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Nr. 267. Mittwoch den

16. November 1887

Amtliches.

Durch die Königliche Universitäts-Bibliothek in Marburg ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß die Vorschrift des Kurhessischen Staats- ministerial-Ausschreibens vom 26. Juni 1829 (Kurh. Ges. S. pro 1829 S. 43), nach welcher von sämmtlichen im Bereiche des ehemaligen Kur- fürstenthums Hessen im Druck erscheinenden Büchern oder sonstigen Druck­schriften der Verleger oder in dessen Ermangelung der Buchdrucker binnen 6 Monaten seit dem öffentlichen Erscheinen der Schrift ein Freiexemplar an die Universitäts-Bibliothek zu Marburg abzugeben hat, nicht überall Beachtung findet. Ich nehme hieraus Veranlassung, die genaue Befolgung dieses Ausschreibens allgemein in Erinnerung zu bringen.

Gleichzeitig mache ich die Behörden des Regierungsbezirks darauf aufmerksam, daß nach Anordnung der Herren Minister des Innern und der Finanzen von allen auf öffentliche Kosten hergestellten Druckwerken der Königlichen Bibliothek in Berlin, sowie den sämmtlichen Universitäts- Bibliotheken Preußens ein Exemplar unentgeltlich zu überweisen ist.

Hierbei kommen vorzugsweise in Betracht: die amtlichen Verord­nungsblätter, die Verhandlungen politischer Körperschaften, Verwaltungs­berichte, Berichte und Protokolle von Commissionen, Berichte über lokale Ereignisse, über Informationsreisen im Auftrage von Behörden, amtliche statistische Beschreibung der Kreise, Berichte der Magistrate über Stand und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten, die Jahresberichte der Handelskammern, die Berichte über die Forstverwaltung, über Medizinal- | und Sanitätswesen, sowie Regulative für Beamte rc.

Die Einlieferung selbstständiger Druckschriften hat alsbald nach deren Herstellung, die Einlieferung periodischer Schriften nach Ablauf des Jahres, in welchem sie erschienen, zu erfolgen.

Kassel am 7. November 1887.

Der Negierungs-Präsident, Rothe.

BekanNtMachungen Königl. Lanörathsamts.

Gemeinderathsmitglied Philipp Jakob Wörner von Langendiebach ist auf Grund der Anweisung der Königlichen Regierung vom 18. Juli 1885 (Amtsbl. S. 145) als Ortsschätzer-Stellvertreter für die Gemeinde Langendiebach auf Widerruf bestellt und in Pflichten genommen worden.

Unter Bezugnahme auf das in Nr. 54 des Kreisblattes vom 1. März 1886 veröffentlichte Namensverzeichniß der Ortsschätzer und deren Stellvertreter wird solches hiermit bekannt gegeben.

Hanau am 8. November 1887,

Der Königliche Landrath

V- 5659___________Gf. Bismarck._____

21012 B. J. 1706/87. Ueber den Aufenthalt des rc. Fürth, 30 Jahre alt, mittelgroß, schmal, bleiches Gesicht, schwarzes Haar und Schnurrbart, trägt gewöhnlich Mütze und defekten alten Anzug, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 12, November 1887.

__Königl. Staatsanwaltschaft.______________________

. , . t Zur Erhöhung der Kornzölle

hat der bekannte, dem Centrum angehörige Parlamentarier Peter Rei- chensperger soeben eine Broschüre veröffentlicht, welche den Titel führt: f »Die Gemeinschädlichkeit der in Aussicht gestellten Erhöhung der Korn- k 8ÖIIe"- Diese Broschüre ist von der freisinnigen Presse mit ganz besonde- rz rein Behagen gegen dieBegehrlichkeit" der Agrarier verwerthet worden, gewiß in der Meinung, daß wenn schon ein anerkannter Schutzzöllner über V die Forderung der Kornzollerhöhung den Stab bricht, dieselbe überhaupt nicht mehr aufrecht erhalten und vertheidigt werden kann.

Wir haben die Broschüre des Herrn Reichensperger aufmerksam nudirt, müssen aber bekennen, daß wir in derselben nicht gesunden haben, was der Titel versprach, nämlich den Beweis für dieGemeinschädlichkeit ^^"öollerhöhung". Die Broschüre ist ein wunderliches Gemisch von schutzzöllnerischen und freihändlerischen, von conservativen und freisinnigen ! Anschauungen, und sie ist reich an inneren Widersprüchen. Der Verfasser hält nur die Erhöhung der Kornzölle für gemeinschädlich und bekennt sich voll und ganz zu dem Zolltarif von 1879, insbesondere auch für die ' damalige Einführung eines Kornzvlles:Slaat und Reich müssen so lagt er zur Deckung ihrer Bedürfnisse das ganze inländische Produk­

tionsleben mit Steuern aller Art belasten, daß es unvernünftig wäre, wenn das Reich die Produkte des Inlandes auf unserem eigenen Markt der freien Concurrenz aller Herren Länder schutzlos gegenüberstellte, d. h. preisgäbe und damit nicht nur seine eigenen Steuerquellen verstopfen, son­dern auch unsern deutschen Arbeiter verdienst- und brodlos machen wollte, um die ausländische Waare etwas wohlfeiler zu kaufen." Merkwürdiger­weise gibt der Verfasser diesen Grundsatz selbst preis und übersieht, daß derselbe, wenn die ursprünglichen Kornzölle damit vertheidigt werden, ebenso auf die Frage der Erhöhung der Kornzölle Anwendung finden muß. Wo es eine Grenze gibt zwischen der Anwendung und Nichtanwendung jenes Grundsatzes, verräth er nicht. Ueber die Anwendung desselben wird er allein durch die Fiction, auf welcher seine Schrift beruht, hinwegge­leitet, durch jene von freisinniger Seite verbreitete Auffassung von der Begehrlichkeit der Agrarier".

Herr Reichensperger erkennt den Nothstand der Landwirthschaft an, wenn auch nicht dasSiechthum" und denNiedergang". Es ist dies offenbar ein Spiel mit Begriffen, das nur bei dem Mangel fest be­grenzter Definitionen möglich ist. Er meint aber, der Nothstand existire nicht allgemein und die Klagen seien übertrieben. Trotzdem erklärt er: 1) daß wenn es wahr wäre, daß der Getreidebau nicht mehr die Pro­duktionskosten decke, vor keinem Opfer zurückgeschreckt werden dürfe; 2) daß Opfer nöthig seien, soweit der Gesammtheit dadurch nicht größerer und allgemeinerer Schaden zugesührt würde als der Vortheil beträgt, den man der Landwirthschaft zuwendet; 3) daß nur wenige Landwirthe davon Vortheil haben würden.

Hiernach müßte man nun ad 1 den Nachweis erwarten, daß die dermaligen Preise wirklich die Produktionskosten decken. Diesen Beweis sucht er dadurch zu führen, daß er auf die gesteigerten Ernteerträge und auf die immer größere Ausdehnung des Getreidebaues hinweist: daraus gehe hervor, daß die Landwirthe einen Gewinn vom Getreidebau haben. Verlangt denn der Verfasser, daß die Landwirthe ihren Grund und Boden brach liegen lassen müssen, um zu beweisen, daß sie nichts mehr verdienen können? Die weitere Heranziehung von Boden zum Getreidebau erfolgt jedenfalls in der Hoffnung, daß eine gesteigerte Ernte die Unkosten er­mäßigen und daß bessere Preise kommen werden. Auch die Behauptung, daß die Produktionsmittel billiger geworden seien, beweist noch nicht, daß zwischen denselben und den Produktenpreisen kein Mißverhältniß bestehe.

Ebensowenig erbringt Herr Reichensperger ad 2 den Beweis für die Behauptung, die Gesammtheit würde größeren Schaden erleiden, als die Landwirthschaft Nutzen erhalten würde. Er glaubt nur an ent­stehende Calamitäten und unterstützt seinen Glauben durch theoretische Betrachtungen über die Einwirkung des Zolles auf Getreide- und Brodpreis, wie sie sich in allen freihändlerischen Blättern finden, die aber in der Erfahrung keine Begründung finden, und schließlich nimmt er seine Zu­flucht zu Warnungen vor den socialistischen Agitationen, zu der Behaup­tung, daß das Publikum gegenüber dem Ringe der Bäcker ohnmächtig sei, daß die Handelsspekulation des Auslandes uns einen gehörigen Schlag versetzen könne, daß die Jndustriewaaren sich vertheuern und der Arbeiter zu guter Letzt nur noch Kartoffeln anstatt Brod und Fleisch essen werde.

Daß was die dritte Behauptung anbetrifft der Gewinn, den die Landwirthschaft von der Kornzollerhöhung haben werde, von Herrn Reichensperger auf die kleine Zahl der Großgrundbesitzer oder Agrarier reducirt wird, kann nach Allem nicht Wunder nehmen. Der Verfasser ist für Herabminderung der Grundsteuer und der Eisenbahnfrachten, für neue Maßregeln gegen den Wucher und für Verbesserung des Kreditwesens. Daß damit aber dem augenblicklichen Nothstände ebenso wenig ab­geholfen werden kann, wie mit einer von ihm und von nationalliberalen Blättern jetzt geforderten Enquete, ist nicht schwer einzusehen. Das hieße nichts Anderes, als Alles auf die lange Bank schieben. Er erklärt zwar im Eingang seiner Schrift, die Interessen der Konsumenten und Produ­centen genau abwägen zu wollen, in Wahrheit aber läßt die Schrift ge­rade diese genaue Abwägung vermissen, und ihr Gesammtinhalt wird durch den anfangs ausgestellten Grundsatz voll widerlegt, daß es unver­nünftig wäre, wenn das Reich feine eigenen inneren ©teuerquellen verstopfte und auch unseren deutschen Ar­beiter verdienst- und brodlos machte, um die ausländische Waare etwas wohlfeiler kaufen zu lassen.