustimmung des Stadtraths die an den Wasenmeister der Stadt Hanau für Wegschaffen und Verscharren des im Stadt- und Gemarkungsbezirk an einer anstecken­den oder nicht ansteckenden Krankheit gefallenen Viehes zu entrichtenden Gebühren wie folgt festgesetzt:

1) für das Wegschaffen und Verscharren eines größeren Stück Viehes auf den Anger als: eines Pferdes, Maulesels, Ochsen, einer Kuh, sofern das Thier ein Jahr oder darüber alt war, 10 Mark oder die Haut und dazu in jedem Fall noch die Knochen, das Fett rc.;

2) desgleichen für ein solches Stück Vieh, welches in dem Alter unter einem Jahre gestanden, sowie für einen Esel, welcher ein Jahr und darüber alt war, 7 Mark oder die Haut und dazu in jedem Fall noch die Knochen, das Fett rc.;

3) für ein jedes andere kleinere Stück Vieh und für einen noch nicht einjährigen Esel 2 Mark;

4) für die demselben aus dem Schlachthaus zur Verscharrung über­geben werdenden Kadaver ungeborener Thiere von allem Schlacht­vieh, sowie für die als unbrauchbar von einem Stück Schlachtvieh ausgeschiedenen Fleischtheile und Eingeweide (cfr. Pol.-V. v. 3./12. 1885) je 2 Mark.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hanau am 5. August 1887.

Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.

Das Gutachten der Sachverständigen in der Angelegenheit betreffend Festsetzung der Entschädigung an diejenigen Grundeigenthümer, welche zu dem Bau des neuen Weges von Fechenheim nach der festen Mainbrücke bei Offenbach Land abgegeben haben, liegt in den nächsten acht Tagen gemäß §. 28 des Enteign.-Ges. v. 11. Juni 1874 auf der Bürgermeisterei Fechenheim zur Einsicht der Betheiligten aus.

Hanau am 3. August 1887.

Der Königliche Landrath

V. 3836 Gf. Bismarck.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden aufgefordert, den für den Amtsgerichtsbezirk, zu welchem die betr. Gemeinde gehört, gewählten Vertrauensmännern zur Auswahl der Schöffen und Geschwore­nen alljährlich eine Abschrift der Urliste über diejenigen Personen, die zu Schöffen und Geschworenen wählbar sind, mitzutheilen.

Eine Nachweisung der zur Auswahl der Schöffen rc. für das nächste Jahr gewählten Vertrauensmänner lasse ich hierunter mit dem Bemerken folgen, daß jede Personal-Veränderung unter denselben durch das Kreis­blatt veröffentlicht werden wird.

In der Sitzung des Kreistages vom 2. d. Mts. sind gewählt wor­den:

a. für den AmtsgerichtsbezirkHanau:

1. Oberamtmann Schuppius, Rüdigheimerhof,

2. Bürgermeister Kopp, Großkrotzenburg,

3. Geibel, Kesselstadt,

4. Peter Stein, Hochstadt;

b. für den Amtsgerichtsbezirk Bergen:

1. Bürgermeister Ebert, Bischofsheim,

2. Andreas Reul Ir, Bischofsheim,

3. c. Bürgermeister Brandt, Fechenheim,

4. Landwirth Conrad Puth, Bergen,

5. vorm. c. Bürgermeister Weil, Fechenheim,

6. Bürgermeister Klemann, Bergen,

7. Böckel, Gronau;

c. für den Amtsgerichtsbezirk Windecken:

1. Vicebürgermeister Hochstadt, Windecken,

2. Bürgermeister Steul, Niederdorselden,

3. Stroh, Marköbel,

4. Brodt, Ostheim,

5. Laubach, Eichen,

6. Zeh, Kilianstädten,

7. Jung, Roßdorf;

d. für den Amtsgerichtsbezirk Langenselbod:

1. Rechnungsführer Ruth, Langenselbold,

2. Bürgermeister Lehr, daselbst,

3.

Haldy, Neuwiedermuß,

4.

Hofmann, Hüttengesäß, Klein, Ravolzhausen,

5.

6.

Keller, Langendiebach, Dietz, Rückingen.

7.

Hanau am 3. August 1887.

Der Königliche Landrath

Gf. Bismarck.

Die von dem 2. Bataillon Hessischen Füsilier-Regiments Nr. 80 am Mittwoch den 10. d. M. in den oberen Bruchwiesen beabsichtigte Schießübung mit scharfen Patronen (siehe Hanauer Anzeiger vom 5. d. M. Nr. 180) fällt aus und findet Freitag den 1 2. d. M., Morgens von 6 bis 11 Uhr, statt.

Die betreffenden Herren Ortsvorstände haben dies zur Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen.

Hanau am 9. August 1887.

Der Königliche Landrath.

M. 3779 I. V.: Baabe.

Von dem 4. Bataillon des hier garnisonirenden Hessischen Füsilier- Regiments Nr. 80 findet Montag den 15. d. Mts., Vormittags von 7 bis 10 Uhr, in dem Terrain östlich von Ravolzhausen eine Schießübung mit scharfen Patronen statt.

Die allgemeine Schußrichtung geht von dem Fallbach-Thal westlich Blinke-Mühle gegen Schwarzhaupt und den Waldrand westlich von Schwarzhaupt, insbesondere gegen die Höhen südlich Schmarzhaupt. Das gefährdete Terrain wird mit Sicherheitsposten abgesperrt werden.

Das Betreten des vorstehend bezeichneten Terrains während der angegebenen Zeit wird hierdurch bei Meidung einer Strafe bis zu 9 Mark subf. 3 Tagen Hast untersagt. Den ausgestellten Sicherheitsposten ist bei Meldung gleicher Strafe unbedingt Folge zu leisten.

Die betreffenden Herren Bürgermeister haben dies noch besonders durch die Schelle bekannt machen zu lassen.

Hanau am 6. August 1887.

Der Königliche Landrath

M. 3766 Gf. Bism ar ck.