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Nr. 162

Freitag den 15. Juli

1887.

Bekanntmachungen Kömgl. Landrathsamts.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen zu den §§ 32 bis 36 und 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 Reichs- gesttzblatt Seite 41 werden die Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher veranlaßt, nach dem unten abgedruckten Schema bis spätestens 1. August c.

eine Urliste der in der Gemeinde (Gutsbezirk) wohnhaften Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen be- rufen werden können,"

aufzustellen und solche in dem Amtslokale der Gemeinde (Gutsbezirk) eine Woche zu Jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen.

Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Urliste kann inner­halb der einwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll Einsprache er­hoben werden.

Die Urliste und die zu derselben etwa eingegangenen Einsprachen sind bis spätestens 1. September c. den Königlichen Amtsgerichten zuzusenden. (Amtsblatt 1882. Seite 72.)

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Personen, welche zu dem Amt unfähig (§ 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes) oder dazu nicht zu berufen sind (§§ 33, 34 des Gerichtsverfassungs­gesetzes und § 33 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 und landrathsamtlichen Verfügungen vom 5. Oktober 1885, V. 9605 und vom 2. April 1886, V. 2851 Kreisblatt pro 1885 Nr. 235 und pro 1886 Nr. 83) in der Urliste nicht ausgenommen werden dürfen

Hanau am 14. Juli 1887.

Der Königliche Landrath

V. 3406 G f. Bismarck.

Urliste

der in der Gemeinde............................ wohnhaften Personen, welche

zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können.

Lfde.

M

1.

Vor- und

Zunamen.

2.

Beruf.

3.

Wohnort.

4.

Lebens­alter nach Jahren.

5.

Bemerknngen.

6.

Daß die vorstehende Urliste eine Woche lang und zwar in der Zeit vom............ ten...................................... bis einschließlich..............ten.......................................... in der Gemeinde (Gutsbezirk) und zwar im........................................................zu Jedermanns Einsicht ausgelegen hat und daß vorher der Zeilpunkt und der Ort der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, bescheinigt hiermit

.............,..........................den..............ten.........................................18*7.

Der Gemeindevorstand.

Nachdem die Weinberge in der Provinz Hessen-Nassau in den Jahren 1885 und 1886 einer genaueren Untersuchung auf das Vorhandensein der Reblaus unterzogen worden sind, sollen in diesem Jahre noch die Weinpflanzungen an Villen und Gehöften untersucht und diese Unter­suchungen mit denjenigen verbunden werden, welche in Folze etwaiger Anzeigen der Lokalbeobachter über wahrgenommene reblausverdächtige Anzeichen vorzunehmen sein werden. Für die Ausführung dieser Unter­suchung ist die Zeit vom 15. Juli d. I. ab in Aussicht genommen wor­den. Der Sachverständige in Reblausangelegenheiten Apotheker Halber­stadt in Wiesbaden und die Herren Lokalbeobachter werden von der genannten Zeit ab mit der Untersuchung beginnen.

Indem ich Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringe, fordere ich die Besitzer von Rebpflanzungen im Kreise auf, sich der Vornahme der Untersuchung willig zu fügen. Die Herren Bürgermeister der Weinbau

betreibenden Gemeinden wollen persönlich, sowie durch die Lokalaussichts­Kommissionen und durch die Flurschützen dem Sachverständigen jede zur Erreichung des für alle Weinstocksbesitzer wichtigen Zweckes erforderliche Unterstützung zu Theil werden lassen.

Hanau am 13. Juli 1887.

Der Königliche Landrath

V. 3404____Gf. Bismarck.

Pienft-Aachrichtm aus dem Kreise.

Entlaufen: Eine junge Ente.

Gefunden: Ein Gepäckriemen. Ueber */2 m gelber Shirting. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben). Ein Potemonnaie mit einigen Pf.

Zugelaufen: Ein junger schwarzer Dachshund m. Geschl.

Hanau am 15. Juli 1887.

TaKesschsu.

Berlin, 14. Juli. DerR. u. St. A." Nr. 162 veröffentlicht: Gesetz, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Per­sonen, vom 11. Juli 1887.

Berlin, 14. Juli. Dem Kaufmann Heinrich Schmitz in Köln ist Namens des Reichs das Exequatur als Königlich spanischer Vize-Konsul daselbst ertheilt worden.

Berlin, 14. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König sind, wie derR. u. St.-A." meldet, heute Morgen in Konstanz eingetroffen und von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großher- zogin sowie dem Erbgroßherzog und der Erbgroßherzogin von Baden em­pfangen und zu Schiff nach der Mainau geleitet worden. Se. Majestät der Saber, Allerhöchstwelcher auf dem Deck des Schiffes stand, wurde von einer äußerst zahlreichen Menschenmenge begeistert begrüßt.

Berlin, 14. Juli. Fürst Bismarck ist heute Morgen nach Varzin abgereift.

Nach der im Reichs-Cisenbahnamt ausgestellten, in der Zweiten Beilage veröffentlichten Nach Weisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat Mai d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 4 Entgleisungen auf freier Bahn, 11 Entgleisungen und 12 Zusammenstöße in Stationen und 104 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplofionen und andere Betriebs­ereignisse, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 111 Personen verunglückt, sowie 33 Eisenbahnfahrzeuge er­heblich und 67 unerheblich beschädigt. Es wurden von den beförderten Reisenden 1 gelobtet, 2 verletzt (und zwar entfällt die Tödtung auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld und je eine Verletzung auf die Bahnstrecken im Verwal­tungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktionen zu Erfurt und Brom­berg); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 15 und 65 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 3 verletzt; von fremdem Personen (einschließlich der nicht im Dienst befind­lichen Bahnbeamten und Arbeiten) 7 getödtet und 5 verletzt; bei Selbst­mordversuchen 12 Personen getödtet und 1 verletzt. Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausschluß der Selbstmorde entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zu­sammen 29,451,56 Kilometer Betriebslänge und 724,782,1:0 geförderten Achskilometern) 95 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahn­strecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktionen zu Hannovver (15), Elberfeld (10) und Breslau (10), verhältnißmäßig, d h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf der Main-Neckar- Eisenbahn, auf den würt:embergischen Staatseisenbahnen und auf den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld die meisten Verunglückungen vorgekommen. B. Größere Privatbahnen mit je über 150 Kilometer Betriebslänge (bei zusammen 1,667,41 Kilometer Betriebslänge und 19,768,5*7 geförderten Achskilometern) 3 Fälle, und zwar auf die Hessische Ludwigs-Eisenbahn 2 Fälle und auf die Mecklenburgische Südbahn (einschließlich der Parchim-Ludwigsluster