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Erscheint täglich mit Ausnahme der Gsnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Freitag den 11. März
1887.
Amtliches.
BekaVAtmachnugeu auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in polnischer und deutscher Sprache gedruckte Flugblatt:
„0d ez w a d o po 1 skiego 1 u d u",
Verlag von K. Komernicki in Dresden, Druck von Schönfeld und Harnisch in Dresden, nach §. 11 des vsrgedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.
Posen den 25. Februar 1887.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Holwede.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das polnische Flugblatt, welches betitelt ist:
„Kilka s 16 w d o robotnikow polskich" und unterzeichnet:
„Jozefa Konstantego Janiszewskiego", nach §.11 des vorgedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes- Polizeibehörde verboten worden ist.
Posen den 25. Februar 1887.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Holwede.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das in der Vereinsbuchdruckerei Hottingen-Zürich gedruckte, „an die Wähler des 1 7. Hannöverschen Wahlkreises!" gerichtete Wahlflugblatt, welches mit den Worten: „Mitbürger! Wiederum bewirbt sich die Sozialdemokratie bei der Reichstagswahl um Eure Stimmen" beginnt, und mit den Worten: „Wählt einstimmig Heinrich Baerer, Schuhmacher in Linden vor Hannover" schließt, hiermit verboten.
Stade den 24. Februar 1887.
Der Regierungs-Präsident. Franzius.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt:
„An die Wähler des 3. Hamburgischen Wahlkreises", welches mit den Worten beginnt:
„Mitbürger! Roch einmal sollt Ihr zur Urne schreiten" und schließt:
„in Kiel."
ohne Angabe des Druckers und Verlegers — nach 11 des genannten Gesetzes von der unterzeichneten Landes-Polizei- behörde verboten worden ist.
Hamburg den 27. Februar 1887.
Die Polizeibehörde. Hachmann.
Nachdem durch die Bekanntmachung des Großherzoglich badischen Landeskommissärs für die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach vom 7. d. M. („Reichs-Anzeiger" Nr. 33) die Nummer 1 vom Lösten December 1886 der in Wien erscheinenden periodischen Druckschrift: „Gleichheit. Sozialdemokratisches Wochenblatt" verboten worden ist, wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Neichs-Gesetzbl. S. 351) auch die fernere Verbreitung des Blattes „Gleichheit" im Reichsgebiet hierdurch verboten.
Berlin den 28. Februar 1887.
Der Reichskanzler. In Vertr.: von Boetticher.
Auf Grnnd des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr
lichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt: „An die Wähler des III. B erliner Reichstags-Wahlkreises!", welches mit den Worten beginnt: „Mitbürger! Arbeiter! Handwerker! Der 21. Februar hat Euren Sieg noch nicht endgiltig entschieden" u. s. w., und mit den Worten schließt: „Ihm gebt am 2. März Mann für Mann Eure Stimme!" — Verleger Peter Sauer, Berlin, Michaelkirch- straße 4 — nach §. 11 des gedachten Gesetzes dnrch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 1. März 1887.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von Richt Höfen.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist das im Verlage von August Neumann zu Elberfeld erschienene und von F. Berle daselbst geduckte Flugblatt mit der Ueberschrift:
„An die Wähler Barmen-Elberfeld! In letzter Stunde", und unterzeichnet: „Das Arbeiter-Wahlkomitee", durch welches Friedrich Harm in Elberfeld als Kandidat der Arbeiterpartei empfohlen wird, von der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde unterm heutigen Tage verboten worden.
Düsseldorf den 25. Februar 1887.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Roon.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das von Wörlein u. Comp. in Nürnberg gedruckte und verlegte Flugblatt: „Zur Stichwahl! Wähler in Stadt und Land!" welches die Wahl des „Schuhmachers Wilhelm Bock in Gotha" empfiehlt und unterschrieben ist: „Das sozialistische Arbeiter-Wahlcomitö", hiermit verboten.
Gotha den 28. Februar 1887.
________________Der Stadtrath: Liebe trau, i. V.________________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Ansschreiben.
Gestern Nachmittag wurde in der städtischen Tanne unweit des Exercierplatzes die Leiche eines unbekannten Mannes (Jsraelit), ca. 28—30 Jahre alt, schlank, 1,68 m groß, längliches Gesicht, dunkelbraune Haare, graublaue Augen, dunkelbrauner gestutzter Voll- und Schnurrbart, starke gebogene Nase, gute Zähne, bekleidet mit dunklem geripptem Sackrock mit schwarzen Hornknöpfen, dunklen Hosen mit braunen Punkten, Messingknöpfen und braunen Taschen, desgl. Weste, daran graue Hornknöpfe mit schwarzem Rande, weißem Hemd mit Gummi-Umlegkragen, schwarzem Shlips, weiß-wollenen Socken, kalbledernen Schaftenstiefeln mit Doppelsohlen und schwarzem weichen Filzhut mit lila Futter, aufgefunden. An der Brustschleife des Hemdes befindet sich der Name der Firma: „I. And. Langlotz. Würzburg 38."
Nach den gemachten Erhebungen liegt hier ein Selbstmord vor.
Man ersucht ergebenst um gefällige schleunige Ermittelung bezüglich Name und Heimath des Verlebten und Mittheilung von einem etwaigen Resultat.
Darmstadt, den 8. März 1887.
Großhl. Polizeiamt.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 9. März 1887.
Der Königliche Landrath
P. 1481 Gf. Bismarck.
Gefunden: Ein rothes Bedeck. Ein Portemonnaie mit Geld. Ein unächtes Armband.
Vom Wasenmeister am 10. d. Mts. eingefangen: Ein schwarzer Pinscher m. Geschl.
Zugelaufen: Ein schwarzer Bernhardiner Hund m. Geschl. Ein schwarzer Pudel m. Geschl.